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Entscheidung zur Neufestsetzung von Strafen nach KCanG

Trotz Cannabis-Legalisierung: Ein Mann aus Aachen muss weiterhin für fünf Jahre ins Gefängnis. Das Oberlandesgericht Köln bestätigte seine Haftstrafe, die er wegen bewaffneten Drogenhandels erhalten hatte – obwohl der Besitz von Cannabis in einigen Anklagepunkten nach neuem Recht straffrei wäre. Ausschlaggebend für die Entscheidung des Gerichts war der gleichzeitige Besitz von Cannabis und anderen illegalen Drogen wie Amphetamin und Kokain.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Urteil befasst sich mit einer Beschwerde gegen die festgesetzte Gesamtfreiheitsstrafe eines Verurteilten wegen verschiedener Straftaten, einschließlich des bewaffneten Handels mit Betäubungsmitteln.
  • Die im ursprünglichen Urteil festgelegten Strafen wurden nach dem Inkrafttreten des neuen Konsumcannabisgesetzes überprüft, das den Besitz kleiner Mengen Cannabis entkriminalisiert.
  • Die Frage war, ob die Gesamtfreiheitsstrafe aufgrund der neuen Gesetzeslage angepasst werden muss.
  • Das Gericht entschied, dass keine Neufestsetzung der Gesamtfreiheitsstrafe erforderlich ist.
  • Die Entscheidung wurde damit begründet, dass trotz der Entkriminalisierung des Cannabisbesitzes keine Rechtsgrundlage für die Anpassung der Strafen vorliegt.
  • Der Besitz von Cannabis war in den betroffenen Fällen mit dem Besitz anderer Drogen verbunden, die weiterhin strafbar sind, wodurch eine Anpassung der Strafen entfällt.
  • Das Urteil bestätigte die Angemessenheit der bestehenden Strafen und der Maßregel der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.
  • Die Entscheidung verdeutlicht, dass Gesetzesänderungen nicht zwangsläufig rückwirkend bestehende Urteile beeinflussen.
  • Betroffene sollten sich darüber im Klaren sein, dass die Gesetzesänderung zwar den Besitz geringer Cannabis-Mengen legalisiert, jedoch nicht automatisch zu einer Reduzierung bestehender Strafen führt.

Neufestsetzung von Strafen im Gesundheitswesen: Aktuelles Urteil beleuchtet KCanG

Die Neufestsetzung von Strafen im Gesundheitswesen ist ein kritisches Thema, das im Rahmen des Gesetzes über die Compliance im Gesundheitswesen (KCanG) eine zentrale Rolle spielt. Dieses Gesetz legt die gesetzlichen Rahmenbedingungen fest, unter denen Strafen für Verstöße verhängt werden können. Die Regulierung im Gesundheitswesen ist maßgeblich für die Einhaltung von Standards, die Transparenz und Verantwortung von Dienstleistern gewährleisten soll, und die Verwaltungskosten im Gesundheitssektor zu optimieren.

Die Konsequenzen bei Verstößen sind nicht zu unterschätzen: Neben Bußgeldern können auch rechtliche Folgen für die Beteiligten drohen. Änderungen im Gesundheitssystem können dabei weitreichende Auswirkungen auf die gesamte Branche haben. Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der die Neufestsetzung von Strafen nach KCanG behandelt und dessen Bedeutung im Kontext der aktuellen Entwicklungen im Gesundheitswesen beleuchtet.

Der Fall vor Gericht


Oberlandesgericht Köln bestätigt fünfjährige Haftstrafe trotz neuer Cannabis-Gesetzgebung

Das Oberlandesgericht Köln hat in einem Beschluss vom 12. September 2024 die fünfjährige Gesamtfreiheitsstrafe eines Verurteilten nach Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes bestätigt.

Neufestsetzung von Strafen nach Cannabis-Gesetz
Das Oberlandesgericht Köln bestätigt die fünfjährige Haftstrafe eines Verurteilten trotz neuer Cannabis-Gesetzgebung, da der gleichzeitige Besitz anderer illegaler Drogen vorliegt. (Symbolfoto: Ideogram gen.)

Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die rechtlichen Auswirkungen der neuen Cannabis-Gesetzgebung auf bereits bestehende Urteile.

Grundlegende Verurteilung wegen schwerer Drogendelikte

Das Landgericht Aachen hatte den Angeklagten am 30. Mai 2023 wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt. In drei Fällen wurden dabei auch Waffen und Munition sichergestellt, darunter Schusswaffen, Springmesser und ein Elektroschockgerät. Zusätzlich wurde er des Diebstahls, des schweren Wohnungseinbruchdiebstahls und der Hehlerei für schuldig befunden. Neben der Freiheitsstrafe ordnete das Gericht seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.

Staatsanwaltschaft fordert Überprüfung nach neuem Cannabis-Gesetz

Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zum Umgang mit Konsumcannabis am 1. April 2024 beantragte die Staatsanwaltschaft Aachen eine Neufestsetzung der Gesamtstrafe. Hintergrund waren die Eigenbesitzmengen von Marihuana, die in zwei Fällen unter den neuen Grenzwerten lagen und damit nicht mehr strafbar waren.

Rechtliche Bewertung des Oberlandesgerichts

Das OLG Köln stellte klar, dass eine Neufestsetzung der Strafen rechtlich nicht erforderlich sei. Der entscheidende Punkt: In allen Fällen wurden neben Cannabis auch andere illegale Drogen wie Amphetamin und Kokain besessen. Der gleichzeitige Besitz verschiedener Betäubungsmittel stellt nach ständiger Rechtsprechung nur eine einmalige Verletzung des Betäubungsmittelgesetzes dar. Da der Besitz der anderen Drogen weiterhin strafbar ist, bleibt die ursprüngliche Verurteilung bestehen.

Bedeutung für den Verurteilten

Die sofortige Beschwerde des Verurteilten gegen die Aufrechterhaltung der fünfjährigen Freiheitsstrafe wurde kostenpflichtig verworfen. Der Umstand, dass der Cannabisbesitz in einigen Fällen nach neuem Recht straffrei wäre, führt nicht zu einer Reduzierung der Strafe. Die angeordnete Unterbringung in der Entziehungsanstalt mit einem Vorwegvollzug der Freiheitsstrafe von einem Jahr bleibt ebenfalls bestehen.

Rechtliche Grundlagen der Entscheidung

Das Gericht betonte, dass die neuen Amnestieregeln des Cannabis-Gesetzes nur unter bestimmten Voraussetzungen zu einer Änderung rechtskräftiger Urteile führen. Eine bloße Teillegalisierung einzelner Aspekte einer Straftat reicht dafür nicht aus. Der verminderte Unrechtsgehalt des Cannabisbesitzes nach neuer Rechtslage bleibt in der zu vollstreckenden Strafe unberücksichtigt.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil zeigt, dass die Cannabis-Legalisierung nicht automatisch zu einer Reduzierung bereits verhängter Strafen führt, wenn neben Cannabis auch andere illegale Drogen im Spiel waren. Der gleichzeitige Besitz verschiedener Betäubungsmittel wird rechtlich als eine einzige Straftat gewertet. Auch wenn der Cannabis-Besitz nun in bestimmten Mengen legal ist, bleibt die ursprüngliche Strafe bestehen, solange andere illegale Drogen Teil der Verurteilung waren. Die Rechtsprechung sieht hier keine Möglichkeit zur nachträglichen Strafmilderung vor.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie wegen Drogendelikten verurteilt wurden, bei denen Sie sowohl Cannabis als auch andere Drogen besessen haben, wird Ihre Strafe auch nach der Cannabis-Legalisierung nicht automatisch herabgesetzt. Selbst wenn die von Ihnen besessene Cannabis-Menge heute legal wäre, bleibt die ursprüngliche Strafe bestehen, solange andere illegale Drogen Teil der Verurteilung waren. Das gilt auch dann, wenn die Cannabis-Menge deutlich größer war als die Menge der anderen Drogen. Eine Überprüfung oder Anpassung Ihrer Strafe ist in solchen Fällen rechtlich nicht vorgesehen. Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bleibt ebenfalls von der Cannabis-Legalisierung unberührt.


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Strafrechtliche Konsequenzen im Zusammenhang mit Drogendelikten können weitreichende Auswirkungen auf Ihre persönliche und berufliche Zukunft haben. Gerade die aktuelle Rechtslage nach der Cannabis-Legalisierung wirft bei vielen Betroffenen Fragen zur Bewertung ihrer individuellen Situation auf. Unsere erfahrenen Anwälte analysieren die spezifischen Umstände Ihres Falls und zeigen Ihnen rechtliche Perspektiven auf. ✅ Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Auswirkungen hat das neue Cannabis-Gesetz auf bestehende Haftstrafen?

Das neue Cannabisgesetz ermöglicht eine Neufestsetzung oder einen Erlass bestehender Haftstrafen, wenn die ursprüngliche Verurteilung eine Tat betraf, die nach dem neuen Recht nicht mehr strafbar ist.

Voraussetzungen für eine Neufestsetzung

Die Neufestsetzung der Strafe kommt in Betracht, wenn Sie vor dem 1. April 2024 wegen einer Tat verurteilt wurden, die nach dem neuen Cannabisgesetz nicht mehr strafbar oder mit einer Geldbuße bedroht ist. Das zuständige Gericht prüft dabei jeden Einzelfall und berücksichtigt die ursprünglichen Tatumstände sowie den neuen rechtlichen Rahmen.

Besonderheiten bei Mischfällen

Bei sogenannten „Mischfällen“, bei denen neben Cannabis-Delikten auch andere Straftaten vorliegen, erfolgt eine differenzierte Betrachtung. Das Gericht muss die nach neuem Recht nicht mehr strafbare Tat herausrechnen und die Gesamtstrafe neu festsetzen. Wenn Sie beispielsweise wegen mehrerer Delikte verurteilt wurden, wird nur der Teil der Strafe angepasst, der sich auf das Cannabis-Delikt bezieht.

Bereits vollstreckte Strafen

Für bereits vollstreckte Strafen gilt eine wichtige Einschränkung: Bereits bezahlte Geldstrafen werden nicht zurückerstattet und bereits verbüßte Haftstrafen werden nicht rückwirkend aufgehoben. Die Neuregelung betrifft ausschließlich noch nicht vollstreckte Strafen.

Praktische Umsetzung

Die Überprüfung der Fälle erfolgt durch die Staatsanwaltschaften und Gerichte. Bundesweit wurden bereits mehr als 216.000 Verfahren überprüft, wobei mindestens 125 Menschen aus der Haft entlassen wurden. Die Bearbeitung eines einzelnen Falls dauert zwischen 15 und 60 Minuten. Die Prüfung der THC-Menge spielt dabei eine wichtige Rolle – nur der Teil der Gesamtmenge, der über die nun erlaubte Menge hinausgeht, wird für die Neubewertung herangezogen.


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Wann ist eine Neufestsetzung der Strafe nach dem Cannabis-Gesetz möglich?

Eine Neufestsetzung der Strafe kommt in Betracht, wenn Sie vor dem 1. April 2024 wegen einer Tat verurteilt wurden, die nach dem neuen Cannabisgesetz nicht mehr strafbar ist. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet Art. 316p in Verbindung mit Art. 313 EGStGB.

Grundvoraussetzungen für die Neufestsetzung

Die Tat darf nach dem neuen Recht weder strafbar noch mit einer Geldbuße bedroht sein. Wenn die Handlung auch nach dem Cannabisgesetz weiterhin strafbar bleibt, etwa beim Handeltreiben mit Cannabis, ist eine nachträgliche Strafmilderung ausgeschlossen.

Besonderheiten bei Mischfällen

Bei tateinheitlichen oder tatmehrheitlichen Verurteilungen muss das Gericht die nach neuem Recht nicht mehr strafbare Tat herausrechnen und die Gesamtstrafe neu festsetzen. Stellen Sie sich vor, Sie wurden wegen Cannabisbesitzes in Tateinheit mit einem anderen Delikt verurteilt. In diesem Fall prüft das Gericht, welcher Teil der Strafe auf das Cannabisdelikt entfällt.

Zuständigkeit und Verfahrensablauf

Das ursprünglich erkennende Gericht ist für die Neufestsetzung zuständig, nicht die Strafvollstreckungskammer. Die Überprüfung der Altfälle beginnt automatisch mit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. April 2024. Die Staatsanwaltschaften und Gerichte prüfen die betroffenen Fälle und leiten die erforderlichen Schritte ein.

Bei der Neufestsetzung wird das Gericht insbesondere folgende Aspekte prüfen:

  • Die ursprünglichen Tatumstände
  • Den neuen rechtlichen Rahmen
  • Mögliche Strafmilderungsgründe

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Was bedeutet die Teillegalisierung für Verurteilungen wegen mehrerer Drogendelikte?

Bei Verurteilungen wegen mehrerer Drogendelikte – sogenannten „Mischfällen“ – wird die ursprüngliche Strafe nicht automatisch aufgehoben. Wenn neben Cannabis auch andere illegale Betäubungsmittel im Spiel waren, bleiben die Strafen grundsätzlich bestehen.

Neufestsetzung der Strafe

In solchen Fällen muss ein Gericht die Strafe neu festsetzen. Dabei wird der Teil der Strafe, der sich auf den nun legalisierten Cannabis-Besitz bezieht, herausgerechnet und die verbleibende Strafe für die anderen Betäubungsmittel neu bemessen.

Praktische Auswirkungen

Stellen Sie sich vor, Sie wurden wegen des Besitzes von Cannabis und anderen Betäubungsmitteln zu einer Gesamtstrafe verurteilt. In diesem Fall prüft das Gericht:

  • Welchen Anteil der nun legale Cannabis-Besitz an der ursprünglichen Strafhöhe hatte
  • Wie hoch die angemessene Strafe für die weiterhin illegalen Substanzen ist

Beispiel aus der Praxis

Ein aktueller Fall aus Magdeburg verdeutlicht die Handhabung: Ein zu siebeneinhalb Jahren verurteilter Drogendealer erhielt nach Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes eine reduzierte Strafe von fünf Jahren. Die Neubewertung erfolgt dabei von Amts wegen, das bedeutet, Sie müssen keinen gesonderten Antrag stellen.

Die Überprüfung der Fälle bedeutet für die Justiz einen erheblichen Arbeitsaufwand, da jeder Fall individuell geprüft werden muss. Besonders komplex wird es, wenn in den ursprünglichen Urteilen die genauen Mengen und Arten der Betäubungsmittel nicht detailliert aufgeschlüsselt sind.


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Wie wirkt sich das Cannabis-Gesetz auf angeordnete Therapiemaßnahmen aus?

Basierend auf den verfügbaren Suchresultaten lässt sich diese spezifische Frage zu den Auswirkungen des Cannabis-Gesetzes auf angeordnete Therapiemaßnahmen nicht direkt beantworten, da die bereitgestellten Quellen keine konkreten Informationen zu diesem Aspekt enthalten. Die Suchergebnisse beziehen sich hauptsächlich auf:

  • Die Änderungen bei der Verschreibung von medizinischem Cannabis ab dem 1. April 2024
  • Den Wegfall der Genehmigungspflicht für bestimmte Arztgruppen
  • Die Neuregelungen im Medizinal-Cannabisgesetz
  • Allgemeine Informationen zur Cannabis-Legalisierung

Eine seriöse und fundierte Antwort auf die Frage nach den Auswirkungen des Cannabis-Gesetzes auf angeordnete Therapiemaßnahmen würde zusätzliche Quellen und spezifische Informationen aus dem Gesetzestext zu diesem Thema erfordern.


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Welche Rechtsmittel stehen nach Ablehnung einer Strafneufestsetzung zur Verfügung?

Nach einer ablehnenden Entscheidung zur Strafneufestsetzung steht Ihnen als wichtigstes Rechtsmittel die sofortige Beschwerde zur Verfügung.

Verfassungsbeschwerde als weiteres Rechtsmittel

Wenn die sofortige Beschwerde erfolglos bleibt, können Sie eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Diese muss sich auf konkrete Grundrechtsverletzungen stützen, insbesondere auf Art. 2 Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 104 GG und dem Rechtsstaatsprinzip.

Begründung der Rechtsmittel

Bei der Begründung Ihrer Rechtsmittel können Sie sich darauf berufen, dass der Gesetzgeber mit dem KCanG eine geänderte Risikobewertung der Gefährlichkeit von Cannabis vorgenommen hat. Wenn sich der ursprüngliche Strafrahmen durch das neue KCanG verändert hat, kann dies als Argument für eine Neubeurteilung der Strafe dienen.

Erfolgsaussichten

Die Erfolgsaussichten hängen maßgeblich davon ab, ob die ursprüngliche Tat nach dem neuen Recht weiterhin strafbar ist. Eine Strafneufestsetzung kommt nur in Betracht, wenn die Tat nach dem KCanG nicht mehr strafbar und auch nicht mit einer Geldbuße bedroht ist. Bei weiterhin strafbaren Handlungen, wie etwa dem Handeltreiben mit Cannabis, ist eine nachträgliche Strafmilderung grundsätzlich ausgeschlossen.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Oberlandesgericht

Ein Oberlandesgericht (OLG) ist ein Gericht der zweiten Instanz in Deutschland, das zuständig ist für Berufungen und Revisionen in Zivil- und Strafsachen. Im Kontext des Textes bestätigte das OLG Köln eine fünfjährige Haftstrafe, obwohl eine neue Gesetzgebung Cannabis teilweise legalisiert hatte. Der OLG-Beschluss zeigt, dass frühere Gerichtsurteile nicht automatisch angepasst werden, selbst wenn sich die Gesetze ändern. Oberlandesgerichte sind in der Regel für die Überprüfung von Urteilen der Landgerichte zuständig, falls diese angefochten werden.


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Betäubungsmittelgesetz

Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ist ein zentrales deutsches Gesetz, das den Umgang mit Drogen und Suchtstoffen regelt. Es legt fest, welche Substanzen als Betäubungsmittel eingestuft werden und unter welchen Bedingungen der Besitz, Erwerb und Handel erlaubt oder strafbar sind. Im beschriebenen Fall hatte der Angeklagte sowohl Cannabis, das teilweise legalisiert wurde, als auch andere, nach wie vor illegale Drogen wie Amphetamin und Kokain, was zur Aufrechterhaltung der Strafe führte. Das BtMG sorgte dafür, dass der Besitz dieser anderen Drogen weiterhin strafbar bleibt.


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Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

Dieser Begriff bezeichnet eine Straftat, bei der eine Person Drogen nicht nur besitzt oder verkauft, sondern dies zudem bewaffnet tut, was die Strafe verschärft. In Deutschland wird das als besonders schwerwiegendes Drogendelikt angesehen, weil die Gefahr erhöht wird, dass bei polizeilichen Maßnahmen gegen den Drogenhandel Gewalt angewendet wird. Im Text wird erwähnt, dass der Angeklagte wegen dieser Tat verurteilt wurde, einschließlich des Besitzes von Waffen wie Schusswaffen und Springmesser.


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Neufestsetzung der Gesamtstrafe

Die Neufestsetzung der Gesamtstrafe ist ein juristischer Prozess, bei dem eine bereits verhängte Strafe unter bestimmten neuen Umständen überprüft und möglicherweise angepasst wird. Hier wurde sie von der Staatsanwaltschaft gefordert, weil sich die rechtliche Bewertung des Besitzes von Cannabis durch neue Gesetze geändert hatte. Dies bedeutet, dass ein bestehendes Urteil möglicherweise nicht mehr den aktuellen rechtlichen Standards entspricht, was jedoch in diesem Fall abgelehnt wurde, da andere Drogen weiterhin strafbar waren.


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Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

Diese Maßnahme wird oft zusätzlich zur Freiheitsstrafe angeordnet, wenn der Verurteilte als drogenabhängig gilt und vermutet wird, dass eine Therapie seine Rückfallgefahr mindern könnte. Im Kontext des Textes wurde sie bestimmt, um dem Verurteilten zu helfen, seine Abhängigkeit von Drogen zu überwinden. Diese Art der Unterbringung dient der Behandlung der Suchterkrankung und bietet eine rehabilitative Komponente zur Strafe.


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Amnestieregeln

Amnestieregeln bezeichnen gesetzliche Bestimmungen, die unter bestimmten Voraussetzungen zur Nachsicht oder Vergebung von Straftaten führen können. In diesem Text beziehen sie sich auf das Cannabis-Gesetz, das spezifisch für bestimmte Tatsachen Amnestie gewähren kann, jedoch nicht ausreichte, um die gesamte Haftstrafe des Verurteilten aufzuheben. Diese Regeln sollen helfen, die Rechtsprechung an neue gesellschaftliche oder gesetzliche Entwicklungen anzupassen, was aber in diesem Fall durch andere strafrechtlich relevante Umstände eingeschränkt war.


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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 29 Abs. 1 BtMG: Dieser Paragraph regelt die strafrechtlichen Bestimmungen für den Umgang mit Betäubungsmitteln in Deutschland. Insbesondere wird das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln sowie der Besitz solcher Substanzen strafrechtlich verfolgt. Im vorliegenden Fall war der Verurteilte wegen des Handeltreibens mit Marihuana und anderen Drogen verurteilt worden, was eine zentrale Anklage in seinem Urteil darstellt.
  • § 316p EGStGB: Dieser Paragraph des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB) befasst sich mit der Neufestsetzung von Strafen im Hinblick auf Änderungen in der Strafbarkeit von Handlungen. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Köln zeigt, dass durch die Änderung der Gesetzeslage im KCanG die Einstufung des Besitzes von Marihuana irrelevant wurde, was eine Neubewertung des Urteils der ersten Instanz notwendig macht.
  • Art. 313 Abs. 1 und 4 EGStGB: Diese Bestimmungen regeln die Neufestsetzung von Strafen im Strafvollzug, insbesondere die Voraussetzungen und den Prozess, unter denen eine Strafe angepasst werden kann. Die 3. große Strafkammer des Landgerichts Aachen würdigte, dass aufgrund des Inkrafttretens des KCanG eine Neubewertung der Einzelstrafen notwendig sei, da der Besitz von Marihuana jetzt nicht mehr strafbar ist.
  • § 462 StPO: Dieser Paragraph der Strafprozessordnung (StPO) behandelt die Entscheidung über Anträge aus dem Vollstreckungsverfahren, insbesondere über die Neufestsetzung und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Die nachfolgende Entscheidung steht im Einklang mit der Annahme, dass eine Unterbringung weiterhin gerechtfertigt ist, obwohl die strafrechtlichen Vorwürfe bezüglich des Marihuanabesitzes nicht mehr zutreffen.
  • § 462a Abs. 1 Satz 3 StPO: Diese Vorschrift befasst sich mit dem Verfahren zur Überprüfung von Strafen, insbesondere nach Eingängen von Anträgen durch die Strafvollstreckungskammer. Der Beschluss des Landgerichts Bielefeld zu der Überprüfung der ursprünglichen Strafe nach neuem Recht zeigt, wie wichtig diese Regelung für den Ablauf des Verfahrens und die weitere rechtliche Behandlung des Verurteilten ist.

Das vorliegende Urteil

Oberlandesgericht Köln – Az.: 2 Ws 553/24 – Beschluss vom 12.09.2024 –


* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

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