Skip to content

Durchsuchungsbeschlusses – Prüfung der Durchsuchungsvoraussetzungen

Im Visier der Ermittler: Das Landgericht Offenburg hat einen Durchsuchungsbeschluss gegen einen Beschuldigten im Rahmen eines umfangreichen Verfahrens wegen Geldwäsche und weiterer Delikte bestätigt. Obwohl das Gericht die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung im Zusammenhang mit dem Geldwäscheverdacht bestätigte, wurden Mängel im Beschluss festgestellt, die Zweifel an der Gründlichkeit der richterlichen Prüfung aufkommen lassen. Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Abwägung zwischen den Ermittlungsinteressen des Staates und dem Schutz der Privatsphäre.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Es ging um die Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Durchsuchungsbeschlusses gegen einen Beschuldigten in einem großen Ermittlungsverfahren.
  • Im Zentrum stand der Vorwurf gegen den Beschuldigten, unter anderem Steuerhinterziehung und Geldwäsche betrieben zu haben.
  • Die Schwierigkeit lag in der Frage, ob es genügend konkrete Verdachtsmomente gab, um die Durchsuchung zu rechtfertigen.
  • Das Gericht entschied, dass der ursprüngliche Durchsuchungsbeschluss erhebliche Mängel aufwies und rechtswidrig war.
  • Das Gericht urteilte, dass ein Durchsuchungsbeschluss ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte benötigt, nicht nur vage Vermutungen.
  • Die Entscheidung des Gerichts bedeutet, dass im konkreten Fall die Rechte des Beschuldigten verletzt wurden.
  • Die Auswirkungen dieser Entscheidung unterstreichen die Notwendigkeit einer sorgfältigen und gründlichen Begründung bei richterlichen Durchsuchungsanordnungen.
  • Auf der Grundlage dieses Urteils können ähnliche Fälle eine strengere Prüfung auf korrekten Verdachtsgrund und Maßverhältnisse erwarten.

Durchsuchungsbeschluss im Fokus: Rechte, Pflichten und ein prägnanter Fall

Im deutschen Rechtssystem spielen Durchsuchungsbeschlüsse eine zentrale Rolle bei strafrechtlichen Ermittlungen. Sie sind ein wichtiges Instrument, um Beweismittel zu sichern und potenziellen Straftätern das Handwerk zu legen. Gemäß der Strafprozessordnung müssen jedoch strenge Voraussetzungen erfüllt sein, bevor ein solcher Beschluss erlassen wird. Die richterliche Genehmigung ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass die Rechte der Betroffenen gewahrt bleiben und die Durchsuchung im Einklang mit dem Datenschutz durchgeführt wird.

Die Erteilung eines Durchsuchungsbeschlusses kann nur erfolgen, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen und die Durchsuchung zur Ermittlung von Beweismitteln erforderlich ist. Dabei müssen die betroffenen Personen über ihre Rechte informiert werden und haben zudem die Möglichkeit, Rechtsmittel gegen die Durchsuchung einzulegen. Dieser rechtliche Rahmen schützt nicht nur die Privatsphäre der Bürger, sondern gewährleistet auch, dass behördliche Maßnahmen rechtmäßig und verhältnismäßig sind.

Im folgenden Abschnitt wird ein konkreter Fall vorgestellt, der die Herausforderungen und rechtlichen Aspekte eines Durchsuchungsbeschlusses näher beleuchtet und die Prüfung der Durchsuchungsvoraussetzungen in den Mittelpunkt rückt.

Der Fall vor Gericht


Durchsuchungsbeschluss gegen Beschuldigten wegen Geldwäscheverdachts für rechtmäßig erklärt

Durchsuchungsbeschluss bei Geldwäscheermittlungen
Das Landgericht Offenburg bestätigte die Rechtmäßigkeit eines Durchsuchungsbeschlusses wegen Geldwäscheverdachts, stellte jedoch Mängel bei weiteren Vorwürfen und der richterlichen Prüfung fest. (Symbolfoto: Ideogram gen.)

Das Landgericht Offenburg hat die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen einen Beschluss des Amtsgerichts Offenburg zurückgewiesen, der einen Durchsuchungsbeschluss für rechtswidrig erklärt hatte. Der ursprüngliche Beschluss vom 18. Juli 2022 ordnete die Durchsuchung der Wohnung, Geschäftsräume und Fahrzeuge eines Beschuldigten an.

Ermittlungen wegen Geldwäsche und weiterer Delikte

Die Staatsanwaltschaft Offenburg führt ein Ermittlungsverfahren gegen insgesamt 14 Beschuldigte. Dabei geht es um den Verdacht der Steuerhinterziehung, des Subventionsbetrugs, der unerlaubten Veranstaltung von Glücksspielen, Verstößen gegen das Tabakerzeugnisgesetz und Geldwäsche.

Rechtmäßigkeit des Durchsuchungsbeschlusses teilweise bestätigt

Das Landgericht bestätigte, dass zum Zeitpunkt des Erlasses des Durchsuchungsbeschlusses ein ausreichender Anfangsverdacht der Geldwäsche gegen den Beschuldigten bestand. Die Ermittlungsergebnisse, insbesondere zu Geldflüssen über das Konto des Beschuldigten, rechtfertigten die Annahme einer möglichen Straftat.

Mängel im Durchsuchungsbeschluss festgestellt

Allerdings stellte das Gericht auch Mängel im Durchsuchungsbeschluss fest. So fehlte es an einem hinreichenden Verdacht der Beihilfe zur Steuerhinterziehung und zu Verstößen gegen das Tabakerzeugnisgesetz. Die Durchsuchungsanordnung enthielt keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte vorsätzlich entsprechende Haupttaten unterstützt haben könnte.

Zudem kritisierte das Gericht, dass ein Zusammenhang zwischen den dem Beschuldigten vorgeworfenen Taten und einigen der gesuchten Beweismittel nicht erkennbar war. So wurde die Suche nach Geschäftsunterlagen bestimmter Betriebe angeordnet, die im Sachverhalt des Beschlusses nicht erwähnt wurden.

Zweifel an gründlicher richterlicher Prüfung

Das Landgericht äußerte Bedenken hinsichtlich der Gründlichkeit der richterlichen Prüfung beim Erlass des Durchsuchungsbeschlusses. Mehrere Umstände ließen vermuten, dass der Beschlussentwurf der Staatsanwaltschaft möglicherweise ohne ausreichende eigenständige Prüfung übernommen wurde.

Fazit des Landgerichts

Trotz der festgestellten Mängel bestätigte das Landgericht die Rechtmäßigkeit des Durchsuchungsbeschlusses in Bezug auf den Geldwäscheverdacht. Die weiteren Vorwürfe und die damit verbundenen Durchsuchungsanordnungen wurden jedoch als rechtswidrig eingestuft.

Das Gericht betonte die Bedeutung einer sorgfältigen richterlichen Prüfung von Durchsuchungsanordnungen, um die verfassungsrechtlich geschützte Unverletzlichkeit der Wohnung zu wahren. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens wurden der Staatskasse auferlegt.


Die Schlüsselerkenntnisse


Die Entscheidung unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen und eigenständigen richterlichen Prüfung bei Durchsuchungsanordnungen. Sie verdeutlicht, dass ein Durchsuchungsbeschluss für jeden Tatvorwurf einen konkreten Anfangsverdacht und einen erkennbaren Zusammenhang zwischen den vorgeworfenen Taten und den gesuchten Beweismitteln erfordert. Die teilweise Bestätigung des Beschlusses zeigt, dass Mängel in Teilen einer Durchsuchungsanordnung nicht zwangsläufig zur vollständigen Rechtswidrigkeit führen, sofern ein hinreichender Verdacht für andere Tatvorwürfe besteht.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Dieses Urteil stärkt Ihre Rechte bei Durchsuchungen erheblich. Es zeigt, dass Gerichte Durchsuchungsbeschlüsse sorgfältig prüfen müssen und nicht einfach Anträge der Staatsanwaltschaft übernehmen dürfen. Für Sie bedeutet das: Sollten Sie von einer Durchsuchung betroffen sein, haben Sie das Recht, den Beschluss genau zu prüfen. Achten Sie darauf, ob konkrete Verdachtsmomente für jedes vorgeworfene Delikt genannt werden und ob die zu durchsuchenden Orte und gesuchten Gegenstände klar beschrieben sind. Bei Zweifeln sollten Sie umgehend einen Anwalt konsultieren, der die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung überprüfen kann.


Weiterführende Informationen


Häufig gestellte Fragen (FAQ)


 

Was ist ein Durchsuchungsbeschluss und wann wird er erlassen?

Ein Durchsuchungsbeschluss ist eine richterliche Anordnung, die es Ermittlungsbehörden erlaubt, bestimmte Räumlichkeiten oder Gegenstände zu durchsuchen. Er wird erlassen, wenn ein konkreter Anfangsverdacht für eine Straftat besteht und die Möglichkeit besteht, durch die Durchsuchung Beweismittel zu finden oder einen Beschuldigten zu ergreifen.

Voraussetzungen für einen Durchsuchungsbeschluss

Für den Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Es liegen tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat vor. Bloße Vermutungen reichen nicht aus.
  • Es besteht die begründete Annahme, dass durch die Durchsuchung relevante Beweismittel gefunden oder ein Beschuldigter ergriffen werden können.
  • Die Maßnahme muss verhältnismäßig sein. Das bedeutet, der zu erwartende Ermittlungserfolg muss in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere des Eingriffs stehen.

Inhalt eines Durchsuchungsbeschlusses

Ein rechtmäßiger Durchsuchungsbeschluss muss bestimmte Angaben enthalten:

  • Die konkrete Straftat, die den Anlass zur Durchsuchung gibt.
  • Den Zweck der Durchsuchung, also ob nach Beweismitteln gesucht oder ein Beschuldigter ergriffen werden soll.
  • Eine möglichst genaue Bezeichnung der zu durchsuchenden Räumlichkeiten.
  • Bei der Suche nach Beweismitteln eine möglichst genaue Beschreibung der gesuchten Gegenstände.

Wenn Sie von einer Durchsuchung betroffen sind, haben Sie das Recht, sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen zu lassen. Prüfen Sie dabei, ob die genannten Angaben enthalten sind.

Ausnahme: Gefahr im Verzug

In dringenden Fällen kann eine Durchsuchung auch ohne richterlichen Beschluss durchgeführt werden. Dies ist der Fall, wenn Gefahr im Verzug besteht, also wenn das Abwarten einer richterlichen Entscheidung den Erfolg der Maßnahme gefährden würde. In solchen Situationen dürfen Staatsanwaltschaft oder Polizei die Durchsuchung anordnen. Diese Ausnahme wird jedoch sehr eng ausgelegt, um den Schutz des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung zu gewährleisten.


zurück

Welche Rechte habe ich als Beschuldigter bei einer Hausdurchsuchung?

Als Beschuldigter bei einer Hausdurchsuchung haben Sie mehrere wichtige Rechte, die Ihnen zustehen:

Recht auf Vorlage des Durchsuchungsbeschlusses

Sie haben das Recht, den richterlichen Durchsuchungsbeschluss einzusehen. Dieser Beschluss muss Ihnen zu Beginn der Durchsuchung vorgelegt werden. Prüfen Sie sorgfältig, ob Ihr Name und Ihre Adresse korrekt angegeben sind und ob der Grund für die Durchsuchung genannt wird. Bei Gefahr im Verzug kann ausnahmsweise auch ohne richterlichen Beschluss durchsucht werden.

Recht auf Anwesenheit und Zeugen

Während der Durchsuchung haben Sie das Recht, anwesend zu sein. Sie dürfen die Durchsuchung beobachten, sollten sie jedoch nicht behindern. Zudem können Sie eine Vertrauensperson als Zeugen hinzuziehen, etwa einen Nachbarn oder Familienangehörigen. Dies kann helfen, den Ablauf der Durchsuchung zu dokumentieren.

Schweigerecht

Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen. Sie müssen keine Aussagen zur Sache machen und sind nicht verpflichtet, aktiv bei der Durchsuchung mitzuwirken. Sie müssen lediglich Ihre Personalien angeben.

Recht auf Protokollierung

Fordern Sie ein Durchsuchungsprotokoll an. Darin müssen alle beschlagnahmten Gegenstände aufgelistet sein. Sie haben das Recht, dieses Protokoll zu überprüfen und eine Kopie zu erhalten.

Widerspruchsrecht

Sie können Widerspruch gegen die Durchsuchung und die Beschlagnahme von Gegenständen einlegen. Dieser Widerspruch sollte im Durchsuchungsprotokoll vermerkt werden. Er kann wichtig sein, um später die Rechtmäßigkeit der Maßnahme überprüfen zu lassen.

Recht auf Unversehrtheit des Eigentums

Die Beamten müssen bei der Durchsuchung den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten. Unnötige Beschädigungen an Ihrem Eigentum sind nicht erlaubt. Sollten dennoch Schäden entstehen, haben Sie unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz.

Wenn Sie von einer Hausdurchsuchung betroffen sind, ist es wichtig, dass Sie diese Rechte kennen und wahrnehmen. Eine ruhige und besonnene Haltung kann Ihnen dabei helfen, die Situation zu bewältigen und Ihre Interessen zu wahren.


zurück

Welche Mängel können bei einem Durchsuchungsbeschluss auftreten?

Ein Durchsuchungsbeschluss kann verschiedene Mängel aufweisen, die seine Rechtmäßigkeit in Frage stellen:

Unzureichende Begründung

Der häufigste Mangel ist eine unzureichende Begründung des Tatverdachts. Der Beschluss muss konkrete Tatsachen enthalten, die den Verdacht einer Straftat begründen. Vage Vermutungen oder bloße Behauptungen reichen nicht aus. Wenn Sie mit einem Durchsuchungsbeschluss konfrontiert werden, achten Sie darauf, ob die Gründe für den Tatverdacht klar und nachvollziehbar dargelegt sind.

Fehlende Verhältnismäßigkeit

Ein weiterer möglicher Mangel ist die fehlende Verhältnismäßigkeit der Maßnahme. Der Beschluss muss darlegen, warum die Durchsuchung im Verhältnis zur Schwere der vermuteten Straftat und zur Stärke des Tatverdachts steht. Bei geringfügigen Delikten oder wenn die Beweisführung auch mit weniger einschneidenden Mitteln möglich wäre, könnte die Durchsuchung unverhältnismäßig sein.

Unklare Angaben zu Beweismitteln

Der Beschluss muss präzise Angaben zu den gesuchten Beweismitteln enthalten. Wenn die zu suchenden Gegenstände oder Unterlagen nur vage oder gar nicht beschrieben sind, liegt ein Mangel vor. Dies ist wichtig, damit Sie als Betroffener die Durchsuchung kontrollieren und mögliche Kompetenzüberschreitungen erkennen können.

Formale Mängel

Auch formale Fehler können einen Durchsuchungsbeschluss mangelhaft machen. Dazu gehören etwa das Fehlen des Datums, der Unterschrift des zuständigen Richters oder eine unklare Bezeichnung der zu durchsuchenden Räumlichkeiten. Prüfen Sie daher sorgfältig, ob alle formalen Anforderungen erfüllt sind.

Überschreitung der Gültigkeitsdauer

Ein Durchsuchungsbeschluss ist in der Regel maximal sechs Monate gültig. Wird diese Frist überschritten, ist die Durchsuchung nicht mehr von dem Beschluss gedeckt und somit rechtswidrig. Achten Sie daher auf das Ausstellungsdatum des Beschlusses.

Wenn Sie einen oder mehrere dieser Mängel in einem Durchsuchungsbeschluss feststellen, könnte dies die Rechtmäßigkeit der Maßnahme in Frage stellen. In solchen Fällen ist es wichtig, diese Mängel zu dokumentieren und gegebenenfalls rechtliche Schritte in Erwägung zu ziehen.


zurück

Welche Schritte kann ich unternehmen, wenn ich eine rechtswidrige Durchsuchung vermute?

Wenn Sie eine rechtswidrige Durchsuchung vermuten, können Sie folgende Schritte unternehmen:

Dokumentation der Durchsuchung

Notieren Sie sich alle Details der Durchsuchung, einschließlich Datum, Uhrzeit, anwesende Personen und den genauen Ablauf. Achten Sie besonders auf mögliche Unregelmäßigkeiten oder Verstöße gegen Ihre Rechte. Diese Informationen können später als wichtige Beweise dienen.

Prüfung des Durchsuchungsbeschlusses

Fordern Sie eine Kopie des Durchsuchungsbeschlusses an, falls Sie diese noch nicht erhalten haben. Prüfen Sie sorgfältig den Inhalt des Beschlusses auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Achten Sie besonders auf die Begründung, den Umfang der Durchsuchung und ob der Beschluss von einem zuständigen Richter erlassen wurde.

Einlegung einer Beschwerde

Sie haben das Recht, gegen die Durchsuchung Beschwerde einzulegen. Diese richten Sie an das zuständige Amtsgericht oder die Staatsanwaltschaft. Die Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen nach der Durchsuchung eingereicht werden. Legen Sie in der Beschwerde dar, warum Sie die Durchsuchung für rechtswidrig halten und fügen Sie alle relevanten Beweise bei.

Antrag auf gerichtliche Entscheidung

Wenn die Durchsuchung ohne richterlichen Beschluss durchgeführt wurde, können Sie einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen. Dieser Antrag dient dazu, die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung nachträglich überprüfen zu lassen. Der Antrag ist beim zuständigen Amtsgericht zu stellen.

Prüfung der Verwertbarkeit von Beweismitteln

Sollten bei der Durchsuchung Beweismittel sichergestellt worden sein, können Sie die Verwertbarkeit dieser Beweise anfechten. Dies geschieht in der Regel im Rahmen eines laufenden Strafverfahrens durch einen Antrag auf Beweisverwertungsverbot. Begründen Sie den Antrag mit der Rechtswidrigkeit der Durchsuchung.

Dokumentation von Schäden

Falls bei der Durchsuchung Schäden an Ihrem Eigentum entstanden sind, dokumentieren Sie diese sorgfältig. Fotografieren Sie beschädigte Gegenstände und erstellen Sie eine detaillierte Liste. Diese Informationen können für eventuelle Schadensersatzansprüche wichtig sein.

Beachten Sie, dass die Einlegung von Rechtsmitteln gegen eine Durchsuchung komplex sein kann und oft spezifisches juristisches Wissen erfordert. Die genannten Schritte bieten Ihnen einen Überblick über mögliche Handlungsoptionen, um Ihre Rechte zu wahren und gegen eine möglicherweise rechtswidrige Durchsuchung vorzugehen.


zurück

Wie erfolgt die Prüfung eines Durchsuchungsbeschlusses durch das Gericht?

Die Prüfung eines Durchsuchungsbeschlusses durch das Gericht erfolgt in mehreren Schritten, um die Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit der Maßnahme sicherzustellen.

Prüfung des Anfangsverdachts

Das Gericht muss zunächst einen konkreten Anfangsverdacht für eine Straftat feststellen. Hierfür reichen bloße Vermutungen nicht aus. Es müssen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die auf zureichenden Tatsachen beruhen. Stellen Sie sich vor, Sie sind Richter und müssen entscheiden: Ein vager Hinweis, dass jemand Drogen besitzen könnte, wäre nicht ausreichend. Konkrete Beobachtungen oder Zeugenaussagen wären hingegen eine solide Grundlage.

Beurteilung der Verhältnismäßigkeit

Das Gericht prüft, ob die Durchsuchung im angemessenen Verhältnis zur Schwere der Tat und zur Stärke des Tatverdachts steht. Bei einem Bagatelldelikt wie einem einfachen Ladendiebstahl wäre eine Wohnungsdurchsuchung in der Regel unverhältnismäßig. Anders sieht es bei schwerwiegenden Straftaten wie organisiertem Drogenhandel aus.

Konkretisierung des Durchsuchungsziels

Der Beschluss muss Rahmen, Grenzen und Ziel der Durchsuchung klar definieren. Das bedeutet, dass das Gericht genau festlegen muss, wonach gesucht werden soll. Wenn Sie beispielsweise verdächtigt werden, gefälschte Dokumente herzustellen, dürfte die Polizei nicht nach Drogen suchen.

Prüfung der Erfolgsaussichten

Das Gericht muss beurteilen, ob es wahrscheinlich ist, dass die gesuchten Beweismittel gefunden werden. Wenn seit der vermuteten Straftat bereits sehr viel Zeit vergangen ist, könnte dies gegen eine Durchsuchung sprechen.

Formale Anforderungen

Der Beschluss muss bestimmte formale Kriterien erfüllen:

  • Schriftliche Form
  • Unterschrift des Richters
  • Bezeichnung der Straftat
  • Beschreibung der gesuchten Beweismittel
  • Angabe der zu durchsuchenden Räumlichkeiten

Wenn Sie von einer Durchsuchung betroffen sind, können Sie anhand dieser Kriterien selbst überprüfen, ob der Beschluss formal korrekt ist.

Eigenverantwortliche Prüfung

Der Richter muss sich aufgrund eigenverantwortlicher Prüfung der Ermittlungen von der Notwendigkeit der Durchsuchung überzeugen. Er darf sich nicht einfach auf die Einschätzung der Ermittlungsbehörden verlassen.

Diese sorgfältige Prüfung durch das Gericht soll sicherstellen, dass Ihr Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung nur dann eingeschränkt wird, wenn es wirklich notwendig und gerechtfertigt ist.


zurück


 

Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 102 StPO: Diese Vorschrift regelt die Anordnung von Durchsuchungen im Strafprozess. Die Erlaubnis zur Durchsuchung setzt einen qualifizierten Anfangsverdacht voraus, was bedeutet, dass es bestimmte, konkrete Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat geben muss, die den Verdächtigen mit dieser Straftat in Verbindung bringen. Der Gesetzestext zielt darauf ab, die rechtlichen Grundlagen für den Schutz der Unverletzlichkeit der Wohnung zu gewährleisten und eine willkürliche Anwendung von Zwangsmaßnahmen zu verhindern. Im vorliegenden Fall wurde entschieden, dass die Durchsuchungsanordnung rechtswidrig war, da es an den erforderlichen konkreten Verdachtsmomenten fehlte, was zur Verletzung der Rechte des Beschuldigten führte.
  • Amtsgerichtsgesetz (AGG): Dieses Gesetz regelt die Aufgaben und Befugnisse der Amtsgerichte in Deutschland, einschließlich der Rolle der Ermittlungsrichter bei der Genehmigung von Durchsuchungen. Es stellt sicher, dass die richterliche Kontrolle eine unabhängige und objektive Prüfung der Anträge von Staatsanwaltschaften gewährleistet. Im vorliegenden Fall stellte das Amtsgericht fest, dass die richterliche Prüfung der Durchsuchungsanordnung mangels hinreichender Begründung nicht stattgefunden hatte, was die Entscheidung und die Rechte des Beschuldigten beeinflusste.
  • § 47 GVG: Der Gerichtsverfassungsgesetz regelt die Zuständigkeit der Gerichte in Deutschland. In Bezug auf Durchsuchungsanordnungen ist das Amtsgericht für die Entscheidung über die Anträge der Staatsanwaltschaft zuständig. Die Überprüfung und Genehmigung von Durchsuchungen muss durch ein zuständiges Gericht erfolgen, um sicherzustellen, dass rechtsstaatliche Prinzipien eingehalten werden. Der Beschluss des Amtsgerichts Offenburg bestätigte, dass das Verfahren vor der richterlichen Entscheidung nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach, wodurch die Unzulässigkeit der Durchsuchung begründet wurde.
  • § 104 StPO: Diese Vorschrift beschreibt die Voraussetzungen und das Verfahren zur Durchführung von Durchsuchungen, einschließlich der Beschreibung der Orte und der gesuchten Beweismittel im Durchsuchungsbeschluss. Sie soll sicherstellen, dass es nicht zu „Ausforschungsdurchsuchungen“ kommt, die ohne spezifische Verdachtsmomente erfolgen. Im konkreten Fall mangelte es an einer präzisen Beschreibung der Tatvorwürfe, was die Rechtswidrigkeit der Durchsuchung zur Folge hatte und die Trefferquote an Beweismitteln in Frage stellte.
  • Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), Artikel 8: Dieser Artikel schützt das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie die Unverletzlichkeit der Wohnung. Die Verhältnismäßigkeit von Eingriffen in dieses Recht muss immer geprüft werden. Im vorliegenden Fall führte die Feststellung, dass die Durchsuchung rechtswidrig war, auch zu der Erkenntnis, dass die Rechte des Beschuldigten gemäß Artikel 8 EMRK unangemessen verletzt wurden, da die Durchsuchung ohne hinreichende rechtliche Grundlage durchgeführt wurde.

Das vorliegende Urteil

LG Offenburg – Az.: 3 Qs 129/22 – Beschluss vom 20.01.2023


* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Unsere Hilfe im Strafrecht

Wir sind Ihr Ansprechpartner in Sachen Strafrecht und Verkehrsstrafrecht. Nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf.

Rechtsanwälte Kotz - Kreuztal

Rechtstipps aus dem Strafrecht

Unsere Kontaktinformationen

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!