Alles wichtige zur Strafaussetzung zur Bewährung
Im deutschen Strafrecht sind zwei Arten von Hauptstrafen bekannt. Die eine Hauptstrafe ist die Geldstrafe und die andere ist die Freiheitsstrafe, die im Volksmund auch als Gefängnisstrafe bekannt ist. Welche Art der Hauptstrafe letztlich von einem Gericht verhängt wird, hängt entscheidend von der Schwere der Kriminalität des Täters ab. Leichte sowie auch mittlere Kriminalität wird für gewöhnlich mit einer Geldstrafe bestraft während hingegen schwere Kriminalität in der Regel eine Freiheitsstrafe nach sich zieht. Eine Verurteilung kann jedoch auch zur Bewährung ausgesetzt werden und gerade im Hinblick auf die Bewährungsstrafe gibt es sehr viele weit verbreitete Irrtümer.
Was bedeutet eine Freiheitsstrafe auf Bewährung für den Täter?
Sollten ganz bestimmte Voraussetzungen vorliegen kann das Gericht bzw. der Richter eine Freiheitsstrafe auch zur Bewährung aussetzen. Dies bedeutet für den Täter, dass zwar durchaus eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe erfolgt ist, jedoch von einer Vollstreckung des Freiheitsentzuges in Form der Gefängnisstrafe abgesehen wird. Vereinfacht gesagt bedeutet dies, dass der Täter trotz der Verurteilung den Gang in das Gefängnis nicht antreten muss.
Der Umstand, dass eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde, bedeutet nicht, dass der Täter keine Strafe für sein kriminelles Verhalten erhalten hat. Anstelle der Gefängnisstrafe erhält der Verurteilte jedoch die Gelegenheit, sich für die Dauer eines ganz bestimmten Zeitraumes zu bewähren. Der Zeitraum kann dabei schwanken. In der Regel beläuft sich der Zeitrahmen einer Bewährung zwischen zwei Jahren und fünf Jahren.
Bei einer Verurteilung zur Bewährung kann seitens des Gerichts dem Täter Auflagen erteilt werden. Eine mögliche Auflage im Zusammenhang mit der Bewährung ist beispielsweise die Zahlung von einem ganz bestimmten Geldbetrag oder die aktive Zusammenarbeit des Täters mit einem bestellten Bewährungshelfer.
Die Bewährungszeit muss von dem Täter wörtlich genommen werden. Für die Dauer darf der Täter dementsprechend keinerlei neu Straftaten oder einen Verstoß gegen die Bewährungsauflagen begehen. Hält sich ein verurteilter Täter an die Bewährungsauflagen und begeht in dem Zeitraum der Bewährung auch keine neuen Straftaten, so erfolgt am Ende der jeweiligen Bewährungszeit seitens des Gerichts ein Straferlass. Der verurteilte Täter muss dementsprechend keine Gefängnisstrafe antreten. Sollte der Täter jedoch gegen die Bewährungsauflagen verstoßen oder neue Straftaten begehen, so kann seitens des Gerichts auch ein sogenannter Bewährungswiderruf erfolgen. Der Bewährungswiderruf hat zur Folge, dass der verurteilte Täter den Gang in das Gefängnis antreten muss.
Im Fall einer weiteren Straftat kommt zusätzlich zu dem Bewährungswiderruf noch eine weitere Strafe als Folge der neuen Verurteilung hinzu. Ein Bewährungswiderruf kann jedoch in etlichen Fällen auch verhindert werden, wenn der verurteilte Täter einen erfahrenen und kompetenten Rechtsanwalt als Verteidiger mit einem Mandat ausstattet.
Unter welchen Voraussetzungen ist die Bewährung bei einer Freiheitsstrafe möglich?
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass lediglich diejenigen Freiheitsstrafen, welche einen Zeitraum von 2 Jahren nicht überschreiten, mit einer Bewährung ausgesetzt werden können. Die Höhe der Freiheitsstrafe bestimmt in der Regel auch die Strenge der zu erfüllenden Voraussetzungen. Das Gericht muss jedoch stets davon ausgehen, dass ein Täter in Zukunft von der Begehung weiterer Straftaten absieht. Die Verurteilung und die damit verbundenen Auflagen haben dementsprechend für den Täter eine Warnfunktion. Ein erfahrener und kompetenter Rechtsanwalt ist überdies auch vor Gericht dazu in der Lage, positiv auf die erstellte Täterprognose einzuwirken. Für gewöhnlich sind Hinweise auf die positiv veränderten Lebensumstände oder auch die Zeit ohne Straftaten Argumente für eine positive Prognose des Gerichts. Auch die Arbeitsaufnahme bei einem neuen Arbeitgeber kann hierfür ein gutes Argument sein.
Es kann in der gängigen Praxis jedoch auch durchaus schwierig sein, eine positive Täterprognose zu erhalten. Für gewöhnlich ist dies bei Straftaten der Fall, welche eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr nach sich ziehen. In derartigen Fällen ist es zwingend erforderlich, dass ganz besondere Umstände zugrunde gelegt werden. Die positive Sozialprognose des Täters ist dann abhängig von der Art der Straftat oder auch der Täterpersönlichkeit.
Die Bezeichnung „ganz besondere Umstände“ impliziert, dass es sich hierbei um Ausnahme handelt. Dies ist jedoch nicht der Fall, denn das Gericht wertet eine positive Sozialprognose für die Verhängung einer Bewährungsstrafe an sich bereits als „besondere Umstände“.
Freiheitsstrafen mit einer Laufzeit von mehr als zwei Jahren können seitens des Gerichts nicht mit einer Bewährungsstrafe verhängt werden. Dies bedeutet jedoch nicht automatisch, dass der verurteilte Täter die Gefängnisstrafe auch tatsächlich vollumfänglich bis zu dem letzten Tag in der Justizvollzugsanstalt verbringen muss. Zweidrittel-Entlassungen oder auch Halbstrafen sind nach wie vor möglich und mit einem erfahrenen Rechtsanwalt für Strafrecht hat ein Täter, sofern sein Verhalten in der Justizvollzugsanstalt dem nicht entgegensteht, auch gute Chancen auf eine vorzeitige Entlassung. In einem derartigen Fall wird dann die restliche Strafdauer zur Bewährung ausgesetzt.
Können auch Geldstrafen zur Bewährung ausgesetzt werden?
Es ist durchaus auch möglich, eine Geldstrafe zur Bewährung auszusetzen. Gem. §§ 59 fortfolgende Strafgesetzbuch (StGB) wird dann jedoch von einer Verwarnung mit Strafvorbehalt gesprochen. Dies gilt als die mildeste Strafart, welche von einem Gericht ausgesprochen werden kann. Für gewöhnlich erfolgt dies lediglich bei Straftaten mit einer sehr geringen Kriminalität.
Die Geldstrafe auf Bewährung ist dann möglich, wenn ein Täter eine Straftat begangen hat, welche eine Verurteilung von maximal 180 Tagessätzen als Geldstrafe nach sich ziehen würde. Sollte das Gericht die Auffassung vertreten, dass eine Geldstrafe auf Bewährung bzw. eine Verwarnung mit Strafvorbehalt als Strafe für die Tat angemessen erscheint, so kann die Bewährung auf einen Zeitraum von einem bis maximal zwei Jahren festgelegt werden. Sollte der Täter in diesem Zeitraum keinerlei Straftaten mehr begehen, so gilt die Angelegenheit nach Ablauf dieser Zeitspanne als erledigt. Die Geldstrafe muss in diesem Fall nicht gezahlt werden.
Die Kosten des Verfahrens müssen jedoch trotzdem von dem Täter getragen werden.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Geldstrafe auf Bewährung vorliegen?
Gem. § 59 Absatz 1 Strafgesetzbuch sind die Voraussetzungen für eine Geldstrafe auf Bewährung wie folgt festgelegt:
- es darf lediglich eine Geldstrafe von maximal 180 Tagessätzen zu erwarten sein
- das Gericht muss davon ausgehen können, dass ein Täter zukünftig keine weiteren Straftaten begehen wird
- es liegen besondere Umstände vor, welche eine Strafverhängung überflüssig machen
Die Geldstrafe auf Bewährung gilt im deutschen Strafrecht als Ausnahme. Es gibt dementsprechend kein Gebot, welches die Verhängung dieser Strafe zwingend vorschreibt.
Im Gegensatz zu dem weit verbreiteten Glauben, dass sich alleinig aus dem Umstand keiner vorhandenen Vorstrafe bei dem Täter ein Anspruch oder Automatismus bei einer Bewährungsstrafe ergibt, ist dies nicht der Fall. Die Tatsache, dass der Täter bislang keine Vorstrafen hat, gilt gem. § 59 Strafgesetzbuch nicht als besonderer Umstand. Diese Tatsache kann jedoch durchaus in Verbindung mit anderen Aspekten zu einer günstigen Sozialprognose des Täters führen, welche die Bewährungsstrafe begünstigen kann.
Der Gang zu einem Rechtsanwalt ist für einen Menschen, der sich als Angeklagter in einem Strafverfahren stellen muss, auf jeden Fall zwingend erforderlich. Je nach Art und Schwere des Vorwurfs kann ein guter Rechtsanwalt durchaus den Unterschied zwischen einer Freiheitsstrafe und einer Freiheitsstrafe zur Bewährung ausmachen. Wenn Sie sich in einer derartigen Situation befinden sollten Sie dementsprechend umgehend Kontakt mit uns aufnehmen, damit wir Ihre Verteidigung gemeinsam vorbereiten können. Der Gang in ein Gefängnis mag für die sogenannten Berufsverbrecher keine neue Erfahrung darstellen, für manch anderen Menschen jedoch kann dies durchaus eine traumatisierende Erfahrung sein. Der Justizvollzug ist etwas, was niemand gerne erleben möchte und dementsprechend sollten Sie uns umgehend Ihren Fall schildern. Sehr gern übernehmen wir Ihre Verteidigung und werden alles in unserer Macht Stehende unternehmen, um für Sie die bestmögliche Lösung zu erhalten.