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Schuldspruchänderung bei KCanG-Gesetzesänderung nach Berufungsentscheidung

Ein Berliner Cannabis-Händler darf auf eine mildere Strafe hoffen. Das Kammergericht Berlin hat aufgrund des neuen Cannabisgesetzes den Schuldspruch gegen ihn abgeändert und das Verfahren zur Neuverhandlung an das Landgericht zurückverwiesen. Der Mann war ursprünglich wegen Drogenhandels zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und einem Monat auf Bewährung verurteilt worden, doch das neue Gesetz sieht einen deutlich niedrigeren Strafrahmen vor.

Das Wichtigste in Kürze

  • In dem Fall geht es um den Angeklagten, der wegen unerlaubten Handeltreibens mit Cannabis verurteilt wurde.
  • Eine Gesetzesänderung für den Umgang mit Cannabis ist nachträglich eingetreten, die eine mildere Strafandrohung vorsieht.
  • Diese Gesetzesänderung muss in jedem Verfahrensstadium berücksichtigt werden.
  • Das Gericht entschied, dass das neue Gesetz, das für den Angeklagten günstiger ist, auf den gesamten Fall anzuwenden ist.
  • Aufgrund der Anwendbarkeit des milderen Gesetzes musste der ursprüngliche Schuldspruch aufgehoben und neu gefasst werden.
  • Die Rechtsfolgenentscheidung des Landgerichts konnte nicht aufrechterhalten werden und wurde aufgehoben.
  • Der Fall wurde zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer verwiesen.
  • Die Entscheidung beruht darauf, dass das neue Gesetz für den konkreten Fall insgesamt günstigere Strafrahmen vorsieht.
  • Diese Änderung des Schuldspruchs bedeutet, dass der Angeklagte möglicherweise eine geringere Strafe erhält.
  • Die Anwendung des milderen Strafrechts verbessert die Rechtssicherheit für Angeklagte in ähnlichen Fällen.

Schuldspruchänderung: Auswirkungen der KCanG-Novelle auf Berufungsentscheidungen

Die Änderung eines Schuldspruchs im Zuge einer Gesetzesnovelle, wie der KCanG-Gesetzesänderung, wirft zahlreiche rechtliche Fragen auf. Im Strafrecht spielen Berufungsentscheidungen eine entscheidende Rolle, da sie nicht nur die Möglichkeit bieten, Urteile zu überprüfen, sondern auch eine Grundlage für die pantherlichen Rechte der Staatsanwaltschaft und der Angeklagten darstellen. Die damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen können weitreichend sein und die strafrechtliche Verantwortung neu definieren.

In diesem Kontext ist es von Bedeutung, die Entwicklungen in der Rechtsprechung sowie die Anwendung der Strafprozessordnung zu verstehen. Dabei könnte eine Revision durch das Berufungsgericht das bisherige Urteil in einem neuen Licht erscheinen lassen. Im Folgenden wird ein konkreter Fall analysiert, der die Auswirkungen der Schuldspruchänderung nach einer Berufungsentscheidung beleuchtet.

Der Fall vor Gericht


Cannabis-Händler profitiert von neuem Strafrahmen durch Gesetzesänderung

Das Landgericht Berlin I muss nach einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin die Strafe gegen einen Cannabis-Händler neu verhandeln. Grund dafür ist das zum 1. April 2024 in Kraft getretene Cannabisgesetz, das für den Angeklagten eine günstigere Rechtslage schafft.

Ursprüngliche Verurteilung wegen Drogenhandels

Der Mann war zunächst vom Amtsgericht Tiergarten wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in zwei Fällen schuldig gesprochen worden.

Änderung des Schuldspruchs wegen Cannabisgesetz
(Symbolfoto: Ideogram gen.)

Bei den Taten hatte er 21,583 Gramm und 10,78 Gramm Cannabis bei sich. Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung. In der Berufungsverhandlung reduzierte das Landgericht Berlin I die Strafe geringfügig auf ein Jahr und einen Monat auf Bewährung.

Neues Cannabisgesetz verändert rechtliche Bewertung

Mit dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes hat sich die rechtliche Situation grundlegend geändert. Cannabis und nichtsynthetisches THC werden nicht mehr als Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes eingestuft. Das neue Gesetz sieht für Handeltreiben mit Cannabis einen deutlich milderen Strafrahmen vor. Während nach dem alten Recht bei gewerbsmäßigem Handeln eine Mindeststrafe von einem Jahr und eine Höchststrafe von 15 Jahren vorgesehen war, reicht der Strafrahmen nach dem neuen Gesetz nur noch von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

Revision führt zu neuem Schuldspruch

Das Kammergericht Berlin hat den Schuldspruch aufgrund der Gesetzesänderung neu gefasst. Der Angeklagte ist nun des unerlaubten Handeltreibens mit Cannabis in zwei Fällen nach dem neuen Cannabisgesetz schuldig. Da das mildere Gesetz als Ganzes anzuwenden ist, muss auch die Strafe neu verhandelt werden. Das Kammergericht verwies den Fall zur Neuverhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Berlin I zurück.

Rechtliche Grundlagen der Entscheidung

Das Gericht stützte seine Entscheidung auf den strafrechtlichen Grundsatz, dass bei einer Gesetzesänderung nach der Tat das mildeste Gesetz anzuwenden ist. Diese Regelung aus § 2 Abs. 3 StGB ist in jeder Lage des Verfahrens zu berücksichtigen. Der neue Straftatbestand nach § 34 Abs. 1 Nr. 4 Cannabisgesetz ist im Vergleich zur alten Rechtslage das mildere Gesetz, da er einen niedrigeren Strafrahmen vorsieht.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil zeigt, dass das neue Cannabisgesetz auch auf Taten anzuwenden ist, die vor seinem Inkrafttreten begangen wurden, wenn es für den Angeklagten günstiger ist. Der mildere Strafrahmen des neuen Gesetzes (Geldstrafe bis 3 Jahre bzw. 3 Monate bis 5 Jahre bei gewerbsmäßigem Handel) ersetzt dabei den strengeren Strafrahmen des alten Betäubungsmittelgesetzes (bis zu 15 Jahre bei gewerbsmäßigem Handel). Diese Regelung gilt in allen Verfahrensstadien und muss von den Gerichten auch ohne ausdrücklichen Antrag berücksichtigt werden.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie wegen Cannabishandels vor dem 1. April 2024 angeklagt oder verurteilt wurden, haben Sie jetzt die Chance auf eine mildere Strafe nach dem neuen Cannabisgesetz. Dies gilt auch dann, wenn Ihr Urteil bereits rechtskräftig ist oder Sie nur die Strafhöhe angefochten haben. Sie können durch einen Rechtsbehelf wie die Revision erreichen, dass Ihr Fall neu verhandelt und nach dem günstigeren neuen Recht beurteilt wird. Ein Anwalt kann prüfen, ob in Ihrem Fall die Voraussetzungen für eine Strafmilderung vorliegen und welche rechtlichen Schritte sinnvoll sind.


Benötigen Sie Hilfe?

Die Änderungen im Cannabisgesetz eröffnen neue Perspektiven für Betroffene – auch bei bereits abgeschlossenen Verfahren. Unsere Experten analysieren Ihren individuellen Fall und prüfen die Möglichkeiten einer Strafmilderung nach der aktuellen Rechtslage. Mit langjähriger Erfahrung im Betäubungsmittelrecht stehen wir Ihnen zur Seite, um Ihre rechtlichen Chancen optimal zu nutzen. ✅ Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie wirkt sich das neue Cannabisgesetz auf bestehende Strafurteile aus?

Das neue Cannabisgesetz sieht eine rückwirkende Überprüfung und mögliche Aufhebung von Verurteilungen vor, die nach der Legalisierung nicht mehr strafbar wären. Diese Amnestieregelung gilt ab dem 1. April 2024.

Vollständige Aufhebung der Strafe

Wenn Sie ausschließlich wegen Besitzes von bis zu 25 Gramm Cannabis oder des Anbaus von maximal drei Pflanzen verurteilt wurden, wird Ihre Strafe nicht weiter vollstreckt. Das bedeutet konkret:

  • Noch nicht bezahlte Geldstrafen müssen nicht mehr beglichen werden
  • Bei noch nicht angetretenen Haftstrafen entfällt die Vollstreckung
  • Personen in Haft werden entlassen

Teilweise Aufhebung bei Gesamtstrafen

Wurden Sie neben Cannabis-Delikten auch wegen anderer Straftaten verurteilt, muss das Gericht eine neue Gesamtstrafe festsetzen. Der Anteil des nun legalen Cannabisbesitzes an der ursprünglichen Strafe wird dabei herausgerechnet.

Bereits vollstreckte Strafen

Bei bereits vollständig verbüßten Haftstrafen oder bezahlten Geldstrafen erfolgt keine Rückabwicklung. Die Amnestieregelung gilt ausschließlich für noch nicht oder nicht vollständig vollstreckte Strafen.

Einträge im Bundeszentralregister

Wenn Sie in der Vergangenheit wegen des Besitzes von bis zu 25 Gramm Cannabis oder maximal drei Pflanzen verurteilt wurden, können Sie eine Löschung dieser Einträge aus dem Bundeszentralregister beantragen.

Zeitlicher Ablauf

Die Überprüfung der Altfälle erfolgt durch die Staatsanwaltschaften und Gerichte. Aufgrund der hohen Anzahl zu prüfender Fälle – allein in Norddeutschland etwa 21.000 Urteile – ist mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen.


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Welche Strafrahmen gelten nach dem neuen Cannabisgesetz?

Das neue Cannabisgesetz sieht ein abgestuftes System von Ordnungswidrigkeiten und Strafen vor. Bei Verstößen gegen das Konsumcannabisgesetz (KCanG) können Bußgelder zwischen 5 Euro und 30.000 Euro verhängt werden.

Ordnungswidrigkeiten im öffentlichen Raum

Wenn Sie die erlaubte Menge von 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit überschreiten, wird dies als Ordnungswidrigkeit geahndet. Die konkrete Höhe der Geldbuße variiert dabei je nach Bundesland. In Bayern beträgt das Bußgeld beispielsweise 1.000 Euro für den Konsum von Cannabis in Gegenwart von Kindern, im Wiederholungsfall sogar das Doppelte.

Verstöße im Straßenverkehr

Bei Verstößen gegen die THC-Grenzwerte im Straßenverkehr droht ein Bußgeld von 500 Euro in Verbindung mit einem einmonatigen Fahrverbot, wenn der THC-Wert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum überschritten wird. Bei gleichzeitigem Konsum von Cannabis und Alkohol erhöht sich das Bußgeld auf 1.000 Euro.

Besondere Schutzzonen

Der Konsum ist in bestimmten Bereichen grundsätzlich verboten, etwa in Sichtweite von Schulen, Kinderspielplätzen, Kinder- und Jugendeinrichtungen oder Sportstätten. Einige Bundesländer haben zusätzliche Verbotszonen eingerichtet, wie Bayern für Volksfeste und Biergärten.

Strafbare Handlungen

Die Weitergabe von Cannabis an Minderjährige bleibt weiterhin eine Straftat. Auch der Besitz von Mengen, die deutlich über den erlaubten Grenzen liegen, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.


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Was müssen Betroffene tun, um von der Gesetzesänderung zu profitieren?

Für den Betrieb einer Anbauvereinigung ist ab dem 1. Juli 2024 eine behördliche Erlaubnis erforderlich. Die Antragstellung erfolgt bei der zuständigen Landesbehörde. In Baden-Württemberg ist das Regierungspräsidium Freiburg die zentrale Anlaufstelle für Erlaubnisanträge.

Voraussetzungen für die Antragstellung

Die Antragstellung ist nur für eingetragene nicht wirtschaftliche Vereine oder eingetragene Genossenschaften möglich. Der ausschließliche Vereinszweck muss der gemeinschaftliche nicht gewerbliche Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis zum Eigenkonsum durch und an Mitglieder sein.

Erforderliche Unterlagen

Der Antrag muss folgende zentrale Elemente enthalten:

  • Vollständige Vereins- bzw. Genossenschaftsunterlagen
  • Detailliertes Jugend- und Gesundheitsschutzkonzept
  • Nachweis über die Qualitätssicherungsmaßnahmen
  • Dokumentation der geplanten Sicherungsmaßnahmen
  • Konzept zur Suchtprävention

Antragsprozess

Die Anträge können schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Für eine schnellere Bearbeitung wird die elektronische Einreichung empfohlen. Die Behörde stellt ein Merkblatt zur Verfügung, das beim Zusammenstellen der Antragsunterlagen unterstützt.

Zeitlicher Ablauf

Nach Erteilung der Erlaubnis kann die Anbauvereinigung ihre Tätigkeit aufnehmen. Die Bundesregierung rechnet bundesweit mit etwa 3.000 Anbauvereinigungen in der Anfangsphase. Für Baden-Württemberg werden initial etwa 390 Erlaubnisanträge erwartet.

Die Überwachung der Anbauvereinigungen erfolgt durch separate Behörden. In Baden-Württemberg ist dafür das Regierungspräsidium Tübingen zuständig. Diese kontrollieren die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere bezüglich Qualitätssicherung, Jugendschutz und Dokumentationspflichten.


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Ab wann und für welche Fälle gilt das neue Cannabisgesetz?

Das Cannabisgesetz ist in mehreren Stufen in Kraft getreten. Die Hauptregelungen gelten seit dem 1. April 2024. Der private Eigenanbau und Besitz von Cannabis für Erwachsene ist seitdem unter bestimmten Voraussetzungen legal.

Zeitliche Staffelung der Regelungen

Die zweite Stufe trat am 1. Juli 2024 in Kraft und betrifft die Regelungen zu Anbauvereinigungen. Die dritte Stufe wird am 1. Januar 2025 wirksam und umfasst die Tilgung von Einträgen im Bundeszentralregister.

Erlaubte Mengen und Besitzgrenzen

Erwachsene dürfen seit dem 1. April 2024 bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit bei sich führen. Im privaten Bereich ist der Besitz von maximal 50 Gramm gestattet. Überschreitungen dieser Grenzen um bis zu 5 Gramm in der Öffentlichkeit bzw. 10 Gramm zu Hause werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Auswirkungen auf bestehende Verfahren

Für Altfälle gilt: Bereits verhängte Strafen für Handlungen, die nach dem neuen Gesetz nicht mehr strafbar sind, werden überprüft. Bei sogenannten „Mischfällen“, bei denen neben Cannabis auch andere Betäubungsmittel eine Rolle spielten, bleibt die Strafbarkeit grundsätzlich bestehen.

Besonderheiten bei der Strafverfolgung

Die Justizbehörden müssen seit dem 1. April 2024 alle laufenden Verfahren und Inhaftierungen wegen Cannabis-Delikten neu bewerten. Bei der Neubewertung ist der THC-Gehalt des beschlagnahmten Cannabis maßgeblich. Die Staatsanwaltschaften prüfen jeden Fall einzeln und passen die Strafen entsprechend an.


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Welche Rolle spielt der Grundsatz der Anwendung des mildesten Gesetzes?

Der Grundsatz der lex mitior (das mildere Gesetz) bestimmt, dass bei einer Gesetzesänderung zwischen Tat und Urteil das für den Täter günstigere Gesetz anzuwenden ist. Dieser Grundsatz ist im deutschen Strafrecht in § 2 Abs. 3 StGB verankert.

Praktische Bedeutung für Cannabis-Delikte

Wenn Sie vor dem 1. April 2024 wegen eines Cannabis-Delikts verurteilt wurden, muss das Gericht prüfen, ob das neue Konsumcannabisgesetz (KCanG) für Sie günstiger ist als das alte Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Das KCanG erweist sich dabei in der Regel als das mildere Gesetz, da es niedrigere Strafrahmen vorsieht.

Auswirkungen auf die Strafzumessung

Bei der konkreten Anwendung des milderen Gesetzes wird die ursprüngliche Strafe neu bewertet. Dabei ist besonders zu beachten, dass der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum nun straffrei ist. Wurde eine Gesamtstrafe verhängt, muss diese komplett neu festgesetzt werden, wobei das Cannabis-Delikt entsprechend der neuen Rechtslage zu bewerten ist.

Grenzen der Rückwirkung

Die Anwendung des milderen Gesetzes gilt nur für noch nicht vollstreckte Strafen. Bereits bezahlte Geldstrafen werden nicht zurückerstattet. Bei laufenden Haftstrafen muss jedoch geprüft werden, ob und in welchem Umfang die Strafe noch zu vollstrecken ist. Wenn Sie ausschließlich wegen einer Tat verurteilt wurden, die nach dem neuen Recht nicht mehr strafbar ist, muss die Haft beendet werden.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Kammergericht

Das Kammergericht ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in einem Bundesland, hier in Berlin. Es ist unter anderem für Berufungen und Revisionen in Strafsachen zuständig. Berufungen sind Verfahren, in denen überprüft wird, ob ein Urteil eines niedrigeren Gerichts korrekt ist. In diesem Fall hat das Kammergericht eine frühere Entscheidung, die auf dem alten Cannabisgesetz basierte, aufgrund einer Gesetzesänderung überprüft und abgeändert.


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Gesetzesänderung (Novelle)

Eine Gesetzesänderung, auch als Novelle bezeichnet, ist die Anpassung oder Änderung eines bestehenden Gesetzes. Sie kann sich auf den gesamten Inhalt oder nur bestimmte Teile eines Gesetzes beziehen. In diesem Text handelt es sich um eine Änderung des Cannabisgesetzes, wodurch der Strafrahmen für den Drogenhandel mit Cannabis gelockert wird.


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Bewährung

Bewährung ist eine Form der Strafaussetzung, bei der eine Freiheitsstrafe nicht vollzogen wird, unter der Voraussetzung, dass der Verurteilte bestimmte Auflagen und Weisungen befolgt. Die Strafe wird erlassen, sofern der Verurteilte während der Bewährungszeit nicht straffällig wird. In diesem Fall wurde dem Angeklagten eine Strafe auf Bewährung verhängt, was bedeutet, dass er das Gefängnis vermeiden kann, wenn er sich an die Bedingungen hält.


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Straftatbestand

Ein Straftatbestand ist eine gesetzliche Beschreibung einer bestimmten Handlung, die als strafbar gilt. Er legt fest, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit eine Handlung als Straftat angesehen wird. Im Zusammenhang mit dem neuen Cannabisgesetz wurde der Straftatbestand des „unerlaubten Handeltreibens mit Cannabis“ neu definiert, was eine andere rechtliche Bewertung nach sich zieht.


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Strafrahmen

Der Strafrahmen ist der gesetzlich festgelegte Rahmen, innerhalb dessen ein Richter bei der Verurteilung einer Straftat das Strafmaß bestimmen kann. Er setzt Mindest- und Höchststrafen fest. In diesem Fall hat das neue Cannabisgesetz den bisherigen Strafrahmen von einem Jahr bis 15 Jahren auf drei Monate bis fünf Jahre für das Handeltreiben mit Cannabis reduziert.


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§ 2 Abs. 3 StGB

Dieser Paragraf im Strafgesetzbuch regelt das Prinzip, dass bei einer Änderung des Strafrechts das für den Angeklagten mildere Gesetz anzuwenden ist. Er stellt sicher, dass ein Angeklagter im Lichte neuer, weniger strenger Gesetze behandelt wird, selbst wenn die Tat bereits unter dem alten, strengeren Gesetz begangen wurde. In diesem Fall wurde das milde Gesetz des neuen Cannabisgesetzes angewandt.


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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG: Diese Vorschrift regelt das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und stellt klar, dass eine Strafbarkeit bereits dann gegeben ist, wenn jemand Betäubungsmittel ohne die erforderliche Erlaubnis gewinnbringend veräußern will. Im vorliegenden Fall war der Angeklagte aufgrund seiner Handlungen des unerlaubten Handels mit Cannabis angeklagt, was die Grundlage für die Feststellung der Strafbarkeit bildete.
  • § 34 Abs. 3 BtMG: Hierbei handelt es sich um die Regelung des milderen Gesetzes, das zur Anwendung kommt, wenn eine Rechtsänderung während des Verfahrens erfolgt. Da im konkreten Fall ein milderes Gesetz nach Erlass des Berufungsurteils in Kraft trat, war dies von entscheidender Bedeutung für die Beurteilung der Strafmaßnahme gegen den Angeklagten.
  • § 2 Abs. 3 StGB: Diese Vorschrift legt fest, dass im Fall der Anwendbarkeit mehrerer Gesetze das mildere Gesetz zur Anwendung kommt. Übertragen auf den Fall bedeutet dies, dass die Gesetzesänderung zu einer Begünstigung des Angeklagten führt, was zur Aufhebung der bisherigen Rechtsfolgenentscheidung führte.
  • § 318 StPO: Dieser Paragraph normiert die Beschränkung der Berufung und die Möglichkeiten der Revision. Im vorliegenden Fall führte die Anwendung der Vorschrift dazu, dass der Schuldspruch aufgrund der neuen Rechtslage vom Revisionsgericht neu gefasst werden konnte, auch wenn eine Berufungsbeschränkung vorlag.
  • § 53 StGB: Diese Vorschrift erfasst die Möglichkeit der Strafzumessung und der Aussetzung der Strafe zur Bewährung. Im Urteil des Landgerichts wurde eine Gesamtfreiheitsstrafe verhängt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Umgang mit der Strafe in Verbindung mit den Änderungen war entscheidend für die Beurteilung der Rechtsfolgen im Revisionsverfahren.

Das vorliegende Urteil

KG Berlin – Az.: 3 ORs 32/24 – 161 SRs 32/24 – Beschluss vom 17.05.2024


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