Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Strafrechtliche Bewertung: Einfluss von Vorverurteilungen auf die Strafzumessung
- Der Fall vor Gericht
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Benötigen Sie Hilfe?
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Wie werden Vorstrafen bei der Strafzumessung berücksichtigt?
- Wie berechnet sich die Höhe eines Tagessatzes bei einer Geldstrafe?
- Welche Voraussetzungen müssen für eine Ratenzahlung bei Geldstrafen erfüllt sein?
- Welche Einkommensarten werden bei der Bemessung der Geldstrafe berücksichtigt?
- Wie werden die Kosten eines Revisionsverfahrens verteilt?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Bayerisches Oberstes Landesgericht (BayObLG)
- Datum: 20.09.2024
- Aktenzeichen: 203 StRR 409/24
- Verfahrensart: Strafverfahren (Revision)
- Rechtsbereiche: Strafrecht
Beteiligte Parteien:
- Angeklagter: Wurde im Vorverfahren wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt. Er legte hiergegen Revision ein und rügte die Berücksichtigung einer früheren Vorstrafe.
- Generalstaatsanwaltschaft München: Beantragte die kostenpflichtige Verwerfung der Revision als unbegründet.
Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Angeklagte wurde vom Amtsgericht Nürnberg wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe verurteilt. In der Revision wurde die Berücksichtigung einer vorherigen Verurteilung wegen Drogenbesitzes gerügt, da unklar war, ob diese heute noch strafbar ist.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob nicht einschlägige Vorstrafen zur Strafzumessung einbezogen werden dürfen und ob die Darstellung im Urteil detailliert genug war, um eine rechtliche Überprüfung zu erlauben.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Revision des Angeklagten wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen, jedoch mit der Maßgabe, dass die Geldstrafe in Raten gezahlt werden kann.
- Begründung: Nicht einschlägige Vorstrafen können in der Strafzumessung berücksichtigt werden, wenn sie zeigen, dass der Täter aus einer früheren Verurteilung keine Lehren gezogen hat. Die Darstellung der Vorstrafen genügte den rechtlichen Anforderungen. Die Bemessung der Tagessatzhöhe lag im Ermessensspielraum des Tatrichters und wurde nicht beanstandet.
- Folgen: Der Angeklagte muss die Geldstrafe zahlen, hat jedoch Ratenzahlungsmöglichkeiten. Er trägt die Kosten des Rechtsmittels. Das Urteil verdeutlicht den weiten Spielraum, den das Gericht bei der Strafzumessung hat, und die Anforderungen an die Darstellung von Vorstrafen im Urteil.
Strafrechtliche Bewertung: Einfluss von Vorverurteilungen auf die Strafzumessung
Das Strafrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, in dem die Bewertung des Täterverhaltensvorgänge eine zentrale Rolle spielt. Bei der gerichtlichen Entscheidungsfindung spielen Vorverurteilungen eine besondere Rolle, da sie die Strafzumessung erheblich beeinflussen können. Die Rechtsprechung legt dabei großen Wert auf eine faire und differenzierte Betrachtung der individuellen Umstände.
Die Bemessung der Tagessatzhöhe basiert auf verschiedenen strafrechtlichen Gesichtspunkten, die das Gericht sorgfältig abwägen muss. Dabei werden nicht nur die aktuelle Straftat, sondern auch frühere Verurteilungen und das Gesamtverhalten des Angeklagten berücksichtigt. Zentral bleibt dabei stets der Grundsatz der Unschuldsvermutung und das Ziel einer gerechten Rechtsfolge.
Der Fall vor Gericht
Sachbeschädigung führt zu Geldstrafe – Bayerisches Oberstes Landesgericht bestätigt Amtsgerichtsurteil
Das Bayerische Oberlandesgericht hat die Revision eines Angeklagten gegen ein Urteil des Amtsgerichts Nürnberg zurückgewiesen. Das Amtsgericht hatte den Angeklagten wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt.
Strafzumessung unter Berücksichtigung der Vorstrafe
Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Amtsgericht eine frühere Verurteilung des Angeklagten wegen Besitzes von Betäubungsmitteln. Das Oberlandesgericht bestätigte die Zulässigkeit dieser Berücksichtigung, da auch nicht einschlägige Vorstrafen in die Strafzumessung einfließen dürfen. Sie zeigen nach Auffassung des Gerichts, dass sich der Täter eine frühere Verurteilung nicht zur Warnung hat dienen lassen.
Bemessung der Tagessatzhöhe
Das Gericht setzte die Tagessatzhöhe auf 10 Euro fest. In die Berechnung flossen die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten ein, insbesondere der Wert der Mitnutzung einer Stadtwohnung, der Unterhalt durch die Lebensgefährtin sowie sein Beruf. Das Oberlandesgericht rechnete dem Angeklagten monatliche Einkünfte von 300 Euro zu und bestätigte die Angemessenheit der festgesetzten Tagessatzhöhe.
Ratenzahlung gewährt
Das Bayerische Oberlandesgericht gestattete dem Angeklagten die Zahlung der Geldstrafe in monatlichen Raten von 50 Euro, zahlbar jeweils zum Ersten eines Monats. Diese Vergünstigung erlischt jedoch, wenn der Angeklagte mit der Zahlung für mehr als einen Monat in Verzug gerät. Die Festsetzung einer niedrigeren Ratenhöhe wurde mit Blick auf den Strafzweck abgelehnt.
Die Kosten des Revisionsverfahrens muss der Angeklagte tragen. Der geringe Erfolg der Revision – die Gewährung der Ratenzahlung – rechtfertigte nach Ansicht des Gerichts keine teilweise Entlastung von den Verfahrenskosten.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil stellt klar, dass auch nicht einschlägige Vorstrafen bei der Strafzumessung berücksichtigt werden können, da sie zeigen, dass frühere Verurteilungen keine ausreichende Warnwirkung hatten. Bei der Bemessung von Geldstrafen sind alle Einkommensquellen relevant – auch Sozialleistungen und Sachbezüge. Dabei kommt es nicht auf das tatsächliche, sondern das zumutbar erzielbare Einkommen an. Das Gericht muss Vorstrafen nur in dem Umfang darstellen, wie sie für die aktuelle Entscheidung bedeutsam sind.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Wenn Sie vorbestraft sind, können diese Vorstrafen auch bei völlig andersartigen neuen Straftaten zu Ihrem Nachteil berücksichtigt werden. Bei der Festsetzung von Geldstrafen wird Ihr gesamtes Einkommen einbezogen – auch Arbeitslosengeld, Sozialhilfe und Sachleistungen wie kostenlose Unterkunft. Das Gericht kann dabei auch berücksichtigen, welches Einkommen Sie theoretisch erzielen könnten. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Geldstrafen in Raten zu zahlen, wenn Sie die monatlichen Zahlungen pünktlich leisten. Bei Zahlungsverzug von mehr als einem Monat verlieren Sie diese Vergünstigung.
Benötigen Sie Hilfe?
Vorbelastungen und Strafmaß: Wie Sie Ihre Rechte wahren
Dieses Urteil zeigt, wie wichtig eine sorgfältige Verteidigung gerade bei scheinbar kleineren Delikten ist. Vorstrafen können sich unabhängig vom aktuellen Fall auf das Strafmaß auswirken, selbst wenn sie aus einem ganz anderen Bereich stammen. Auch die Berechnung der Tagessätze birgt Fallstricke, denn alle Einkünfte werden berücksichtigt – auch solche, die Sie vielleicht nicht auf dem Schirm haben.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte zu kennen und bestmöglich zu vertreten. Sprechen Sie mit uns und lassen Sie uns gemeinsam die optimale Strategie für Ihren individuellen Fall entwickeln.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie werden Vorstrafen bei der Strafzumessung berücksichtigt?
Bei der Strafzumessung werden Vorstrafen als Teil des „Vorlebens“ des Täters nach § 46 Abs. 2 StGB berücksichtigt. Die Berücksichtigung von Vorstrafen erfolgt dabei nach festen Grundsätzen und kann sich erheblich auf das neue Strafmaß auswirken.
Grundsätzliche Bewertung von Vorstrafen
Vorstrafen sind regelmäßig gewichtige gegen den Täter sprechende Umstände, die bei der Strafzumessung zu seinen Lasten berücksichtigt werden. Die strafschärfende Wirkung ist besonders stark, wenn die neue Tat ähnlich oder gleichartig zu den Vorstrafen ist.
Zeitlicher Aspekt und Warnfunktion
Der zeitliche Abstand zwischen den Taten spielt eine zentrale Rolle. Je länger eine Vorstrafe zurückliegt, desto geringer ist ihre Bedeutung für die neue Strafzumessung. Wenn Sie beispielsweise vor vielen Jahren eine einzelne Vorstrafe erhalten haben und seitdem nicht mehr straffällig geworden sind, wird diese alte Vorstrafe nur noch eine geringe oder gar keine strafschärfende Wirkung haben.
Einschlägigkeit der Vorstrafen
Die Warnwirkung einer Vorstrafe wird umso höher eingestuft, je näher der frühere Normverstoß seiner Art nach mit dem neuen Tatvorwurf zusammenhängt. Wenn Sie etwa wegen eines Vermögensdelikts vorbestraft sind und erneut wegen eines Vermögensdelikts verurteilt werden, wirkt dies strafschärfender als bei unterschiedlichen Deliktsarten.
Verwertungsverbote und Tilgung
Getilgte oder tilgungsreife Vorstrafen dürfen nicht mehr zu Ihren Lasten berücksichtigt werden. Die Tilgungsfristen betragen je nach Schwere der Tat zwischen 5 und 20 Jahren. Eine Besonderheit gilt bei ausländischen Vorstrafen: Diese dürfen nur berücksichtigt werden, wenn die Tat auch nach deutschem Recht strafbar wäre und die Vorstrafe noch nicht tilgungsreif ist.
Aktuelle Entwicklungen
Seit dem 1. April 2024 gelten neue Regelungen zur Verwertbarkeit von Vorstrafen. Geldstrafen unter 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von maximal drei Monaten werden nach einer dreijährigen Frist nicht mehr im Führungszeugnis aufgeführt. Dies bedeutet eine erhebliche Erleichterung für die Resozialisierung von Personen mit geringfügigen Vorstrafen.
[Ende der Antwort]
Wie berechnet sich die Höhe eines Tagessatzes bei einer Geldstrafe?
Die Höhe eines Tagessatzes wird nach § 40 Abs. 2 StGB unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters bestimmt.
Grundformel zur Berechnung
Tagessatz = Monatliches Nettoeinkommen ÷ 30
Bei der Berechnung der Tagessatzhöhe berücksichtigt das Gericht:
- Das durchschnittliche Nettoeinkommen
- Persönliche Vermögensverhältnisse
- Unterhaltsverpflichtungen und andere finanzielle Belastungen
Gesetzliche Grenzen
Der Gesetzgeber hat klare Grenzen für die Tagessatzhöhe festgelegt. Ein einzelner Tagessatz kann mindestens 1 Euro und höchstens 30.000 Euro betragen.
Praktische Beispiele
Wenn Sie ein monatliches Nettoeinkommen von 3.000 Euro haben, ergibt sich ein Tagessatz von 100 Euro (3.000 ÷ 30). Bei einem Nettoeinkommen von 900 Euro würde sich entsprechend ein Tagessatz von 30 Euro ergeben.
Besondere Situationen
Bei Empfängern von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II kann das Gericht von der standardmäßigen Berechnungsmethode abweichen und niedrigere Tagessätze festsetzen. Falls dem Gericht keine genauen Informationen über die wirtschaftlichen Verhältnisse vorliegen, darf es die Höhe des Tagessatzes schätzen.
Die Gesamthöhe der Geldstrafe ergibt sich dann aus der Multiplikation der festgesetzten Tagessatzhöhe mit der Anzahl der verhängten Tagessätze.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Ratenzahlung bei Geldstrafen erfüllt sein?
Grundvoraussetzungen für die Bewilligung
Die Ratenzahlung einer Geldstrafe wird nach § 42 StGB bewilligt, wenn dem Verurteilten die sofortige Zahlung nach seinen persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zuzumuten ist. Sie müssen dafür einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Staatsanwaltschaft stellen und Ihre finanzielle Situation nachweisen.
Erforderliche Nachweise und Antragstellung
Für einen erfolgreichen Antrag auf Ratenzahlung müssen Sie folgende Dokumente einreichen:
- Einen schriftlichen Antrag mit Aktenzeichen
- Einkommensnachweise (z.B. Gehaltsabrechnungen)
- Bei Arbeitslosigkeit: Bescheinigung über Sozialleistungen
- Nachweise über regelmäßige Ausgaben
Höhe und Dauer der Ratenzahlung
Die Ratenhöhe wird von der Staatsanwaltschaft festgelegt und muss in einem angemessenen Verhältnis zur Gesamtstrafe stehen. Der Zahlungszeitraum sollte 24 Monate nicht überschreiten. Die Raten dürfen nicht so niedrig sein, dass der Strafcharakter verloren geht.
Wichtige Verpflichtungen und Konsequenzen
Bei bewilligter Ratenzahlung müssen Sie die vereinbarten Zahlungen pünktlich und regelmäßig leisten. Wird auch nur eine Rate versäumt, kann die Ratenzahlungsvereinbarung aufgehoben werden. In diesem Fall wird der gesamte Restbetrag sofort fällig.
Besonderheiten seit Februar 2024
Seit dem 1. Februar 2024 gilt: Wenn die Geldstrafe nicht bezahlt werden kann, entsprechen zwei Tagessätze einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe. Diese Neuregelung soll die Belastung für einkommensschwache Verurteilte reduzieren.
Welche Einkommensarten werden bei der Bemessung der Geldstrafe berücksichtigt?
Bei der Bemessung der Geldstrafe werden sämtliche Einkünfte berücksichtigt, die dem Täter zur Verfügung stehen. Der strafrechtliche Netto-Einkommensbegriff ist dabei sehr weit gefasst und umfasst folgende Einkommensarten:
Reguläre Einkünfte
- Einkünfte aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Weitere Einkommensquellen
Zusätzlich werden berücksichtigt:
- Versorgungsleistungen
- Renten
- Unterhaltsbezüge
- Bar- und Naturalbezüge
Besondere Aspekte der Einkommensermittlung
Das Gericht betrachtet nicht nur das tatsächliche, sondern auch das potenzielle Einkommen, das der Täter haben könnte. Dies soll verhindern, dass jemand durch bewusstes Niedrighalten des Einkommens eine geringere Geldstrafe erwirkt.
Bei der konkreten Berechnung wird das monatliche Nettoeinkommen durch 30 geteilt, um den Tagessatz zu ermitteln. Dabei achtet das Gericht darauf, dass dem Täter das zum Leben unerlässliche Minimum verbleibt.
Berücksichtigung besonderer Umstände
Bei der Festsetzung der Tagessatzhöhe werden auch belastende Faktoren einbezogen:
- Unterhaltsverpflichtungen werden angemessen berücksichtigt
- Außergewöhnliche Belastungen können einbezogen werden
Wenn das Einkommen nicht bekannt ist oder nicht nachgewiesen wird, darf das Gericht die Einkünfte, das Vermögen und andere Bemessungsgrundlagen schätzen.
Wie werden die Kosten eines Revisionsverfahrens verteilt?
Die Kostenverteilung im Revisionsverfahren folgt dem Veranlasserprinzip: Wer das Rechtsmittel einlegt und damit verliert, muss die Kosten tragen.
Grundsätzliche Kostenverteilung
Wenn Sie eine Revision einlegen und diese vollständig erfolglos bleibt, müssen Sie die gesamten Kosten des Revisionsverfahrens tragen. Dies umfasst sowohl die Gerichtskosten als auch die notwendigen Auslagen der anderen Verfahrensbeteiligten.
Teilweiser Revisionserfolg
Bei einem teilweisen Erfolg Ihrer Revision kann das Gericht:
- Die Gerichtsgebühren ermäßigen
- Die entstandenen Auslagen teilweise oder ganz der Staatskasse auferlegen
- Die notwendigen Auslagen zwischen den Beteiligten aufteilen
Die Entscheidung darüber trifft das Gericht nach Billigkeitsgesichtspunkten. Dabei wird berücksichtigt, ob Sie das ursprüngliche Urteil auch dann angefochten hätten, wenn es bereits in der Form ergangen wäre, wie es sich nach dem Revisionserfolg darstellt.
Kostenberechnung
Die Gerichtsgebühren für das Revisionsverfahren setzen sich aus zwei Komponenten zusammen:
- Eine Grundgebühr nach dem Streitwert
- Ein Gebührensatz, der je nach Verfahrensausgang zwischen 1,0 und 5,0 liegt
Bei einem Streitwert von beispielsweise 5.000 Euro beträgt die Grundgebühr 161 Euro. Diese wird dann mit dem entsprechenden Gebührensatz multipliziert.
Besondere Konstellationen
Wenn die Staatsanwaltschaft die Revision einlegt und diese zurücknimmt oder erfolglos bleibt, trägt die Staatskasse Ihre notwendigen Auslagen.
Bei einer Revision wegen der Einziehung von Vermögenswerten wird die Kostenentscheidung gesondert getroffen. Hier kann eine anteilige Kostenübernahme durch die Staatskasse erfolgen, wenn die Revision in diesem Punkt erfolgreich ist.
Ab 2025 werden die Gerichtsgebühren im Rahmen des Kostenrechtsänderungsgesetzes angepasst. Die wertabhängigen Gerichtsgebühren steigen um 6 Prozent, die Festgebühren um 9 Prozent.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Tagessatz
Ein Tagessatz ist die Berechnungseinheit für Geldstrafen im deutschen Strafrecht nach §40 StGB. Die Strafe wird in zwei Schritten festgelegt: Zuerst bestimmt das Gericht die Anzahl der Tagessätze (je nach Schwere der Tat), dann die Höhe jedes Tagessatzes (basierend auf dem Nettoeinkommen). Ein Tagessatz entspricht dabei etwa 1/30 des monatlichen Nettoeinkommens. Beispiel: Bei 30 Tagessätzen zu je 50 Euro beträgt die Geldstrafe insgesamt 1.500 Euro.
Strafzumessung
Die Strafzumessung ist das rechtliche Verfahren, bei dem ein Gericht die konkrete Strafe für eine Straftat festlegt (§46 StGB). Dabei werden verschiedene Faktoren berücksichtigt: die Schwere der Tat, das Verschulden des Täters, Vorstrafen, persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse sowie mögliche Wiedergutmachung. So kann etwa bei einem Diebstahl die Strafe höher ausfallen, wenn der Täter bereits vorbestraft ist oder besonders rücksichtslos handelte.
Vorstrafe
Eine Vorstrafe ist eine frühere rechtskräftige Verurteilung einer Person wegen einer Straftat. Sie wird im Bundeszentralregister eingetragen (§3 BZRG) und kann bei späteren Straftaten strafverschärfend wirken. Vorstrafen werden nach bestimmten Fristen getilgt. Beispiel: Eine frühere Verurteilung wegen Diebstahls kann bei einer neuen Straftat zu einer höheren Strafe führen, da sie zeigt, dass sich der Täter nicht von weiteren Straftaten abhalten ließ.
Ratenzahlung
Die Ratenzahlung ist eine gerichtlich gewährte Möglichkeit, eine Geldstrafe in Teilbeträgen zu bezahlen (§42 StGB). Sie wird gewährt, wenn die sofortige vollständige Zahlung eine besondere Härte darstellen würde. Die Vergünstigung kann widerrufen werden, wenn Raten nicht pünktlich gezahlt werden. Bei Nichtzahlung droht die Ersatzfreiheitsstrafe. Das Gericht legt die Höhe der monatlichen Raten unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Situation des Verurteilten fest.
Revisionsverfahren
Das Revisionsverfahren ist ein Rechtsmittel gegen Gerichtsurteile (§§333 ff. StPO), bei dem ein höheres Gericht das Urteil auf Rechtsfehler überprüft. Anders als bei der Berufung werden keine neuen Beweise erhoben, sondern nur geprüft, ob das Gericht das Recht richtig angewendet hat. Wird die Revision abgewiesen, muss der Beschwerdeführer die Verfahrenskosten tragen. Beispiel: Ein Urteil wird wegen fehlerhafter Anwendung von Rechtsnormen angefochten.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 46 Strafgesetzbuch (StGB): Dieser Paragraph regelt die Grundsätze der Strafzumessung. Er legt fest, dass das Gericht bei der Bestimmung der Strafe verschiedene strafmildernde und straferschwerenden Umstände berücksichtigen muss. Dazu gehören unter anderem die Art und Schwere der Tat sowie die persönlichen Verhältnisse des Täters.
Die Berücksichtigung von Vorstrafen im Urteilstext nach § 46 StGB ist relevant, da das Gericht die Vorstrafen des Angeklagten in die Strafzumessung einbezieht, um zu beurteilen, ob der Täter sich die vorherige Verurteilung zum Zweck der Warnung hat zunutzen lassen.
- § 40 Absatz 2 Strafgesetzbuch (StGB): Dieser Paragraph definiert das Einkommen im Sinne der Bemessung von Geldstrafen. Er stellt klar, dass nicht nur das tatsächlich erzielte Einkommen, sondern auch die zumutbar erzielbaren Einkünfte sowie Grundsicherungen und Unterstützungsleistungen berücksichtigt werden müssen.
Im vorliegenden Fall ist die Berechnung des Tagessatzes nach § 40 Abs. 2 StGB wesentlich, da das Gericht das Einkommen des Angeklagten umfassend bewertet, einschließlich möglicher Unterstützungsleistungen und Naturalbezüge, um eine angemessene Geldstrafe festzulegen.
- § 349 Absatz 2 Strafprozessordnung (StPO): Dieser Paragraph regelt die Voraussetzungen, unter denen eine Revision als offensichtlich unbegründet verworfen wird. Eine Revision ist offensichtlich unbegründet, wenn keine hinreichenden Gründe zur Annahme bestehen, dass das erstinstanzliche Urteil rechtswidrig ist.
Die Anwendung von § 349 Abs. 2 StPO ist zentral, da das Revisionsgericht die Sprungrevision des Angeklagten als offensichtlich unbegründet verworfen hat, was bedeutet, dass keine wesentlichen Rechtsfehler im ursprünglichen Urteil festgestellt wurden.
- § 34 Absatz 1 Nummer 1 Betäubungsmittelgesetz (BtMG): Diese Vorschrift regelt den straflosen Besitz von geringen Mengen bestimmter Betäubungsmittel, darunter Cannabis. Sie legt fest, unter welchen Bedingungen der Besitz von Cannabis nicht strafrechtlich verfolgt wird.
Im vorliegenden Fall ist relevant, dass der Angeklagte wegen Besitzes von Betäubungsmitteln vorbestraft ist. Die genaue Art und Menge der Betäubungsmittel sowie die Umstände des Besitzes sind jedoch unklar, weshalb § 34 Abs. 1 Nr. 1 BtMG eine Rolle bei der Bewertung der Vorstrafen spielt.
- § 335 Strafprozessordnung (StPO): Diese Vorschrift bestimmt, welche Arten von Urteilen der Revision unterliegen. Sie legt fest, welche Rechtsbehelfe gegen erstinstanzliche Entscheidungen zulässig sind.
Die Revisionsprüfung gemäß § 335 StPO ist relevant, da das Revisionsgericht die Sprungrevision des Angeklagten auf Grundlage dieser Bestimmung als offensichtlich unbegründet abgewiesen hat, was die Grenzen der Revisionsmöglichkeiten im Strafverfahren verdeutlicht.
Das vorliegende Urteil
BayObLG – Az.: 203 StRR 409/24 – Beschluss vom 20.09.2024
* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.