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Betrugsmasche falsche Polizeibeamte bzw. Bankmitarbeiter – Rücktritt vom Versuch

Falsche Bankmitarbeiter und falsche Polizisten im Visier der Justiz: Das Oberlandesgericht Bremen hat die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen eine Betrügerbande angeordnet, die mit perfiden Tricks arglose Bürger um ihr Geld bringen wollte. Die Angeklagten nutzten die Angst vor Falschgeld und die Autorität der Polizei aus, um ihre Opfer in die Falle zu locken. Doch die Justiz durchschaute das perfide Spiel und zieht die Drahtzieher nun zur Rechenschaft.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Die Entscheidung bezieht sich auf einen Fall von mehrfachen Betrugsdelikten, die durch falsche Bankmitarbeiter und Polizeibeamte begangen wurden.
  • Es gab eine sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft wegen der teilweisen Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens durch das Landgericht.
  • Die Staatsanwaltschaft hat insgesamt 28 Tatvorwürfe in der Anklage aufgelistet, die sich auf verschiedene Betrugsversuche beziehen.
  • Das Gericht hat Teile der Anklage zugelassen, während andere zurückgewiesen wurden.
  • Bei einem der Vorwürfe wurde die Anklage als Amtsanmaßung anerkannt, was rechtliche Unterschiede in der Bewertung der Taten mit sich bringt.
  • Die Entscheidung des Gerichts ermöglicht nun die Durchführung einer Hauptverhandlung gegen die Angeklagten.
  • Die Weiterführung des Verfahrens ist wichtig, um die Verantwortlichen für die Betrugsmaschen zur Rechenschaft zu ziehen.
  • Die Ablehnung der sofortigen Beschwerde zeigt, dass das Gericht die anterioren Entscheidungen als sachgerecht erachtet hat.
  • Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die betroffenen Opfer, da sie nun die Möglichkeit haben, an der Hauptverhandlung teilzunehmen und ihre Ansprüche geltend zu machen.
  • Betroffene sollten sich über den Verlauf des Verfahrens informieren, um ihre rechtlichen Optionen zu verstehen und gegebenenfalls zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen.

Gerichtsurteil beleuchtet Schutzmaßnahmen gegen Telefonbetrug und Identitätsdiebstahl

Betrug durch falsche Polizeibeamte
Der Fall um falsche Polizeibeamte und Bankmitarbeiter zeigt die Gefahren von Betrugsmaschen und die Bedeutung von Vorsicht sowie Meldung verdächtiger Anrufe. (Symbolfoto: – AI gen.)

In der digitalen Welt sind Betrugsmaschen wie der Telefonbetrug durch falsche Polizeibeamte oder Bankmitarbeiter leider weit verbreitet. Immer wieder versuchen Kriminelle, ahnungslosen Verbrauchern durch geschickte Maschen das Geld zu entlocken. Häufig geben sich diese „Fake-Beamten“ als Ermittler oder Sicherheitsberater aus und warnen vor angeblichen Gefahren oder kriminellen Aktivitäten. Diese Art von Identitätsdiebstahl und Abzocke geschieht meist durch telefonisch übermittelte Informationen oder betrügerische Spammails, die gezielt ausgesendet werden, um das Vertrauen der Opfer zu gewinnen.

Die Polizei und Verbraucherorganisationen haben daher regelmäßig Kriminalitätswarnungen herausgegeben, um die Öffentlichkeit über diese betrügerischen Aktivitäten aufzuklären. Es ist wichtig, dass Bürger wissen, wie sie sich vor solchen Betrugsfällen schützen können und welche Warnhinweise zu beachten sind. Bei Verdacht auf Betrugsversuche sollten solche Vorfälle umgehend der Polizeiinspektion gemeldet werden, um eine weitere Ausbreitung dieser Maschen zu verhindern.

Ein aktuelles Gerichtsurteil zu diesem Thema bietet interessante Einblicke in den Kampf gegen diesen kriminellen Betrug und verdeutlicht Maßnahmen zur Betrugsprävention. Daher lohnt es sich, den spezifischen Fall näher zu betrachten, um die rechtlichen Konsequenzen und das Vorgehen der Justiz zu verstehen.

Der Fall vor Gericht


Eröffnung des Hauptverfahrens im Betrugsfall „Falscher Bankmitarbeiter“

Das Oberlandesgericht Bremen hat in einem Beschluss vom 19. März 2024 die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen mehrere Angeklagte wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Betrugs in besonders schweren Fällen angeordnet. Die Entscheidung erfolgte auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen einen vorherigen Beschluss des Landgerichts Bremen, der die Eröffnung des Hauptverfahrens für einige Tatvorwürfe abgelehnt hatte.

Vorwürfe und rechtliche Einordnung

Den Angeklagten wird zur Last gelegt, sich als Bankmitarbeiter ausgegeben und potenzielle Opfer telefonisch kontaktiert zu haben. Sie täuschten vor, dass unbefugte Auslandsüberweisungen von den Konten der Angerufenen erfolgt seien und behaupteten in mehreren Fällen, dass möglicherweise Falschgeld im Umlauf sei. Die Anrufer forderten die Geschädigten auf, Seriennummern ihrer Geldscheine durchzugeben, angeblich um zu überprüfen, ob es sich um Falschgeld handle.

Versuchsstrafbarkeit bestätigt

Das Oberlandesgericht sah in diesem Vorgehen bereits ein unmittelbares Ansetzen zur Verwirklichung des Betrugstatbestands. Die Richter argumentierten, dass die Täuschung über mögliches Falschgeld darauf abzielte, die Geschädigten zu einer Vermögensverfügung zu bewegen. Ein Rücktritt vom Versuch war nach Ansicht des Gerichts nicht möglich, da die Versuche in den betreffenden Fällen als fehlgeschlagen galten.

Amtsanmaßung statt Betrugsversuch

In einem Fall wurde die rechtliche Bewertung geändert. Statt eines versuchten Betrugs sah das Gericht hier den Tatbestand der Amtsanmaßung als erfüllt an. Der Angeklagte hatte sich als „Notrufsprecher der Polizei“ ausgegeben und verschiedene Handlungen vorgenommen, die in den Zuständigkeitsbereich der Polizei fallen.

Verfahrensfortgang

Das Oberlandesgericht ordnete die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung für die zuvor abgelehnten Tatvorwürfe an. Die Hauptverhandlung wird vor dem Landgericht Bremen stattfinden, besetzt mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen. Eine Verweisung an eine andere Kammer wurde als nicht notwendig erachtet, da keine Besorgnis besteht, dass das Landgericht durch seine vorherige Entscheidung voreingenommen sein könnte.

Bedeutung für Betrugsopfer

Dieser Fall verdeutlicht die rechtliche Komplexität bei der Verfolgung von Betrugsdelikten, insbesondere wenn es sich um versuchte Taten handelt. Für potenzielle Opfer von Betrugsmaschen wie „falscher Bankmitarbeiter“ oder „falscher Polizeibeamter“ unterstreicht die Entscheidung die Wichtigkeit, bei verdächtigen Anrufen misstrauisch zu bleiben und im Zweifel das Gespräch zu beenden.


Die Schlüsselerkenntnisse


Diese Entscheidung präzisiert den Versuchsbeginn beim Betrug: Bereits die Täuschung über mögliches Falschgeld kann ein unmittelbares Ansetzen zur Tatbestandsverwirklichung darstellen, ohne dass eine konkrete Aufforderung zur Vermögensverfügung erfolgen muss. Die Abgrenzung zwischen strafloser Vorbereitung und strafbarem Versuch wird damit zugunsten eines früheren Versuchsbeginns verschoben. Dies erweitert den Anwendungsbereich der Versuchsstrafbarkeit bei komplexen Betrugshandlungen und stärkt den strafrechtlichen Schutz potenzieller Opfer.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie Opfer eines Betrugsversuchs durch falsche Bankmitarbeiter oder Polizisten geworden sind, stärkt dieses Urteil Ihre Position. Das Gericht hat entschieden, dass bereits die Täuschung über mögliches Falschgeld als strafbarer Betrugsversuch gewertet werden kann – auch wenn Sie kein Geld herausgegeben haben. Dies bedeutet, dass die Täter schon in einem früheren Stadium des Betrugsversuchs strafrechtlich belangt werden können. Für Sie als Betroffene heißt das: Zögern Sie nicht, auch bei abgebrochenen Betrugsversuchen Anzeige zu erstatten. Ihre Aussage kann dazu beitragen, die Täter zur Verantwortung zu ziehen und andere potenzielle Opfer zu schützen.


FAQ – Häufige Fragen

In dieser FAQ-Rubrik finden Sie wertvolle Informationen zu häufigen Fragen rund um das Thema Betrug durch falsche Polizeibeamte. Wir erklären die typischen Maschen der Betrüger, geben Hinweise zur Prävention und zeigen Ihnen, wie Sie im Ernstfall richtig reagieren. Informieren Sie sich, um sich und Ihre Angehörigen zu schützen.

Welche rechtlichen Schritte kann ich als Opfer von Betrug unternehmen?

Als Betrugsopfer stehen Ihnen mehrere rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung:

Strafanzeige erstatten

Wenden Sie sich umgehend an die Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie Strafanzeige. Schildern Sie den Sachverhalt detailliert und legen Sie alle verfügbaren Beweise vor. Die Behörden sind verpflichtet, Ihre Anzeige aufzunehmen und zu prüfen.

Zivilrechtliche Schadensersatzklage

Parallel zum Strafverfahren können Sie eine zivilrechtliche Klage auf Schadensersatz einreichen. Hierfür benötigen Sie in der Regel einen Rechtsanwalt. Im Zivilprozess geht es darum, Ihre erlittenen finanziellen Schäden vom Täter ersetzt zu bekommen.

Adhäsionsverfahren nutzen

Eine effiziente Option ist das Adhäsionsverfahren. Dabei können Sie Ihre zivilrechtlichen Ansprüche direkt im Strafverfahren geltend machen. Dies spart Zeit und Kosten, da nur ein Verfahren geführt wird.

Opferschutz in Anspruch nehmen

Als Betrugsopfer haben Sie Anspruch auf Opferschutz und -hilfe. Wenden Sie sich an Opferhilfeorganisationen oder die Opferschutzbeauftragten der Polizei. Sie erhalten dort psychologische Unterstützung und Beratung zu Ihren Rechten im Strafverfahren.

Wenn Sie Opfer eines Betrugs durch falsche Polizeibeamte oder Bankmitarbeiter geworden sind, gelten besondere Regelungen. In solchen Fällen kann unter Umständen ein Rücktritt vom Versuch vorliegen, was sich auf die strafrechtliche Verfolgung auswirken kann. Lassen Sie sich hierzu von einem Fachanwalt beraten.

Dokumentieren Sie alle Schritte sorgfältig und bewahren Sie sämtliche Beweise auf. Je mehr Informationen Sie den Behörden zur Verfügung stellen können, desto höher sind die Chancen auf eine erfolgreiche Strafverfolgung und Wiedergutmachung Ihres Schadens.

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Wie funktioniert der Strafprozess nach einer Anzeige?

Der Strafprozess nach einer Anzeige gliedert sich in mehrere Phasen, die aufeinander aufbauen. Wenn Sie eine Strafanzeige erstatten, lösen Sie damit in der Regel folgende Schritte aus:

Ermittlungsverfahren

Zunächst leitet die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ein. In dieser Phase sammeln Polizei und Staatsanwaltschaft Beweise, um den Sachverhalt aufzuklären. Sie können als Zeuge vernommen werden und sollten alle relevanten Informationen zur Verfügung stellen. Die Ermittlungsbehörden führen auch weitere Maßnahmen durch, wie etwa die Sicherstellung von Beweismitteln oder die Befragung anderer Zeugen.

Abschluss der Ermittlungen

Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft über das weitere Vorgehen. Sie hat dabei mehrere Möglichkeiten:

  • Anklageerhebung: Bei ausreichendem Tatverdacht wird Anklage beim zuständigen Gericht erhoben.
  • Einstellung des Verfahrens: Wenn kein hinreichender Tatverdacht besteht oder aus anderen rechtlichen Gründen.
  • Strafbefehlsantrag: Bei eindeutiger Beweislage und geringerer Schwere der Tat kann ein schriftliches Verfahren ohne Hauptverhandlung beantragt werden.

Zwischenverfahren

Erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage, prüft das Gericht im Zwischenverfahren, ob die Anklage zugelassen wird. Hier entscheidet sich, ob es zur Hauptverhandlung kommt.

Hauptverhandlung

In der Hauptverhandlung wird der Fall vor Gericht verhandelt. Als Zeuge können Sie hier erneut aussagen müssen. Die Beweise werden geprüft, Zeugen und Sachverständige gehört. Am Ende steht das Urteil des Gerichts.

Beachten Sie, dass der Prozess je nach Komplexität des Falls mehrere Monate bis Jahre dauern kann. Wenn Sie als Opfer einer Straftat betroffen sind, haben Sie das Recht auf Informationen zum Verfahrensstand. Nutzen Sie dieses Recht, um über den Fortgang des Verfahrens informiert zu bleiben.

Im Zusammenhang mit Betrugsmaschen wie falschen Polizeibeamten ist es wichtig zu wissen, dass auch der Versuch einer Straftat strafbar sein kann. Selbst wenn der Täter freiwillig von der Tat zurücktritt, kann er unter Umständen wegen versuchten Betrugs belangt werden. Ihre Anzeige kann daher auch dann wichtig sein, wenn Sie den Betrug rechtzeitig erkannt und verhindert haben.

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Was bedeutet es, wenn das Hauptverfahren eröffnet wird?

Die Eröffnung des Hauptverfahrens markiert einen entscheidenden Schritt im Strafprozess. Sie bedeutet, dass das Gericht nach Prüfung der Anklageschrift zu dem Schluss gekommen ist, dass ein hinreichender Tatverdacht gegen den Angeklagten besteht. Mit diesem Beschluss wird der Weg für die Hauptverhandlung frei gemacht.

Voraussetzungen und Bedeutung

Für die Eröffnung des Hauptverfahrens müssen die vorliegenden Beweise so stichhaltig sein, dass eine Verurteilung des Angeklagten wahrscheinlicher erscheint als ein Freispruch. Dies ist ein wichtiger Filter im Strafprozess, der unbegründete Anklagen aussortieren soll.

Wenn Sie als Beschuldigter mit einem Eröffnungsbeschluss konfrontiert werden, bedeutet dies, dass Sie nun offiziell als Angeklagter gelten. Ab diesem Zeitpunkt sollten Sie sich intensiv auf die bevorstehende Hauptverhandlung vorbereiten.

Ablauf und Konsequenzen

Mit der Eröffnung des Hauptverfahrens beginnt die konkrete Vorbereitung der Hauptverhandlung. Das Gericht legt einen Termin fest, lädt die Prozessbeteiligten vor und sorgt dafür, dass alle notwendigen Beweismittel zur Verfügung stehen.

Für Sie als Angeklagter oder Betroffener ist es wichtig zu wissen, dass die Hauptverhandlung in der Regel öffentlich stattfindet. Dies bedeutet, dass jeder Zugang zur Verhandlung hat, soweit es die räumlichen Kapazitäten zulassen. In bestimmten Fällen, etwa bei Jugendlichen oder zum Schutz der Persönlichkeitsrechte, kann die Öffentlichkeit jedoch ausgeschlossen werden.

Bedeutung für Opfer und Zeugen

Wenn Sie als Opfer oder Zeuge in einem Strafverfahren involviert sind, signalisiert die Eröffnung des Hauptverfahrens, dass Ihre Aussage möglicherweise bald benötigt wird. Es ist ratsam, sich mental darauf vorzubereiten und gegebenenfalls Unterstützung, etwa durch eine Opferberatungsstelle, in Anspruch zu nehmen.

Die Eröffnung des Hauptverfahrens ist ein wichtiger Meilenstein im Strafprozess. Sie zeigt, dass das Gericht die Anklage für ausreichend begründet hält, um eine öffentliche Hauptverhandlung durchzuführen. Für alle Beteiligten beginnt damit eine intensive Phase der Vorbereitung auf die bevorstehende Gerichtsverhandlung.

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Welche Rolle spielen Entschädigungen für Betrugsopfer?

Entschädigungen spielen eine wichtige Rolle für Betrugsopfer, da sie dazu beitragen können, die finanziellen und emotionalen Folgen der Straftat abzumildern. In Deutschland haben Opfer von Straftaten unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Entschädigung.

Anspruch auf Entschädigung

Wenn Sie Opfer eines Betrugs geworden sind, können Sie grundsätzlich Schadensersatzansprüche gegen den Täter geltend machen. Diese Ansprüche umfassen den materiellen Schaden, also den tatsächlichen finanziellen Verlust, den Sie durch den Betrug erlitten haben. In manchen Fällen kann auch ein immaterieller Schaden, wie etwa eine psychische Belastung, geltend gemacht werden.

Durchsetzung der Ansprüche

Die Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen gegen Betrüger gestaltet sich oft schwierig. Häufig sind die Täter nicht greifbar oder verfügen über kein Vermögen, aus dem Ihre Ansprüche befriedigt werden könnten. In solchen Fällen bleiben Opfer trotz eines rechtskräftigen Urteils oft auf ihrem Schaden sitzen.

Staatliche Entschädigung

Für Opfer von Gewalttaten gibt es in Deutschland die Möglichkeit einer staatlichen Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG). Betrugsopfer fallen jedoch in der Regel nicht unter dieses Gesetz, da Betrug nicht als Gewalttat im Sinne des OEG gilt.

Opferhilfe und Beratung

Auch wenn eine direkte finanzielle Entschädigung oft schwierig ist, gibt es Unterstützungsmöglichkeiten für Betrugsopfer. Organisationen wie der WEISSE RING bieten kostenlose Beratung und in manchen Fällen auch finanzielle Soforthilfe an. Diese Hilfe zielt darauf ab, Opfern in akuten Notsituationen beizustehen und sie bei der Bewältigung der Folgen der Straftat zu unterstützen.

Prävention und Schutz

Da die Entschädigung bei Betrugsdelikten oft schwierig ist, kommt der Prävention eine besondere Bedeutung zu. Wenn Sie beispielsweise mit angeblichen Polizeibeamten oder Bankmitarbeitern konfrontiert werden, ist äußerste Vorsicht geboten. Vergewissern Sie sich immer über die Identität der Person, mit der Sie sprechen, und geben Sie keine sensiblen Informationen oder Geld heraus, ohne die Situation gründlich zu prüfen.

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Was kann ich tun, um mich vor zukünftigen Betrugsversuchen zu schützen?

Was kann ich tun, um mich vor zukünftigen Betrugsversuchen zu schützen?

Um sich vor zukünftigen Betrugsversuchen zu schützen, können Sie mehrere wirksame Maßnahmen ergreifen:

Seien Sie misstrauisch bei unerwarteten Kontaktaufnahmen

Betrüger nutzen oft überraschende Anrufe, E-Mails oder Nachrichten, um ihre Opfer zu überrumpeln. Wenn Sie unerwartet kontaktiert werden, besonders wenn es um finanzielle Angelegenheiten geht, bleiben Sie skeptisch. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, sondern nehmen Sie sich Zeit, die Situation zu überdenken.

Überprüfen Sie die Identität des Kontaktierenden

Geben Sie niemals persönliche oder finanzielle Informationen preis, ohne die Identität des Anrufers oder Absenders verifiziert zu haben. Wenn sich jemand als Vertreter einer Bank, Behörde oder eines Unternehmens ausgibt, beenden Sie das Gespräch und rufen Sie selbst bei der offiziellen Nummer zurück, die Sie aus vertrauenswürdigen Quellen kennen.

Seien Sie vorsichtig bei Geldforderungen

Betrüger versuchen oft, Sie zu schnellen Zahlungen zu drängen. Wenn jemand Sie auffordert, Geld zu überweisen, Gebühren zu zahlen oder persönliche Finanzdaten preiszugeben, bleiben Sie wachsam. Legitime Organisationen werden Sie nicht unter Druck setzen oder ungewöhnliche Zahlungsmethoden wie Prepaid-Karten oder Kryptowährungen verlangen.

Informieren Sie sich über aktuelle Betrugsmaschen

Halten Sie sich über gängige Betrugsszenarien auf dem Laufenden. Je mehr Sie über die Taktiken der Betrüger wissen, desto besser können Sie diese erkennen und sich davor schützen. Nutzen Sie dafür vertrauenswürdige Quellen wie die Webseiten der Polizei oder Verbraucherschutzorganisationen.

Schützen Sie Ihre persönlichen Daten

Seien Sie vorsichtig damit, wo und wem Sie Ihre persönlichen Informationen preisgeben. Betrüger können diese Daten nutzen, um ihre Angriffe glaubwürdiger zu gestalten. Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge und Kreditkartenabrechnungen auf verdächtige Aktivitäten.

Holen Sie sich Unterstützung

Wenn Sie unsicher sind oder einen Betrugsversuch vermuten, zögern Sie nicht, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Sprechen Sie mit vertrauenswürdigen Personen in Ihrem Umfeld oder wenden Sie sich an offizielle Stellen wie die Polizei oder Verbraucherschutzorganisationen. Diese können Ihnen bei der Einschätzung der Situation helfen und gegebenenfalls weitere Schritte einleiten.

Indem Sie diese Vorsichtsmaßnahmen beachten und Ihr Bewusstsein für potenzielle Gefahren schärfen, können Sie das Risiko, Opfer eines Betrugs zu werden, erheblich reduzieren. Denken Sie daran: Ein gesundes Maß an Skepsis ist Ihr bester Schutz gegen Betrüger.

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Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

  • Unmittelbares Ansetzen: Dieser Begriff beschreibt den Zeitpunkt, ab dem ein strafbarer Versuch vorliegt. Es markiert den Übergang von strafloser Vorbereitung zum strafbaren Versuch. Im vorliegenden Fall hat das Gericht entschieden, dass bereits die Täuschung über mögliches Falschgeld ein unmittelbares Ansetzen zum Betrug darstellt. Dies ist eine wichtige Auslegung, da sie den Beginn der Strafbarkeit vorverlegt. Für die Betroffenen bedeutet dies einen früheren strafrechtlichen Schutz, da die Täter schon in einem frühen Stadium zur Verantwortung gezogen werden können.
  • Gemeinschaftlicher Betrug: Dieser Begriff bezeichnet eine Straftat, bei der mehrere Täter zusammenwirken, um einen Betrug zu begehen. Im vorliegenden Fall wird den Angeklagten vorgeworfen, als Gruppe agiert zu haben, wobei jeder eine spezifische Rolle übernahm. Einige gaben sich als Bankmitarbeiter aus, andere als Polizisten. Diese Arbeitsteilung und das koordinierte Vorgehen machen den Betrug besonders gefährlich und schwerwiegend. Für die Strafverfolgung bedeutet dies, dass alle Beteiligten als Mittäter belangt werden können, auch wenn sie nicht direkt mit den Opfern in Kontakt standen.
  • Fehlgeschlagener Versuch: Ein Versuch gilt als fehlgeschlagen, wenn der Täter erkennt, dass er die Tat mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln nicht mehr vollenden kann. Im vorliegenden Fall wurden die Betrugsversuche als fehlgeschlagen eingestuft, weil die Opfer misstrauisch wurden und die Gespräche beendeten. Dies ist wichtig, weil bei einem fehlgeschlagenen Versuch kein strafbefreiender Rücktritt mehr möglich ist. Für die Täter bedeutet dies, dass sie sich auch dann strafbar gemacht haben, wenn das Opfer nicht auf den Betrug hereingefallen ist.
  • Vermögensverfügung: Dieser Begriff bezeichnet im Betrugsrecht die Handlung des Opfers, durch die es sein Vermögen mindert. Im vorliegenden Fall zielten die Täter darauf ab, die Opfer zur Herausgabe von Geld oder sensiblen Bankdaten zu bewegen. Das Gericht hat entschieden, dass bereits die Täuschung über Falschgeld darauf abzielte, eine solche Vermögensverfügung herbeizuführen. Dies zeigt, wie weit der Begriff im Sinne des Opferschutzes ausgelegt wird. Für potenzielle Opfer bedeutet dies, dass sie auch dann geschützt sind, wenn es noch nicht zur tatsächlichen Vermögensschädigung gekommen ist.
  • Besonders schwerer Fall: Diese rechtliche Einordnung führt zu einer erhöhten Strafandrohung. Im Betrugsrecht liegt ein besonders schwerer Fall unter anderem vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt. Im vorliegenden Fall wurde den Angeklagten vorgeworfen, als organisierte Gruppe mehrfach und systematisch Betrug begangen zu haben. Diese Einstufung zeigt die Schwere der Taten und ermöglicht es dem Gericht, härtere Strafen zu verhängen. Für die Opfer kann dies eine gewisse Genugtuung darstellen, da die Schwere der Taten angemessen gewürdigt wird.
  • Zulassung der Anklage: Dieser Schritt im Strafverfahren bedeutet, dass das Gericht nach Prüfung der Anklageschrift entschieden hat, dass ein hinreichender Tatverdacht besteht und die Hauptverhandlung eröffnet wird. Im vorliegenden Fall hat das Oberlandesgericht die Zulassung der Anklage auch für zunächst abgelehnte Tatvorwürfe angeordnet. Dies ist ein wichtiger Erfolg für die Staatsanwaltschaft und zeigt, dass das Gericht die Vorwürfe als schwerwiegend genug erachtet, um sie in einer Hauptverhandlung zu klären. Für die Betroffenen bedeutet dies, dass ihre Fälle vor Gericht verhandelt werden und sie möglicherweise als Zeugen aussagen müssen.

Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 263 StGB (Betrug): Dieser Paragraph definiert den Tatbestand des Betrugs. Er besagt, dass jemand einen Betrug begeht, wenn er einen anderen durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen überredet, eine Handlung, Duldung oder Unterlassung vorzunehmen, die diesen oder einen Dritten am Vermögen schädigt. Im vorliegenden Fall wird den Angeklagten vorgeworfen, sich als Bankmitarbeiter oder Polizisten ausgegeben und falsche Tatsachen über angebliche Sicherheitsrisiken oder Ermittlungen vorgespiegelt zu haben, um die Opfer zur Herausgabe von Kontodaten oder Bargeld zu bewegen.
  • § 22 StGB (Versuch): Dieser Paragraph regelt die Strafbarkeit des Versuchs einer Straftat. Ein Versuch liegt vor, wenn der Täter nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt. Im vorliegenden Fall ist strittig, ob das Verhalten der Angeklagten, insbesondere die Täuschung über angebliches Falschgeld, bereits als unmittelbares Ansetzen zum Betrug zu werten ist oder nicht.
  • § 263 Abs. 3 StGB (Besonders schwerer Fall des Betrugs): Dieser Paragraph beschreibt qualifizierte Tatbestände des Betrugs, die mit höheren Strafen bedroht sind. Ein besonders schwerer Fall liegt unter anderem vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrugstaten verbunden hat. Im vorliegenden Fall wird den Angeklagten vorgeworfen, als Teil einer solchen Bande gehandelt zu haben.
  • § 132 StGB (Amtsanmaßung): Dieser Paragraph stellt unter Strafe, wer unbefugt Handlungen vornimmt, die nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden dürfen. Im vorliegenden Fall hat sich einer der Angeklagten als Polizeibeamter ausgegeben und Handlungen vorgenommen, die in den Zuständigkeitsbereich der Polizei fallen.
  • § 27 StGB (Beihilfe): Dieser Paragraph regelt die Strafbarkeit der Beihilfe zu einer Straftat. Beihilfe leistet, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat. Im vorliegenden Fall wird einigen Angeklagten vorgeworfen, Beihilfe zur Amtsanmaßung geleistet zu haben, indem sie das Vorgehen des sich als Polizisten ausgebenden Angeklagten unterstützt haben.

Das vorliegende Urteil

OLG Bremen – Az.: 1 Ws 28/24 – Beschluss vom 19.03.2024


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