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Anforderungen an Bewährung – besondere Umstände

Ein Fußballspiel eskaliert: Ein Fan wirft einen Polenböller auf die Ersatzbank und verletzt mehrere Personen schwer. Nach einem milden Urteil des Landgerichts hebt der Bundesgerichtshof die Bewährungsstrafe auf – der Täter muss nun doch ins Gefängnis. Der Fall sorgt für Aufsehen und wirft Fragen nach der angemessenen Bestrafung von Gewalttätern im Fußballumfeld auf.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Hamm
  • Datum: 19.09.2024
  • Aktenzeichen: 5 ORs 37/24
  • Verfahrensart: Revision im Strafverfahren
  • Rechtsbereiche: Strafrecht, Verfahrensrecht

Beteiligte Parteien:

  • Staatsanwaltschaft Essen: Legte Revision gegen das Urteil des Landgerichts Essen ein, beschränkt auf den Rechtsfolgenausspruch, argumentierte, dass die Strafzumessung fehlerhaft sei.
  • Angeklagter: Wurde ursprünglich verurteilt wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung; beantragte, die Revision als unbegründet zu verwerfen.
  • Nebenkläger (Ersatzspieler, Athletiktrainer, Balljunge von N.): Waren durch die Tat verletzt worden und unterstützten in der Revision den Antrag der Staatsanwaltschaft.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Angeklagte zündete während eines Fußballspiels einen Böller in Richtung der Nebenkläger, was zu mehreren Verletzungen führte. Das Amtsgericht verurteilte den Angeklagten zu einer Haftstrafe, die das Landgericht auf Berufung in eine Bewährungsstrafe umwandelte.
  • Kern des Rechtsstreits: Die Staatsanwaltschaft bemängelte die Strafzumessung und die Bewährungsentscheidung des Landgerichts und beschränkte die Revision auf den Rechtsfolgenausspruch. Diskutiert wurden unter anderem die Hinlänglichkeit des Täter-Opfer-Ausgleichs und die Frage, ob der Angeklagte ausreichend Bemühungen zur Schadenswiedergutmachung unternommen hatte.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Oberlandesgericht hob das Urteil des Landgerichts Essen im Rechtsfolgenausspruch auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Essen zurück.
  • Begründung: Die Revisionsgründe lagen in der fehlerhaften Berücksichtigung des Täter-Opfer-Ausgleichs, einer unzureichenden Begründung für das Absehen von der Gesamtstrafenbildung und nicht rechtsfehlerfreien Annahmen zu den besonderen Umständen für eine Bewährungsstrafe.
  • Folgen: Der Fall wird erneut verhandelt, wobei eine andere Strafkammer die Rechtsfolgen, einschließlich der Strafhöhe und einer möglichen Bewährungsentscheidung, neu beurteilen und entscheiden muss. Das ursprüngliche Urteil bezüglich der Rechtsfolgen ist somit nicht mehr bindend.

Bewährungsrecht: Voraussetzungen und individuelle Entscheidungsfaktoren im Fokus

Die Bewährung stellt eine Möglichkeit dar, eine Strafe ohne Inhaftierung zu verbüßen, vorausgesetzt, bestimmte Anforderungen werden erfüllt. Im Rahmen der Bewährungshilfe müssen die Betroffenen in der Regel Bewährungsauflagen einhalten, die darauf abzielen, das Rückfallrisiko zu minimieren und die soziale Integration zu fördern. Die gerichtlichen Entscheidungen zur Gewährung von Bewährung berücksichtigen dabei die individuelle Situation der Verurteilten sowie besondere Umstände, die ihre Wiedereingliederung in die Gesellschaft beeinflussen können.

Die Voraussetzungen für Bewährung sind vielfältig und hängen unter anderem von der Schwere des Delikts, der Bereitschaft zur Resozialisierung und der Art der Auflagen ab, die während der Bewährungszeit erfüllt werden müssen. Insbesondere der Umgang mit besonderen Umständen kann entscheidend für einen möglichen Straferlass sein. Im Folgenden wird ein spezifischer Fall vorgestellt, der diese Aspekte beleuchtet und analysiert.

Der Fall vor Gericht


Sprengkörper bei Fußballspiel: Mehrere Verletzte durch Polenböller

Ersatzbank mit Spielern und Betreuern hinter Plexiglas im Fußballstadion
Das Oberlandesgericht Hamm hat die Bewährungsstrafe für einen Fan, der während eines Fußballspiels mit einem Polenböller mehrere Personen verletzte, aufgrund diverser Rechtsfehler aufgehoben. (Symbolfoto: Ideogram gen.)

Ein Fan hat bei einem Regionalligaspiel einen gefährlichen Knallkörper gezielt auf Spieler geworfen und dabei mehrere Personen verletzt. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun die Bewährungsstrafe für den Täter aufgehoben.

Gefährlicher Angriff auf Ersatzspieler und Balljungen

Bei einem Regionalligaspiel zwischen J. und N. warf ein Zuschauer nach dem Ausgleichstor einen sogenannten Polenböller vom Typ Crazy Robots in Richtung der Ersatzbank. Der Täter zielte dabei bewusst auf Ersatzspieler des Vereins N., die sich neben dem Spielfeld aufwärmten. Durch die Explosion des Sprengkörpers erlitten mehrere Personen Knalltraumen, Hörstörungen und Ohrenschmerzen – darunter der Athletiktrainer des Vereins und ein Balljunge. Das Spiel musste daraufhin abgebrochen werden.

Berufungsverfahren mit geständigem Täter

Das Amtsgericht verurteilte den Täter zunächst zu zwei Jahren und zwei Monaten Freiheitsstrafe wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Essen legte der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ab. Das Gericht reduzierte daraufhin die Strafe auf zwei Jahre und setzte diese zur Bewährung aus.

Revision durch Staatsanwaltschaft erfolgreich

Die Staatsanwaltschaft legte gegen das Berufungsurteil Revision ein und rügte insbesondere die Strafzumessung sowie die Bewährungsentscheidung. Das Oberlandesgericht Hamm gab der Revision statt und hob das Urteil im Rechtsfolgenausspruch auf. Die Richter kritisierten mehrere Rechtsfehler:

Der vom Landgericht angenommene Täter-Opfer-Ausgleich sei nicht ausreichend erfolgt, da der notwendige kommunikative Prozess nur mit einem der Geschädigten stattgefunden habe. Auch habe der Täter trotz geregelter finanzieller Verhältnisse anderthalb Jahre nach der Tat noch keine Schmerzensgeldzahlungen geleistet.

Die Positive Sozialprognose sei nicht ausreichend begründet. Die angebliche Stabilisierung der Lebensverhältnisse durch die Geburt eines zweiten Kindes und der Verzicht auf Alkohol seien nicht belastbar nachgewiesen. Zudem habe der mehrfach vorbestrafte Täter zum Tatzeitpunkt unter doppelter Bewährung gestanden und nach einer Haftverschonung erneut eine Straftat begangen.

Der Fall geht nun zur erneuten Verhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Essen zurück.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil zeigt, dass eine Strafaussetzung zur Bewährung bei schweren Gewaltdelikten sehr hohe Anforderungen erfüllt sein müssen. Für eine positive Prognose reichen bloße Absichtserklärungen und oberflächliche Verhaltensänderungen nicht aus – es müssen konkrete und nachprüfbare Bemühungen zur Wiedergutmachung und nachhaltigen Verhaltensänderung vorliegen. Besonders bei mehreren Geschädigten muss ein Täter-Opfer-Ausgleich mit allen Betroffenen erfolgen, nicht nur mit einzelnen Personen.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie als Angeklagter auf eine Bewährungsstrafe hoffen, müssen Sie aktiv werden: Nehmen Sie nachweislich therapeutische Hilfe in Anspruch, leisten Sie konkrete Wiedergutmachung gegenüber allen Geschädigten und belegen Sie eine nachhaltige Verhaltensänderung mit Fakten. Als Geschädigter haben Sie Anspruch darauf, dass der Täter sich aktiv um einen Ausgleich bemüht – eine bloße Absichtserklärung im Gerichtssaal reicht nicht aus. Bei mehreren Geschädigten muss der Täter-Opfer-Ausgleich mit allen Betroffenen erfolgen. Das Gericht prüft die Erfolgsaussichten einer Bewährung sehr genau und lässt sich nicht von oberflächlichen Besserungsversprechen überzeugen.


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Jeder Strafprozess erfordert eine durchdachte und individuelle Strategie, besonders wenn es um die Chance auf eine Bewährungsstrafe geht. Unsere langjährige Erfahrung zeigt, dass frühzeitige rechtliche Weichenstellungen und die richtige Vorbereitung entscheidend für den Ausgang des Verfahrens sind. Gerne analysieren wir Ihre persönliche Situation und zeigen Ihnen konkrete Handlungsoptionen auf, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten. ✅ Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was sind die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine Bewährungsstrafe?

Eine Bewährungsstrafe kommt nur bei Freiheitsstrafen bis maximal zwei Jahre in Betracht. Die konkreten Anforderungen unterscheiden sich je nach Höhe der verhängten Strafe.

Grundvoraussetzung für alle Bewährungsstrafen

Für jede Bewährungsstrafe muss eine positive Sozialprognose vorliegen. Das bedeutet, das Gericht muss davon ausgehen können, dass der Täter auch ohne Gefängnisaufenthalt keine weiteren Straftaten mehr begehen wird.

Abstufung nach Strafhöhe

Bei Freiheitsstrafen unter 6 Monaten genügt die positive Sozialprognose. In diesem Fall ist die Bewährung sogar zwingend auszusprechen.

Bei Freiheitsstrafen von 6 bis 12 Monaten muss zusätzlich zur positiven Prognose geprüft werden, ob die Vollstreckung nicht zur Verteidigung der Rechtsordnung geboten ist.

Bei Freiheitsstrafen von einem bis zwei Jahren müssen darüber hinaus noch besondere Umstände vorliegen, die nach einer Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit für eine Bewährung sprechen.

Beurteilungskriterien für die Prognose

Das Gericht berücksichtigt bei seiner Entscheidung insbesondere:

  • Die Persönlichkeit des Verurteilten
  • Das bisherige Vorleben
  • Die Tatumstände
  • Das Verhalten nach der Tat
  • Die aktuellen Lebensverhältnisse
  • Die Bemühungen zur Schadenswiedergutmachung

Die Bewährungszeit beträgt mindestens zwei und höchstens fünf Jahre. In dieser Zeit muss sich der Verurteilte straffrei führen und die vom Gericht auferlegten Bewährungsauflagen erfüllen.


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Welche Rolle spielt die Sozialprognose bei der Bewährungsentscheidung?

Die Sozialprognose ist das zentrale Entscheidungskriterium für die Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung. Wenn Sie vor Gericht stehen, prüft das Gericht, ob Sie sich die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und künftig auch ohne Strafvollzug keine Straftaten mehr begehen werden.

Anforderungen an die Prognose

Für eine positive Sozialprognose muss keine absolute Sicherheit bestehen. Es genügt, wenn die Wahrscheinlichkeit künftigen straffreien Verhaltens größer ist als die Gefahr neuer Straftaten. Eine hinreichende Wahrscheinlichkeit straffreier Lebensführung reicht aus – eine sichere Gewähr ist nicht erforderlich.

Bewertungskriterien des Gerichts

Das Gericht berücksichtigt bei seiner Entscheidung mehrere Faktoren:

  • Ihre Persönlichkeit und Ihr Vorleben
  • Die Umstände der Tat
  • Ihr Verhalten nach der Tat
  • Ihre aktuellen Lebensverhältnisse
  • Die zu erwartende Wirkung der Bewährungsstrafe

Praktische Bedeutung

Bei Freiheitsstrafen unter sechs Monaten muss das Gericht die Strafe zur Bewährung aussetzen, wenn eine positive Sozialprognose vorliegt. Besonders günstig für Ihre Prognose sind stabile familiäre Bindungen, eine feste Wohnung und ein gesicherter Arbeitsplatz. Wenn Sie bereits einschlägige oder schwere Vorstrafen haben, müssen besondere Umstände vorliegen, damit das Gericht noch zu einer positiven Einschätzung kommen kann.


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Wie wirken sich Vorstrafen auf die Bewährungsentscheidung aus?

Vorstrafen und selbst ein früheres Bewährungsversagen schließen eine erneute Strafaussetzung zur Bewährung nicht grundsätzlich aus. Allerdings haben sie eine negative Indizwirkung bei der gerichtlichen Prognoseentscheidung, besonders wenn Sie in der Vergangenheit ähnliche oder schwerwiegende Straftaten begangen haben.

Bedeutung für die Prognoseentscheidung

Bei der Entscheidung über eine Strafaussetzung zur Bewährung nimmt das Gericht eine umfassende Würdigung vor. Dabei werden Ihre persönlichen Lebensumstände, die Beweggründe für die früheren Taten und deren Begleitumstände genau betrachtet. Positive Veränderungen in Ihren Lebensverhältnissen können die negative Wirkung von Vorstrafen ausgleichen.

Ausgleichende positive Faktoren

Die negative Wirkung von Vorstrafen kann durch verschiedene positive Entwicklungen aufgewogen werden. Besonders wichtig sind:

  • Eine längere straffreie Zeit
  • Die Aufnahme einer Arbeit
  • Stabile soziale Verhältnisse
  • Positive Veränderungen der Lebensumstände

Prüfung im Einzelfall

Das Gericht betrachtet bei der Bewährungsentscheidung stets Ihre individuelle Situation. Dabei wird geprüft, ob zu erwarten ist, dass Sie sich die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und künftig keine Straftaten mehr begehen werden. Die Art der begangenen Straftat ist für die Frage der Strafaussetzung grundsätzlich ohne Bedeutung.

Wenn Sie während einer laufenden Bewährungszeit erneut straffällig werden, wirkt sich dies besonders kritisch aus. In solchen Fällen ist ein Widerruf der Bewährung sehr wahrscheinlich.


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Welche Bedeutung hat ein Täter-Opfer-Ausgleich für die Bewährungsentscheidung?

Ein erfolgreich durchgeführter Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) hat erheblichen Einfluss auf die Bewährungsentscheidung. Nach § 56 Abs. 2 Satz 2 StGB berücksichtigt das Gericht bei der Entscheidung über die Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung ausdrücklich das Bemühen des Verurteilten, einen Ausgleich mit dem Geschädigten zu erreichen.

Auswirkungen auf die Strafzumessung

Der TOA kann zu einer deutlichen Strafmilderung führen. Wenn der Täter sich ernsthaft um einen Ausgleich mit dem Opfer bemüht und die Tat ganz oder zum überwiegenden Teil wiedergutmacht, kann das Gericht die Strafe nach § 46a StGB mildern. Bei Straftaten, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen bedroht sind, kann das Gericht sogar vollständig von einer Strafe absehen.

Voraussetzungen für die Berücksichtigung

Für eine positive Berücksichtigung bei der Bewährungsentscheidung muss der TOA bestimmte Kriterien erfüllen:

  • Die Teilnahme muss freiwillig erfolgen
  • Der Täter muss die Tat grundsätzlich einräumen
  • Es muss ein ernsthaftes Bemühen um Wiedergutmachung erkennbar sein
  • Die vereinbarte Wiedergutmachung muss tatsächlich geleistet werden

Praktische Bedeutung

In der Praxis wird der TOA besonders bei Ersttätern und bei Straftaten im sozialen Nahraum positiv bewertet. Die erfolgreiche Durchführung eines TOA zeigt dem Gericht, dass der Täter Verantwortung für seine Tat übernimmt und aktiv an der Wiedergutmachung arbeitet. Dies sind wichtige Aspekte für eine positive Sozialprognose, die für die Bewährungsentscheidung maßgeblich ist.


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Wann kann eine Bewährungsentscheidung nachträglich aufgehoben werden?

Eine Bewährungsentscheidung kann durch einen Widerruf der Strafaussetzung aufgehoben werden, wenn bestimmte schwerwiegende Gründe vorliegen.

Hauptgründe für einen Widerruf

Eine erneute Straftat während der Bewährungszeit ist der häufigste Grund für einen Widerruf. Wenn Sie in der Bewährungszeit eine neue Straftat begehen, zeigen Sie damit, dass sich die Erwartung einer straffreien Führung nicht erfüllt hat. Dabei muss es sich um eine Tat von einigem Gewicht handeln.

Gröbliche oder beharrliche Verstöße gegen Bewährungsauflagen können ebenfalls zum Widerruf führen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie wiederholt den Kontakt zur Bewährungshilfe abbrechen oder Therapieweisungen nicht befolgen.

Wichtige Einschränkungen

Das Gericht muss vor einem Widerruf stets prüfen, ob mildere Maßnahmen ausreichen. Solche Maßnahmen können die Verlängerung der Bewährungszeit oder die Erteilung zusätzlicher Auflagen sein.

Ein Widerruf wegen einer neuen Straftat ist nur möglich, wenn diese rechtskräftig festgestellt wurde. Solange das neue Strafverfahren noch läuft, gilt die Unschuldsvermutung.

Verfahrensgarantien

Bei einem drohenden Widerruf haben Sie das Recht, zu allen Vorwürfen angehört zu werden. Das Gericht muss Ihre persönliche Situation und alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigen.

Der Widerruf muss zeitnah erfolgen, nachdem die Gründe dafür bekannt geworden sind. Wenn das Gericht zu lange wartet, können Sie darauf vertrauen, dass die Bewährung nicht mehr widerrufen wird.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Freiheitsstrafe

Eine vom Gericht verhängte Gefängnisstrafe, bei der der Verurteilte für einen bestimmten Zeitraum in einer Justizvollzugsanstalt inhaftiert wird. Das Strafgesetzbuch (§ 38 StGB) unterscheidet zwischen zeitiger Freiheitsstrafe (1 Monat bis 15 Jahre) und lebenslanger Freiheitsstrafe. Ein Beispiel wäre die Verurteilung zu 2 Jahren Freiheitsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Strafe kann unter bestimmten Voraussetzungen zur Bewährung ausgesetzt werden.


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Revision

Ein Rechtsmittel gegen Gerichtsurteile, das nur die rechtliche Überprüfung des Urteils ermöglicht – im Gegensatz zur Berufung werden keine neuen Tatsachen geprüft. Gemäß § 333 StPO können sowohl Staatsanwaltschaft als auch Angeklagter Revision einlegen. Die Revision muss Rechtsfehler im Urteil aufzeigen, wie etwa falsche Gesetzesanwendung oder Verfahrensfehler. Im konkreten Fall war die Revision der Staatsanwaltschaft erfolgreich, weil die Bewährungsentscheidung rechtlich fehlerhaft war.


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Täter-Opfer-Ausgleich

Eine Form der außergerichtlichen Konfliktbeilegung nach § 46a StGB, bei der der Täter versucht, mit dem Opfer eine Einigung zu erzielen – meist durch Entschuldigung, Schadenswiedergutmachung oder Schmerzensgeld. Ein erfolgreicher Täter-Opfer-Ausgleich kann strafmildernd berücksichtigt werden. Wichtig ist der direkte Dialog zwischen Täter und Opfer. Im Fall wurde kritisiert, dass dieser Prozess nur mit einem von mehreren Geschädigten stattfand.


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Positive Sozialprognose

Eine richterliche Einschätzung, dass der Täter künftig auch ohne Vollstreckung der Freiheitsstrafe keine weiteren Straftaten begehen wird. Nach § 56 StGB ist sie Voraussetzung für eine Bewährungsstrafe. Dabei werden u.a. Persönlichkeit, Vorleben, Tatumstände und Verhalten nach der Tat berücksichtigt. Im Fall wurde die positive Prognose aufgrund der Vorstrafen und des Verhaltens während laufender Bewährung angezweifelt.


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Doppelte Bewährung

Eine besonders problematische Situation, in der ein Täter während einer laufenden Bewährungszeit eine weitere Straftat begeht und dafür erneut eine Bewährungsstrafe erhält. Nach § 56f StGB kann dies zum Widerruf der ersten Bewährung führen. Die zweite Bewährung zeigt oft mangelnde Besserungsfähigkeit. Im Fall war die doppelte Bewährung ein wichtiger Grund, warum die erneute Bewährungsstrafe als unangemessen angesehen wurde.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 306 StGB (Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion): Diese Norm regelt die Strafe für das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, wobei eine Explosionsgefahr für Menschen oder Sachen bestehen muss. Die Schwere der Tat wird in Abhängigkeit von der Gefährlichkeit des verwendeten Sprengstoffs sowie den daraus resultierenden Folgen bewertet. Im vorliegenden Fall war der Angeklagte wegen vier Fälle dieser Tatverfehlung verurteilt worden, was die Gefährlichkeit seines Handelns unterstreicht.
  • § 223 StGB (Körperverletzung): Der Paragraph bestraft die vorsätzliche oder fahrlässige Körperverletzung einer anderen Person. Die Verletzungen der Nebenkläger, die durch die Explosion des Knallkörpers verursacht wurden, fallen unter diese Norm, da sie durch das zielgerichtete Werfen des Knallkörpers entstanden sind und die Gesundheit der Betroffenen direkt gefährdet wurde.
  • § 46 StGB (Strafzumessung): Hier geht es um die Grundsätze der Strafzumessung, die das Gericht bei der Festlegung der Strafe berücksichtigen muss. Im Berufungsurteil wurde festgestellt, dass der Täter-Opfer-Ausgleich bei der Strafzumessung strafmildernd wirkt, was im Hinblick auf die Umstände der Tat und die Verantwortung des Angeklagten entscheidend war, um von einer im Vergleich zu den ursprünglichen zwei Jahren und zwei Monaten etwas milderen Strafe abzusehen und stattdessen eine Bewährungsstrafe zu verhängen.
  • § 46a StGB (Strafrahmenverschiebung): Diese Vorschrift regelt die Möglichkeit einer Strafrahmenverschiebung, die dann in Betracht kommt, wenn positive persönliche Umstände des Täters vorliegen. Das Landgericht hat in diesem Fall entschieden, dass eine solche Verschiebung nicht gerechtfertigt ist, was die rechtliche Bewertung des Zusammenhangs von Täter-Opfer-Ausgleich und der Höhe der Schmerzensgeldansprüche reflektiert.
  • § 359 StPO (Revision): Diese Vorschrift regelt die Voraussetzungen und Rechtsmittel im Rahmen der Revision. Im vorliegenden Fall hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt, wobei sie diese konkludent auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkte. Dies zeigt die rechtlichen Möglichkeiten, die den Parteien in einem Berufungsverfahren offenstehen, um eine Überprüfung von Urteilen durch höhere Instanzen zu erwirken.

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  • Strafaussetzung § 56 StGB: OLG hebt Bewährungsstrafe auf
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    Ein vorbestrafter Dieb wurde zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, die das Landgericht Amberg zur Bewährung aussetzte, unter Berücksichtigung einer laufenden Therapie. Das Bayerische Oberste Landesgericht hob dieses Urteil auf, da die Erfolgsaussichten der Therapie zum Zeitpunkt des Urteils ungewiss waren. → → Therapie und Bewährungsentscheidung im Strafrecht
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    Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied, dass trotz Vorstrafen und früherem Bewährungsversagen eine Strafaussetzung zur Bewährung möglich ist, wenn positive Umstände überwiegen. Im konkreten Fall wurde die Reststrafe eines Verurteilten zur Bewährung ausgesetzt, da er eine feste Arbeitsstelle und stabile Lebensverhältnisse vorweisen konnte. → → Positive Sozialprognose und Bewährungschancen
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    Das Oberlandesgericht Braunschweig hob ein Urteil auf, da das Landgericht bei der Strafzumessung und der Entscheidung über die Bewährungsaussetzung erhebliche Rechtsfehler begangen hatte. Es wurde betont, dass für eine Strafaussetzung zur Bewährung eine positive Sozialprognose und besondere Umstände erforderlich sind. → → Wichtige Faktoren für die Strafaussetzung

Das vorliegende Urteil

Oberlandesgericht Hamm – Az.: 5 ORs 37/24 – Urteil vom 19.09.2024


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