Abzocke beim Gebrauchtwagenkauf oder Verkauf – Was geprellte Käufer oder Verkäufer wissen sollten
Kaum ein anderes Rechtsgeschäft bietet so viel Potenzial für Betrugsmöglichkeiten wie der klassische Autokauf. Mit diesem Problem sehen sich sowohl Käufer als auch Verkäufer gleichermaßen konfrontiert, denn nicht immer geraten eine Verkäuferpartei an eine seriöse Käuferpartei und umgekehrt. Gem. offiziellen Polizeistatistiken ist in Deutschland jedes dritte Fahrzeug mit einem gefälschtem Tachostand manipuliert und wird auf diese Weise mit verbesserten Konditionen zum Verkauf angeboten. Es gibt sogar regelrecht typische Betrugsmaschen, auf die bei einem Autokauf geachtet werden sollte. Das alte Sprichwort „Augen auf beim Autokauf“ sollte jeder Interessierte stets verinnerlicht haben. Sollte es trotzdem zu einem Betrug beim Autokauf kommen, gibt es jedoch Möglichkeiten, die ausgeschöpft werden sollten.
Bei einem Autokauf von einer Privatperson sieht der Gesetzgeber generell einen geringeren Rechteumfang der Käuferpartei vor, als wenn dieser Kauf bei einem offiziellen Händler vollzogen wurde. Der sogenannte vertragliche Haftungsausschluss, der im Zuge eines Privatkaufgeschäfts vorherrscht, kann jedoch durch arglistiges Mängelverschweigen außer Kraft gesetzt werden.
Dies sind die typischen Betrugsmaschen bei einem Autokauf bzw. Autoverkauf
- der gefälschte Tachostand
- das Verschweigen von vorhandenen Sachmängeln
- der Verkauf von Fahrzeugen, die mitsamt der Papiere gestohlen worden
- Kaufpreisreduzierungen
- Internetbetrug
Sollte Vertragspartei Kenntnis von dem Betrug erhalten, so können immer noch Schadensbegrenzungsmaßnahmen durchgeführt werden. In der gängigen Praxis ist hierfür jedoch ein erfahrener Rechtsanwalt für Vertragsrecht erforderlich. Um das Risiko eines Betruges zu minimieren kann im Vorfeld ein genauer Blick auf den Kaufpreis geworfen und ein schriftlicher Vertrag mit der Gegenseite abgeschlossen werden.
Um die Rechte bei einem Autokauf im Betrugsfall zu definieren muss zunächst geklärt werden, was überhaupt als Betrugsfall angesehen wird. In dem strafrechtlichen Sinn findet der Betrug seine rechtliche Grundlage in dem § 263 Strafgesetzbuch (StGB). Dieser Paragraf definiert in erster Linie Täuschungshandlungen als Betrug, die einen Vermögensschaden bei einer anderen Person verursachen.
Grundsätzlich betrifft dies in der gängigen Praxis lediglich die sogenannten Privatkäufe bzw. Privatverkäufe. Der Autokauf bei einem Händler ist rechtlich betrachtet schon erheblich sicherer, da ein Händler die gesetzlich vorgeschriebene Sachmängelhaftung nicht mittels eines Kaufvertrages ausschließen kann. Die Sachmängelhaftung bezieht sich auf einen Zeitraum von zwei Jahren, allerdings greift sie lediglich dann, wenn zu dem Zeitpunkt des Autokaufs auch tatsächlich ein Mangel an dem Fahrzeug bestanden hat. In der gängigen Praxis ist dies nicht immer zweifelsfrei feststellbar, da eine Differenzierungsgrenze zwischen einem Sachmangel und dem allgemein als üblich geltenden Verschleiß gezogen werden muss.
Für den Zeitraum der ersten 6 Monate obliegt es der Verkäuferpartei, den Nachweis dahingehend zu erbringen, dass der Sachmangel an dem Fahrzeug nicht bereits zu dem Kaufzeitpunkt bestanden hat. Nach Abschluss dieser 6 Monate kehrt sich die Beweislast dann um und es obliegt der Verkäuferpartei, den Nachweis zu erbringen.
Nicht selten werden in Kaufverträgen die Formulierungen „gekauft wie gesehen“ oder alternativ dazu „das Fahrzeug wird unter dem ausdrücklichen Ausschluss der Gewährleistung an den Käufer veräußert“ verwendet. Derartige Formulierungen als Vertragsklauseln sind laut Gesetzgeber jedoch rechtlich unwirksam. Verschweigt eine Vertragspartei einen bekannten Sach- oder auch Rechtsmangel an dem Fahrzeug, so ist von einem Betrug auszugehen. Dies setzt allerdings voraus, dass es sich dabei um einen schwerwiegenden Sachmangel (Unfallschaden) handelt.
Welche Rechte hat eine Vertragspartei im Betrugsfall beim Autokauf
Eine Vertragspartei, die bei einem Autokauf getäuscht wurde, hat sowohl das Recht auf eine Nacherfüllung in Form einer Reparatur des Fahrzeugs oder die Kaufpreisminderung bzw. auch des Rücktritts vom Kaufvertrag. Das Recht auf Nacherfüllung besteht für einen Zeitraum von 12 Monaten unabhängig davon, ob eine Gebrauchtwagengarantie angeboten wurde oder nicht. Sollte eine Verkaufspartei die Weigerung der Nacherfüllung aussprechen, so kann die Käuferpartei den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären. Auch eine Kaufpreisminderung als nachträgliche Reduzierung des Kaufpreises ist denkbar.
Unter ganz bestimmten Umständen kann eine Vertragspartei auch Schadensersatzforderungen geltend machen, sofern finanzielle Einbußen aufgrund des Fahrzeugmangels entstanden sind.
Privatpersonen, die untereinander einen Autokauf vereinbaren, können im Zuge der Vertragsfreiheit die gegenseitige Sachmängelhaftung sehr wohl gegenseitig ausschließen. Sollte jedoch eine arglistige Täuschung vorliegen, so gilt der Haftungsausschluss gem. Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil v. 15. Juli 2011, Aktenzeichen V ZR 171/10) ausdrücklich nicht.
Was ist arglistige Täuschung überhaupt?
Als arglistige Täuschung wird jede Art des Verschweigens einer Vertragspartei angesehen, die sich auf einen Mangel bezieht. Die Vertragspartei muss für den Tatbestand der arglistigen Täuschung den Mangel kennen oder zumindest eine begründete Vermutung im Zusammenhang auf das Vorhandensein eines Mangels haben und diese Kenntnis bzw. Vermutung der anderen Vertragspartei verschweigen.
Wenn sich eine Vertragspartei auf die arglistige Täuschung beruft, so liegt die Beweislast hierfür ausdrücklich bei der Vertragspartei, welche sich auf die arglistige Täuschung beruft.
In der gängigen Praxis werden bei einem Autokauf insbesondere Unfallschäden eines Fahrzeugs zum Gegenstand der arglistigen Täuschung. Sollte die arglistige Täuschung vorliegen, so kann der Kaufvertrag jedoch angefochten werden. Die Vertragspartei, welche zum Opfer der arglistigen Täuschung wurde, hat in derartigen Fällen ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag oder das Recht auf eine Nachbesserung.
Weitere Betrugsmaschen bei einem Autokauf
- der Trick der Vorkasse
- Importfahrzeuge zum besonders günstigen Kaufpreis
- gefälschte E-Mails von Verkaufsbörsen
Was lässt auf einen Betrug deuten?
Es gibt durchaus gewisse Kriterien, die auf einen Betrug beim Autokauf hindeuten können. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Kommunikation zwischen den Vertragsparteien. Ist die Kommunikation mit einer Verkäuferpartei lediglich auf dem Onlineweg möglich, so sollte eine kaufinteressierte Partei bereits skeptisch werden. Gleichermaßen verhält es sich mit Vorschlägen, das Fahrzeug an sehr ungewöhnlichen Orten wie beispielsweise Rasthöfen zu übergeben. Sollte eine Verkaufspartei auf die Barzahlung bestehen und keinerlei anderweitige alternative Zahlungsmethoden akzeptieren, so ist Grund zur Skepsis ebenfalls gegeben. Auch dann, wenn ein Autohändler das Fahrzeug als Vermittler anbietet, ist durchaus Potenzial für einen Betrug gegeben. Der sogenannte Strohmann-Trick ist mittlerweile ebenfalls altbekannt.
Auch eine Verkäuferpartei ist bei einem Autokauf dem Betrugsrisiko ausgesetzt. In der gängigen Praxis kommt sehr häufig der geforderte Schadensersatz als Betrugsmasche zum Einsatz. Bei dieser Masche führt eine Verkäuferpartei wahrheitsgemäß die an dem Fahrzeug vorhandenen Mängel auf, allerdings behauptet die Käuferpartei, dass es noch weitergehende Mängel an dem Fahrzeug gibt. Diese Mängel seien, so die Behauptung der Käuferpartei, der Verkäuferpartei auch bekannt gewesen und es ergeht die Forderung der Käuferpartei nach Schadensersatz. Auch dann, wenn eine Verkäuferpartei das eigene Fahrzeug zu einem guten Preis an einen professionellen Händler als Käuferpartei verkaufen möchte, kann es zum Betrug kommen. In dem Kaufvertrag wird dann kein fester Kaufpreis aufgenommen. Stattdessen gibt es in dem Kaufvertrag eine Klausel, dass zunächst eine Schätzung des Fahrzeugwerts durch einen Sachverständigen vorgenommen wird. Am Ende erhält die Verkäuferpartei dann einen erheblich geringeren Kaufpreis, als es vorab kommuniziert bzw. vereinbart wurde.
Sollten Sie weitergehende Fragen zu dieser Thematik haben, können Sie selbstverständlich sehr gerne mit uns als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei Kontakt aufnehmen. Im Zuge eines ersten Beratungsgesprächs prüfen wir für Sie die gegebenen Rahmenmodalitäten. Auch dann, wenn Sie das Gefühl haben, Opfer eines Betruges geworden zu sein, können Sie sich sehr gerne an uns wenden.