Übersicht
- Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Ordnungsmittel im Fokus: Gerichtsurteil zu Ungebühr und Sanktionsmöglichkeiten
- Der Fall vor Gericht
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Weiterführende Informationen
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Was versteht man unter ungebührlichem Verhalten vor Gericht?
- Welche rechtlichen Konsequenzen können bei ungebührlichem Verhalten im Gericht drohen?
- Wie kann man gegen ein verhängtes Ordnungsgeld vorgehen?
- Welche Fristen müssen bei der Einlegung einer Beschwerde gegen ein Ordnungsgeld beachtet werden?
- Was sind die formellen und materiellen Voraussetzungen für die Verhängung eines Ordnungsgeldes?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste: Kurz & knapp
- In dem Urteil geht es um die Anfechtung eines Ordnungsgeldes, das gegen einen Verurteilten im Rahmen einer Strafverhandlung verhängt wurde.
- Der Beschwerdeführer fühlte sich durch die Verhängung des Ordnungsgeldes und das Verfahren benachteiligt.
- Schwierigkeiten ergaben sich aus der Versäumung der Frist zur Einlegung der Beschwerde gegen den Ordnungsgeldbeschluss.
- Das Gericht gewährte dem Verurteilten Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand, ließ aber die Beschwerde gegen das Ordnungsgeld als unbegründet zurück.
- Die Entscheidung basierte darauf, dass die Verfahrensweise des Verurteilten während der Verhandlung als ungebührlich erachtet wurde.
- Das Gericht stellte fest, dass nicht ausreichend nachvollziehbar war, weshalb das Ordnungsgeld als unangemessen erschienen wäre.
- Die Kosten des Verfahrens wurden dem Verurteilten auferlegt, was eine zusätzliche finanzielle Belastung darstellt.
- Das Urteil setzt einen klaren Rahmen für die Einhaltung von Verhaltensregeln während Gerichtsverhandlungen.
- Die Entscheidung könnte potenziell Einfluss auf ähnliche zukünftige Verfahren haben, indem sie zeigt, dass Störungen während der Verhandlung Konsequenzen haben.
- Die Rückweisung der Beschwerde lässt wenig Spielraum für andere Betroffen, ähnlich vorzugehen, und erhöht die Bedeutung der Einhaltung von Fristen.
Ordnungsmittel im Fokus: Gerichtsurteil zu Ungebühr und Sanktionsmöglichkeiten
Das Verwaltungsrecht regelt das Verwaltungshandeln der Behörden und sieht verschiedene Maßnahmen zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit vor. Eine wesentliche Komponente sind Ordnungsmittel, die ergriffen werden, um Ungebühr zu ahnden. Ungebühr bezeichnet hierbei ein Verhalten, das gegen die festgelegten Normen und Regelungen verstößt. Um solche Verstöße zu ahnden und präventive Maßnahmen zu fördern, können Ordnungsbehörden Sanktionsmöglichkeiten wie Bußgelder und weitere Ordnungshilfen nutzen.
Die Regelung von Ordnungssachen erfolgt gemäß den jeweiligen Gemeinderechtsverordnungen, die den Ordnungsspielraum der Behörden definieren. Hierbei sind Fristen für Ordnungsmittel sowie die Rechtsgrundlage für Ordnungsmaßnahmen von großer Bedeutung. Betroffene haben zudem die Möglichkeit, gegen einen Bescheid, der eine Gebührenerhebung oder andere gerichtliche Maßnahmen zur Folge hat, Rechtsmittel einzulegen oder eine Anfechtung vorzunehmen.
Im folgenden Abschnitt wird ein konkreter Fall vorgestellt, der die Aspekte der Festsetzung eines Ordnungsmittels wegen Ungebühr detailliert beleuchtet und analysiert.
Der Fall vor Gericht
Ordnungsgeld wegen Ungebühr vor Gericht: OLG Hamm bestätigt Entscheidung
Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem kürzlich ergangenen Beschluss die Verhängung eines Ordnungsgeldes von 150 Euro gegen einen Angeklagten bestätigt. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Bedeutung angemessenen Verhaltens vor Gericht und die Konsequenzen bei Verstößen gegen die Sitzungsordnung.
Störendes Verhalten während der Urteilsverkündung
Der Vorfall ereignete sich am 23. Januar 2024 vor dem Amtsgericht Siegen. Der Angeklagte war wegen Beleidigung zu einer viermonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden.
Während der Urteilsverkündung zeigte er sich jedoch unkooperativ: Er weigerte sich zunächst aufzustehen, obwohl dies üblich ist und vom Gericht verlangt wurde. Später unterbrach er mehrfach die Richterin während der Urteilsbegründung mit wiederholten Zwischenrufen.
Verhängung des Ordnungsgeldes und Beschwerde
Als Reaktion auf dieses Verhalten setzte das Amtsgericht ein Ordnungsgeld von 150 Euro fest, ersatzweise drei Tage Ordnungshaft. Der Verurteilte legte gegen diese Entscheidung Beschwerde ein, die jedoch vom Oberlandesgericht Hamm als unbegründet verworfen wurde.
Begründung des OLG Hamm
Das OLG Hamm befand, dass sowohl die formellen als auch die materiellen Voraussetzungen für die Verhängung des Ordnungsgeldes erfüllt waren. Es betonte, dass Ungebühr im Sinne des Gesetzes ein erheblicher Angriff auf die Ordnung in der Sitzung, den justizförmigen Ablauf, den Gerichtsfrieden und damit die Würde des Gerichts darstelle.
Das Gericht sah in dem demonstrativen Sitzenbleiben trotz Aufforderung und den mehrfachen Unterbrechungen der Richterin während der Urteilsverkündung klare Fälle von ungebührlichem Verhalten. Es betonte die Bedeutung der Wahrung äußerer Formen für einen ordnungsgemäßen Verfahrensablauf und die Achtung des richterlichen Auftrags.
Höhe des Ordnungsgeldes angemessen
Die Höhe des Ordnungsgeldes wurde vom OLG als angemessen erachtet. Es verwies darauf, dass der gesetzliche Rahmen für Ordnungsgelder zwischen 5 und 1.000 Euro liege. Angesichts der als „massiv“ bewerteten Verfehlungen des Angeklagten sei der Betrag von 150 Euro im unteren Bereich dieses Rahmens nicht zu beanstanden.
Bedeutung für die Rechtspraxis
Der Fall unterstreicht die Wichtigkeit respektvollen Verhaltens vor Gericht. Er zeigt, dass Gerichte Mittel haben, um die Ordnung und Würde des Verfahrens zu wahren, und dass sie diese auch einsetzen. Für Angeklagte und andere Verfahrensbeteiligte bedeutet dies, dass sie trotz emotionaler Belastung die Regeln des Gerichtsverfahrens beachten sollten, um zusätzliche Sanktionen zu vermeiden.
Die Schlüsselerkenntnisse
Die Entscheidung des OLG Hamm bekräftigt die Bedeutung der Wahrung der Würde des Gerichts und des ordnungsgemäßen Verfahrensablaufs. Sie verdeutlicht, dass auch scheinbar formale Verhaltensregeln wie das Aufstehen zur Urteilsverkündung und das Unterlassen von Unterbrechungen wesentlich für die Integrität des Gerichtsverfahrens sind. Die Verhängung von Ordnungsgeldern wird als angemessenes Mittel bestätigt, um die Autorität des Gerichts zu wahren und den respektvollen Umgang aller Beteiligten sicherzustellen.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Dieses Urteil unterstreicht die Wichtigkeit angemessenen Verhaltens vor Gericht. Wenn Sie an einer Gerichtsverhandlung teilnehmen, sollten Sie die Anweisungen des Gerichts, wie das Aufstehen zur Urteilsverkündung, unbedingt befolgen. Störungen oder Unterbrechungen können mit einem Ordnungsgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Beachten Sie, dass Sie bei der Verhängung eines Ordnungsgeldes nur eine Woche Zeit haben, um Beschwerde einzulegen. Eine fehlerhafte oder fehlende Rechtsmittelbelehrung kann Ihnen jedoch die Möglichkeit einer späteren Beschwerde eröffnen. Um negative Konsequenzen zu vermeiden, ist es ratsam, sich im Gerichtssaal respektvoll und kooperativ zu verhalten, auch wenn Sie mit dem Verfahren unzufrieden sind.
Weiterführende Informationen
In unserer FAQ-Rubrik finden Sie informative Antworten zu zahlreichen rechtlichen Fragen, darunter auch zum Thema Ordnungsgeld wegen ungebührlichem Verhalten im Gericht. Hier bieten wir Ihnen fundierte Einblicke und praktische Tipps, um Missverständnisse zu vermeiden und Ihr Recht zu wahren. Stöbern Sie durch unsere Auswahl und klären Sie Ihre Anliegen kompetent und verständlich.
Wichtige Fragen, kurz erläutert:
- Was genau versteht man unter „ungebührlichem Verhalten“ im Gerichtssaal?
- Was ist ein Ordnungsgeld und wie wird es festgesetzt?
- Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich ein Ordnungsgeld erhalten habe?
- Was bedeutet „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ und wann wird sie gewährt?
- Welche Konsequenzen können Wiederholungen von ungebührlichem Verhalten im Gerichtssaal haben?
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie spezielle Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was versteht man unter ungebührlichem Verhalten vor Gericht?
Ungebührliches Verhalten vor Gericht umfasst Handlungen, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Verhandlung stören oder die Würde des Gerichts verletzen. Wenn Sie an einer Gerichtsverhandlung teilnehmen, sollten Sie folgende Verhaltensweisen vermeiden:
Störung des Verfahrensablaufs
Dazwischenrufen oder Unterbrechen während Zeugenaussagen oder richterlichen Anordnungen gilt als ungebührlich. Ebenso zählen lautes Schwatzen, Zeitunglesen oder demonstratives Desinteresse dazu. Stellen Sie sich vor, Sie würden während der Verhandlung ständig Ihr Smartphone benutzen – dies könnte als Missachtung des Gerichts ausgelegt werden.
Respektloses Verhalten
Die Weigerung aufzustehen, wenn das Gericht den Saal betritt oder das Urteil verkündet wird, kann als ungebührlich eingestuft werden. Auch beleidigende Äußerungen oder aggressive Gesten gegenüber dem Gericht oder anderen Verfahrensbeteiligten fallen in diese Kategorie. Wenn Sie beispielsweise den Richter als „inkompetent“ bezeichnen würden, könnte dies Konsequenzen haben.
Unangemessene Handlungen
Essen oder Kaugummikauen während der Verhandlung kann als störend empfunden werden. In extremen Fällen gelten auch tätliche Angriffe, das Wegreißen von Akten oder gar das Absetzen von Fäkalien im Gerichtssaal als ungebührlich.
Rechtliche Grundlage
Die Rechtsgrundlage für Sanktionen bei ungebührlichem Verhalten findet sich in § 178 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG). Demnach kann das Gericht ein Ordnungsgeld bis zu 1.000 Euro oder Ordnungshaft bis zu einer Woche verhängen. Diese Maßnahmen dienen dazu, die Ordnung im Gerichtssaal aufrechtzuerhalten und einen respektvollen Umgang aller Beteiligten sicherzustellen.
Beachten Sie, dass die Beurteilung, was als ungebührlich gilt, im Ermessen des Gerichts liegt und sich im Laufe der Zeit wandeln kann. Was früher als ungebührlich galt, mag heute toleriert werden. Umgekehrt können neue Verhaltensweisen, wie etwa die übermäßige Nutzung von Smartphones, als störend empfunden werden.
Welche rechtlichen Konsequenzen können bei ungebührlichem Verhalten im Gericht drohen?
Bei ungebührlichem Verhalten im Gericht drohen Ihnen Ordnungsmittel nach § 178 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG). Diese können in Form von Ordnungsgeld oder Ordnungshaft verhängt werden.
Ordnungsgeld
Das Gericht kann ein Ordnungsgeld von bis zu 1.000 Euro festsetzen. Dieses wird sofort fällig und muss bezahlt werden. Wenn Sie das Ordnungsgeld nicht bezahlen können, droht Ihnen ersatzweise Ordnungshaft.
Ordnungshaft
Die Ordnungshaft kann bis zu einer Woche dauern. Sie wird angeordnet, wenn das Ordnungsgeld nicht gezahlt werden kann oder als direkte Sanktion für besonders schwerwiegendes Fehlverhalten.
Was gilt als ungebührliches Verhalten?
Als ungebührlich gelten Verhaltensweisen, die den geordneten Ablauf der Gerichtsverhandlung erheblich stören. Dazu gehören:
- Grobe verbale Ausfälle oder Beleidigungen
- Gezielte Provokationen
- Störende Zwischenrufe
- Missachtung von Anordnungen des Gerichts
Ein Beispiel: Wenn Sie als Angeklagter die Richterin als „furchtbare Juristin“ bezeichnen, kann dies als ungebührlich gewertet werden und zu einem Ordnungsgeld führen.
Vorgehen des Gerichts
Bevor das Gericht Ordnungsmittel verhängt, wird es Sie in der Regel anhören und auf Ihr Fehlverhalten hinweisen. Sie haben dann die Möglichkeit, sich zu erklären oder zu entschuldigen. Nur in Ausnahmefällen, etwa bei besonders schwerem Fehlverhalten, kann das Gericht sofort Ordnungsmittel verhängen.
Beachten Sie: Auch wenn Sie sich über eine Entscheidung des Gerichts ärgern, ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und sich respektvoll zu verhalten. So vermeiden Sie zusätzliche rechtliche Konsequenzen und wahren Ihre Interessen im Verfahren am besten.
Wie kann man gegen ein verhängtes Ordnungsgeld vorgehen?
Gegen ein verhängtes Ordnungsgeld können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheids Einspruch einlegen. Dieser Einspruch muss schriftlich bei der Behörde erfolgen, die das Ordnungsgeld festgesetzt hat. In Ihrem Einspruchsschreiben sollten Sie das Aktenzeichen des Ordnungsgeldbescheids angeben und kurz darlegen, warum Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind.
Begründung des Einspruchs
Eine ausführliche Begründung Ihres Einspruchs ist nicht zwingend erforderlich, kann aber Ihre Chancen auf Erfolg erhöhen. Mögliche Gründe für einen Einspruch können sein:
- Formale Fehler im Bescheid
- Falsche Sachverhaltsdarstellung
- Unverhältnismäßigkeit des Ordnungsgeldes
- Entschuldigungsgründe für Ihr Verhalten
Weiterer Verfahrensablauf
Nach Eingang Ihres Einspruchs prüft die Behörde den Fall erneut. Sie kann dann das Ordnungsgeld aufheben, reduzieren oder an ihrer ursprünglichen Entscheidung festhalten. Bleibt die Behörde bei ihrer Entscheidung, wird der Fall an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet. Dort findet in der Regel eine mündliche Verhandlung statt, in der Sie Ihre Position darlegen können.
Rechtsmittel gegen die gerichtliche Entscheidung
Sollte das Gericht das Ordnungsgeld bestätigen, haben Sie die Möglichkeit, Rechtsbeschwerde beim Oberlandesgericht einzulegen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn das Amtsgericht die Rechtsbeschwerde in seinem Urteil ausdrücklich zugelassen hat oder wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200 Euro übersteigt.
Wenn Sie ein Ordnungsgeld erhalten haben, sollten Sie sorgfältig abwägen, ob ein Einspruch sinnvoll ist. Bedenken Sie, dass bei einem erfolglosen Einspruch zusätzliche Kosten auf Sie zukommen können. In komplexen Fällen kann es ratsam sein, sich über Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu informieren.
Welche Fristen müssen bei der Einlegung einer Beschwerde gegen ein Ordnungsgeld beachtet werden?
Bei der Einlegung einer Beschwerde gegen ein Ordnungsgeld müssen Sie zwei wichtige Fristen beachten:
Frist für die Einlegung der Beschwerde
Die Beschwerde gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Beschlusses eingelegt werden. Diese Frist beginnt mit dem Tag, an dem Ihnen der Beschluss über das Ordnungsgeld zugestellt wurde. Wenn Sie beispielsweise am 1. Oktober den Beschluss erhalten haben, müssen Sie die Beschwerde spätestens am 15. Oktober einreichen.
Frist für die Begründung der Beschwerde
Neben der Einlegung der Beschwerde müssen Sie diese auch begründen. Hierfür haben Sie eine Frist von einem Monat nach Zustellung des Beschlusses. Diese Frist läuft parallel zur Einlegungsfrist, beginnt also ebenfalls mit der Zustellung des Beschlusses. Wenn Sie den Beschluss am 1. Oktober erhalten haben, müssen Sie die Begründung spätestens am 1. November einreichen.
Beachtung der Fristen
Es ist äußerst wichtig, dass Sie diese Fristen strikt einhalten. Versäumen Sie eine der Fristen, kann Ihre Beschwerde als unzulässig zurückgewiesen werden. Die Fristen sind sogenannte Notfristen, was bedeutet, dass sie nicht verlängert werden können.
Wenn Sie aus wichtigen Gründen eine Frist versäumt haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Dies muss jedoch unverzüglich nach Wegfall des Hindernisses geschehen und ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Form der Beschwerde
Die Beschwerde muss schriftlich beim zuständigen Gericht eingereicht werden. In der Regel ist dies das Gericht, das das Ordnungsgeld festgesetzt hat. Sie können die Beschwerde auch zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts erklären.
Bedenken Sie, dass die Einhaltung dieser Fristen entscheidend für die Wahrung Ihrer Rechte ist. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie die Fristen einhalten können, sollten Sie frühzeitig handeln und gegebenenfalls professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen.
Was sind die formellen und materiellen Voraussetzungen für die Verhängung eines Ordnungsgeldes?
Die Verhängung eines Ordnungsgeldes unterliegt sowohl formellen als auch materiellen Voraussetzungen.
Formelle Voraussetzungen
Für die formelle Rechtmäßigkeit eines Ordnungsgeldes müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Zuständigkeit: Das Gericht oder die Behörde muss für die Verhängung des Ordnungsgeldes zuständig sein.
- Anhörung: Dem Betroffenen muss vor der Verhängung des Ordnungsgeldes rechtliches Gehör gewährt werden.
- Schriftliche Anordnung: Das Ordnungsgeld muss schriftlich angeordnet und begründet werden.
- Androhung: In vielen Fällen muss das Ordnungsgeld vorher angedroht worden sein.
Materielle Voraussetzungen
Die materiellen Voraussetzungen beziehen sich auf den inhaltlichen Grund für die Verhängung des Ordnungsgeldes:
- Rechtsgrundlage: Es muss eine gesetzliche Grundlage für die Verhängung des Ordnungsgeldes vorliegen, z.B. § 890 ZPO für Verstöße gegen Unterlassungsverpflichtungen.
- Tatbestandsmäßigkeit: Der gesetzliche Tatbestand muss erfüllt sein. Wenn Sie beispielsweise gegen eine gerichtliche Anordnung verstoßen, muss dieser Verstoß nachweisbar sein.
- Verschulden: In der Regel muss ein Verschulden des Betroffenen vorliegen. Das bedeutet, Sie müssen vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben.
- Verhältnismäßigkeit: Das Ordnungsgeld muss in einem angemessenen Verhältnis zum Verstoß stehen. Wenn Sie nur geringfügig gegen eine Anordnung verstoßen haben, darf kein unverhältnismäßig hohes Ordnungsgeld verhängt werden.
Besonderheiten je nach Rechtsgebiet
Je nach Rechtsgebiet können zusätzliche Voraussetzungen gelten:
- Im Zivilrecht: Hier ist oft eine vollstreckbare Unterlassungsverpflichtung Voraussetzung, gegen die verstoßen wurde.
- Im Verwaltungsrecht: Häufig muss eine behördliche Anordnung missachtet worden sein.
- Im Verfahrensrecht: Hier kann ungebührliches Verhalten vor Gericht zu einem Ordnungsgeld führen.
Wenn Sie mit einem Ordnungsgeld konfrontiert werden, sollten Sie prüfen, ob alle diese Voraussetzungen erfüllt sind. Nur wenn sowohl die formellen als auch die materiellen Bedingungen vorliegen, ist die Verhängung des Ordnungsgeldes rechtmäßig. Achten Sie besonders auf die Einhaltung Ihrer Verfahrensrechte und die Angemessenheit des Ordnungsgeldes in Bezug auf den vorgeworfenen Verstoß.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Ordnungsgeld
Ein Ordnungsgeld ist eine Geldstrafe, die von einem Gericht verhängt wird, um ungebührliches Verhalten während einer Gerichtsverhandlung zu ahnden. Es wird eingesetzt, wenn jemand gegen die Regeln der Sitzungsordnung verstößt. Beispiel: Wenn ein Angeklagter bei der Urteilsverkündung nicht aufsteht, obwohl das Gericht dies verlangt, kann ein Ordnungsgeld von bis zu 1.000 Euro verhängt werden. In diesem Fall beträgt das Ordnungsgeld 150 Euro für die Wiederholungen der Unterbrechungen während der Urteilsbegründung.
Ungebühr
Ungebühr bezeichnet ein Verhalten, das gegen die festgelegten Normen und Regelungen in einem gerichtlichen Verfahren verstößt. Dies umfasst zum Beispiel das Stören der Richterin oder das Nichteinhalten von Anweisungen während einer Verhandlung. Beispiel: Ein Angeklagter, der während der Verhandlung die Richterin immer wieder unterbricht, verhält sich ungebührlich. Solches Verhalten kann zu einem Ordnungsgeld führen.
Sitzungsordnung
Die Sitzungsordnung sind die Regeln, die während einer Gerichtsverhandlung gelten. Sie dienen dazu, einen respektvollen und geordneten Ablauf der Verhandlung zu gewährleisten. Beispiel: In der Sitzungsordnung kann stehen, dass alle Anwesenden bei der Urteilsverkündung aufstehen müssen. Wird diese Regel missachtet, kann ein Ordnungsgeld verhängt werden.
Rechte der Betroffenen
Das sind die rechtlichen Möglichkeiten, die Personen haben, die von gerichtlichen Entscheidungen betroffen sind, wie z.B. die Möglichkeit, gegen einen Bescheid Beschwerde einzulegen. Beispiel: Wenn jemand ein Ordnungsgeld erhalten hat, kann er binnen einer Woche dagegen Beschwerde einlegen, um eine Überprüfung der Entscheidung zu erreichen. Dies hilft, die Rechte von Angeklagten und Zeugen im Verfahren zu schützen.
Ordnungsbehörden
Ordnungsbehörden sind staatliche Stellen, die dafür zuständig sind, die öffentliche Ordnung und Sicherheit aufrechtzuerhalten. Sie haben das Recht, Maßnahmen zu ergreifen, wenn jemand gegen geltende Regeln verstößt. Beispiel: Wenn jemand im Gerichtssaal störend wirkt und nicht auf Anweisungen reagiert, kann die Ordnungsbehörde ein Ordnungsgeld aussprechen, um dieses Verhalten zu sanktionieren.
Ordnungsmittel
Ordnungsmittel sind Maßnahmen, die von Gerichten oder Ordnungsbehörden ergriffen werden, um ungebührliches Verhalten zu ahnden oder zu verhindern. Dazu gehören beispielsweise Ordnungsgelder oder andere Sanktionsmöglichkeiten. Beispiel: Das Amtsgericht Siegen setzte ein Ordnungsgeld von 150 Euro als Ordnungsmittel gegen den Angeklagten ein, um dessen störendes Verhalten während der Verhandlung zu ahnden.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 300 StPO (Strafprozessordnung): Dieser Paragraph regelt die zulässige Einlegung von Beschwerden im Strafverfahren. Insbesondere behandelt er die Fristen und Formen, in denen eine Beschwerde gegen Entscheidungen des Gerichts eingelegt werden kann. Im vorliegenden Fall ist entscheidend, dass die Beschwerde gegen das Ordnungsgeld als statthaft angesehen wird und dies auf die Regelungen des § 300 StPO gestützt wird, was die Einlegung der Beschwerde rechtfertigt.
- § 181 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz): In diesem Paragraphen wird die Regelung über die Beschwerde gegen Ordnungsmittel im Strafprozess verankert. Es wird festgelegt, dass diese Beschwerde sofort einzulegen ist und kein Frist gebunden ist, was in Zusammenhang mit dem Ordnungsgeldbeschluss gegen den Verurteilten wesentlich ist. Die Einlegung der Beschwerde erfolgt im konkreten Fall auch unter Verweis auf diese Regelung, da sie die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einwendung gegen das Ordnungsgeld liefert.
- § 311 StPO (Strafprozessordnung): Hier wird die sofortige Beschwerde im Strafprozess beschrieben. Dieser Paragraph ist wichtig, weil die Ablehnung der Beschwerde des Verurteilten die Frage aufwirft, ob diese überhaupt formell zulässig war. Aufgrund der Auslegung als sofortige Beschwerde wird deutlich, dass die Einlegung im vorliegenden Fall einen rechtlichen Spielraum eröffnet, den der Verurteilte aufgrund der Festsetzung des Ordnungsgeldes nutzen möchte.
- § 36 Abs. 1 StPO (Strafprozessordnung): In diesem Paragraphen wird die Rechtsmittelbelehrung und deren Formulierung bei Urteilen behandelt. Dies ist relevant, da im vorliegenden Fall keine Rechtsmittelbelehrung im Hauptverhandlungsprotokoll zu finden ist. Die Auslegung und Regelung des § 36 Abs. 1 StPO hätten möglicherweise Einfluss auf die Annahme des Ordnungsgeldbeschlusses zur Rechtsmäßigkeit gehabt.
- § 12 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz): Dieser Paragraph beschäftigt sich mit der Zuständigkeit der Gerichte und den Vorschriften über die Einrichtung der einzelnen Gerichtszweige. Der Zusammenhang zum Fall ist gegeben, da das Oberlandesgericht Hamm die angegangene Beschwerde und Entscheidung der Vorinstanz prüfen muss, was die Frage der Zuständigkeit aufwirft und wie die Frist und Form der Einlegung berücksichtig werden müssen.
Das vorliegende Urteil
Oberlandesgericht Hamm – Az.: 3 Ws 257/24 – Beschluss vom 23.07.2024
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