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Kreditkartenbetrug – Was tun bei Kreditkartenmissbrauch?

Kreditkartenmissbrauch: So handeln Sie richtig und minimieren Sie Ihre Verluste

Die Zahlmethode der Kreditkartenzahlung ist mittlerweile sowohl im Internet als auch bei dem Offlineshopping weitverbreitet. Nahezu jeder Händler akzeptiert diese Form der Bezahlung und auch bei den Kunden ist die Zahlweise enorm beliebt. Bedauerlicherweise gehen mit der Kreditkartenzahlung auch sehr sensible persönliche Daten einher, sodass die Zahlungsart auch stets im Fokus von kriminellen Handlungen steht. Der Kreditkartenmissbrauch ist überaus weitverbreitet und richtet jedes Jahr aufs Neue einen finanziellen Schaden in Höhe von rund 700 Millionen Euro an. Dementsprechend wichtig ist auch das Wissen, welche Schritte eingeleitet werden müssen, wenn der Fall eintritt.

Der Gesetzgeber sieht sehr harte Strafen bei Kreditkartenbetrug vor

Als Kreditkartenbetrug wird die Fälschung respektive die Entwendung von Informationen mit Bezug auf die Kreditkarte angesehen. Durch diese Vorgehensweise erleidet der Kreditkarteninhaber einen wirtschaftlichen Schaden, da der Betrüger mit den entwendeten Daten im Internet Käufe tätigen kann. Obgleich es die Bezeichnung „Kreditkartenbetrug“ in dem deutschen Strafgesetzbuch (StGB) überhaupt nicht gibt, so handelt es sich dabei um eine Straftat. Da es jedoch unterschiedliche Vorgehensweisen der Täter gibt, können dementsprechend auch unterschiedliche Straftatbestände in Betracht kommen.

Dies sind die gängigsten Straftatbestände im Zusammenhang mit dem Kreditkartenbetrug

  • gem. § 263a StGB: der Computerbetrug
  • gem. § 152a StGB: Scheck- sowie Wechsel- und Zahlungskartenfälschung
  • gem. § 266b StGB. Kreditkarten- bzw. Scheckmissbrauch.

Welcher Straftatbestand letztlich in Betracht kommt, hängt ganz von den jeweiligen individuellen Tatumständen ab.

Das Strafmaß hängt von dem Tatbestand ab

Kreditkartenbetrug - Was tun bei Kreditkartenmissbrauch?
Wurden Ihre Kreditkartendaten missbraucht? Handeln Sie schnell und informieren Sie umgehend Ihre Bank oder den Kartenanbieter. (Symbolfoto: Pixel-Shot/Shutterstock.com)

Der Tatbestand des Computerbetruges gilt rechtlich als erfüllt, wenn eine Person mithilfe von gestohlenen oder gefälschten Kreditkarten / EC-Karten die Bezahlung eines Einkaufs vornimmt. Gleichermaßen verhält es sich auch, wenn der Täter an einem Geldautomaten auf diese Weise Geld abhebt. Für diesen Straftatbestand sieht der Gesetzgeber eine Geldstrafe oder eine Maximalfreiheitsstrafe in Höhe von fünf Jahren vor. Der Tatbestand der Scheck- bzw. Wechsel-respektive Zahlungskartenfälschung gilt dann als erfüllt, wenn der Täter einen Einkauf auf diese Weise in dem Wissen bezahlt, dass es sich um gefälschte Zahlungskarten handelt. Hierfür sieht der Gesetzgeber eine Geldstrafe oder eine Maximalfreiheitsstrafe in Höhe von fünf Jahren vor.

Das Strafmaß ist auch entscheidend davon abhängig, ob es sich bei dem Täter um einen Ersttäter oder einen Wiederholungstäter handelt.

Der Betrug mit Kreditkarten ist vielfältig

Einer der Gründe, warum gerade der Kreditkartenbetrug sich einer so regen Beliebtheit erfreut, liegt in dem Umstand, dass die Täter nicht einmal die physische Karte an sich bringen müssen. Es ist für Einkäufe im Internet sowie für Zahlungsvorgänge vollends ausreichend, wenn die Basisdaten vorhanden sind. Deswegen versuchen die meisten Täter den elektronischen Weg des Datenklau im weltweiten Netz. Aber auch der eigentliche Kartendiebstahl ist keine Seltenheit. Ein wenig anspruchsvoller ist da schon der Datendiebstahl, welcher bei den Kreditkartenanbietern selbst erfolgt. Für den elektronischen Diebstahl setzt ein Täter für gewöhnlich die sogenannte Schadsoftware ein, welche auf den Computer des Opfers heraufgespielt wird.

Der Kunde muss wachsam sein

Fast jegliche Art von Geschäft kann heutzutage Tag und nachts im Internet durchgeführt werden. Es gibt sogar schon Händler, welche ausschließlich die elektronische Zahlungsart akzeptieren. Für den Kunden ist dies überaus komfortabel, da die Einkäufe bequem mittels Mausklick oder der Eingabe der Kreditkartendaten gezahlt werden kann. Es darf hierbei jedoch nicht vergessen werden, dass der Kunde bei dem Händler die sensiblen Daten hinterlässt. Sowohl der Name als auch die Kreditkartennummer nebst der Prüfziffer müssen bei dem Einkauf im Internet angegeben werden. Eine PIN muss für gewöhnlich bei dem Einkauf nicht angegeben werden. Betrügern ist es jedoch möglich, mittels Trojaner oder anderweitiger Viren in den Besitz der Opferdaten zu gelangen. Hierbei handelt es sich um winzige Programme, welche die entsprechenden Daten abzapfen.

Die Kreditkartenanbieter reagieren ständig

Das Problem mit dem Kreditkartenbetrug ist selbstverständlich auch den Kreditkartenanbietern bekannt. Dementsprechend werden von den großen Anbietern in regelmäßigen Abständen entsprechende Maßnahmen unternommen, um die Gefahr zu mindern. In erster Linie kommen dabei sogenannte Verschlüsselungsprogramme zum Einsatz. Secure Electronic Transmission ist dabei das beliebteste Programm. Das SET sorgt letztlich dafür, dass die Kundendaten bei einem Einkauf im Internet in verschlüsselter Form übermittelt und lediglich an diejenigen Anbieter nützlich versendet werden, die auch tatsächlich dazu berechtigt sind.

Auch ein gutes Programm wie SET bietet bedauerlicherweise keine 100-prozentige Sicherheit. Es wird den Betrügern jedoch deutlich erschwert, die entsprechenden Daten auszuwerten.

Opfer eines Kreditkartenbetruges geworden, was kann getan werden?

Bedauerlicherweise erfahren die meisten Opfer in der gängigen Praxis eher durch einen Zufall davon, dass sie Opfer eines Kreditkartenbetruges geworden sind. Ist dies der Fall, so sollte jedoch umgehend gehandelt werden. Zunächst sollte der Kreditkartenmissbrauch oder Kreditkartendiebstahl unverzüglich an den Kreditkartenanbieter gemeldet werden. Ist diese Meldung erfolgt, haftet der Kreditkarteninhaber nicht für diejenigen Schäden, welche durch den Missbrauch der Karte entstehen. Im nächsten Schritt sollte eine Anzeige an die regional zuständige Polizeidienststelle gerichtet werden.

Es gibt Fallkonstellationen, bei denen die Opfer von einem Kreditkartenbetrug eine vollständige Erstattung des entstandenen Schadens erhalten können. Die AGB des Kreditkartenanbieters müssen dies jedoch ausdrücklich hergeben.

Wenn Sie vermuten, dass Ihre Kreditkarte missbraucht wurde, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

  • Kontaktieren Sie sofort Ihre Bank oder Kreditkartenanbieter und melden Sie den Missbrauch. Sie können in der Regel entweder telefonisch oder online eine Meldung machen.
  • Fordern Sie eine Ersatzkarte an und ändern Sie alle Passwörter und PINs, die mit Ihrem Konto verknüpft sind.
  • Überprüfen Sie Ihre Kontoauszüge sorgfältig auf ungewöhnliche Transaktionen und melden Sie jede verdächtige Aktivität sofort Ihrer Bank.
  • Notieren Sie die Details des Missbrauchs, einschließlich Datum, Uhrzeit, Betrag und Orte, an denen die Transaktionen stattgefunden haben.
  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, um eine Untersuchung einzuleiten.
  • Beantragen Sie eine Schutz- oder Sicherheitsgarantie, die Ihnen einen kostenfreien Ersatz und Rückerstattung von eventuellen Verlusten gewährt, falls Ihre Karte tatsächlich missbraucht wurde.
  • Überprüfen Sie Ihre Kreditberichte und stellen Sie sicher, dass alles korrekt ist.
  • Lassen Sie sich juristisch beraten, um den Schaden ersetzt zubekommen

Es ist wichtig, schnell zu handeln, wenn Sie vermuten, dass Ihre Kreditkarte missbraucht wurde, um weitere Verluste zu vermeiden und die Chancen zu erhöhen, dass der Täter gefasst wird.

Die eingeschränkte Kreditkarteninhaberhaftung

In vielen allgemeinen Geschäftsbedingungen von Banken findet sich im Zusammenhang mit der Kreditkarte eine sogenannte eingeschränkte Kreditkarteninhaberhaftung. Diese Haftung ist dann bis zu dem Maximalwert in Höhe von 50 EUR begrenzt. Für Schäden, welche über diesen Maximalwert hinausgehen, übernimmt die Bank respektive die kartenausgebende Stelle die Haftung.

Der Gesetzgeber schreibt im Zusammenhang mit der eingeschränkten Karteninhaberhaftung den Maximalwert von 150 EUR ausdrücklich vor. Maßgeblich für die Höhe sind jedoch die AGB des Anbieters.

Die Bank haftet nicht immer automatisch

Sollte das Opfer von einem Kreditkartenbetrug in grob fahrlässiger Art und Weise gehandelt haben, so ergibt sich daraus ein Haftungsausschluss der Bank, besser gesagt des Kartenanbieters. Der Kreditkarteninhaber haftet dann grob fahrlässig, wenn die Kreditkarte nicht mit der erforderlichen Sorgfalt aufbewahrt oder wenn die Geheimhaltungsobliegenheit von der PIN seitens des Karteninhabers nicht eingehalten wurde

Auch eine zu spät erfolgte Meldung bei einem Kartenverlust respektive bei einem Kartenmissbrauch kann als grob fahrlässiges Verhalten ausgelegt werden.

Es gibt Ansprüche gegen den Täter

Das Opfer hat einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Täter. Bedauerlicherweise ist es in der gängigen Praxis in vielen Fällen der Fall, dass der Täter von den zuständigen Ermittlungsbehörden nicht ermittelt werden kann. Der Grund hierfür liegt in dem Umstand, dass die meisten Täter aus dem Ausland heraus agieren. Dies erschwert natürlich die Strafverfolgung für die Ermittlungsbehörden in Deutschland. Das Opfer muss die entsprechenden Ansprüche gegen den Täter im Zuge eines Zivilverfahrens geltend machen. Dies setzt allerdings voraus, dass der Täter auch tatsächlich ermittelt werden konnte.

Wird der Täter ermittelt, so droht natürlich ein Strafverfahren. Im Zuge dieses Strafverfahrens werden die Ansprüche des Opfers gegen den Täter jedoch nicht abgehandelt, da das Strafverfahren lediglich die strafrechtliche Würdigung des Täters als Zielsetzung verfolgt. Das Opfer kann jedoch in diesem Strafverfahren auch als Zeuge auftreten und somit zu der Strafverfolgung beitragen.

Fazit

Kreditkartenmissbrauch ist ein ernstes Problem, das zu erheblichen finanziellen Verlusten für die Opfer und zu einer negativen Markierung der Kreditwürdigkeit führen kann. Es ist daher wichtig, sich vor dem Missbrauch zu schützen, indem man seine Karte sorgfältig aufbewahrt und unautorisierte Abrechnungen überprüft. Wenn man Anzeichen von Missbrauch bemerkt, sollte man umgehend die Bank oder den Kartenanbieter informieren und notwendige Schritte einleiten, um weiteren Schaden abzuwenden. Zu den weiteren Schritten gehört es auch eine Anzeige bei der Polizei zu erstellen. In Zukunft muss mehr Aufmerksamkeit auf das Thema gelegt werden, um Betrügern das Handwerk zu legen und potenziellen Opfern zu helfen.

Sollten Sie ein Opfer eines Kreditkartenbetruges oder eines Diebstahls Ihrer Kredit- oder EC-Karte geworden sein, beraten wir Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten. Nicht selten verweigern Banken oder Kreditkartenunternehmen die Haftung. Karteninhaber können jedoch von den Regeln des Strafgesetzbuchs und des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Bezug auf die Haftung bei Kreditkartenbetrug profitieren. Mit unserer anwaltlicher Unterstützung erhalten Sie gewöhnlich von Ihrer Bank das Geld zurück. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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