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Kfz-Gebrauch durch Beifahrer – fehlender Versicherungsschutz

Ein Berliner wurde zu einer Haftstrafe verurteilt, weil er wiederholt ohne Führerschein und Versicherungsschutz Auto fuhr, einen Unfall mit Fahrerflucht verursachte und gefälschte Kennzeichen verwendete. Besonders brisant: Selbst als Beifahrer machte er sich strafbar, da er als Halter die Kontrolle über das nicht versicherte Fahrzeug hatte. Obwohl er nach dem Unfall weiterfuhr, wertete das Gericht dies nicht als separate Tat, da die gefälschten Kennzeichen die Ereignisse zu einem einheitlichen Geschehen „verklammerten“.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Urteil betrifft die Nutzung eines Fahrzeugs ohne Haftpflichtversicherung und die damit verbundenen strafrechtlichen Konsequenzen.
  • Der Angeklagte wurde beschuldigt, ein Fahrzeug ohne Versicherungsschutz zu nutzen und sich unerlaubt vom Unfallort zu entfernen.
  • Eine Zäsur tritt nach der Rechtsprechung normalerweise bei Verkehrsunfällen ein. Hier wird jedoch eine einheitliche Tat angenommen, wenn falsche Kennzeichen angebracht werden.
  • Der Angeklagte hat den Mangel an Versicherungsschutz gestanden, weshalb das Gericht keine detaillierten Feststellungen über das Fehlen des Versicherungsschutzes treffen musste.
  • Nicht nur der Fahrer, sondern auch ein Beifahrer kann verantwortlich sein, wenn dieser als Halter wirtschaftlich und materiell die Kontrolle über das Fahrzeug hat und eigene Ziele verfolgt.
  • Der Angeklagte wurde für mehrere zusammenhängende Delikte schuldig gesprochen, darunter das Fahren ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung.
  • Die Entscheidung unterstreicht, dass Kenntnis und Absicht bei der Benutzung eines Fahrzeugs ohne Versicherung für die Strafverfolgung relevant sind.
  • Es wird klargestellt, dass der Anklagesachverhalt zu einer eindeutigen strafrechtlichen Bewertung führt, um Missverständnisse zu vermeiden.
  • Das Urteil zeigt die Risiken auf, die mit dem Gebrauch eines nicht versicherten Fahrzeugs verbunden sind, und die umfangreichen rechtlichen Konsequenzen für die Beteiligten.

Kfz-Nutzung: Rechte der Beifahrer und Versicherungsschutz im Fokus

Das Thema der Kfz-Nutzung durch Beifahrer und der damit verbundene Versicherungsschutz ist für viele Autofahrer von großer Bedeutung. Oftmals herrscht Unklarheit darüber, welche Rechte und Pflichten Mitfahrer im Falle eines Unfalls haben und welchen Versicherungsschutz sie genießen. In Deutschland ist die Haftpflichtversicherung für Kfz-Fahrer gesetzlich vorgeschrieben, jedoch können die Versicherungsbedingungen variieren, insbesondere wenn es um Beifahrer geht. Ein fehlender Versicherungsschutz kann schwerwiegende finanzielle Folgen für alle Beteiligten haben. Im Folgenden wird ein konkreter Fall beleuchtet, der die Haftung des Fahrers und die Rechte der Beifahrer im Rahmen der Kfz-Nutzung betrifft.

Der Fall vor Gericht


Fahren ohne Fahrerlaubnis und Versicherung: Angeklagter zu Haftstrafe verurteilt

Ein Mann wurde vom Landgericht Berlin wegen mehrerer Verkehrsdelikte zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Das Kammergericht Berlin bestätigte das Urteil in einem Revisionsbeschluss und präzisierte den Schuldspruch.

Komplexer Fall mit mehreren Straftaten

Haftung und Versicherungsschutz von Beifahrern
Ein Angeklagter wurde wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Versicherung, sowie gefälschten Kennzeichen, zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. (Symbolfoto: Flux gen.)

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, ohne Fahrerlaubnis und Versicherungsschutz ein Fahrzeug geführt zu haben. Dabei verursachte er einen Unfall mit Personenschaden und entfernte sich anschließend unerlaubt vom Unfallort. Zusätzlich hatte er gefälschte Kennzeichen am Fahrzeug angebracht. In einem weiteren Fall fuhr er erneut ohne Versicherungsschutz.

Geständnis erleichterte Beweisführung

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte um den fehlenden Versicherungsschutz wusste. Sein glaubhaftes Geständnis machte detaillierte Feststellungen zum Erlöschen des Versicherungsvertrags überflüssig. Dies vereinfachte die Beweisführung erheblich.

Eigenständiger Gebrauch auch als Beifahrer

Bemerkenswert ist, dass der Angeklagte in einem Fall nicht selbst am Steuer saß, sondern Beifahrer war. Dennoch wertete das Gericht dies als eigenständigen Gebrauch des nicht versicherten Fahrzeugs. Begründet wurde dies damit, dass er als Käufer und wirtschaftlicher Halter die Tatherrschaft hatte und die Fahrt seinen persönlichen Zielen diente.

Einheitliche Tat trotz Verkehrsunfall

Obwohl der Angeklagte nach dem Unfall weiterfuhr, sah das Gericht darin keine separate Tat. Normalerweise bildet ein Unfall eine „Zäsur“, die zu getrennten Taten führt. In diesem Fall wurde jedoch eine Ausnahme gemacht: Das durchgängige Verwenden der gefälschten Kennzeichen „verklammerte“ die Ereignisse zu einer einheitlichen Tat.

Bestätigung der Haftstrafe

Das Kammergericht bestätigte die vom Landgericht verhängte Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Die Begründung für die Versagung der Bewährung wurde als rechtlich einwandfrei bewertet. Der Angeklagte muss zudem die Kosten des erfolglosen Revisionsverfahrens tragen.


Die Schlüsselerkenntnisse


Die Entscheidung verdeutlicht, dass auch als Beifahrer ein eigenständiger Gebrauch eines nicht versicherten Fahrzeugs vorliegen kann, wenn man die wirtschaftliche Verfügungsgewalt hat. Zudem kann das durchgängige Verwenden gefälschter Kennzeichen mehrere Vorfälle zu einer einheitlichen Tat „verklammern“, selbst wenn dazwischen ein Unfall liegt. Dies zeigt die komplexe rechtliche Bewertung von Verkehrsdelikten und die Bedeutung der individuellen Tatumstände.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Dieses Urteil zeigt, dass Beifahrer in bestimmten Fällen rechtlich gleichwertig für die Nutzung eines unversicherten Fahrzeugs haftbar gemacht werden können, wenn sie eine entscheidende Rolle bei der Verwendung des Fahrzeugs spielen. Wenn Sie zum Beispiel als Beifahrer in einem Auto sitzen, das nicht versichert ist, und Sie nicht nur als Mitfahrer, sondern auch in der Rolle des Käufers oder Halters auftreten, könnten Sie für die fehlende Versicherung verantwortlich gemacht werden. Dies ist besonders dann der Fall, wenn die Fahrt Ihnen persönlich zugutekommt oder Ihrem Ziel dient. Sollte ein Unfall geschehen, ohne dass eine gültige Versicherung besteht, riskieren Sie nicht nur finanzielle Belastungen, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen, ähnlich wie der Fahrer. Daher ist es wichtig, vor Fahrtantritt sicherzustellen, dass das Fahrzeug versichert ist, um rechtliche Probleme zu vermeiden.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Haftungsrisiken bestehen für Beifahrer bei Unfällen ohne Versicherungsschutz?

Beifahrer können bei Unfällen ohne Versicherungsschutz erheblichen Haftungsrisiken ausgesetzt sein. Die Haftung hängt maßgeblich davon ab, ob der Beifahrer Kenntnis vom fehlenden Versicherungsschutz hatte und wie er sich in der Situation verhalten hat.

Mitverschulden bei Kenntnis des fehlenden Versicherungsschutzes

Wenn Sie als Beifahrer wissen oder hätten wissen müssen, dass das Fahrzeug nicht versichert ist, kann Ihnen ein Mitverschulden angelastet werden. In diesem Fall riskieren Sie, dass Ihre eigenen Schadensersatzansprüche bei einem Unfall gekürzt werden oder sogar vollständig entfallen. Dies betrifft insbesondere Ansprüche auf Schmerzensgeld oder Erstattung von Behandlungskosten.

Haftung bei Alkoholfahrten

Ein besonderes Risiko besteht, wenn Sie als Beifahrer an einer Alkoholfahrt teilnehmen. Steigen Sie trotz erkennbarer Alkoholisierung des Fahrers ins Auto ein, kann Ihnen bei einem Unfall ein erhebliches Mitverschulden angelastet werden. Dies gilt unabhängig vom Versicherungsstatus des Fahrzeugs und kann dazu führen, dass Sie einen Teil Ihres eigenen Schadens selbst tragen müssen.

Haftungsrisiken für Beifahrer als Fahrzeughalter

Sind Sie als Beifahrer gleichzeitig der Halter des unversicherten Fahrzeugs, drohen Ihnen besonders schwerwiegende Konsequenzen. Als Halter haften Sie grundsätzlich für Schäden, die durch den Gebrauch Ihres Fahrzeugs entstehen. Bei fehlendem Versicherungsschutz müssen Sie persönlich für sämtliche Schäden aufkommen, die anderen Verkehrsteilnehmern zugefügt werden.

Strafrechtliche Konsequenzen

Neben zivilrechtlichen Haftungsrisiken können Sie sich als Beifahrer eines unversicherten Fahrzeugs auch strafbar machen. Wenn Sie als Halter wissentlich zulassen, dass jemand Ihr unversichertes Fahrzeug fährt, drohen Ihnen empfindliche Strafen nach dem Pflichtversicherungsgesetz. Diese können von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen reichen.

Bedenken Sie: Als Beifahrer tragen Sie eine Mitverantwortung für Ihre eigene Sicherheit und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Vergewissern Sie sich vor Fahrtantritt stets über den Versicherungsstatus des Fahrzeugs und die Fahrtüchtigkeit des Fahrers, um Haftungsrisiken zu minimieren und Ihre eigene Sicherheit zu gewährleisten.


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Wie wirkt sich fehlendes Wissen über den Versicherungsstatus auf die rechtliche Verantwortung aus?

Fehlendes Wissen über den Versicherungsstatus eines Fahrzeugs schützt Sie als Beifahrer grundsätzlich nicht vor rechtlichen Konsequenzen. Als Mitfahrer haben Sie zwar keine direkte Pflicht, den Versicherungsschutz zu überprüfen, jedoch kann Ihnen unter bestimmten Umständen eine Mitverantwortung zugeschrieben werden.

Rechtliche Grundlagen und Verantwortung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Wenn Sie in einem nicht versicherten Fahrzeug mitfahren, können Sie sich nicht auf Unwissenheit berufen, um einer möglichen Haftung zu entgehen. Das Gesetz geht davon aus, dass jeder Verkehrsteilnehmer die grundlegenden Regeln kennt, zu denen auch die Versicherungspflicht gehört.

Mögliche Konsequenzen für Beifahrer

Sollten Sie in einem unversicherten Fahrzeug mitfahren und es kommt zu einem Unfall, können Sie als Beifahrer in mehrfacher Hinsicht betroffen sein:

  • Kein Versicherungsschutz: Bei Personenschäden haben Sie möglicherweise keinen Anspruch auf Entschädigung durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung.
  • Mögliche Strafbarkeit: In extremen Fällen, wenn Sie von der fehlenden Versicherung wussten oder hätten wissen müssen, könnte Ihnen eine Beihilfe zum Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vorgeworfen werden.
  • Zivilrechtliche Haftung: Bei grober Fahrlässigkeit könnten Sie unter Umständen für entstandene Schäden mithaften.

Sorgfaltspflicht und Handlungsempfehlungen

Um sich zu schützen, sollten Sie als Beifahrer ein gewisses Maß an Sorgfalt walten lassen. Wenn Sie Zweifel am Versicherungsschutz haben, fragen Sie den Fahrer direkt danach. Bei offensichtlichen Anzeichen für einen fehlenden Versicherungsschutz, wie etwa einem abgelaufenen oder fehlenden Versicherungskennzeichen, sollten Sie von einer Mitfahrt absehen.

Bedenken Sie: Ihre eigene Sicherheit und rechtliche Absicherung sollten Vorrang vor möglichen unangenehmen Situationen haben, die durch Nachfragen entstehen könnten. Im Zweifelsfall ist es besser, auf eine alternative Beförderungsmöglichkeit auszuweichen, als sich einem potenziellen rechtlichen Risiko auszusetzen.


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Welche Rechte und Pflichten haben Beifahrer im Falle eines Unfalls ohne Versicherungsschutz?

Beifahrer haben auch bei einem Unfall ohne Versicherungsschutz bestimmte Rechte und Pflichten. Als Beifahrer sind Sie verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten und bei der Unfallaufnahme mitzuwirken. Sie müssen der Polizei Ihre Personalien angeben und als Zeuge zur Verfügung stehen.

Rechte des Beifahrers

Als Beifahrer haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz, wenn Sie bei dem Unfall verletzt wurden. Dieser Anspruch besteht unabhängig vom Versicherungsschutz des Fahrzeugs. Ihre Ansprüche richten sich primär gegen den Fahrer und den Halter des Fahrzeugs.

Wenn der Unfall durch einen Defekt am Fahrzeug verursacht wurde, können Sie Ansprüche aus der sogenannten Gefährdungshaftung geltend machen. Diese greift auch dann, wenn den Fahrer kein Verschulden trifft.

Pflichten des Beifahrers

Als Beifahrer sind Sie verpflichtet, am Unfallort zu bleiben und Ihre Personalien anzugeben. Sie müssen zudem wahrheitsgemäße Angaben zum Unfallhergang machen.

Wenn Sie bemerken, dass das Fahrzeug nicht versichert ist, sollten Sie dies den Behörden mitteilen. Eine Unterlassung könnte als Beihilfe zu einer Straftat gewertet werden.

Schadensregulierung ohne Versicherung

Wenn das Fahrzeug nicht versichert war, gestaltet sich die Schadensregulierung komplizierter. In diesem Fall haftet der Fahrer persönlich für die entstandenen Schäden. Sollte der Fahrer nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, können Sie sich an die Verkehrsopferhilfe wenden.

Die Verkehrsopferhilfe ist eine Einrichtung der deutschen Autoversicherer, die in Fällen eintritt, in denen der Schädiger nicht versichert oder nicht ermittelbar ist. Sie übernimmt die Entschädigung für Personen- und Sachschäden.

Beachten Sie, dass Sie als Beifahrer möglicherweise ein Mitverschulden trifft, wenn Sie wissentlich in einem nicht versicherten Fahrzeug mitgefahren sind. Dies könnte Ihre Schadensersatzansprüche mindern.

Wenn Sie als Beifahrer in eine solche Situation geraten, ist es ratsam, alle relevanten Informationen zum Unfall zu dokumentieren. Notieren Sie sich die Kontaktdaten aller Beteiligten und möglicher Zeugen. Diese Informationen können für die spätere Schadensregulierung von großer Bedeutung sein.


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Welche strafrechtlichen Folgen drohen bei Mitfahrt in einem nicht versicherten Fahrzeug?

Als Beifahrer in einem nicht versicherten Fahrzeug drohen Ihnen in der Regel keine strafrechtlichen Konsequenzen. Die bloße Mitfahrt ist für Sie als Beifahrer nicht strafbar, solange Sie nicht aktiv an der Tat beteiligt sind.

Ausnahmen und mögliche Strafbarkeit

Es gibt jedoch Situationen, in denen Sie sich als Beifahrer strafbar machen können:

  1. Beihilfe: Wenn Sie dem Fahrer wissentlich bei der Straftat helfen, etwa indem Sie ihn ermutigen, ohne Versicherung zu fahren, können Sie wegen Beihilfe belangt werden.
  2. Anstiftung: Fordern Sie den Fahrer aktiv dazu auf, das nicht versicherte Fahrzeug zu führen, machen Sie sich der Anstiftung schuldig.
  3. Halter des Fahrzeugs: Sind Sie der Halter des nicht versicherten Fahrzeugs und überlassen es einem Fahrer ohne gültige Versicherung, droht Ihnen eine Strafe nach dem Pflichtversicherungsgesetz.

Strafmaß bei Strafbarkeit

Sollten Sie sich in einer der oben genannten Situationen strafbar machen, müssen Sie mit folgenden Konsequenzen rechnen:

  • Geldstrafe: In leichteren Fällen wird oft eine Geldstrafe verhängt.
  • Freiheitsstrafe: In schwerwiegenden Fällen oder bei Wiederholungstätern kann eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr drohen.

Haftung bei Unfällen

Auch wenn Sie als Beifahrer strafrechtlich nicht belangt werden, sollten Sie bedenken, dass bei einem Unfall ohne Versicherungsschutz erhebliche zivilrechtliche Folgen entstehen können. Die Geschädigten könnten Schadensersatzansprüche gegen den Fahrer und den Halter des Fahrzeugs geltend machen.

Wenn Sie in ein nicht versichertes Fahrzeug einsteigen, setzen Sie sich einem erheblichen Risiko aus. Im Falle eines Unfalls könnten Sie als Beifahrer schwer verletzt werden, ohne dass ein Versicherungsschutz besteht. Dies kann zu hohen Behandlungskosten und langfristigen finanziellen Belastungen führen.


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Wie können sich Beifahrer vor Fahrtantritt absichern, um rechtliche Probleme zu vermeiden?

Als Beifahrer können Sie einige wichtige Schritte unternehmen, um sich vor Fahrtantritt rechtlich abzusichern:

Überprüfung der Fahrtüchtigkeit des Fahrers

Vergewissern Sie sich, dass der Fahrer nüchtern und fahrtüchtig ist. Steigen Sie nicht zu einem alkoholisierten oder offensichtlich übermüdeten Fahrer ins Auto. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Az. VI ZR 235/97) gehört es zur Sorgfaltspflicht des Beifahrers, die Fahrtüchtigkeit des Fahrers zu überprüfen.

Kontrolle der Versicherungssituation

Fragen Sie den Fahrer nach dem aktuellen Versicherungsschutz des Fahrzeugs. Eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und schützt Sie als Beifahrer bei Unfällen. Lassen Sie sich im Zweifelsfall den Versicherungsschein zeigen.

Haftungsbeschränkungserklärung

Wenn Sie regelmäßig bei jemandem mitfahren, können Sie eine Haftungsbeschränkungserklärung unterzeichnen. Diese begrenzt Ihre Ansprüche gegenüber dem Fahrer im Schadensfall auf die Leistungen der Kfz-Haftpflichtversicherung. Dies schützt den Fahrer vor weitergehenden Forderungen und kann die Beziehung zwischen Fahrer und Beifahrer entspannen.

Sicherheitsmaßnahmen beachten

Schnallen Sie sich immer an. Die Anschnallpflicht gilt laut § 21a Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) für alle Fahrzeuginsassen. Bei Nichtbeachtung droht Ihnen als erwachsenem Beifahrer ein Bußgeld von 30 Euro. Achten Sie auch darauf, dass Ihr Gepäck sicher verstaut ist, um Verletzungen bei plötzlichen Bremsmanövern zu vermeiden.

Eigene Versicherungen prüfen

Überprüfen Sie Ihren persönlichen Versicherungsschutz. Eine private Unfallversicherung kann sinnvoll sein, da sie unabhängig vom Verschulden bei einem Unfall leistet. Sie deckt auch Fälle ab, in denen die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrers nicht greift.

Indem Sie diese Vorkehrungen treffen, minimieren Sie als Beifahrer potenzielle rechtliche Risiken und tragen zu einer sicheren Fahrt bei. Denken Sie daran, dass gegenseitiges Vertrauen und offene Kommunikation mit dem Fahrer ebenfalls wichtige Faktoren für eine sichere Mitfahrgelegenheit sind.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie spezielle Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Fahrerlaubnis

Die Fahrerlaubnis ist eine staatliche Berechtigung, ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Diese Erlaubnis wird durch das Bestehen einer entsprechenden Prüfung erlangt und ist oft als Führerschein dokumentiert. In Deutschland regelt das Straßenverkehrsgesetz (StVG) die Voraussetzungen für den Erhalt und den Entzug der Fahrerlaubnis.

Beispiel: Max fährt ein Auto, obwohl ihm seine Fahrerlaubnis aufgrund einer früheren Verkehrsstrafe entzogen wurde.

Abgrenzung: Die Fahrerlaubnis ist eine formelle Berechtigung, während der Führerschein das physische Dokument ist, welches diese Berechtigung nachweist.


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Versicherungsschutz

Der Versicherungsschutz bezeichnet die Absicherung gegen finanzielle Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs entstehen können. Besonders wichtig ist hierbei die Kfz-Haftpflichtversicherung, die in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist (§ 1 PflVG). Sie schützt Dritte vor Schäden, die durch den Halter oder Fahrer des Fahrzeugs verursacht werden.

Beispiel: Petra fährt ein Auto ohne Kfz-Haftpflichtversicherung und verursacht einen Unfall. Sie muss alle Schäden aus eigener Tasche bezahlen.

Bezug zum Fall: Fehlt dieser Versicherungsschutz, haftet im Falle eines Unfalls der Halter oder Fahrer persönlich für alle Schäden.


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Halter eines Fahrzeugs

Der Halter eines Fahrzeugs ist die Person, die über das Fahrzeug verfügt und es für eigene Rechnung nutzt. Er ist nicht unbedingt der Eigentümer. Die Halterhaftung umfasst auch die Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften entspricht, z.B. versichert ist.

Beispiel: Obwohl Lisa das Auto auf den Namen ihres Bruders zugelassen hat, nutzt sie es täglich für ihre Arbeit und trägt alle Kosten. Daher gilt sie als Halterin.

Bezug zum Fall: Auch als Beifahrer kann man als Halter eines Fahrzeugs angesehen werden, wenn Kontrolle und Nutzung zu persönlichen Zwecken erfolgen.


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Tatherrschaft

Tatherrschaft beschreibt die übergeordnete Kontrolle und Entscheidungsmacht über das Geschehen eines Verbrechens oder einer Ordnungswidrigkeit. In rechtlicher Hinsicht ist derjenige, der die Tatherrschaft innehat, hauptverantwortlich für die Tat.

Beispiel: Obwohl Paul nicht selbst gefahren ist, entschied er darüber, wo das gestohlene Auto eingesetzt wird, und beeinflusste damit maßgeblich die Tat.

Relevanz im Kontext: Ein Beifahrer kann Tatherrschaft über die Nutzung eines Fahrzeugs haben, wenn die Fahrt seinen Zielen dient.


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Zäsur

Zäsur meint in juristischen Zusammenhängen einen Einschnitt, der verschiedene Handlungen voneinander trennt, sodass sie nicht als einheitliche Tat gewertet werden. In Verkehrsstrafsachen kann ein Unfall eine Zäsur darstellen.

Beispiel: Ein Fahrer begeht Fahrerflucht nach einem Unfall; normalerweise wird Fahrerflucht als eigenständige Tat gewertet.

Bezug zum Fall: Das Gericht entschied, dass die Verwendung gefälschter Kennzeichen trotz des Unfalls die Handlung nicht unterbrach.


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Verklammerung

Verklammerung bezeichnet im Strafrecht das Zusammenfassen mehrerer rechtlich selbstständiger Taten durch ein gemeinsames Element, sodass sie als eine einheitliche Tat behandelt werden können.

Beispiel: Ein Einbrecher raubt mehrere Wohnungen aus, wobei er stets dasselbe Werkzeug verwendet; dies könnte die Taten verklammern.

Bezug zum Fall: Die fortgesetzte Nutzung gefälschter Kennzeichen bildete eine Verklammerung der Straftaten zu einem einheitlichen Gesamtgeschehen.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 1 PflVG (Pflichtversicherungsgesetz): Dieser Paragraph regelt die Pflicht zur Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge in Deutschland. Es wird klargestellt, dass Fahrzeuge, die auf öffentlichen Straßen verwendet werden, haftpflichtversichert sein müssen, um potenziellen Schäden, die durch den Betrieb des Fahrzeugs entstehen, gerecht zu werden. Im vorliegenden Fall ist der Angeklagte wegen Fahrens eines nicht haftpflichtversicherten Fahrzeugs verurteilt worden, weshalb diese Vorschrift von zentraler Bedeutung ist.
  • § 6 PflVG (Gebrauch eines Fahrzeugs ohne Versicherungsschutz): Dieser Paragraph bezieht sich darauf, wer rechtlich für den Gebrauch eines Fahrzeugs ohne Versicherungsschutz verantwortlich ist. Insbesondere wird hier zwischen dem eigenständigen Gebrauch und dem Gestatten des Fahrzeuggebrauchs unterschieden. Der Angeklagte hat als Beifahrer ein nicht haftpflichtversichertes Fahrzeug in Gebrauch genommen, was gemäß dieser Vorschrift relevant ist und seine strafrechtliche Verantwortlichkeit begründet.
  • § 53 StGB (Tatbestandsmäßige Handlungseinheit): Diese Norm behandelt die Frage, wann mehrere Handlungen als eine Tat gewertet werden. Im vorliegenden Fall wird diskutiert, inwiefern das Fahren ohne Fahrerlaubnis und das Fahren mit einem nicht versicherten Fahrzeug als einheitlicher Straftatbestand zu verstehen sind. Der Senat stellt fest, dass trotz der Zäsur durch den Unfall das Handeln des Angeklagten als eine tatbestandliche Handlungseinheit gewertet wurde.
  • § 267 StGB (Urkundenfälschung): Dieser Paragraph definiert die Voraussetzungen der Urkundenfälschung. Der Angeklagte hat gefälschte Kennzeichen an dem Fahrzeug angebracht und diese verwendet, was den Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllt. Diese Tat wird in Verbindung mit den anderen Straftaten des Angeklagten gesehen und ist entscheidend für das Gesamtdelikt im vorliegenden Fall.
  • § 142 StGB (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort): Dieser Paragraph behandelt die strafrechtlichen Konsequenzen für das unerlaubte Entfernen vom Unfallort. Da der Angeklagte nach dem Unfall und der damit verbundenen Körperverletzung einfach weiterfuhr, greift dieser Paragraph und zeigt die rechtlichen Verpflichtungen, die ein Fahrer nach einem Unfall hat. Die Berücksichtigung dieses Paragraphen ist wichtig für die Beurteilung der Verantwortung des Angeklagten in der Gesamtheit seiner Handlungen.

Das vorliegende Urteil

KG Berlin – Az.: 3 ORs 5/23 – 161 Ss 20/23 – Beschluss vom 27.02.2023


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