Erste Hilfe-Maßnahmen und Verhaltenstipps bei einer Hausdurchsuchung
A. Allgemeines
1. Seien Sie freundlich, höflich und respektvoll gegenüber den Beamtinnen und Beamten!
2. Machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch: lassen Sie sich keinesfalls zum Tatvorwurf ein und lassen Sie sich nicht in vermeintliche beiläufige Gespräche mit den Beamten verwickeln. Berufen Sie sich stattdessen auf Ihr Schweigerecht und vor allem: Schweigen Sie beharrlich!
3. Unterschreiben Sie nichts!
4. Kontaktieren Sie Ihren Rechtsanwalt so schnell wie möglich! Sie haben ein Recht darauf, zu jeder Zeit einen Strafverteidiger zu kontaktieren und dieser Kontakt darf Ihnen auch nicht untersagt werden. Bitten Sie die Beamten, mit dem Beginn der Durchsuchung bis zum Eintreten Ihres Rechtsanwalts zu warten.
5. Behindern Sie keinesfalls die Durchsuchung, indem Sie beispielsweise versuchen, Beweismittel beiseite zu schaffen! Personen die eine Amtshandlung stören können nach § 164 StPO bis zum Abschluss der Amtshandlung festgenommen werden.
B. Verhalten an der Türe
1. Lassen Sie sich die Dienstausweise der Beamten zeigen und notieren Sie sich die Namen sowie die Dienstbezeichnungen.
2. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss vorlegen. Sollte Ihnen kein Durchsuchungsbeschluss wegen des vermeintlichen Vorliegens von „Gefahr im Verzug“ vorliegen, so weisen Sie die Beamten höflich aber bestimmt darauf hin, dass die Strafverfolgungsbehörden regelmäßig zuerst versuchen müssen, einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss zu erwirken (BVerfG, Urt. v. 20.02.2001- Az. 2 BvR 1444/00).
3. Fertigen Sie eine Kopie (Abfotografieren mit dem Smartphone funktioniert auch) des Durchsuchungsbeschlusses an.
4. Widersprechen Sie der Durchsuchung und lassen Sie den Widerspruch gegen die Durchsuchung protokollieren.
C. Während der Durchsuchung
1. Bleiben Sie bei der Durchsuchung anwesend und ziehen Sie ggf. Zeugen hinzu.
2. Beachten Sie, dass nur Räume der im Beschluss genannten Person und Gemeinschaftsräume durchsucht werden dürfen!
3. Verlangen Sie, dass bei der Durchsuchung Raum für Raum vorgegangen wird und nicht die vollständige Wohnung zeitgleich durchsucht wird.
4. Verlangen Sie die Versiegelung von Schriftstücken.
5. Lassen Sie sich das Protokoll der Durchsuchung und der möglicherweise beschlagnahmten Gegenstände aushändigen.
6. Überprüfen Sie, ob im Protokoll der Widerspruch gegen die Durchsuchung vermerkt ist.
D. Nach der Durchsuchung
1. Dokumentieren Sie bei der Durchsuchung möglicherweise entstandene Schäden (durch Fotos, Zeugen, etc.).
2. Erfahrungsgemäß kann man sich bereits kurze Zeit nach der mitunter traumatisierend (nach)wirkenden Wohnungsdurchsuchung nicht mehr an alle Details erinnern: Fertigen Sie deshalb direkt im Anschluss ein Gedächtnisprotokoll an.
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