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Corona-Pandemie: Gefälschter Impfpass – Strafanzeige

Welcher Straftatbestand liegt bei einem gefälschten Impfpass vor und welche Strafen drohen?

Die Corona-Maßnahmen, welche von der Bundesregierung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie getroffen wurden, hatten gravierende Auswirkungen auf zahlreiche Bereiche des alltäglichen Lebens. Obgleich die Bundesregierung zahlreiche Maßnahmen nur öffentlich angedacht hatte, reagierten einige Menschen hierzulande überaus unkonventionell auf die Maßnahmen. Zwar folgten vielen Gedankenspielen der Bundesregierung letztlich noch keine gesetzlichen Regelungen, aber die Reaktionen der Bürger waren teilweise überaus kontrovers. Ein sehr gutes Beispiel hierfür stellt der Impfpass dar, welcher laut Gedankengang der Bundesregierung als Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Lockerungen gelten sollte.

Der Impfpass, welcher ein wesentlicher Bestandteil der Impfpolitik von der Bundesregierung in Deutschland ist, sollte seinen Charakter ändern. Aus dem reinen Buchführungspapier zwischen dem Arzt und dem Patienten sollte eine Art Eintrittskarte für die Inanspruchnahme von Grund- sowie auch Bürgerrechten werden. Dieser Gedankengang sorgte bei zahlreichen Bürgern in Deutschland für regelrechte Empörungsaufschreie, da zu dem Zeitpunkt des Gedankengangs bei Weitem noch nicht jeder Bürger hierzulande auch in den Genuss eines Impfangebots gekommen ist. Überdies darf auch nicht verschwiegen werden, dass mit der Impfung auch etwaige gesundheitliche Risiken einhergehen können. Dementsprechend verspürte auch bei Weitem nicht jeder Bundesbürger den Wunsch nach einer Impfung. Die Befürchtung, dass durch die Änderung des Impfpasses von dem reinen Buchführungspapier zu der Eintrittskarte für die Grund- und Bürgerrechte eine Aufteilung der Gesellschaft in zwei Klassen – nämlich den Geimpften und den Ungeimpften – erfolgen würde, ist ein Stück weit nachvollziehbar. Dementsprechend kamen auch sehr schnell Gedankengänge bei verschiedenen Bürgern auf, wie ein derartiges System mittels eines gefälschten Impfpasses umgangen werden kann.

Imfausweis Fälschung: Strafen
(Symbolfoto: Von Bihlmayer Fotografie/Shutterstock.com)

Es entwickelte sich schnell ein regelrechter Markt

Gerade in den sozialen Netzwerken wie Facebook wurde diese Thematik sehr heißblütig diskutiert. Einige Nutzer posteten sogar offen das Vorhaben, sich einen gefälschten Impfpass bei einem Anbieter aus dem Internet besorgen zu wollen. Anlaufstellen hierfür gibt es zu Genüge und auch der Kostenfaktor hält sich erstaunlicherweise in Grenzen, allerdings sind sich viele dieser Bürger der Folgen ihres Handelns überhaupt nicht bewusst. Mit diesen Folgen ist nicht einmal das Unterwandern von angedachten Regierungsmaßnahmen gemeint, es gibt vielmehr auch rechtliche Konsequenzen.

Sollte die Fälschung tatsächlich erkannt werden oder ein Anbieter für Fälschungen im Fall einer polizeilichen Vernehmung genauere Informationen im Zusammenhang mit seiner Fälschungstätigkeit mitteilen, so können sogar Haftstrafen für die Beteiligten drohen!

Die wenigsten Menschen, welche bei Facebook über eine Realisierung ihres Vorhabens so offenherzig sprechen, sind sich der Folgen ihres Handelns wirklich bewusst. Landläufig hat sich diesbezüglich ein sehr fehlerhaftes Meinungsbild etabliert, sodass die Fragen, welche Folgen die Fälschung eines Impfpasses nach sich ziehen und welcher Straftatbestand überhaupt vorliegt, für jeden Menschen in diesen Tagen interessanter sind denn je. Ob beispielsweise die Impfpassfälschung auch rechtlich betrachtet mit einer Urkundenfälschung gleichzusetzen ist und welche Strafen hierfür verhängt werden ist ebenso interessant wie die Maßnahmen, die im Fall des Falles getroffen werden sollten.

Welche Folgen kann es haben, wenn ein Impfpass gefälscht wird?

Es mag in der gängigen Praxis zwar verhältnismäßig einfach sein, einen Impfpass zu fälschen – immerhin besteht der Impfpass ja lediglich aus einem gelben Papier nebst Eintrag sowie Stempel und einer Unterschrift – ratsam ist dieses Vorhaben aber dennoch nicht.

Sollte im Rahmen einer Kontrolle die Fälschung als solche erkannt werden ergreifen die Ordnungshüter folgende Maßnahmen:

  • die Fälschung mitsamt ihrer Einträge wird behördlich beschlagnahmt
  • gegenüber dem Besitzer der Fälschung wird eine Strafanzeige erstattet
  • es wird ein Ermittlungsverfahren gegen den Besitzer der Fälschung eingeleitet

Die Fälschung wird auch dann beschlagnahmt, wenn der Impfausweis als solcher echt sein und sich die Fälschung lediglich auf Einträge in dem Impfausweis beziehen sollte. In diesem Fall ist der Impfausweis mitsamt der echten Einträge für den Besitzer erst einmal weg.

Um welchen Straftatbestand handelt es sich bei dem gefälschten Impfpass?

Im Grunde genommen ist auf der Basis der Strafrechtssituation in Deutschland diese Frage nicht so simpel und eindeutig zu beantworten, wie es auf den ersten Blick zu scheinen mag. Aus diesem Grund sollte der Besitzer eines gefälschten Impfausweises, der infolge der Fälschung seitens der Behörden eine Strafanzeige erhält, auf jeden Fall einen erfahrenen und kompetenten Rechtsanwalt für Strafrecht mit der Wahrnehmung der Interessen beauftragen. Rein rechtlich betrachtet macht es zunächst erst einmal keinen Unterschied aus, ob der Besitzer mit einem vollständig gefälschten Impfausweis oder mit einem gefälschten Eintrag auf dem echten Impfausweis von den Ordnungshütern aufgegriffen wurde. Auch der Umstand, dass der gefälschte Eintrag auf dem Impfausweis selbst seitens des Besitzers hergestellt oder ob die Fälschung auf dem sogenannten Schwarzmarkt erworben wurde, spielt rechtlich betrachtet eine eher untergeordnete Rolle.

Die Strafanzeige gegen den Besitzer des gefälschten Impfausweises erfolgt auf der Grundlage des § 267 Strafgesetzbuch (StGB) sowie des § 277 StGB. Dem Besitzer wird gem. dieser beiden Paragrafen der Vorwurf einer Fälschung von Gesundheitszeugnissen gemacht. In diesem Zusammenhang ergibt sich dann auch die Frage, ob es sich bei der Fälschung des Impfausweises rechtlich betrachtet auch immer um eine Urkundenfälschung handelt. Diese Frage lässt sich dergestalt beantworten, dass dies nicht zwingend der Fall sein muss.

Damit eine Urkundenfälschung aus rechtlicher Sicht vorliegt muss zwingend eine Urkunde gefälscht werden. Bei der Urkunde handelt es sich um eine Erklärung, welche in physisch greifbarer Art den Aussteller als solchen kenntlich macht und welche im Rechtsverkehr einen Beweischarakter besitzt. Das StGB besagt, dass sich diejenige Person der Urkundenfälschung strafbar macht, welche eine gefälschte Urkunde herstellt oder gebraucht.

Eine Urkunde gilt als gefälscht, sofern sie von einer in der Urkunde abweichenden Person entstammt. Der Urheber der Urkunde muss tatsächlich derjenigen Person entsprechen, welche die Urkunde erstellt hat.

Im Fall des Impfasses bedeutet dies, dass eine Urkundenfälschung dann vorliegt, wenn die Unterschrift bzw. der Stempel von einem frei erfundenen Arzt entstammt oder wenn der angegebene Arzt den Stempel bzw. die Unterschrift in dem Impfausweis nicht geleistet hat. Ist dies nicht der Fall, so wird rechtlich betrachtet nicht von einer Urkundenfälschung ausgegangen. Es würde dann der Straftatbestand der Fälschung eines Gesundheitszeugnisses greifen. Dieser Straftatbestand ist jedoch rechtlich unzweifelhaft, da der Impfausweis einen aussagenden Charakter in Bezug auf die vorgenommenen gesundheitlichen Schutzimpfungen des Besitzers hat.

Mit welchen Strafen muss gerechnet werden?

Sollte sich der Straftatbestand einer Urkundenfälschung bewahrheiten, so muss der Besitzer der gefälschten Urkunde auf der Grundlage des § 267 StGB mit einer Geld- bzw. Freiheitsstrafe von maximal 5 Jahren rechnen. Sollte es sich um einen sogenannten gewerbsmäßigen Handel mit gefälschten Urkunden handeln kann diese Strafe sogar noch höher bemessen werden.

Sofern jedoch lediglich der Straftatbestand der Fälschung von Gesundheitszeugnissen vorliegen greift der § 277 StGB. Der Besitzer des gefälschten Impfausweises muss dann mit Geld- bzw. Freiheitsstrafen über maximal ein Jahr rechnen.

Es gibt mittlerweile Bestrebungen der Bundesregierung, das Strafmaß für die Fälschung von Gesundheitszeugnissen verschärfend zu ändern. Diese Bestrebungen kamen gleichzeitig mit dem Gedankengang auf, dass ein Bürger mithilfe der COVID-19 Impfeinträge in dem Impfausweis die Grundrechte zurückerlangen kann.

Sollten Sie mit einem gefälschten Impfausweis von den Ordnungshütern aufgegriffen worden sein und sich nunmehr mit einem Ermittlungsverfahren konfrontiert sehen bewahren Sie zunächst erst einmal Ruhe und nehmen Sie Ihr Recht des Schweigens in Anspruch. Sagen Sie dementsprechend zunächst erst einmal gegenüber den Ermittlungsbehörden überhaupt nichts. Als nächster Schritt erfolgt dann der Gang zu einem erfahrenen und kompetenten Rechtsanwalt für Strafrecht, welchen Sie mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen als Strafverteidiger beauftragen. Strafrechtliche Ermittlungen können sehr ernste Konsequenzen nach sich ziehen, die Sie auf jeden Fall auch entsprechend ernst nehmen sollten. Ihr Strafverteidiger wird dann Akteneinsicht in die Ermittlungsakten beantragen und in diesem Zuge auch direkt die gegen Sie erhobenen Vorwürfe rechtlich prüfen.

Wir sind eine überaus erfahrene Rechtsanwaltskanzlei mit langjähriger Kompetenz und stehen für Sie sehr gern zur Verfügung. Wenn Sie uns mit einem Mandat ausstatten prüfen wir den Vorgang für Sie und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen die bestmögliche Verteidigungsstrategie. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie mit uns einen ersten Beratungstermin. Hierfür stehen wir Ihnen sowohl fernmündlich als auch per E-Mail zur Verfügung. Wir stehen als starker und zuverlässiger Partner direkt an Ihrer Seite und wahren Ihre Interessen sowohl im Ermittlungs- als auch im späteren Strafverfahren.

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