Im Verlauf der Menschheitsgeschichte hat sich das, was der Mensch einem Wert beimisst, verändert. Zwar sind Gold und Silber sowie Edelsteine noch immer sehr wertvoll, allerdings hat sich auch etwas anderes in den Vordergrund gedrängt – die Informationen. Sie werden mittlerweile als das Gold des 21. Jahrhunderts bezeichnet und es verwundert dementsprechend auch nicht, dass die Daten von Menschen in den Fokus von Dieben und Hehlern geraten.
Bedingt durch den Umstand, dass die Welt zunehmend digitaler geworden ist, besteht eine gesteigerte Gefahr für Datendiebstahl und Datenhehlerei. Dies kann für die betroffenen Personen merklich Konsequenzen nach sich ziehen. Folglich sind die Fragen, wie sich der Mensch vor dem Datendiebstahl schützen kann und welche strafrechtlichen Konsequenzen den Tätern drohen, von besonderer Bedeutung. In diesem Ratgeber Artikel können Sie alle wichtigen Informationen erhalten und Sie erfahren auch, welche Maßnahmen effektiv vor Datendiebstahl und Datenhehlerei schützen und auch, welche Maßnahmen im Fall des Falles richtig sind.
Die genaue Definition des Datendiebstahls
Unter dem Datendiebstahl, welcher allgemein hin auch als Informationsdiebstahl bekannt ist, werden sämtliche illegalen Übertragungen oder auch Speicherungen von personenbezogenen / persönlichen sowie vertraulichen Finanzdaten und Informationen verstanden. Unter diesen Begriff fallen insbesondere Passwörter, Softwarecodes und Softwarealgorithmen nebst Technologien und unternehmensinterne Prozesse. Der Begriff des Diebstahls im Zusammenhang mit dem Datendiebstahl ist ein wenig irreführend, da dem Opfer von dem Täter die entsprechenden Daten nicht in physischer Form entwendet werden. In der gängigen Praxis fertigt ein Täter vielmehr Kopien / Duplikate der Informationen an.
Verschiedenen Arten von Datendiebstahl
Datendiebstahl bezieht sich auf den Prozess, bei dem jemand unerlaubt auf vertrauliche Daten zugreift, um diese für böswillige Zwecke wie Identitätsdiebstahl, Betrug oder Wirtschaftsspionage zu nutzen. Es gibt verschiedene Methoden, mit denen Datendiebstahl durchgeführt werden kann. Hier sind einige der häufigsten Arten:
- Phishing: Dabei handelt es sich um eine Technik, bei der Angreifer gefälschte E-Mails, Websites oder Textnachrichten verwenden, um Benutzer dazu zu verleiten, persönliche Informationen preiszugeben. Die Nachrichten geben sich oft als Kommunikation von vertrauenswürdigen Organisationen oder Unternehmen aus, um das Vertrauen der Opfer zu gewinnen.
- Malware: Malware (kurz für „bösartige Software“) ist eine Sammelbezeichnung für verschiedene Arten von Software, die entwickelt wurden, um Computersysteme oder Netzwerke zu infiltrieren und Daten zu stehlen oder zu beschädigen. Zu den häufigsten Malware-Typen gehören Viren, Würmer, Trojaner, Ransomware und Spyware.
- Social Engineering: Bei dieser Methode nutzen Angreifer menschliche Schwächen wie Vertrauen, Neugier oder Angst, um an vertrauliche Informationen zu gelangen. Social Engineering kann persönliche Interaktionen, wie zum Beispiel das Ausgeben als IT-Mitarbeiter am Telefon, oder auch Online-Methoden wie das Versenden von gefälschten E-Mails oder das Hacking von Social-Media-Konten umfassen.
- Man-in-the-Middle-Angriffe: Hierbei schaltet sich der Angreifer zwischen zwei Parteien, zum Beispiel zwischen einem Benutzer und einer Website, um die Kommunikation abzufangen und zu manipulieren. Dies kann beispielsweise dazu verwendet werden, sensible Daten wie Passwörter, Kreditkarteninformationen oder persönliche Informationen abzugreifen.
- Datenlecks: Ein Datenleck tritt auf, wenn vertrauliche Informationen versehentlich oder absichtlich an Unbefugte weitergegeben werden. Dies kann durch menschliche Fehler, unzureichende Sicherheitsvorkehrungen oder auch böswillige Insider geschehen.
- Physischer Diebstahl: Hierbei handelt es sich um den Diebstahl von Geräten, auf denen vertrauliche Daten gespeichert sind, wie zum Beispiel Laptops, Smartphones oder USB-Sticks. Sobald ein Angreifer physischen Zugriff auf das Gerät hat, kann er versuchen, die darauf gespeicherten Daten zu extrahieren.
- Remote Access Trojaner (RAT): Ein RAT ist eine Art von Malware, die es einem Angreifer ermöglicht, unbemerkt Fernzugriff auf ein infiziertes System zu erhalten. Dadurch kann der Angreifer Dateien durchsuchen, Passwörter stehlen, die Webcam aktivieren und sogar weitere Malware installieren.
Um sich vor Datendiebstahl zu schützen, ist es wichtig, starke Passwörter zu verwenden, regelmäßig Software-Updates durchzuführen, Vorsicht bei der Weitergabe persönlicher Informationen anzuwenden und geeignete Sicherheitssoftware zu nutzen.
Die Definition der Datenhehlerei
Wer im Besitz von Informationen von anderen Personen ist, der kann mit diesen Daten gutes Geld verdienen. Sollten diese Informationen widerrechtlich in den Besitz gelangt sein und Dritten zum Verkauf angeboten werden, so bezeichnet der Gesetzgeber diese Vorgehensweise als Datenhehlerei.
Bedeutung von Informationsdiebstahl: Schutz persönlicher Daten dringend nötig
In der heutigen Zeit hat sich die Bedeutung der Information an sich massiv verändert. Sollten Täter erst einmal Zugang zu persönlichen Finanzinformationen oder auch persönlichen Daten haben, so ist damit praktisch nahezu alles möglich. Die Informationen können verkauft oder auch dahin gehend genutzt werden, dass sich die Täter auf Handelsplattformen in Verbindung mit Identitätsdiebstahl anmelden und Transaktionen vornehmen. Die gestohlenen Daten können auch für Erpressungsversuche genutzt werden, in dem die Täter dem Opfer mit einer Löschung der Daten drohen, falls das Opfer nicht eine bestimmte Geldsumme an die Täter zahlen. Aus diesem Grund sollte jeder Mensch, der im Internet surft, die eigenen Daten so gut wie möglich schützen. Da heutzutage auf fast jeder Internetpräsenz Daten gesammelt oder abgefragt werden, sind Informationen der Schlüssel für fast jede Handlung.
Datendiebstahl: Strafrechtliche Folgen
Der Gesetzgeber in Deutschland kennt den Datendiebstahl als einen eigenständigen Straftatbestand. Maßgeblich hierfür ist der § 202a Strafgesetzbuch (StGB). Hierbei handelt es sich um eine sogenannte Einzelnorm, welche sich ausschließlich mit dem Datendiebstahl und seinen Folgen beschäftigt. Gem. § 202a Abs. 1 StGB macht sich diejenige Person strafbar, welche sich oder auch anderen Personen auf unbefugte Art und Weise einen Zugang zu Informationen beschafft, die nicht für dritte Personen bestimmt und zudem auch gegen einen unberechtigten Zugriff in besonderer Form gesichert sind. Eine derartige Vorgehensweise in Verbindung mit der Überwindung der Zugangssicherung unterliegt in Deutschland der Strafverfolgung. Der Gesetzgeber sieht hierfür eine Geldstrafe oder alternativ dazu eine Maximalfreiheitsstrafe von 3 Jahren vor.
§202a StGB definiert wichtige Datencharakteristika
Im Abs. 2 des § 202a StGB werden zudem noch die Daten an sich genauer definiert. Der Straftatbestand des Datendiebstahls gem. § 202a Abs. 1 StGB gilt nur dann als erfüllt, wenn die Informationen bestimmte Charakteristika aufweisen. Die Daten müssen zwingend magnetischer oder elektronischer Natur sein und auf andere Weise nicht als unmittelbar wahrnehmbar gelten.
Nachteil durch Täterhandlung: Schutz personenbezogener Daten im Fokus
Für das Opfer muss für die Strafbarkeit der Täterhandlung ein Nachteil entstehen. Besonders wichtig ist, dass es sich um personenbezogene Daten mit einer gewissen Tragweite handelt und dass das Opfer diese Informationen in der gängigen Praxis vor den Augen fremder Personen schützen würde.
Datenhehlerei: Strafrechtliche Folgen
Die strafrechtliche Grundlage für den Tatbestand der Datenhehlerei wird in dem § 202d StGB behandelt. Diese Einzelnorm muss jedoch stets in Verbindung mit dem § 202a Abs. 2 StGB betrachtet werden. Gem. § 202d StGB wird diejenige Person, welche sich oder anderen Personen mittels einer als rechtswidrig geltenden Tat Daten im Sinne des § 202a Abs. 2 StGB verschafft hat und diese Daten entweder verbreitet oder anderen Personen überlässt oder auf sonstige Art und Weise zugänglich macht, mit einer Geldstrafe oder einer Maximalfreiheitsstrafe von drei Jahren rechnen.
Bereicherungsabsicht als zentraler Straftatbestand
Ein wesentlicher Aspekt des Straftatbestandes der Datenhehlerei ist die Bereicherungsabsicht des Täters. Die Tat muss unter dem Motiv der eigenen Bereicherung oder der Bereicherung einer dritten Person erfolgen.
Der Gesetzgeber schränkt in dem Abs. 2 des § 202a StGB das Maximalstrafmaß der Datenhehlerei dahin gehend ein, dass das Strafmaß der Datenhehlerei nicht schwerer ausfallen darf als das Strafmaß der sogenannten Vortat. Dies bedeutet, dass für die Datenhehlerei keine höhere Strafe erfolgen darf als für den Straftatbestand des Datendiebstahls.
Maximalstrafmaß für Datenhehlerei an Vortat gebunden – § 202a StGB Abs. 2
In dem Abs. 3 des § 202a StGB werden zudem auch Handlungen von bestimmten Personenkreisen aufgeführt, welche ausdrücklich nicht den Straftatbestand der Datenhehlerei erfüllen. So müssen diejenigen Personen, welche ausschließlich vor dem Hintergrund der beruflichen oder auch dienstlichen Verpflichtungen in Kontakt mit fremden Daten kommen, keine strafrechtliche Verfolgung befürchten.
Opfer leiden unter unerwünschter Kaltakquise
Für Opfer von Datenhehlerei können nachteilige Konsequenzen entstehen. Wer sich schon einmal gewundert hat, warum plötzlich ein völlig fremdes Unternehmen mit einem Angebot an die eigene Person herantritt, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Opfer von Datenhehlerei geworden sein. Die sogenannte Kaltakquise beruht größtenteils auf den Verkauf von Informationen.
Opfer von Datendiebstahl und Datenhehlerei
Problematisch ist in der gängigen Praxis der Umstand, dass die Opfer erst viel zu spät die Kenntnis davon erhalten, dass sie überhaupt zum Opfer geworden sind. Es gibt jedoch einige Sofortmaßnahmen, die ergriffen werden können. Zunächst sollte auf dem Rechner die Antivirus-Software aktualisiert werden. Ein vollständiger Scan des Computers mit dieser Software kann dann Aufschluss darüber geben, wo es Schwachstellen bei dem Computer gibt und wie diese behoben werden können. Im nächsten Schritt sollte dann die Polizei über den Datendiebstahl sowie die Datenhehlerei informiert werden. Das Opfer kann eine Strafanzeige erstatten und damit ein polizeiliches Ermittlungsverfahren eröffnen. Bei dem Straftatbestand des Datendiebstahls sowie der Datenhehlerei handelt es sich um ein sogenanntes Antragsdelikt, sodass die Polizei erst nach einer entsprechenden Strafanzeige auch wirklich aktiv werden kann. Ist dieser Schritt vollzogen sollte das Opfer auf allen Internetpräsenzen, auf denen ein Konto mit Zugang eröffnet wurde, die Passwörter umgehend ändern. Dieser Schritt ergibt jedoch erst dann Sinn, wenn zuvor die Antivirus-Software vollständig durchlaufen und der Computer bereinigt wurde.
Rechtliche Grundlagen und Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind zwei wichtige rechtliche Rahmenwerke in der Europäischen Union bzw. in Deutschland, die den Schutz personenbezogener Daten regeln. Beide Regelungen haben das Ziel, die Privatsphäre der Bürger zu schützen und den Umgang mit persönlichen Daten transparenter und sicherer zu gestalten.
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Die DSGVO ist eine EU-weite Verordnung, die am 25. Mai 2018 in Kraft trat und den Schutz personenbezogener Daten in allen EU-Mitgliedstaaten regelt. Sie ersetzt die zuvor geltende EU-Datenschutzrichtlinie und zielt darauf ab, den Datenschutz innerhalb der EU zu harmonisieren und das Vertrauen der Bürger in den digitalen Binnenmarkt zu stärken. Die wichtigsten Prinzipien der DSGVO sind:
Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten muss rechtmäßig, fair und transparent erfolgen. - Zweckbindung: Daten dürfen nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben und verarbeitet werden.
- Datenminimierung: Es sollten nur die minimal erforderlichen Daten verarbeitet werden, die für den beabsichtigten Zweck notwendig sind.
- Richtigkeit: Die Daten müssen genau und, falls notwendig, aktuell sein.
- Speicherbegrenzung: Daten dürfen nicht länger als erforderlich aufbewahrt werden.
Integrität und Vertraulichkeit: Die Verarbeitung muss in einer Weise erfolgen, die angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet.
Die DSGVO gibt den betroffenen Personen auch verschiedene Rechte, wie das Recht auf Zugang, Berichtigung, Löschung („Recht auf Vergessenwerden“), Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch.
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): Das BDSG ist ein deutsches Gesetz, das den Umgang mit personenbezogenen Daten auf nationaler Ebene regelt. Das aktuelle BDSG trat am 25. Mai 2018 in Kraft und ist an die DSGVO angepasst, um eine kohärente Anwendung der Datenschutzbestimmungen in Deutschland sicherzustellen. Das BDSG enthält sowohl allgemeine Regelungen zum Datenschutz als auch spezifische Regelungen für bestimmte Bereiche, wie beispielsweise den Beschäftigtendatenschutz.
Das BDSG und die DSGVO gelten gemeinsam für alle Organisationen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, unabhängig davon, ob die Organisation ihren Sitz innerhalb oder außerhalb der EU hat. Bei Verstößen gegen die Datenschutzbestimmungen können sowohl nach der DSGVO als auch nach dem BDSG empfindliche Bußgelder verhängt werden.
DSGVO-Schadensersatz: Rechtsanwalt für Ansprüche empfohlen
Sollten die Täter bekannt sein, so kann das Opfer auf der Grundlage des § 82 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) etwaige Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen. Hierfür ist jedoch der Gang zu einem erfahrenen Rechtsanwalt überaus ratsam, da derartige Ansprüche zumeist im Zuge eines gerichtlichen Verfahrens geltend gemacht werden müssen. Überdies setzt dieser Schritt auch voraus, dass die Täter bekannt sind. Ein Rechtsanwalt kann nach der Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens Akteneinsicht bei den zuständigen Behörden beantragen.
Auswirkungen von Datendiebstahl und Datenhehlerei auf Unternehmen und Organisationen
Datendiebstahl und Datenhehlerei können erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen und Organisationen haben. Hier sind einige mögliche Folgen:
- Finanzielle Verluste: Wenn vertrauliche Daten gestohlen werden, kann dies zu direkten finanziellen Verlusten führen. Zum Beispiel können gestohlene Kreditkartendaten dazu führen, dass Betrüger Einkäufe tätigen oder Geld von den Konten der Opfer abheben. Unternehmen können auch Geldstrafen oder Schadensersatzforderungen von Kunden oder Behörden erhalten, wenn sie nicht ausreichend dafür gesorgt haben, dass die Daten sicher sind.
- Rufschädigung: Wenn ein Unternehmen Opfer von Datendiebstahl wird, kann dies das Vertrauen der Kunden beeinträchtigen. Kunden können sich unsicher fühlen, ihre Daten an das Unternehmen weiterzugeben, was zu einem Rückgang der Geschäfte führen kann. Auch die Medienberichterstattung über den Vorfall kann das Ansehen des Unternehmens beschädigen.
- Rechtliche Konsequenzen: Unternehmen können rechtliche Konsequenzen wie Geldstrafen oder Haftungsklagen von Kunden oder Behörden erwarten, wenn sie nicht ausreichend dafür gesorgt haben, dass die Daten sicher sind. In einigen Fällen können Unternehmen auch strafrechtlich verfolgt werden, wenn sie gegen Datenschutzgesetze verstoßen haben.
- Verlust von Wettbewerbsvorteilen: Wenn vertrauliche Informationen über Produkte, Dienstleistungen oder Geschäftsgeheimnisse gestohlen werden, können Wettbewerber diese Informationen nutzen, um einen Vorteil zu erlangen. Dies kann zu einem Verlust von Marktanteilen oder anderen Wettbewerbsvorteilen führen.
- Kosten für die Wiederherstellung: Unternehmen müssen oft viel Zeit und Geld investieren, um die Folgen von Datendiebstahl zu bewältigen. Sie müssen möglicherweise IT-Experten oder Anwälte engagieren, um den Vorfall zu untersuchen und zu beheben. Sie müssen auch möglicherweise die betroffenen Kunden informieren und ihnen Unterstützung anbieten, um die Auswirkungen des Vorfalls zu minimieren.
Rechtlichen Schritte, die Unternehmen und Organisationen ergreifen können
Datendiebstahl und Datenhehlerei können für Unternehmen und Organisationen schwerwiegende Folgen haben. Um sich gegen solche Straftaten zu schützen, gibt es verschiedene rechtliche Schritte, die sie ergreifen können:
- Anzeige bei der Polizei: Wenn ein Unternehmen oder eine Organisation Opfer von Datendiebstahl oder Datenhehlerei wird, sollte es unverzüglich eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Die Polizei kann Ermittlungen aufnehmen und versuchen, die Täter zu identifizieren und zur Rechenschaft zu ziehen.
- Einschaltung von Anwälten: Unternehmen und Organisationen können auch einen Anwalt einschalten, um ihre rechtlichen Interessen zu vertreten. Ein Anwalt kann beispielsweise eine Unterlassungserklärung gegen den Täter oder den Verbreiter der gestohlenen Daten erwirken oder Schadensersatzansprüche geltend machen.
- Einschaltung von IT-Sicherheitsfirmen: Um sich gegen zukünftige Angriffe zu schützen, können Unternehmen und Organisationen auch IT-Sicherheitsfirmen einschalten. Diese können beispielsweise Schwachstellen in den IT-Systemen aufdecken und Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit empfehlen.
Es ist wichtig, dass Unternehmen und Organisationen schnell handeln, um den Schaden möglichst gering zu halten. Eine schnelle Reaktion kann auch dazu beitragen, dass die Täter schneller identifiziert und zur Rechenschaft gezogen werden können.
Fazit
Jeder Mensch, der sich im Internet bewegt, gibt immer gewisse Informationen über sich preis. Diese Daten sind überaus begehrt und stehen daher im Fokus von Datendieben. Der Schutz der eigenen Privatsphäre sollte daher auf jeden Fall Priorität haben. Kommt es erst einmal zu einem Datendiebstahl und der Datenhehlerei, ist eine Strafanzeige sowie eine umgehende Bereinigung des Computers zwingend erforderlich, damit die Täter strafrechtlich verfolgt werden können.