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Absehen von vorläufiger Fahrerlaubnisentziehung bei Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter

E-Scooter-Fahrt unter Alkoholeinfluss endet vor Gericht: Trotz eindeutiger Trunkenheit lehnt das Landgericht Köln die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis ab. Überraschende Wendung in einem Fall, der die Grenzen der Rechtsprechung bei E-Scooter-Fahrten unter Alkoholeinfluss auslotet. Geringere Gefährdungspotenzial und kurze Fahrtstrecke führen zu milderer Beurteilung – doch wie weit reicht diese Toleranz?

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Die Entscheidung betrifft die Ablehnung der vorläufigen Entziehung einer Fahrerlaubnis aufgrund des Fahrens mit einem E-Scooter unter Alkoholeinfluss.
  • Der Beschuldigte hatte beim Fahren eine Blutalkoholkonzentration von 1,21 Promille, was auf eine Fahruntüchtigkeit hinweist.
  • Das Gericht stellte fest, dass eine endgültige Entziehung der Fahrerlaubnis nicht als sehr wahrscheinlich angesehen werden kann.
  • Es gab keine dringenden Gründe, die eine sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigten.
  • Der E-Scooter wurde im Vergleich zu anderen Fahrzeugen als weniger gefährdend betrachtet, was die Prüfung einer möglichen Entziehung beeinflusste.
  • Das Gericht berücksichtigte die Umstände des Falls, wie die späte Uhrzeit und die kurze Distanz der Fahrt.
  • Es wurden keine konkreten Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer festgestellt, die durch das Verhalten des Beschuldigten entstanden sind.
  • Die Entscheidung des Amtsgerichts wurde als rechtmäßig erachtet und die Beschwerde der Staatsanwaltschaft verworfen.
  • Die Kosten des Verfahrens wurden der Staatskasse auferlegt.
  • Insbesondere bedarf es einer umfassenden Gesamtwürdigung, um festzustellen, ob eine Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen vorliegt.

Rechtliche Folgen von Trunkenheitsfahrten mit E-Scootern: Ein konkreter Fall

Die Nutzung von E-Scootern hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen, insbesondere in urbanen Gebieten. Diese relativ neuen Fortbewegungsmittel sind zwar praktisch, bringen jedoch auch rechtliche Herausforderungen mit sich, insbesondere in Bezug auf das Verkehrsrecht. Eine zentrale Frage, die immer wieder diskutiert wird, ist die vorläufige Fahrerlaubnisentziehung bei Trunkenheitsfahrten mit E-Scootern. Hierbei ist es wichtig zu wissen, dass die gleichen Promillegrenzen gelten wie beim Fahren eines Autos. Überschreitet der Fahrer diese, sind nicht nur Bußgelder zu erwarten, sondern auch strafrechtliche Folgen, die sich erheblich auf die Rechtslage auswirken können.

Die E-Scooter Gesetzgebung hat klare Nutzungsvorschriften, doch oft herrscht Unkenntnis über die rechtlichen Konsequenzen von Alkohol am Steuer in Verbindung mit diesen Gefährten. Ob eine vorläufige Fahrerlaubnisentziehung gerechtfertigt ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die im Einzelfall zu prüfen sind. Diese Thematik wirft Fragen auf zu Fahrerlaubnisrecht, Rücknahme der Fahrerlaubnis und den spezifischen Regelungen für E-Scooter. Im folgenden Abschnitt wird ein konkreter Fall vorgestellt, der aufzeigt, wie diese rechtlichen Fragestellungen in der Praxis behandelt werden.

Der Fall vor Gericht


E-Scooter-Fahrt unter Alkoholeinfluss: Gericht lehnt vorläufige Führerscheinentziehung ab

Vorläufige Fahrerlaubnisentziehung bei Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter
Das Landgericht Köln entschied, dass die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis eines E-Scooter Fahrers unter Alkoholeinfluss nicht gerechtfertigt ist, da die konkreten Umstände des Falles – u.a. die kurze Strecke, der späte Tatzeitpunkt und das Fehlen von konkreten Gefährdungsanzeichen – eine Gesamtabwägung zugunsten des Beschuldigten ergeben. (Symbolfoto: Ideogram gen.)

In einem aktuellen Fall hat das Landgericht Köln die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen einen Beschluss des Amtsgerichts Köln zurückgewiesen. Das Amtsgericht hatte zuvor die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis eines Beschuldigten abgelehnt, der unter Alkoholeinfluss einen E-Scooter gefahren haben soll.

Tatvorwürfe und Ermittlungsstand

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 14. April 2023 gegen 23 Uhr in I. einen E-Scooter unter Alkoholeinfluss geführt zu haben. Eine Blutprobe, die um 00:08 Uhr am Folgetag entnommen wurde, ergab eine Blutalkoholkonzentration von 1,21 Promille. Der Beschuldigte soll laut Polizeiangaben eingeräumt haben, vor einer Kneipe angehalten und beim Absteigen über den Bordstein gestürzt zu sein. Die später vorgebrachte Behauptung des Beschuldigten, er habe den Scooter nur mechanisch genutzt, aber nicht aktiviert, wurde vom Gericht als Schutzbehauptung gewertet.

Rechtliche Einordnung und Begründung des Gerichts

Das Landgericht Köln bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts, keine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis anzuordnen. Obwohl ein dringender Tatverdacht wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB besteht, sah das Gericht keine dringenden Gründe für eine endgültige Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 111a StPO.

Das Gericht betonte, dass trotz der Verwirklichung des Regelbeispiels aus § 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB eine positive Gesamtwürdigung zur Feststellung der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen erforderlich sei. Dabei wurden folgende Faktoren berücksichtigt:

  1. Die Verwendung eines E-Scooters, der im Vergleich zu führerscheinpflichtigen Fahrzeugen als weniger gefährdungsgeeignet eingestuft wurde.
  2. Die nur geringfügig überschrittene Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit.
  3. Die kurze gefahrene Strecke von 270 bis 500 Metern.
  4. Der Tatzeitpunkt um 23 Uhr, zu dem ein geringerer Verkehrsfluss und damit ein geringeres Gefahrenpotenzial angenommen wurde.
  5. Das Fehlen von Anhaltspunkten für eine konkrete Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder Fahrfehler des Beschuldigten.

Bedeutung der Entscheidung für ähnliche Fälle

Das Gericht stellte klar, dass die genannten Umstände keine bloßen Strafzumessungserwägungen darstellen, sondern Faktoren sind, die die Regelwirkung nach § 69 Abs. 2 StGB entfallen lassen können. Dies ist für die Beurteilung der voraussichtlichen Ungeeignetheit nach §§ 111a Abs. 1 StPO, 69 Abs. 1 StGB relevant.

In Anbetracht der erforderlichen Gesamtwürdigung und des Fehlens von Anhaltspunkten für eine Ungeeignetheit über die Tatbegehung hinaus – wie etwa relevante Voreintragungen im Fahreignungsregister – erschien dem Gericht ein Entzug der Fahrerlaubnis zwar möglich, aber nicht im hohen Maße wahrscheinlich.

Diese Entscheidung unterstreicht die Notwendigkeit einer differenzierten Betrachtung bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis, insbesondere wenn es sich um Fahrten mit E-Scootern unter Alkoholeinfluss handelt. Sie zeigt, dass trotz eines Regelbeispiels für die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen eine sorgfältige Abwägung aller Umstände des Einzelfalls erforderlich ist.


Die Schlüsselerkenntnisse


Diese Entscheidung verdeutlicht, dass bei E-Scooter-Fahrten unter Alkoholeinfluss die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis einer differenzierten Betrachtung bedarf. Trotz Verwirklichung eines Regelbeispiels für die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen ist eine Gesamtwürdigung aller Umstände erforderlich. Faktoren wie die Art des Fahrzeugs, die gefahrene Strecke und das konkrete Gefährdungspotenzial können die Regelvermutung entkräften und sind bei der Prognose einer endgültigen Fahrerlaubnisentziehung zu berücksichtigen.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie unter Alkoholeinfluss E-Scooter gefahren sind, bedeutet dieses Urteil, dass Ihnen nicht automatisch der Führerschein entzogen wird. Das Gericht berücksichtigt verschiedene Faktoren, die für Sie sprechen können: E-Scooter gelten als weniger gefährlich als Autos, eine kurze Fahrstrecke und ein geringes Verkehrsaufkommen können sich positiv auswirken. Auch wenn Ihr Alkoholwert nur knapp über der Grenze lag und Sie niemanden gefährdet haben, kann dies zu Ihren Gunsten ausgelegt werden. Dennoch bleiben E-Scooter-Fahrten unter Alkoholeinfluss strafbar. Im Falle einer Anklage haben Sie die Möglichkeit, diese mildernden Umstände vorzubringen, um eine vorläufige Führerscheinentziehung abzuwenden.


FAQ – Häufige Fragen

In der Rubrik zur vorläufigen Fahrerlaubnisentziehung bei Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter beantworten wir häufig gestellte Fragen und bieten Ihnen fundierte Informationen zu einem Rechtsbereich, der zunehmend an Bedeutung gewinnt. Erfahren Sie, welche rechtlichen Konsequenzen sich aus einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter ergeben und wie Sie sich in solchen Situationen am besten verhalten können. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihr Wissen zu erweitern und rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

 

Welche rechtlichen Konsequenzen drohen bei einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter?

Bei einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter drohen Ihnen dieselben rechtlichen Konsequenzen wie bei einer Autofahrt unter Alkoholeinfluss. E-Scooter gelten rechtlich als Kraftfahrzeuge, weshalb die gleichen Promillegrenzen und Strafen wie beim Autofahren gelten.

Ordnungswidrigkeit ab 0,5 Promille

Wenn Sie mit einem Blutalkoholwert von 0,5 bis 1,09 Promille auf einem E-Scooter fahren, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. In diesem Fall müssen Sie mit folgenden Konsequenzen rechnen:

  • Bußgeld von 500 Euro
  • Einen Monat Fahrverbot
  • Zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg

Bei Wiederholungstätern innerhalb eines Jahres erhöhen sich diese Strafen entsprechend.

Straftat ab 1,1 Promille

Liegt Ihr Blutalkoholwert bei 1,1 Promille oder höher, handelt es sich um eine Straftat. Die rechtlichen Folgen sind in diesem Fall deutlich schwerwiegender:

  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
  • Entzug der Fahrerlaubnis
  • Sperrfrist für die Neuerteilung des Führerscheins
  • Drei Punkte im Fahreignungsregister

Relative Fahruntüchtigkeit

Auch bei einem Blutalkoholwert zwischen 0,3 und 1,09 Promille können Sie sich strafbar machen, wenn Sie alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigen oder einen Unfall verursachen. Dies wird als relative Fahruntüchtigkeit bezeichnet und kann ähnliche Strafen wie bei der absoluten Fahruntüchtigkeit ab 1,1 Promille nach sich ziehen.

Besondere Regelungen für Fahranfänger

Wenn Sie sich in der Probezeit befinden oder unter 21 Jahre alt sind, gilt für Sie beim E-Scooter-Fahren ein absolutes Alkoholverbot. Selbst bei geringen Mengen Alkohol drohen Ihnen in diesem Fall:

  • Bußgeld von 250 Euro
  • Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre
  • Anordnung eines Aufbauseminars

Beachten Sie, dass eine Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter auch Auswirkungen auf Ihre Fahrerlaubnis für andere Fahrzeugklassen haben kann. Im Extremfall kann Ihnen die Fahrerlaubnis für alle Kraftfahrzeuge entzogen werden.


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Wann kann bei einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen werden?

Bei einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter kann die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen werden, wenn dringende Gründe für die Annahme vorliegen, dass die Fahrerlaubnis später durch ein Urteil entzogen wird. Dies ist in § 111a der Strafprozessordnung (StPO) geregelt.

Voraussetzungen für die vorläufige Entziehung

Für eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Es muss ein hinreichender Tatverdacht für eine Straftat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs vorliegen. Bei E-Scootern ist dies der Fall, da sie als Kraftfahrzeuge gelten.
  2. Die Blutalkoholkonzentration muss bei mindestens 1,1 Promille liegen. Ab diesem Wert wird von absoluter Fahruntüchtigkeit ausgegangen.
  3. Es müssen dringende Gründe für die Annahme bestehen, dass die Fahrerlaubnis im späteren Urteil entzogen wird.

Besonderheiten bei E-Scootern

Bei E-Scooter-Fahrten berücksichtigen Gerichte zunehmend die spezifischen Eigenschaften dieser Fahrzeuge. Wenn Sie mit einem E-Scooter alkoholisiert unterwegs sind, könnte ein Gericht folgende Aspekte in Betracht ziehen:

  • Die geringere Geschwindigkeit und das niedrigere Gewicht von E-Scootern im Vergleich zu Autos.
  • Das potenzielle Gefährdungsrisiko für andere Verkehrsteilnehmer.
  • Die Fahrstrecke und die konkreten Umstände der Fahrt.

Einzelfallbetrachtung

Gerichte nehmen zunehmend eine differenzierte Betrachtung vor. In einigen Fällen wurde entschieden, dass eine Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter nicht automatisch zur vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis führen muss. Faktoren, die dabei eine Rolle spielen können, sind:

  • Ihre bisherige Verkehrshistorie
  • Ihr Verhalten nach der Tat
  • Die konkrete Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer während der Fahrt

Wenn Sie in eine solche Situation geraten, ist es wichtig zu wissen, dass die Entscheidung über eine vorläufige Fahrerlaubnisentziehung stets eine Einzelfallentscheidung ist. Die Gerichte wägen dabei die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit gegen Ihre persönlichen Interessen ab.


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Wie kann man sich gegen eine drohende Fahrerlaubnisentziehung nach einer E-Scooter-Fahrt unter Alkoholeinfluss wehren?

Gegen eine drohende Fahrerlaubnisentziehung nach einer E-Scooter-Fahrt unter Alkoholeinfluss können Sie sich auf verschiedene Weise wehren:

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Legen Sie fristgerecht Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Dies eröffnet die Möglichkeit, Ihre Argumente vorzubringen und eine gerichtliche Überprüfung zu erwirken. Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheids schriftlich bei der Bußgeldstelle eingehen.

Darlegung besonderer Umstände

Führen Sie alle Umstände an, die für eine mildere Beurteilung sprechen könnten. Dazu gehören beispielsweise:

  • Eine sehr kurze gefahrene Strecke
  • Fehlende Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
  • Einsicht und Reue nach der Tat
  • Bisherige Verkehrsuntüchtigkeit
  • Berufliche oder familiäre Konsequenzen eines Führerscheinentzugs

Antrag auf Absehen von der Regelentziehung

Stellen Sie einen Antrag auf Absehen von der Regelentziehung der Fahrerlaubnis. Begründen Sie, warum in Ihrem Fall eine Ausnahme gerechtfertigt ist. Verweisen Sie dabei auf aktuelle Rechtsprechung, die in Einzelfällen ein Absehen von der Regelentziehung bei E-Scooter-Fahrten unter Alkoholeinfluss für möglich hält.

Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)

Bieten Sie proaktiv an, sich einer freiwilligen MPU zu unterziehen. Dies kann Ihre Einsicht und Bereitschaft zur Veränderung demonstrieren und möglicherweise zu einer milderen Beurteilung führen.

Einholung eines Sachverständigengutachtens

Erwägen Sie die Einholung eines unabhängigen Sachverständigengutachtens. Ein solches Gutachten könnte beispielsweise die geringere Gefährlichkeit von E-Scootern im Vergleich zu anderen Kraftfahrzeugen darlegen und so zu einer differenzierten Betrachtung beitragen.

Verfahrensrechtliche Aspekte prüfen

Überprüfen Sie sorgfältig alle verfahrensrechtlichen Aspekte. Achten Sie auf mögliche Formfehler bei der Blutentnahme oder der Belehrung über Ihre Rechte. Solche Fehler könnten unter Umständen zur Unverwertbarkeit von Beweisen führen.

Wenn Sie diese Schritte unternehmen, erhöhen Sie Ihre Chancen, eine Fahrerlaubnisentziehung abzuwenden oder zumindest eine mildere Sanktion zu erreichen. Bedenken Sie jedoch, dass jeder Fall individuell betrachtet wird und der Ausgang von den spezifischen Umständen abhängt.


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Welche Faktoren berücksichtigen Gerichte bei der Entscheidung über eine Fahrerlaubnisentziehung nach einer E-Scooter-Fahrt unter Alkoholeinfluss?

Bei der Entscheidung über eine Fahrerlaubnisentziehung nach einer E-Scooter-Fahrt unter Alkoholeinfluss berücksichtigen Gerichte verschiedene Faktoren:

Blutalkoholkonzentration

Der Blutalkoholwert spielt eine zentrale Rolle. Ab 1,1 Promille liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit vor, was in der Regel zur Fahrerlaubnisentziehung führt. Bei Werten zwischen 0,3 und 1,09 Promille prüfen Gerichte, ob alkoholbedingte Ausfallerscheinungen vorlagen.

Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer

Gerichte bewerten, ob und in welchem Maße andere Verkehrsteilnehmer konkret gefährdet wurden. Eine erhöhte Gefährdung kann die Wahrscheinlichkeit einer Fahrerlaubnisentziehung erhöhen. Wenn Sie beispielsweise Schlangenlinien gefahren sind oder beinahe einen Unfall verursacht haben, wirkt sich dies negativ aus.

Zurückgelegte Strecke

Die Länge der gefahrenen Strecke wird ebenfalls berücksichtigt. Eine kurze Fahrstrecke kann unter Umständen zu einer milderen Beurteilung führen. Wenn Sie nur wenige Meter gefahren sind, bevor Sie angehalten wurden, könnte dies zu Ihren Gunsten ausgelegt werden.

Einsicht und Verhalten nach der Tat

Ihr Verhalten nach der Tat kann die Entscheidung des Gerichts beeinflussen. Zeigen Sie Einsicht und Reue, kann sich dies positiv auswirken. Wenn Sie beispielsweise selbst die Polizei gerufen haben, nachdem Ihnen bewusst wurde, dass Sie zu betrunken zum Fahren waren, könnte dies als verantwortungsvolles Handeln gewertet werden.

Vorstrafen und Vorbelastungen

Frühere Verkehrsdelikte, insbesondere alkoholbedingte, wirken sich negativ aus. Wenn Sie zum ersten Mal auffällig geworden sind, stehen Ihre Chancen auf eine mildere Beurteilung besser, als wenn Sie bereits wegen ähnlicher Vergehen verurteilt wurden.

Persönliche Lebensumstände

Ihre persönliche Situation kann in die Entscheidung einfließen. Wenn Sie beruflich auf den Führerschein angewiesen sind, könnte das Gericht dies berücksichtigen. Allerdings hat dieser Faktor meist weniger Gewicht als die Schwere der Tat und die Gefährdung der Verkehrssicherheit.

Tatzeitpunkt und -ort

Der Zeitpunkt und Ort der Tat können relevant sein. Eine Fahrt zu Hauptverkehrszeiten oder in verkehrsreichen Gebieten wird möglicherweise strenger beurteilt als eine Fahrt in den frühen Morgenstunden auf einer wenig befahrenen Straße.

Beachten Sie, dass trotz dieser Faktoren die Entziehung der Fahrerlaubnis bei einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter die Regel ist. Nur in Ausnahmefällen, wenn sich die Umstände deutlich vom Durchschnittsfall abheben, kann das Gericht von einer Entziehung absehen und stattdessen ein Fahrverbot verhängen.


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Welche Unterschiede bestehen rechtlich zwischen einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter und anderen Fahrzeugen?

Rechtlich werden E-Scooter als Kraftfahrzeuge eingestuft, wodurch für sie grundsätzlich die gleichen Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer gelten. Es bestehen jedoch einige wichtige Unterschiede:

Promillegrenzen und Konsequenzen

Für E-Scooter-Fahrer gilt wie bei Autofahrern die 0,5-Promille-Grenze. Wenn Sie diese überschreiten, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor.

Bei Fahrrädern hingegen greift erst ab 1,6 Promille die absolute Fahruntüchtigkeit. Darunter müssen zusätzlich Ausfallerscheinungen vorliegen, um eine Straftat zu begründen.

Führerscheinentzug

Bei einer Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter kann Ihnen, wie beim Auto, die Fahrerlaubnis entzogen werden. Dies gilt auch für das Führen anderer Kraftfahrzeuge.

Beim Fahrrad ist ein Führerscheinentzug hingegen nicht möglich, da es nicht als Kraftfahrzeug gilt. Allerdings kann die Fahrerlaubnis-Behörde Zweifel an Ihrer Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen anmelden.

Gefahreneinschätzung durch Gerichte

Einige Gerichte bewerten Trunkenheitsfahrten mit E-Scootern als weniger gefährlich im Vergleich zu Autofahrten. Sie argumentieren, dass E-Scooter aufgrund ihres geringeren Gewichts und ihrer niedrigeren Geschwindigkeit ein geringeres Gefährdungspotenzial für andere Verkehrsteilnehmer haben.

Andere Gerichte sehen jedoch keine Veranlassung für eine mildere Behandlung von E-Scooter-Fahrern. Sie betonen, dass E-Scooter rechtlich als Kraftfahrzeuge gelten und daher die gleichen Maßstäbe anzulegen sind.

Bußgelder und Strafen

Die Bußgelder für Alkoholfahrten mit E-Scootern entsprechen denen für Autofahrer. Bei einer Ordnungswidrigkeit (0,5 bis 1,09 Promille) müssen Sie mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen.

Wenn Sie betrunken Fahrrad fahren, fallen die Strafen in der Regel milder aus. Erst ab 1,6 Promille oder bei Ausfallerscheinungen drohen ähnlich harte Konsequenzen.


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Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

  • Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Dies ist eine Maßnahme, bei der einem Fahrer der Führerschein vorübergehend, meist während des laufenden strafrechtlichen Verfahrens, entzogen wird. Dies geschieht oft, wenn der Fahrer unter Verdacht steht, sich alkoholisierterweise ans Steuer gesetzt oder eine ernsthafte Verkehrsgefährdung verursacht zu haben. Der vorläufige Entzug soll verhindern, dass der Beschuldigte bis zum Ende des Verfahrens weiterhin am Straßenverkehr teilnimmt und potenziell weitere Gefährdungen verursacht.
  • Blutalkoholkonzentration (BAK): Die BAK misst den Alkoholgehalt im Blut und wird in Promille angegeben. Ein Promille bedeutet, dass ein Liter Blut einen Milliliter reinen Alkohol enthält. Bei der Feststellung der Fahrtüchtigkeit sind bestimmte Promillegrenzen wichtig: Ab 0,5 Promille drohen Bußgelder und Fahrverbote, ab 1,1 Promille spricht man von absoluter Fahruntüchtigkeit, was strafrechtliche Folgen nach sich zieht. Im dargestellt Fall lag die BAK des Beschuldigten bei 1,21 Promille, also über der Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit.
  • Schutzbehauptung: Eine Schutzbehauptung ist eine Aussage, die ein Beschuldigter zur eigenen Verteidigung macht, um sich aus einer Strafsituation zu retten, die aber nicht unbedingt der Wahrheit entsprechen muss. Gerichte und Ermittlungsbehörden prüfen solche Aussagen kritisch. Im beschriebenen Fall behauptete der Fahrer nachträglich, den E-Scooter nur mechanisch – also ohne Motor – genutzt zu haben, was das Gericht jedoch als Schutzbehauptung einstufte und nicht glaubwürdig fand.
  • Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr: Dieser Begriff bezieht sich auf das Strafdelikt, bei dem jemand unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug führt und dabei die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer in Kauf nimmt. Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr bedeutet, dass der Fahrer die erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat, obwohl er hätte wissen müssen, dass sein Verhalten gefährlich ist. Dies führt oft zu strafrechtlichen Sanktionen gemäß § 316 Strafgesetzbuch (StGB).
  • Dringende Gründe: In einem juristischen Kontext sind dringende Gründe konkrete und deutliche Anhaltspunkte, die eine Maßnahme – hier die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis – rechtfertigen. Dringende Gründe müssen über bloße Vermutungen hinausgehen und auf stichhaltigen Beweisen basieren. Im dargestellten Fall sah das Gericht keine dringenden Gründe für eine sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis, obwohl ein Tatverdacht bestand.
  • Positive Gesamtwürdigung: Dies ist eine umfassende Bewertung aller relevanten Umstände eines Falls, um eine fundierte Entscheidung zu treffen. Dabei werden nicht nur negative Aspekte, wie das Fehlverhalten des Betroffenen, berücksichtigt, sondern auch mildernde Umstände wie die Schwere des Vergehens, die persönliche Situation des Täters und bisheriges Wohlverhalten. Im vorliegenden Fall führte eine positive Gesamtwürdigung dazu, dass das Gericht von einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis absah, indem es Faktoren wie die geringe Gefährdung und die kurze Fahrtstrecke in Betracht zog.

Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 69 StGB (Entziehung der Fahrerlaubnis): Dieser Paragraph regelt die strafrechtlichen Folgen, wenn jemand unter Alkoholeinfluss ein Kraftfahrzeug führt und dadurch eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder den öffentlichen Verkehr entsteht. Er legt fest, unter welchen Voraussetzungen die Fahrerlaubnis entzogen werden kann. Im konkreten Fall stellt sich die Frage, ob das Fahren eines E-Scooters unter Alkoholeinfluss bereits das Merkmal der Gefährdung im Sinne des § 69 StGB erfüllt und ob eine Entziehung der Fahrerlaubnis notwendig ist.
  • § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr): Dieser Paragraph regelt die strafrechtliche Verantwortlichkeit für das Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr unter dem Einfluss von Alkohol. Der Sachverhalt des vorliegenden Falls stellt die Frage, inwieweit E-Scooter als „Fahrzeuge“ im Sinne des § 316 StGB anzusehen sind und ob die Fahrt mit einem E-Scooter unter Alkoholeinfluss eine Straftat darstellt.
  • § 111a StPO (Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis): Dieser Paragraph legt die Voraussetzungen für die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis während einer strafrechtlichen Ermittlung fest. Die Anwendung des § 111a StPO im vorliegenden Fall stellt sich anhand der Frage, ob ein dringender Grund für eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis besteht, da das Gericht die Gefahr einer Wiederholungstat trotz der Fahrt mit einem E-Scooter unter Alkoholeinfluss nicht angenommen hat.
  • § 1 eKFV (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung): Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) regelt im Detail die Anforderungen an den Betrieb von E-Scootern. Der vorliegende Fall stellt die Frage, ob E-Scooter unter die Definition von Elektrokleinstfahrzeugen im Sinne der eKFV fallen und somit im Sinne des § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) als „Fahrzeuge“ einzustufen sind.
  • § 473 StPO (Kostenentscheidung): Dieser Paragraph regelt, wer die Kosten eines Verfahrens nach § 111a StPO trägt. Im konkreten Fall stellt sich die Frage, ob der Beschuldigte die Kosten des Verfahrens selbst tragen muss, oder ob die Staatskasse für die Kosten aufkommt.

Das vorliegende Urteil

LG Köln – Az.: 117 Qs 59/23 – Beschluss vom 12.07.2023


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