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KCanG – Neufestsetzung der Strafe – Voraussetzungen

Wegen des neuen Cannabisgesetzes muss ein Drogendealer mit geringerer Haftstrafe rechnen! Das Oberlandesgericht Brandenburg korrigierte das Strafmaß eines Mannes, der mit Kokain, Ecstasy und Marihuana gehandelt hatte. Obwohl er ursprünglich zu fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden war, reduziert sich seine Strafe nun um einen Monat.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Verurteilte wurde wegen unerlaubten Handeltreibens und Besitzes von Betäubungsmitteln in mehreren Fällen verurteilt.
  • Ursprünglich wurde eine Gesamtstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verhängt.
  • Die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde gegen die Höhe der Strafe ein.
  • Der Beschluss des Landgerichts, die Gesamtstrafe auf vier Jahre und acht Monate zu reduzieren, wurde durch das Oberlandesgericht korrigiert.
  • Das Oberlandesgericht setzte die Gesamtfreiheitsstrafe auf fünf Jahre und fünf Monate fest.
  • Die Aufhebung und Neufestsetzung der Strafe betraf Strafen, die aufgrund Rechtsänderungen nicht mehr vollstreckt werden sollten.
  • Der Verurteilte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
  • Die Einziehung von Erlösen aus dem Drogenhandel und der verwendeten Tatmittel bleibt bestehen.
  • Der Fall betont die Möglichkeit der Neubewertung von Strafen aufgrund veränderter rechtlicher Grundlagen.

Neufestsetzung von Strafen: Fallanalyse und rechtliche Grundlagen im Fokus

Im deutschen Strafrecht spielt die Neufestsetzung der Strafe eine entscheidende Rolle, insbesondere wenn es um die Abänderung eines Urteils geht. Im Rahmen des KCanG, welches die Voraussetzungen für eine solche Strafrestsetzung regelt, können rechtskräftige Urteile unter bestimmten Bedingungen erneut überprüft werden. Dies geschieht häufig durch den Einsatz von Rechtsmitteln, die es ermöglichen, die Strafzumessung anzupassen oder auch eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu beantragen. Ein präzedenzfallbasierter Blick auf die rechtlichen Grundlagen ist notwendig, um die gerichtliche Entscheidung und die potenziellen strafrechtlichen Konsequenzen zu verstehen. Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der diese Aspekte anschaulich beleuchtet.

Der Fall vor Gericht


Gericht korrigiert Strafmaß für Drogendelikte nach neuem Cannabisgesetz

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat in einem aktuellen Beschluss die Gesamtfreiheitsstrafe für einen wegen Drogendelikten Verurteilten neu festgesetzt. Der ursprünglich vom Landgericht Frankfurt (Oder) zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft Verurteilte erhält nun eine Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und fünf Monaten.

Umfangreicher Drogenhandel mit verschiedenen Betäubungsmitteln

Neufestsetzung der Strafe nach Cannabisgesetz
Die Strafe für Drogendelikte wurde im Fall eines Verurteilten nach dem neuen Cannabisgesetz vom Oberlandesgericht Brandenburg auf fünf Jahre und fünf Monate neu festgesetzt. (Symbolfoto: Ideogram gen.)

Das Landgericht Frankfurt (Oder) hatte den Angeklagten am 11. August 2021 wegen neun Fällen des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie zwei Fällen des unerlaubten Besitzes verurteilt. Die Taten umfassten den Handel mit erheblichen Mengen verschiedener Drogen, darunter 85 Kilogramm Marihuana, 6 Kilogramm Kokain und 5.000 Ecstasy-Tabletten. Für die einzelnen Handelstaten wurden Freiheitsstrafen zwischen einem Jahr und drei Monaten bis zu drei Jahren und sechs Monaten verhängt.

Anpassung nach neuem Cannabisgesetz

Nach Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes beantragte die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) eine Neufestsetzung der Strafe. Das Landgericht setzte daraufhin die Gesamtstrafe auf vier Jahre und acht Monate herab. Dabei berücksichtigte es eine „notwendig werdende Neubewertung der nicht geringen Menge aufgrund der Neuregelung im Cannabisgesetz“ und legte einen neuen Grenzwert von 100 Gramm THC zugrunde.

Erfolgreiche Beschwerde der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft legte gegen diese Entscheidung sofortige Beschwerde ein. Das Oberlandesgericht Brandenburg gab dieser statt und setzte die neue Gesamtfreiheitsstrafe auf fünf Jahre und fünf Monate fest. Dabei wurden die ursprünglichen Einzelstrafen von drei Monaten und einem Monat für den Besitz geringer Mengen Marihuana (14 Gramm und 3,1 Gramm) erlassen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens wurden dem Verurteilten auferlegt.

Vollstreckung der Strafe

Die Gesamtfreiheitsstrafe wird derzeit vollstreckt. Zwei Drittel der Strafe werden am 14. September 2024 verbüßt sein. Die ursprüngliche Verurteilung ist seit dem 6. September 2021 rechtskräftig.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das neue Cannabisgesetz führt zu einer notwendigen Neubewertung der Strafzumessung bei Betäubungsmitteldelikten, die Cannabis betreffen. Dabei ist jedoch eine differenzierte Betrachtung erforderlich – während der Besitz geringer Mengen nun straffrei bleibt, führt dies bei schwerwiegenden Handelstaten mit größeren Mengen nur zu einer moderaten Anpassung des Strafmaßes. Der neue Grenzwert von 100 Gramm THC dient dabei als Orientierung für die „nicht geringe Menge“.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie wegen Verbrechen im Zusammenhang mit dem Handel von Betäubungsmitteln verurteilt wurden, könnte dieses Urteil direkt beeinflussen, wie Ihre Strafe berechnet wird. Das Oberlandesgericht hat klargestellt, dass für Fälle, die weiterhin strafbar sind, keine Neubewertung der Strafe auf Basis neuerer Gesetze möglich ist. Wenn Ihre Verurteilung Aspekte enthält, die nach den neuen Gesetzen nicht mehr strafbar sind – wie der Besitz kleiner Mengen Cannabis –, könnten Strafen hierfür erlassen werden. Dies könnte Ihre Gesamtstrafe reduzieren, abhängig von den spezifischen Umständen Ihres Falls. Es ist wichtig, Ihre individuelle Situation mit einem Anwalt zu besprechen, um zu verstehen, ob und wie sich diese rechtlichen Änderungen auf Ihr Strafmaß auswirken könnten.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann ist eine Neufestsetzung der Strafe nach dem Cannabisgesetz möglich?

Eine Neufestsetzung der Strafe kommt in Betracht, wenn Sie vor dem 1. April 2024 wegen einer Tat verurteilt wurden, die nach dem neuen Cannabisgesetz nicht mehr strafbar ist. Die rechtliche Grundlage hierfür bilden Art. 316p in Verbindung mit Art. 313 EGStGB.

Voraussetzungen für eine Neufestsetzung

Eine Neufestsetzung ist nur möglich, wenn die Tat nach dem neuen Recht weder strafbar noch mit einer Geldbuße bedroht ist. Wenn die Handlung auch nach dem Cannabisgesetz weiterhin strafbar bleibt, etwa beim Handeltreiben mit Cannabis, ist eine nachträgliche Strafmilderung ausgeschlossen.

Zuständigkeit und Verfahren

Das ursprünglich erkennende Gericht ist für die Neufestsetzung zuständig, nicht die Strafvollstreckungskammer. Bei einer Gesamtstrafe prüft das Gericht jede einzelne Tat darauf, ob sie nach dem neuen Recht noch strafbar ist.

Besonderheiten bei Gesamtstrafen

Wenn Sie zu einer Gesamtstrafe verurteilt wurden, die auch Cannabisdelikte umfasst, erfolgt eine differenzierte Prüfung: Einzelstrafen für Taten, die nach dem neuen Recht nicht mehr strafbar sind, werden aus der Gesamtstrafe herausgenommen. Das Gericht bildet dann aus den verbleibenden Einzelstrafen eine neue Gesamtstrafe.

Zeitliche Komponente

Die Neufestsetzung betrifft nur Strafen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Cannabisgesetzes am 1. April 2024 noch nicht vollstreckt waren. Wenn Sie eine Strafe bereits vollständig verbüßt haben, ist eine nachträgliche Änderung nicht mehr möglich.


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Was passiert mit bereits rechtskräftigen Urteilen nach dem neuen Cannabisgesetz?

Das neue Cannabisgesetz sieht eine Überprüfung und mögliche Anpassung rechtskräftiger Urteile vor. Wenn Sie wegen einer Tat verurteilt wurden, die nach dem neuen Gesetz nicht mehr strafbar ist, wird die Strafe nicht mehr vollstreckt.

Grundsätzliche Regelung für Altfälle

Bei noch nicht vollstreckten Strafen gilt: Wenn Sie ausschließlich wegen Cannabis-Besitzes verurteilt wurden und dieser nach neuem Recht legal wäre, wird die Strafe nicht mehr vollzogen. Das bedeutet, dass noch nicht bezahlte Geldstrafen erlassen werden und Personen aus der Haft zu entlassen sind.

Kombinierte Strafen

Wenn Sie neben Cannabis-Delikten auch wegen anderer Straftaten verurteilt wurden, erfolgt eine Neufestsetzung der Gesamtstrafe durch das ursprüngliche Tatgericht. Das Gericht prüft dabei, welchen Anteil das Cannabis-Delikt an der Gesamtstrafe hatte, und passt die Strafe entsprechend an.

Bereits vollstreckte Strafen

Bereits vollstreckte Strafen bleiben von der neuen Regelung unberührt. Das bedeutet konkret:

  • Bereits bezahlte Geldstrafen werden nicht zurückerstattet
  • Bereits verbüßte Haftstrafen werden nicht rückwirkend aufgehoben

Zeitlicher Ablauf

Die Überprüfung der Altfälle beginnt mit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. April 2024. Die Staatsanwaltschaften und Gerichte prüfen die betroffenen Fälle und leiten die erforderlichen Schritte ein. Bei laufenden Verfahren wird bereits das neue Recht berücksichtigt, sofern es für Sie günstiger ist.


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Welche Rolle spielt die neue THC-Grenze bei der Strafneufestsetzung?

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 18. April 2024 den Grenzwert der nicht geringen Menge für THC unverändert bei 7,5 Gramm belassen. Diese Entscheidung hat direkte Auswirkungen auf die Strafneufestsetzung nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG).

Bedeutung für die Strafzumessung

Bei der Neufestsetzung einer Strafe wird der THC-Grenzwert von 7,5 Gramm als maßgebliches Kriterium für das Vorliegen eines besonders schweren Falls herangezogen. Überschreitet die THC-Menge diesen Grenzwert, liegt ein Regelbeispiel nach § 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG vor.

Praktische Auswirkungen

Wenn Sie von einer früheren Verurteilung nach dem Betäubungsmittelgesetz betroffen sind, ist für die Neubemessung Ihrer Strafe entscheidend:

  • Der niedrigere Strafrahmen des § 34 Abs. 3 Satz 1 KCanG im Vergleich zum früheren § 29a BtMG
  • Die Berücksichtigung erlaubter Mengen bei der Berechnung der nicht geringen Menge
  • Die getrennte Betrachtung der die Strafbarkeitsgrenze überschreitenden Stoffmenge

Besonderheiten der Neubewertung

Bei der Strafneufestsetzung wird die THC-Menge differenziert betrachtet. Nur der Teil der Gesamtmenge, der über die erlaubte Menge hinausgeht, wird für die Prüfung der nicht geringen Menge herangezogen. Der Strafrahmen fällt dabei deutlich milder aus als nach der alten Rechtslage.


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Wie läuft das Verfahren zur Neufestsetzung der Strafe ab?

Das Verfahren zur Neufestsetzung einer Strafe beginnt mit der Überprüfung durch die Staatsanwaltschaft, ob die ursprüngliche Verurteilung von der Gesetzesänderung betroffen ist. Wenn dies der Fall ist, wird die Akte dem zuständigen Gericht vorgelegt.

Zuständigkeit und Antragstellung

Die Neufestsetzung erfolgt durch das ursprünglich erkennende Gericht, also jenes Gericht, das die erste Strafe verhängt hat. Wenn Sie von einer solchen Situation betroffen sind, können Sie auch selbst einen formlosen Antrag bei diesem Gericht stellen.

Prüfung und Entscheidungsfindung

Das Gericht prüft zunächst, ob die Tat nach dem neuen Recht nicht mehr strafbar oder mit einer Geldbuße bedroht ist. Bei der Neufestsetzung wird besonders berücksichtigt:

  • Die ursprünglichen Tatumstände
  • Der neue rechtliche Rahmen
  • Mögliche Strafmilderungsgründe

Besonderheiten bei Mischfällen

Bei tateinheitlichen oder tatmehrheitlichen Verurteilungen („Mischfälle“) ist eine besonders sorgfältige Prüfung erforderlich. Wenn Sie beispielsweise wegen mehrerer Delikte verurteilt wurden, muss das Gericht die nach neuem Recht nicht mehr strafbare Tat herausrechnen und die Gesamtstrafe neu festsetzen.

Das Gericht kann in bestimmten Fällen eine persönliche Anhörung anordnen. Die gerichtliche Entscheidung über die Neufestsetzung kann im Wege der sofortigen Beschwerde angefochten werden.


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Welche Rechtsmittel gibt es gegen eine Entscheidung zur Strafneufestsetzung?

Gegen eine Entscheidung zur Strafneufestsetzung nach dem Konsumcannabisgesetz steht die sofortige Beschwerde als wichtigstes Rechtsmittel zur Verfügung.

Voraussetzungen und Fristen

Die sofortige Beschwerde muss innerhalb einer Woche nach Bekanntmachung der Entscheidung eingelegt werden. Sie können die Beschwerde bei dem Gericht einreichen, das die Entscheidung getroffen hat.

Form und Inhalt

Die Beschwerde muss entweder schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden. Eine besondere Begründung ist nicht erforderlich, aber empfehlenswert, um die Erfolgsaussichten zu erhöhen.

Entscheidungsmöglichkeiten

Wenn Sie eine sofortige Beschwerde einlegen, prüft zunächst das Gericht, das die ursprüngliche Entscheidung getroffen hat, ob es der Beschwerde abhilft. Erfolgt keine Abhilfe, wird die Beschwerde dem nächsthöheren Gericht zur Entscheidung vorgelegt.

Das Beschwerdegericht kann die angefochtene Entscheidung:

  • bestätigen
  • ändern
  • aufheben

Besondere Aspekte

Bei der Neufestsetzung von Strafen nach dem KCanG ist zu beachten, dass nur solche Strafen neu festgesetzt werden können, die nach dem neuen Recht nicht mehr strafbar sind. Wenn die Tat weiterhin strafbar ist und sich lediglich der Strafrahmen geändert hat, bleiben die rechtskräftigen Einzelstrafen bestehen.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie spezielle Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Neufestsetzung der Strafe

Die Neufestsetzung der Strafe bezieht sich auf die Neujustierung eines bestehenden Strafmaßes nach einer Verurteilung. Dieser Prozess wird relevant, wenn sich gesetzliche Rahmenbedingungen ändern, wie im Fall des neuen Cannabisgesetzes. Hierbei besteht die Möglichkeit, dass die Strafe für bestimmte Delikte neu beurteilt und gegebenenfalls reduziert wird.

Beispiel: Nach der Einführung eines neuen Gesetzes, das bestimmte Besitzmengen von Cannabis entkriminalisiert, kann eine zuvor verhängte Haftstrafe für Cannabisbesitz angepasst werden.

Die Neufestsetzung erfolgt oft durch Einsatz von Rechtsmitteln und kann besonders bei geänderten gesetzlichen Grenzwerten, wie der neuen THC-Grenze, von Bedeutung sein.


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Rechtsmittel

Rechtsmittel sind rechtliche Möglichkeiten, gegen eine gerichtliche Entscheidung vorzugehen. Im Strafprozess können sie dazu dienen, ein Urteil zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern. Zu den Rechtsmitteln zählen Berufung, Revision und Beschwerde. Im Kontext des Textes wurde zum Beispiel eine sofortige Beschwerde eingelegt, um die Neufestsetzung der Strafe durch das Gericht zu beeinflussen.

Beispiel: Nach einem Gerichtsurteil über eine mehrjährige Haftstrafe kann der Verurteilte Rechtsmittel einlegen, um das Urteil auf Rechtsfehler überprüfen zu lassen.

Die relevanten Fristen und Erfolgsaussichten variieren je nach Art des Rechtsmittels.


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Gesamtfreiheitsstrafe

Die Gesamtfreiheitsstrafe ist die Zusammenfassung mehrerer Einzelstrafen zu einer einheitlichen Strafe. Wenn ein Angeklagter wegen mehrerer Straftaten verurteilt wird, werden diese nicht addiert, sondern es wird eine Gesamtstrafe gebildet, die das Unrechtsgewicht der Taten als Ganzes widerspiegelt.

Beispiel: Jemand wird für drei getrennte Diebstähle verurteilt. Anstatt für jeden Diebstahl eine separate Strafe zu verhängen, wird eine Gesamtstrafe festgesetzt.

Diese Praxis ist im § 54 StGB geregelt und trägt zur Gerechtigkeit und Verhältnismäßigkeit in der Strafzumessung bei.


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Besitz geringer Mengen

Der Besitz geringer Mengen bezieht sich auf den Besitz von Betäubungsmitteln in einer Menge, die als nicht für den Handel bestimmt gilt. Hierbei können gesetzliche Regelungen, wie das neue Cannabisgesetz, den Umgang und die Strafbarkeit entsprechend beeinflussen.

Beispiel: Nach einer Gesetzesänderung kann der Besitz von geringen Mengen Cannabis straffrei sein, während der Handel weiterhin strafbar bleibt.

Der Begriff ist zentral für die Definition dessen, was nach dem neuen Gesetz noch strafbar ist, und beeinflusst somit direkt die Neufestsetzung von Strafen.


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THC-Grenzwert

Der THC-Grenzwert legt die Obergrenze fest, bis zu der der Besitz von Cannabis als nicht strafbar gilt. Überschreitet die Menge des Thc-Gehalt diesen Grenzwert, kann dies zu Strafverfolgung führen. Im neuen Cannabisgesetz dient dieser Grenzwert als Maßstab für die Beurteilung, ob eine Menge als „nicht gering“ angesehen wird.

Beispiel: Ein Gesetz könnte den THC-Grenzwert auf 100 Gramm festlegen. Besitz von Cannabis mit einem höheren THC-Gehalt wäre dann strafbar.

Diese Grenzwerte sind entscheidend für die Neufestsetzung von Strafen im Drogenbereich.


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Wiederaufnahme des Verfahrens

Die Wiederaufnahme des Verfahrens ist ein Prozess, bei dem ein rechtskräftig abgeschlossenes Strafverfahren neu aufgerollt wird. Gründe dafür können das Auftauchen neuer Beweise oder eine geänderte Rechtslage sein, die zu einer anderen Bewertung führen.

Beispiel: Nach einem neuen Gesetz wird ein zuvor verurteilter Angeklagter aufgrund neuer Beweise oder geänderter Tatsachen erneut vor Gericht gestellt.

Die Wiederaufnahme spielt im Kontext von Änderungen im Cannabisgesetz eine Rolle, da Betroffene möglicherweise eine Neubewertung ihrer Fälle beantragen können.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG: Dieser Paragraph regelt die Strafbarkeit des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Hierbei wird der Strafrahmen in Abhängigkeit von der Menge und Art der Betäubungsmittel festgelegt. Im vorliegenden Fall wurden mehrere Taten des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln festgestellt, welche zu einer Gesamtfreiheitsstrafe führten.
  • § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG: Dieser Paragraph betrifft den unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln. Hierbei wird ebenfalls die Menge des besessenen Betäubungsmittels berücksichtigt, um die Strafe festzulegen. Im Fall wurden Strafen für den Besitz geringer Mengen Marihuana im Eigenbedarf verhängt, die in der Gesamtstrafe berücksichtigt wurden.
  • Art. 316p EGStGB: Diese Bestimmung regelt die Anpassung von Strafen im Zusammenhang mit der Neubewertung von Drogenmengen. Dabei wird die Veränderung der rechtlichen Bewertungen und die möglichen Auswirkungen auf Gesamtstrafen berücksichtigt. Dies ist im aktuellen Fall relevant, da die Verteidigung auf eine Neubewertung des Unrechtsgehalts der Taten unter Berücksichtigung neuer Grenzwerte abstellte.
  • Art. 313 EGStGB: Dieser Artikel behandelt die Auslegung und Anwendung von Strafmaßnahmen und die Möglichkeit der Strafenanpassung. Insbesondere bei der Verhängung und Auflösung von Gesamtfreiheitsstrafen bietet er einen rechtlichen Rahmen. Der Beschluss zur Festsetzung einer neuen Gesamtfreiheitsstrafe basierte auf dieser Regelung, was auf die Umstände des Falls einwirkt.
  • § 54 StGB: Dieser Paragraph befasst sich mit der Bildung der Gesamtstrafe, insbesondere dem Zusammenführen mehrerer Strafen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe. Im vorliegenden Fall war die Neubewertung der Einzelstrafen und deren Einbeziehung in die Entscheidungsfindung von Bedeutung, wodurch die Auflösung und Neufestsetzung der Gesamtstrafe erfolgt ist.

Das vorliegende Urteil

Oberlandesgericht Brandenburg – Az.: 2 Ws 54/24 (S) – Beschluss vom 21.05.2024


* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

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