Skip to content

Vorläufige Fahrerlaubnisentziehung bei Fahrerflucht – Widerlegung Regelvermutung

Ein Bofrost-Fahrer, der nach einem Unfall flüchtete, um eine dringende Lieferung auszuliefern, darf seinen Führerschein behalten. Das Landgericht Itzehoe hob den Einzug der Fahrerlaubnis auf, da der Mann unter enormem Zeitdruck stand und die Tat als „Augenblickversagen“ gewertet wurde. Nach 32 Jahren unfallfreier Fahrt sah das Gericht die Flucht als „persönlichkeitsfremd“ an und betonte die geringe Wiederholungsgefahr.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Itzehoe
  • Datum: 11.07.2023
  • Aktenzeichen: 14 Qs 86/23
  • Verfahrensart: Beschwerdeverfahren im Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort
  • Rechtsbereiche: Strafrecht, Verkehrsrecht

Beteiligte Parteien:

  1. Beschuldigter: Der Beschuldigte war Verkaufsfahrer und ist seit 32 Jahren weder strafrechtlich noch verkehrsrechtlich in Erscheinung getreten. Er wurde beschuldigt, sich unerlaubt vom Unfallort entfernt zu haben, um eine Lieferung termingerecht auszuführen.
  2. Staatskasse: Trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des Beschuldigten.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, sich unerlaubt vom Unfallort entfernt zu haben, da er infolge eines zeitlichen Drucks aufgrund seiner beruflichen Verpflichtungen bei Bofrost eine Lieferung pünktlich ausführen wollte.
  • Kern des Rechtsstreits: Ob die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis des Beschuldigten gerechtfertigt war, obwohl die Tat nach der Einlassung des Beschuldigten als persönliches Augenblickversagen in einer Drucksituation erschien, ohne dass eine Wiederholungsgefahr bestand.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Der Beschluss des Amtsgerichts Itzehoe vom 18.04.2023, die Fahrerlaubnis des Beschuldigten vorläufig zu entziehen, wurde aufgehoben. Die Fahrerlaubnis ist an den Beschuldigten zurückzugeben.
  • Begründung: Es fehlte der erforderliche hohe Grad der Wahrscheinlichkeit, dass dem Beschuldigten im späteren Verlauf eines Hauptverfahrens die Fahrerlaubnis entzogen werden würde. Die Tat stellte ein weniger schwerwiegendes Augenblickversagen dar, und es gab keine Anhaltspunkte für eine Gefährdung der Sicherheit des Straßenverkehrs. Die regelmäßige Vermutung der fehlenden Eignung wurde aufgrund der besonderen Umstände widerlegt.
  • Folgen: Die Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil entlastet den Beschuldigten und bestätigt, dass im konkreten Fall keine Grundlage für eine Vorläufige Fahrerlaubnisentziehung gegeben war. Das Urteil gilt als endgültig.

Entzug der Fahrerlaubnis bei Fahrerflucht: Chancen und Herausforderungen im Rechtsfall

Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist eine ernsthafte Maßnahme, die bei Verstößen im Straßenverkehr, wie etwa bei Fahrerflucht, verhängt werden kann. In solchen Fällen wird häufig die sogenannte Regelvermutung angenommen, die besagt, dass der Fahrer nicht mehr die nötige Fahreignung besitzt. Diese rechtlichen Schritte können nicht nur zu einem Bußgeldbescheid führen, sondern auch die vorläufige Fahrerlaubnis des Betroffenen entziehen, was erhebliche Auswirkungen auf die persönliche Mobilität hat.

Um gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis vorzugehen, ist eine gut fundierte Verteidigung notwendig. Hierbei spielt die Aufklärung der Umstände des Verkehrsunfalls sowie das rechtzeitige Handeln eines Anwalts für Verkehrsrecht eine entscheidende Rolle. In diesem Zusammenhang werden wir einen konkreten Fall betrachten, der die Herausforderungen und Möglichkeiten im Umgang mit der vorläufigen Fahrerlaubnisentziehung bei Fahrerflucht beleuchtet.

Der Fall vor Gericht


Richterliche Korrektur: Fahrerlaubniseinzug nach Unfallflucht aufgehoben

Weißer Bofrost-Lieferwagen streift geparktes Auto an Stoßstange
Aufhebung der Fahrerlaubnisentziehung bei Fahrerflucht (Symbolfoto: Flux gen.)

Das Landgericht Itzehoe hat die vorläufige Entziehung einer Fahrerlaubnis im Fall eines Berufskraftfahrers aufgehoben, der sich nach einem Verkehrsunfall unerlaubt vom Unfallort entfernt hatte. Der Beschuldigte, ein Verkaufsfahrer des Lebensmittellieferanten Bofrost, war seit 32 Jahren unfallfrei gefahren und weder strafrechtlich noch verkehrsrechtlich in Erscheinung getreten.

Beruflicher Druck führte zu folgenschwerem Fehlverhalten

Die Unfallflucht ereignete sich in einer besonderen Situation: Der Fahrer war mit seiner Lieferung bereits 90 Minuten in Verzug, als er in einen Unfall verwickelt wurde. Ein wartender Kunde hatte sich telefonisch gemeldet und angekündigt, dass er sein Haus zeitnah verlassen würde. Unter diesem beruflichen Druck entschied sich der Beschuldigte, zunächst die Lieferung an den Kunden in unmittelbarer Nähe durchzuführen und erst danach zur Unfallstelle zurückzukehren, um die Polizei zu informieren.

Gericht sieht Ausnahmesituation

Das Landgericht bewertete den Vorfall als „in einer Drucksituation aufgetretenes Augenblickversagen“. Die Richter sahen die Regelvermutung der fehlenden Fahreignung nach § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB als widerlegt an, da besondere Umstände vorlagen. Die Tat erschien in der Gesamtschau aller Umstände als „persönlichkeitsfremd“ und wurde in einer Ausnahmesituation begangen. Nach Auffassung der Kammer sei mit einer Wiederholung nicht zu rechnen.

Rechtliche Grundlagen der Aufhebung

Die Richter betonten, dass für eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO Dringende Gründe vorliegen müssen, die eine spätere Fahrerlaubnisentziehung im Urteil wahrscheinlich machen. Diese Voraussetzung war nach Ansicht des Gerichts nicht erfüllt. Zwar erfülle das Verhalten des Beschuldigten den Tatbestand der Unfallflucht nach § 142 StGB, die Tat weiche jedoch „in positiver Hinsicht deutlich“ vom Regelfall ab. Das Gericht sah keine Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte bereit sei, die Sicherheit des Straßenverkehrs seinen eigenen kriminellen Interessen unterzuordnen.

Prozessuale Folgen

Mit der Aufhebung des amtsgerichtlichen Beschlusses ordnete das Landgericht die Herausgabe der vorläufig eingezogenen Fahrerlaubnis an den Beschuldigten an. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des Beschuldigten wurden der Staatskasse auferlegt.


Die Schlüsselerkenntnisse


„Das Urteil macht deutlich, dass ein vorläufiger Führerscheinentzug bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort nicht automatisch erfolgen muss, wenn besondere Umstände vorliegen. Die Regelvermutung der fehlenden Fahreignung kann durch eine plausible Erklärung des Verhaltens, eine bisher tadellose Fahrhistorie und die Einmaligkeit der Situation widerlegt werden. Ein langjährig unfallfreies Fahrverhalten und die Absicht, später an den Unfallort zurückzukehren, können als positive Indizien für die weitere Fahreignung gewertet werden.“

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie nach einem Unfall unter besonderem Druck den Unfallort verlassen haben, kann dies unter bestimmten Umständen milder bewertet werden als eine gewöhnliche Unfallflucht. Wichtig ist dabei, dass Sie eine nachvollziehbare Erklärung für Ihr Verhalten haben, bisher verkehrsrechtlich nicht aufgefallen sind und die Situation für Sie untypisch war. Besonders relevant ist dies für Berufskraftfahrer, da ein Führerscheinentzug hier existenzbedrohend sein kann. Ein wichtiger Aspekt ist auch die Absicht, später zum Unfallort zurückzukehren – auch wenn diese Rückkehr nicht erfolgt ist, kann die nachgewiesene Intention Ihr Verhalten in einem milderen Licht erscheinen lassen.


Benötigen Sie Hilfe?

Wenn Sie sich in einer ähnlichen Situation befinden, verstehen wir die besonderen Umstände und persönlichen Herausforderungen, die zu Ihrem Handeln geführt haben. Bei der rechtlichen Bewertung einer Unfallflucht können entlastende Faktoren wie Ihre bisherige Fahrhistorie und individuelle Situation eine entscheidende Rolle spielen. Unsere erfahrenen Anwälte analysieren Ihren Fall im Detail und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie, um Ihre persönlichen und beruflichen Interessen bestmöglich zu schützen. ✅ Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Voraussetzungen müssen für eine Aufhebung der vorläufigen Fahrerlaubnisentziehung bei Unfallflucht erfüllt sein?

Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach einer Unfallflucht muss aufgehoben werden, wenn der ursprüngliche Grund für die Entziehung weggefallen ist.

Grundvoraussetzungen für die Aufhebung

Ein wesentlicher Aspekt ist die subjektive Erkennbarkeit des Schadens. Für die Aufrechterhaltung der vorläufigen Entziehung reicht ein objektiv bedeutender Schaden allein nicht aus. Sie müssen nachweislich gewusst haben oder hätten wissen müssen, dass ein bedeutender Schaden entstanden ist.

Die Schadenshöhe spielt eine zentrale Rolle. Nach aktueller Rechtsprechung liegt die Wertgrenze für einen bedeutenden Sachschaden bei mindestens 1.500 Euro. Wenn der tatsächliche Schaden unter dieser Grenze liegt, entfällt in der Regel der Grund für die vorläufige Entziehung.

Prüfung der Verhältnismäßigkeit

Die vorläufige Entziehung muss verhältnismäßig sein. Wenn Sie beispielsweise auf Ihre Fahrerlaubnis dringend angewiesen sind, etwa für:

  • Die Versorgung pflegebedürftiger Angehöriger
  • Berufliche Tätigkeiten mit zwingender Fahrerfordernis kann dies bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt werden.

Zeitliche Komponente

Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis darf maximal ein Jahr und vier Monate andauern. Nach Ablauf dieser Frist muss die Maßnahme aufgehoben werden, sofern noch kein rechtskräftiges Urteil ergangen ist.

Beweislage und Tatverdacht

Für eine Aufhebung der vorläufigen Entziehung kann auch eine veränderte Beweislage sprechen. Wenn sich der ursprüngliche Tatverdacht nicht bestätigt oder neue entlastende Beweise auftauchen, muss die Maßnahme überprüft werden. Ein Beispiel wäre der Nachweis, dass Sie den Unfall aufgrund der Geringfügigkeit der Kollision tatsächlich nicht bemerkt haben konnten.

Die Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die vorläufige Entziehung hängen maßgeblich davon ab, ob die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 111a Abs. 1 StPO noch vorliegen. Das Gericht prüft dabei insbesondere, ob weiterhin ein dringender Tatverdacht für eine Straftat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs besteht.


zurück

Welche Bedeutung haben persönliche und berufliche Umstände bei der Beurteilung einer Unfallflucht?

Persönliche und berufliche Umstände spielen eine wesentliche Rolle bei der gerichtlichen Beurteilung einer Unfallflucht, insbesondere wenn es um die Entziehung der Fahrerlaubnis geht. Die Gerichte müssen bei ihrer Entscheidung eine umfassende Abwägung aller relevanten Faktoren vornehmen.

Berufliche Konsequenzen

Bei Berufskraftfahrern oder Personen, die zwingend auf ihre Fahrerlaubnis angewiesen sind, muss das Gericht die beruflichen Auswirkungen eines Führerscheinentzugs besonders berücksichtigen. Dies bedeutet eine sorgfältige Prüfung der Verhältnismäßigkeit, bei der die existenziellen Folgen für den Betroffenen gegen die Verkehrssicherheit abgewogen werden.

Persönliche Faktoren

Vorstrafen und Verkehrsdelikte sind wichtige Bewertungskriterien. Das Gericht prüft, ob der Täter bereits strafrechtlich oder mit Punkten in Erscheinung getreten ist. Auch das Alter des Täters spielt eine Rolle – bei Heranwachsenden bis zum 21. Lebensjahr gelten besondere Bewertungsmaßstäbe.

Nachtatverhalten

Das Verhalten nach der Tat hat erheblichen Einfluss auf die rechtliche Beurteilung. Positive Faktoren können sein:

  • Eine zeitnahe Selbstmeldung bei der Polizei
  • Die Rückkehr zum Unfallort
  • Ein aktives Bemühen um Schadensregulierung

Gesundheitliche Aspekte

Wenn der Betroffene aus gesundheitlichen Gründen auf den Führerschein angewiesen ist, etwa für Arztbesuche oder die Versorgung pflegebedürftiger Angehöriger, muss dies in die Gesamtabwägung einfließen. Auch besondere Umstände zum Tatzeitpunkt, wie etwa ein „Unfallschock“, können berücksichtigt werden.

Die Indizwirkung des Regelfalles nach § 69 StGB kann durch diese persönlichen und beruflichen Umstände entkräftet werden. Dabei müssen die Gerichte eine einzelfallbezogene Gesamtwürdigung vornehmen, die alle relevanten Aspekte berücksichtigt.


zurück

Was ist unter einem „persönlichkeitsfremden Verhalten“ bei Unfallflucht zu verstehen?

Ein persönlichkeitsfremdes Verhalten bei einer Unfallflucht liegt vor, wenn die Handlung des Unfallbeteiligten in deutlichem Widerspruch zu seinem sonstigen Sozialverhalten und seiner bisherigen Lebensführung steht.

Bewertungskriterien

Die Gerichte prüfen dabei mehrere Aspekte des Verhaltens. Besonders relevant sind spontane Kurzschlussreaktionen oder Paniksituationen, die zu einer unmittelbaren Flucht führen. Wenn Sie beispielsweise bisher ein vorbildliches Verkehrsverhalten gezeigt haben und noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten sind, kann eine Unfallflucht als persönlichkeitsfremd eingestuft werden.

Rechtliche Bedeutung

Die Einstufung als persönlichkeitsfremdes Verhalten kann erhebliche Auswirkungen auf die Strafzumessung haben. Entscheidend ist dabei die Gesamtbetrachtung aller Umstände. Wenn Sie nach kurzer Zeit zur Unfallstelle zurückkehren oder sich bei der Polizei melden, kann dies als Indiz für ein persönlichkeitsfremdes Verhalten gewertet werden.

Praktische Auswirkungen

Ein als persönlichkeitsfremd eingestuftes Verhalten kann die Regelvermutung für eine Fahrerlaubnisentziehung widerlegen. Die Gerichte berücksichtigen dabei auch die konkrete Unfallsituation. Wenn Sie etwa in einer emotional aufgeladenen Situation gehandelt haben und dies Ihrem sonstigen Verhalten widerspricht, kann dies zu einer milderen Beurteilung führen.


zurück

Welche Rolle spielt die bisherige Fahrpraxis bei der Entscheidung über die Fahrerlaubnis?

Die bisherige Fahrpraxis ist ein entscheidender Faktor bei der Beurteilung der Fahreignung. Eine längere Zeit ohne aktive Fahrpraxis kann zum Verlust der erforderlichen Befähigung führen.

Bedeutung der Fahrpraxis für die Fahreignung

Die Dauer der fehlenden Fahrpraxis wird bei der Beurteilung der Fahreignung besonders berücksichtigt. Eine langjährige Unterbrechung der Fahrpraxis kann zur Annahme führen, dass die notwendigen Fähigkeiten zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeugs nicht mehr vorliegen.

Rechtliche Bewertung der Fahrpraxis

Die Gerichte führen bei fehlender Fahrpraxis eine umfassende Würdigung des Einzelfalls durch. Dabei wird insbesondere die Zeitdauer der fehlenden Fahrpraxis als maßgeblicher Aspekt herangezogen. Bei der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis muss die Befähigung durch eine theoretische und praktische Prüfung nachgewiesen werden.

Auswirkungen auf verschiedene Führerscheinklassen

Bei schweren Fahrzeugen der Klassen C und CE gelten besonders strenge Maßstäbe. Eine lange Unterbrechung der Fahrpraxis kann hier zum vollständigen Verlust der Befähigung führen. In solchen Fällen ist eine neue theoretische und praktische Prüfung erforderlich, um die Fahreignung nachzuweisen.


zurück

Wie läuft das Verfahren zur Anfechtung einer vorläufigen Fahrerlaubnisentziehung ab?

Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis kann nur durch einen richterlichen Beschluss erfolgen. Wenn Sie von einer vorläufigen Fahrerlaubnisentziehung betroffen sind, steht Ihnen die Beschwerde als wichtigstes Rechtsmittel zur Verfügung.

Ablauf des Anfechtungsverfahrens

Nach § 304 Abs. 1 StPO ist die Beschwerde auch dann statthaft, wenn sie parallel zu einer Revision gegen das Haupturteil eingelegt wird. Die Beschwerde muss unverzüglich nach Bekanntgabe des Beschlusses eingelegt werden.

Wichtige Verfahrensaspekte

Bei einer polizeilichen Beschlagnahme des Führerscheins muss zunächst die richterliche Entscheidung abgewartet werden. Der Führerschein bleibt dabei in behördlicher Verwahrung, bis das Gericht über die vorläufige Entziehung entschieden hat.

Beendigung der vorläufigen Entziehung

Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis wird in folgenden Fällen aufgehoben:

  • Wenn der Grund für die Entziehung weggefallen ist
  • Wenn das Gericht im Urteil die Fahrerlaubnis nicht entzieht

Die Beschlagnahme des Führerscheins wirkt dabei automatisch als Bestätigung der vorläufigen Entziehung. Dies gilt auch für Führerscheine aus EU-Mitgliedstaaten, sofern der Inhaber seinen Wohnsitz in Deutschland hat.


zurück


Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Fahreignung

Die Fahreignung beschreibt die grundsätzliche körperliche und geistige Fähigkeit sowie charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. Sie ist Voraussetzung für den Erwerb und Erhalt einer Fahrerlaubnis. Nach § 2 Abs. 4 StVG muss jeder Fahrzeugführer zum sicheren Führen geeignet sein. Fehlt diese Eignung, etwa durch wiederholte schwere Verkehrsverstöße oder charakterliche Mängel, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Ein typisches Beispiel für mangelnde Fahreignung ist, wenn jemand wiederholt alkoholisiert Auto fährt oder sich regelmäßig rücksichtslos im Straßenverkehr verhält.


Zurück

Regelvermutung

Eine gesetzliche Annahme, die bei bestimmten Verkehrsverstößen automatisch von einer fehlenden Fahreignung ausgeht. Dies ist in § 69 Abs. 2 StGB geregelt. Bei Straftaten wie Unfallflucht oder Trunkenheit wird standardmäßig vermutet, dass der Täter charakterlich ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist. Diese Vermutung kann jedoch durch besondere Umstände widerlegt werden, wie im vorliegenden Fall durch die lange unfallfreie Fahrzeit und die außergewöhnliche Drucksituation des Fahrers.


Zurück

Unfallflucht

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist nach § 142 StGB eine Straftat. Wer an einem Verkehrsunfall beteiligt ist, muss am Unfallort warten und seine Personalien angeben, bis die Feststellung aller relevanten Umstände möglich ist. Ein Verstoß kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden. Beispiel: Ein Autofahrer beschädigt beim Einparken ein anderes Fahrzeug und fährt weg, ohne zu warten oder seine Kontaktdaten zu hinterlassen.


Zurück

Vorläufige Fahrerlaubnisentziehung

Eine sofortige behördliche Maßnahme nach § 111a StPO, bei der die Fahrerlaubnis noch vor einem rechtskräftigen Urteil entzogen wird. Sie dient der Gefahrenabwehr, wenn dringende Gründe für eine spätere endgültige Entziehung vorliegen. Die Maßnahme ist vergleichbar mit einer vorläufigen Sicherungsmaßnahme. Zum Beispiel kann bei einer Trunkenheitsfahrt mit schwerem Unfall der Führerschein sofort eingezogen werden, ohne das Gerichtsverfahren abzuwarten.


Zurück

Dringende Gründe

Ein Rechtsbegriff aus § 111a StPO, der eine hohe Wahrscheinlichkeit für das spätere Eintreten eines bestimmten Ereignisses beschreibt. Im Kontext der Fahrerlaubnisentziehung müssen konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die eine spätere endgültige Entziehung im Urteil wahrscheinlich machen. Die Anforderungen sind höher als bei einem einfachen Verdacht. Ein Beispiel wäre ein Autofahrer, der wiederholt stark alkoholisiert am Steuer erwischt wurde und dadurch seine charakterliche Ungeeignetheit zeigt.


Zurück

Augenblickversagen

Ein einmaliges, situationsbedingtes Fehlverhalten, das im Gegensatz zum charakterlichen Mangel steht. Es beschreibt eine vorübergehende Verfehlung in einer außergewöhnlichen Situation, die nicht typisch für das sonstige Verhalten der Person ist. Im Verkehrsrecht wird dies bei der Beurteilung der Fahreignung berücksichtigt. Beispiel: Ein sonst zuverlässiger Fahrer begeht in einer extremen Stresssituation einen einmaligen Verstoß gegen Verkehrsregeln.

Zurück


Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 69 StGB (Entziehung der Fahrerlaubnis): Dieser Paragraph regelt die Grundlagen für die Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund von Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen. Er beschreibt unter welchen Umständen die Fahrerlaubnis entzogen werden kann, insbesondere wenn der Beschuldigte eine Straftat begangen hat, die seine Eignung in Frage stellt. Im vorliegenden Fall wurde die Regelvermutung des § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB zunächst als erfüllt angesehen, jedoch aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls widerlegt, was zu einer Rückgabe der Fahrerlaubnis führte.
  • § 111a StPO (Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis): Dieser Paragraph erlaubt es, die Fahrerlaubnis vorläufig zu entziehen, wenn dringende Gründe vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass die Fahrerlaubnis später dauerhaft entzogen wird. Der Beschluss des Landgerichts Itzehoe stellte fest, dass die Voraussetzungen für einen vorläufigen Entzug nicht gegeben waren, da die Wahrscheinlichkeit eines dauerhaften Entzugs nicht ausreichend hoch war.
  • § 142 StGB (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort): Dieser Paragraph sanktioniert das unerlaubte Entfernen vom Unfallort nach einem Verkehrsunfall. Im zugrunde liegenden Fall hat der Beschuldigte zwar gegen diesen Paragraphen verstoßen, jedoch wurde seine Tat aufgrund der spezifischen Umstände, insbesondere der Drucksituation als Verkaufsfahrer, als weniger schwerwiegend eingestuft, was die Ungeeignetheit zur Fahrerlaubnis entkräftete.
  • § 304 StPO (Beschwerde): Die Norm regelt das Recht, gegen Entscheidungen in Strafverfahren Beschwerde einzulegen. Im vorliegenden Fall hat der Beschuldigte erfolgreich Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts eingelegt, was zu dessen Aufhebung und zur Rückgabe der Fahrerlaubnis führte.
  • § 467 StPO (Kostenentscheidung): Dieser Paragraph regelt die Kosten und Auslagen in Strafverfahren. Die Entscheidung des Landgerichts, dass die Kosten des Beschwerdeverfahrens von der Staatskasse zu tragen sind, stellt sicher, dass der Beschuldigte nicht für die rechtlichen Kosten aufkommen muss, da seine Beschwerde erfolgreich war und die vorangegangene Entscheidung als unbegründet angesehen wurde.

Weitere Beiträge zum Thema

  • Fahrerlaubnisentziehung bei Fahrerflucht – Bestimmung des bedeutenden Fremdschadens
    Das Amtsgericht Nürnberg entzog einem Angeklagten vorläufig die Fahrerlaubnis wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Der Beschuldigte legte Beschwerde ein, die jedoch abgelehnt wurde, da ein bedeutender Fremdschaden von 1.984,72 Euro vorlag. → → Schadensermittlung bei Fahrerflucht
  • Fahrerlaubnisentziehung – Unfallflucht – bedeutender Fremdschaden
    Das Amtsgericht Gelsenkirchen verurteilte einen Angeklagten wegen Verkehrsunfallflucht zu einer Geldstrafe und entzog ihm die Fahrerlaubnis. Das Landgericht Essen bestätigte die Entscheidung, da ein bedeutender Fremdschaden vorlag. → → Rechtliche Konsequenzen bei Fahrerflucht
  • Fahrerlaubnisentziehung Verkehrsunfallflucht – Erkennbarkeit bedeutender Schaden
    Ein Beschuldigter verursachte beim Einparken einen Schaden von über 2.000 Euro und entfernte sich vom Unfallort. Das Gericht entschied, dass die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nicht gerechtfertigt sei, da die tatsächliche Schadenshöhe für den Beschuldigten möglicherweise nicht erkennbar war. → → Verantwortung bei ungewissen Schäden
  • Verkehrsunfallflucht – Fahrerlaubnisentziehung – bedeutender Schaden ab 1.800 Euro
    Das Landgericht Bielefeld entschied, dass ein bedeutender Schaden im Kontext der Fahrerlaubnisentziehung nun bei mindestens 1.800 Euro liegt, angepasst an die allgemeine Preissteigerung. → → Wertgrenze für Fahrerlaubnisentziehung
  • Fahrerlaubnisentziehung – Wertgrenze für bedeutenden Sachschaden bei Verkehrsunfallflucht
    Das Landgericht Schwerin hob die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis auf, da der entstandene Sachschaden unter der festgesetzten Wertgrenze von 1.300 Euro lag und keine ausreichenden Gründe für eine dauerhafte Entziehung vorlagen. → → Wertgrenze und Fahrerlaubnisentziehung im Überblick

Das vorliegende Urteil

LG Itzehoe – Az.: 14 Qs 86/23 – Beschluss vom 11.07.2023


* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Unsere Hilfe im Strafrecht

Wir sind Ihr Ansprechpartner in Sachen Strafrecht und Verkehrsstrafrecht. Nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf.

Rechtsanwälte Kotz - Kreuztal

Rechtstipps aus dem Strafrecht

Unsere Kontaktinformationen

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!