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Neufestsetzung einer Strafe /Neufestsetzung einer Gesamtstrafe – erkennendes Gericht zuständig

Ein wegen Drogengeschäften hinter Gittern verurteilter Mann erkämpft sich vor Gericht einen Teilerfolg: Obwohl der Besitz von Cannabis in der JVA nicht straffrei bleibt, muss seine Strafe nun nach dem neuen milderen Cannabisgesetz neu bewertet werden. Könnte ihm eine geringere Strafe drohen?

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Das Urteil betrifft die rechtliche Bewertung eines Falles von Drogendelikten, bei dem der Verurteilte in einer Justizvollzugsanstalt Drogen besaß und damit handelte.
  • Die Entscheidung bezieht sich auf die Anwendung des neuen Cannabisgesetzes und dessen Auswirkungen auf bestehende Strafen wegen Drogendelikten.
  • Schwierigkeit besteht darin, dass das Verbot für den Besitz von mehr als einer bestimmten Menge Cannabis auch nach Gesetzesänderungen weiterhin gilt.
  • Das Gericht hob die vorherige Entscheidung auf und stellte fest, dass Voraussetzungen für eine Amnestie nicht gegeben waren, auf die Strafe jedoch neu festgesetzt werden muss.
  • Die Entscheidung zeigt, dass auch nach der neusten Gesetzgebung der Besitz von mehr als einer festgelegten Menge in Haft strafbar bleibt.
  • Es besteht keine Möglichkeit auf Straferlass für Verurteilte, die mehr als die zulässige Menge Cannabis besessen haben.
  • Der Verurteilte hat nach der neuen Rechtslage keine Vorteile bei der Neubewertung seiner Strafe, da die Besitzgrenze überschritten wurde.
  • Die Folgen dieser Entscheidung könnten für andere Verurteilte ähnlich ausfallen, wenn sie ebenfalls gegen die neuen Regelungen verstoßen.
  • Verurteilte müssen sich weiterhin damit auseinandersetzen, dass bestehende Strafen in vielen Fällen trotz Gesetzesänderungen Bestand haben.
  • Das Urteil könnte Anhaltspunkte für zukünftige Fälle und deren rechtliche Behandlung im Kontext der neuen Cannabisgesetzgebung liefern.

Neufestsetzung von Strafen: Einblick in einen aktuellen Gerichtsfall

Neufestsetzung der Strafe nach Cannabisgesetz-Reform
Die Neufestsetzung von Strafen, insbesondere im Kontext der Cannabisgesetz-Reform, erfordert eine erneute Strafzumessung durch das ursprünglich erkennende Gericht, da die Tat nun nach dem neuen Cannabisgesetz bewertet werden muss.(Symbolfoto: Ideogram gen.)

Die Neufestsetzung einer Strafe ist ein zentraler Bestandteil des Strafverfahrens, der auf die Grundsätze der Strafzumessung und die gerichtliche Entscheidung zurückgreift. In der Regel erfolgt diese Anpassung, wenn das erkennende Gericht im Rahmen einer Urteilsänderung zu der Auffassung gelangt, dass die ursprüngliche Strafe nicht den Umständen des Falles oder dem Entwicklungsstand des Angeklagten entspricht. Hierbei spielt die Gesamtstrafe, die mehrere Verurteilungen bündelt, eine besondere Rolle. Sie ermöglicht eine abgestimmte Berücksichtigung der verschiedenen Tatbestände, was für eine gerechte Rechtsanwendung von großer Bedeutung ist.

Die Zuständigkeit des erkennenden Gerichts wird im Rahmen der Neufestsetzung von Strafen noch einmal deutlich. Im Strafrecht ist es entscheidend, dass die richtigen rechtlichen Grundlagen und Verfahrensschritte eingehalten werden, um einen effektiven Rechtsschutz für den Angeklagten zu gewährleisten. Durch die Möglichkeit der Revision im Strafrecht kann die Angemessenheit der Strafe nachträglich überprüft werden, was eine wichtige Funktion innerhalb des Rechtsmittelverfahrens darstellt.

Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der aufzeigt, wie die Neufestsetzung einer Strafe in der Praxis behandelt wird und welche rechtlichen Aspekte dabei eine Rolle spielen.

Der Fall vor Gericht


Neufestsetzung der Strafe nach Cannabisgesetz-Reform erforderlich

Ein vom Amtsgericht wegen Drogendelikten Verurteilter hat mit seiner Beschwerde vor dem Oberlandesgericht Schleswig-Holstein einen Teilerfolg erzielt. Das Gericht hob einen Beschluss der Strafvollstreckungskammer auf, der die ursprünglich verhängte Strafe bestätigt hatte.

Verurteilung wegen Cannabisbesitz und -handel in Haft

Der Betroffene war im November 2019 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden. Laut Urteil hatte er während seiner Haft in der JVA 47,37 Gramm Cannabisharz von einer Besucherin einschmuggeln lassen. Etwa ein Drittel davon wollte er selbst konsumieren und den Rest weiterverkaufen.

Keine Straffreiheit trotz neuer Cannabisgesetzgebung

Die Staatsanwaltschaft hatte beantragt festzustellen, dass die Strafe auch nach der neuen Amnestieregelung des Cannabisgesetzes bestehen bleibt. Die Strafvollstreckungskammer folgte diesem Antrag zunächst. Sie argumentierte, der Besitz von mehr als 25 Gramm Cannabis außerhalb des Wohnsitzes sei weiterhin strafbar. Zudem begründeten Hafträume keinen Wohnsitz im Sinne des Gesetzes.

OLG: Neufestsetzung der Strafe durch Tatgericht erforderlich

Das Oberlandesgericht bestätigte zwar, dass keine vollständige Amnestie nach dem neuen Cannabisgesetz in Frage kommt. Es sah jedoch die Notwendigkeit einer Neufestsetzung der Strafe. Grund dafür ist, dass die Tat nun nicht mehr nach dem Betäubungsmittelgesetz, sondern nur noch nach dem neuen Cannabisgesetz strafbar ist.

Das OLG betonte, für diese Neufestsetzung sei das ursprünglich erkennende Gericht zuständig, nicht die Strafvollstreckungskammer. Es begründete dies damit, dass es sich um eine erneute Strafzumessung handele, die in den Aufgabenbereich des Tatgerichts falle.

Mögliche Strafmilderung zu prüfen

Bei der Neufestsetzung muss das Tatgericht prüfen, ob eine „angemessene Ermäßigung“ der Strafe geboten ist. Das OLG hält dies für wahrscheinlich, da die Tat nach neuem Recht kein Verbrechen mehr darstellt und der Strafrahmen deutlich abgesenkt wurde.

Zudem muss das Gericht klären, ob die Cannabismenge als „nicht geringe Menge“ im Sinne des neuen Gesetzes einzustufen ist. Dies hätte Auswirkungen auf den anzuwendenden Straftatbestand.

Kosten trägt die Staatskasse

Da die Beschwerde des Verurteilten erfolgreich war, muss die Staatskasse die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen tragen.


Die Schlüsselerkenntnisse


Die Entscheidung verdeutlicht, dass die Cannabisgesetzreform eine Neubewertung bereits rechtskräftiger Urteile erfordert. Trotz fehlender Amnestie ist eine Neufestsetzung der Strafe durch das Tatgericht notwendig, da die Tat nun nach dem neuen Cannabisgesetz zu beurteilen ist. Dies kann zu einer Strafmilderung führen, da der Strafrahmen abgesenkt wurde. Die Zuständigkeit des Tatgerichts für diese Neufestsetzung unterstreicht den Charakter als erneute Strafzumessung im Erkenntnisverfahren.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie wegen eines Cannabisdelikts verurteilt wurden, könnte dieses Urteil für Sie wichtig sein. Es zeigt, dass Ihre bestehende Strafe möglicherweise neu bewertet werden muss. Auch wenn Sie nicht automatisch straffrei werden, besteht die Chance auf eine Strafminderung. Das ursprünglich urteilende Gericht muss Ihren Fall unter Berücksichtigung des neuen Cannabisgesetzes neu prüfen. Dabei könnte Ihre Strafe reduziert werden, besonders wenn die Tat nun nicht mehr als Verbrechen gilt. Sie sollten erwägen, einen Antrag auf Neufestsetzung Ihrer Strafe zu stellen. Beachten Sie aber, dass der Besitz größerer Mengen und der Handel mit Cannabis weiterhin strafbar bleiben. Lassen Sie sich am besten von einem Anwalt beraten, um Ihre individuellen Möglichkeiten zu klären.


FAQ – Häufige Fragen

In dieser FAQ-Rubrik finden Sie umfassende Informationen zur Neufestsetzung der Strafe nach Cannabisgesetz-Reform. Wir haben die häufigsten Fragen zusammengestellt, um Ihnen einen klaren Überblick über die aktuellen Regelungen und deren Auswirkungen zu geben. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um sich gezielt zu informieren und informierte Entscheidungen zu treffen.

Welche Auswirkungen hat das neue Cannabisgesetz auf bestehende Verurteilungen?

Das neue Cannabisgesetz sieht eine rückwirkende Überprüfung und mögliche Aufhebung von Verurteilungen vor, die nach der Legalisierung nicht mehr strafbar wären. Dies betrifft insbesondere Fälle von Besitz und Erwerb geringer Mengen Cannabis zum Eigenkonsum.

Amnestie für bestimmte Cannabis-Delikte

Wenn Sie vor dem 1. April 2024 wegen eines Cannabis-Delikts verurteilt wurden, das nach dem neuen Gesetz nicht mehr strafbar ist, können Sie von einer Amnestie-Regelung profitieren. Dies bedeutet, dass bereits verhängte Haft- oder Geldstrafen erlassen werden können. Die Justizbehörden müssen diese Fälle so behandeln, als hätte die Tat nie stattgefunden.

Überprüfung bestehender Urteile

Staatsanwaltschaften und Gerichte sind verpflichtet, relevante Fälle zu identifizieren und eine Neubewertung einzuleiten. Nicht alle früheren Verurteilungen werden automatisch aufgehoben. Jeder Fall muss individuell geprüft werden, um festzustellen, ob die Tat nach dem neuen Gesetz noch strafbar wäre.

Grenzen der Legalisierung

Die Überprüfung betrifft hauptsächlich Urteile, bei denen der Besitz oder Anbau geringer Mengen Cannabis für den Eigenkonsum bestraft wurde. Nach dem neuen Gesetz ist der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis für Erwachsene erlaubt. Auch der private Anbau von bis zu drei Cannabispflanzen ist nun legal. Schuldsprüche, die sich auf Mengen innerhalb dieser Grenzen beziehen, können aufgehoben werden.

Auswirkungen auf Gesamtstrafen

Bei Gesamtstrafen, die neben Cannabis-Delikten auch andere Straftaten umfassen, muss eine Neufestsetzung der Strafe erfolgen. Das erkennende Gericht ist dafür zuständig, den Anteil des nun legalen Cannabisbesitzes an der Strafhöhe zu ermitteln und eine neue Strafe zu bilden. Dies kann zu einer erheblichen Reduzierung der Gesamtstrafe führen.

Praktische Umsetzung

Die Umsetzung dieser Regelungen stellt eine große Herausforderung für die Justiz dar. Tausende Akten müssen überprüft werden, was zu Verzögerungen bei der Bearbeitung führen kann. Wenn Sie von einer solchen Verurteilung betroffen sind, können Sie die Überprüfung Ihres Falls bei der zuständigen Staatsanwaltschaft anregen.

Auswirkungen auf Ihr Leben

Eine Aufhebung oder Reduzierung Ihrer Strafe kann weitreichende positive Folgen haben. Strafen für Cannabisbesitz könnten aus Ihrem Führungszeugnis gelöscht werden, was Ihre Jobchancen verbessern und mögliche Reisebeschränkungen aufheben könnte. Dies kann Ihre persönliche und berufliche Zukunft erheblich erleichtern.


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Wann kann eine Neufestsetzung der Strafe beantragt werden?

Eine Neufestsetzung der Strafe kann in verschiedenen Situationen beantragt werden, insbesondere wenn sich die rechtlichen Grundlagen für die ursprüngliche Verurteilung geändert haben. Folgende Umstände können eine Neufestsetzung der Strafe ermöglichen:

Gesetzesänderungen

Wenn sich das Strafgesetz nach der Verurteilung ändert und die neue Fassung für den Verurteilten günstiger ist, kann eine Neufestsetzung der Strafe in Betracht kommen. Dies basiert auf dem Grundsatz, dass das mildeste Gesetz anzuwenden ist. Stellen Sie sich vor, Sie wurden wegen eines Delikts verurteilt, das später vom Gesetzgeber milder eingestuft wird. In einem solchen Fall könnten Sie möglicherweise von einer Neufestsetzung profitieren.

Verfassungsgerichtliche Entscheidungen

Erklärt das Bundesverfassungsgericht ein Gesetz für verfassungswidrig, auf dem Ihre Verurteilung basiert, kann dies ebenfalls Grund für eine Neufestsetzung sein. Dies gilt besonders, wenn das Gericht die rückwirkende Anwendung seiner Entscheidung anordnet.

Nachträgliche Gesamtstrafenbildung

Wenn Sie wegen mehrerer Straftaten in getrennten Verfahren verurteilt wurden, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine nachträgliche Gesamtstrafe gebildet werden. Dies führt oft zu einer günstigeren Gesamtstrafe, als wenn die Einzelstrafen addiert würden.

Fristen und Verfahren

Es gibt keine feste Frist für den Antrag auf Neufestsetzung. Allerdings sollten Sie beachten, dass die Möglichkeit zur Neufestsetzung in der Regel nur besteht, solange die Strafe noch nicht vollständig vollstreckt, verjährt oder erlassen ist.

Um eine Neufestsetzung zu beantragen, müssen Sie oder Ihr Rechtsbeistand einen formlosen Antrag bei dem Gericht stellen, das für die Neufestsetzung zuständig ist. Dies ist in der Regel das Gericht, das die ursprüngliche Strafe verhängt hat.

Voraussetzungen prüfen

Bevor Sie einen Antrag stellen, sollten Sie sorgfältig prüfen, ob in Ihrem Fall tatsächlich die Voraussetzungen für eine Neufestsetzung vorliegen. Relevante Faktoren sind:

  • Art und Zeitpunkt der ursprünglichen Verurteilung
  • Etwaige Gesetzesänderungen oder verfassungsgerichtliche Entscheidungen
  • Stand der Strafvollstreckung

Wenn Sie unsicher sind, ob in Ihrem Fall die Voraussetzungen für eine Neufestsetzung der Strafe erfüllt sind, können Sie sich an die Geschäftsstelle des zuständigen Gerichts wenden. Dort erhalten Sie Informationen über das weitere Vorgehen und die erforderlichen Unterlagen.


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Wie läuft das Verfahren zur Neufestsetzung einer Strafe ab?

Das Verfahren zur Neufestsetzung einer Strafe beginnt in der Regel mit einem Antrag des Verurteilten oder der Staatsanwaltschaft beim zuständigen Gericht. Dieses Gericht ist das ursprünglich erkennende Gericht, also jenes, das die Strafe erstmals festgesetzt hat.

Antragstellung und Prüfung

Wenn Sie einen Antrag auf Neufestsetzung Ihrer Strafe stellen möchten, richten Sie diesen schriftlich an das Gericht, das Sie verurteilt hat. Das Gericht prüft zunächst, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Neufestsetzung vorliegen. Dabei wird untersucht, ob sich die Rechtslage tatsächlich so geändert hat, dass eine Anpassung der Strafe in Betracht kommt.

Anhörung und Beweisaufnahme

In vielen Fällen ordnet das Gericht eine mündliche Anhörung an. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Sicht der Dinge darzulegen. Das Gericht kann auch weitere Beweise erheben, etwa Gutachten einholen oder Zeugen befragen, wenn dies für die Entscheidung relevant ist.

Entscheidungsfindung

Das Gericht wägt alle Umstände sorgfältig ab. Es berücksichtigt dabei nicht nur die Gesetzesänderung, sondern auch Ihr Verhalten seit der Verurteilung und andere relevante Faktoren. Die Entscheidung über die Neufestsetzung trifft das Gericht nach freiem Ermessen, muss sie aber nachvollziehbar begründen.

Verkündung und Rechtsmittel

Die Entscheidung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Sollten Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden sein, haben Sie in der Regel die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen. Die genauen Fristen und Voraussetzungen dafür entnehmen Sie bitte dem Rechtsmittelbelehrungsteil der Entscheidung.

Dauer des Verfahrens

Die Dauer des Verfahrens kann stark variieren. Sie hängt von der Komplexität des Falls, der Arbeitsbelastung des Gerichts und eventuell notwendigen zusätzlichen Ermittlungen ab. In einfachen Fällen kann eine Entscheidung innerhalb weniger Wochen erfolgen, komplexere Verfahren können sich über mehrere Monate hinziehen.

Beachten Sie, dass das Verfahren zur Neufestsetzung einer Strafe ein formeller juristischer Prozess ist. Es erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und kann weitreichende Folgen für Ihre rechtliche Situation haben. Die Neufestsetzung kann zu einer Verkürzung der Haftdauer führen oder sogar eine vorzeitige Entlassung ermöglichen, wenn die neu festgesetzte Strafe bereits durch die verbüßte Zeit abgegolten ist.


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Welche Faktoren beeinflussen die Höhe der neu festgesetzten Strafe?

Bei der Neufestsetzung einer Strafe nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) berücksichtigen die Gerichte verschiedene Faktoren, um eine angemessene und gerechte Entscheidung zu treffen. Die neue Gesetzeslage bildet dabei die Grundlage für die Überprüfung und mögliche Anpassung der ursprünglichen Strafe.

Gesetzliche Änderungen und neue Strafrahmen

Das KCanG hat die Strafrahmen für bestimmte Cannabisdelikte herabgesetzt. Wenn Sie wegen eines solchen Delikts verurteilt wurden, prüft das Gericht, ob die ursprünglich verhängte Strafe nach den neuen Maßstäben noch angemessen ist. Dabei wird insbesondere berücksichtigt, ob die Tat nach dem neuen Recht überhaupt noch strafbar ist oder ob sich der Strafrahmen verändert hat.

Ursprüngliche Verurteilung und Tatumstände

Das Gericht bezieht die Umstände der ursprünglichen Tat in seine Überlegungen ein. Wenn Sie beispielsweise wegen Besitzes einer geringen Menge Cannabis verurteilt wurden, könnte dies nach dem neuen Recht möglicherweise straffrei sein. Die genaue Menge und die Umstände des Besitzes spielen hierbei eine entscheidende Rolle.

Strafmilderungsgründe

Auch bei der Neufestsetzung können Strafmilderungsgründe berücksichtigt werden. Dazu gehören etwa ein Geständnis, Reue oder die Mitwirkung bei der Aufklärung der Tat. Wenn solche Gründe bereits bei der ursprünglichen Verurteilung vorlagen, fließen sie auch in die Neubewertung ein.

Nicht geringe Menge

Der Begriff der „nicht geringen Menge“ ist im Cannabisrecht von besonderer Bedeutung. Wenn Sie wegen des Besitzes einer nicht geringen Menge verurteilt wurden, prüft das Gericht, ob diese Einstufung nach dem neuen Recht noch zutrifft. Die Grenzwerte für eine nicht geringe Menge können sich durch das KCanG verändert haben, was direkten Einfluss auf die Strafzumessung hat.

Gesamtstrafenbildung

Wurden Sie wegen mehrerer Taten zu einer Gesamtstrafe verurteilt, wird das Gericht die Auswirkungen der Gesetzesänderung auf jede einzelne Tat prüfen. Anschließend erfolgt eine Neubildung der Gesamtstrafe unter Berücksichtigung der angepassten Einzelstrafen.

Verhältnismäßigkeit und Einzelfallgerechtigkeit

Das Gericht ist verpflichtet, eine verhältnismäßige und dem Einzelfall gerechte Entscheidung zu treffen. Dabei werden alle relevanten Umstände Ihres Falls berücksichtigt, um zu einer angemessenen Neufestsetzung der Strafe zu gelangen.


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Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

  • Strafzumessung: Die Strafzumessung ist der Prozess, bei dem ein Gericht entscheidet, welche Strafe für eine begangene Tat verhängt werden soll. Dabei berücksichtigt es die Schwere der Tat, die persönlichen Umstände des Täters und mögliche mildernde Umstände. Zum Beispiel kann eine geringere Strafe verhängt werden, wenn der Täter geständig ist oder Reue zeigt. Die Strafzumessung muss stets gerecht und verhältnismäßig sein.
  • Gesamtstrafe: Eine Gesamtstrafe wird festgesetzt, wenn eine Person wegen mehrerer Straftaten verurteilt wird. Statt für jede Tat eine separate Strafe zu verhängen, werden alle Strafen zu einer einzigen Gesamtstrafe zusammengefasst. Das erleichtert den Überblick und verhindert eine unangemessene Gesamtbelastung des Täters. Beispielsweise könnte ein Täter für mehrere Drogendelikte eine Gesamtstrafe erhalten, die weniger hoch ist, als die Summe der Einzelstrafen.
  • Tatgericht: Ein Tatgericht (oder erkennendes Gericht) ist das Gericht, das in der Hauptsache über den Fall entscheidet und das Urteil spricht. Es hat die Aufgabe, die Fakten zu ermitteln, Beweise zu würdigen und schließlich die Strafe zu bestimmen. In der Regel ist dies das Gericht erster Instanz, wie etwa ein Amtsgericht oder Landgericht. Dieses Gericht ist ebenfalls zuständig für nachträgliche Entscheidungen, wie zum Beispiel eine Neufestsetzung der Strafe.
  • Strafvollstreckungskammer: Diese spezielle Kammer des Gerichts ist verantwortlich für die Entscheidungen, die nach der Verurteilung einer Person anstehen, wie beispielsweise der Vollzug der Strafe oder die Prüfung von Strafaussetzungen. Im Kontext der Neufestsetzung der Strafe nach einer Gesetzesänderung prüft sie, ob und wie ein Urteil angepasst wird. In diesem Fall entschied die Strafvollstreckungskammer zunächst, dass die ursprüngliche Strafe beibehalten wird.
  • Amnestie: Amnestie bedeutet eine völlige oder teilweise Straffreiheit für bestimmte Straftaten, oftmals im Rahmen einer gesetzlichen Änderung oder politischen Entscheidung. Im vorliegenden Fall kommt allerdings keine vollständige Amnestie nach dem neuen Cannabisgesetz in Frage, was bedeutet, dass der Verurteilte nicht einfach freigesprochen wird. Stattdessen muss seine Strafe neu bewertet werden.
  • Nicht geringe Menge: Dieser Begriff wird im Betäubungsmittelgesetz und auch im neuen Cannabisgesetz verwendet, um eine bestimmte Schwelle der illegalen Drogenbesitzmenge zu definieren. Eine „nicht geringe Menge“ hat meist gravierendere rechtliche Konsequenzen als kleinere Mengen. Zum Beispiel sind 25 Gramm Cannabis eine Schwelle, ab der der Besitz nicht mehr als „gering“ gilt und somit härter bestraft wird. Hier muss das Gericht prüfen, ob die besessene Menge als „nicht geringe Menge“ zu klassifizieren ist, was die Strafhöhe beeinflussen könnte.

Wichtige Rechtsgrundlagen


  • Art. 313 Abs. 3 EGStGB (Europäisches Strafgesetzbuch): Dieser Artikel regelt die Neufestsetzung von Strafen im Falle einer Änderung des Strafrechts. Wenn eine Tat durch die Änderung eines Strafgesetzes entweder leichter bestraft wird oder straffrei wird, kann das Gericht die bereits verhängte Strafe aufheben oder herabsetzen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Strafzumessung dem aktuellen Rechtsempfinden und den gestellten strafrechtlichen Zielen entspricht.
  • Art. 316p EGStGB: Dieses Artikel stellt eine Amnestie-Regelung für bestimmte Cannabisdelikte dar. Besitz, Anbau und Abgabe geringer Mengen Cannabis sind unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Die Amnestie greift jedoch nicht, wenn der Besitz von Cannabis in größeren Mengen erfolgt oder die Tat im Zusammenhang mit anderen Delikten, wie z.B. Handeltreiben, steht.
  • § 34 Abs. 1 Nr. 1. a) KCanG (Cannabisgesetz): Dieser Paragraph regelt den strafbaren Besitz von Cannabis außerhalb des eigenen Wohnsitzes. Der Besitz von mehr als 25 Gramm Cannabis außerhalb des eigenen Wohnsitzes ist strafbar. Dabei wird der Begriff „Wohnsitz“ sehr eng gefasst. Hafträume in Justizvollzugsanstalten gelten nicht als Wohnsitz, sodass auch innerhalb der Anstalt der Besitz von Cannabis unter den Bedingungen aus § 34 Abs. 1 Nr. 1. a) KCanG illegal ist.
  • § 2 Abs. 1 Nr. 4 KCanG: Dieser Paragraph verbietet den Handel mit Cannabis. Eine Strafbarkeitshilfe wie z.B. „straflose Ausnahmen“ wie beim Besitz wurden vom Gesetzgeber nicht aufgenommen. Handeltreiben mit Cannabis ist mit Einführung des Cannabisgesetzes nicht weniger strafbar geworden.
  • StGB (Strafgesetzbuch): Das Strafgesetzbuch ist die Grundlage des deutschen Strafrechts. Es enthält zahlreiche Vorschriften, die bestimmte Handlungen unter Strafe stellen. Für die hier vorliegende Fall sind insbesondere die Vorschriften relevant, die den Besitz und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln unter Strafe stellen.

Das vorliegende Urteil

Oberlandesgericht Schleswig-Holstein – Az.: 1 Ws 123/24 – Beschluss vom 01.08.2024


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