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Stellen Sie hier kostenlos & unverbindlich eine Anfrage auf Ersteinschätzung. Schildern Sie uns kurz den Sachverhalt Ihres rechtlichen Anliegens. Sie erhalten von uns so schnell wie möglich per E-Mail unsere erste Einschätzung zu Ihrem Sachverhalt. Erst wenn wir für Sie in der Folge tätig werden sollen oder Sie eine ausführliche und rechtssichere Beratung benötigen entstehen Kosten.

Bitte beachten: Ersteinschätzungen können nur auf schriftliche Anfrage erteilt werden, entweder über dieses Anfrageformular oder per eMail, wir erteilen keine Ersteinschätzungen am Telefon.

Ersteinschätzung - Termin - 2022
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Wir betreuen unsere Mandanten deutschlandweit, für viele Sachverhalte ist daher kein Vor-Ort-Termin in unserer Kanzlei erforderlich – die Kommunikation läuft hierbei völlig unkompliziert über E-Mail. Sollten Sie dennoch ein persönlichen Beratungstermin wünschen, können Sie hier ebenfalls einen Termin vereinbaren.

Unsere Hilfe im Strafrecht

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(Kreis Siegen – Wittgenstein)

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(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
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Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
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