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Strafverurteilung wegen Nötigung bei uneinheitlicher Zeugenaussage

Im Deutsche Bank Park kam es nach einem Bundesligaspiel zu einem aufsehenerregenden Vorfall, bei dem ein Fan seinen Schal verlor und es zu einer Auseinandersetzung kam. Ein попался Eintracht-Anhänger vor Gericht, doch die Beweislage war komplex: War er der Täter oder nur zur falschen Zeit am falschen Ort? Das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt überrascht mit einem Freispruch.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: AG Frankfurt
  • Datum: 08.02.2024
  • Aktenzeichen: 972 Ds 6443 Js 217242/23
  • Verfahrensart: Strafverfahren wegen des Tatvorwurfs der Nötigung
  • Rechtsbereiche: Strafrecht, Nötigung
  • Beteiligte Parteien:
    • Angeklagter – Beschuldigt, dem vorgeworfen wird, bei einem Fußballspiel im Stadion Deutsche Bank Park einem Zeugen den Schal entwendet und diesen körperlich angegriffen zu haben.
    • Geschädigter Zeuge – Beteiligter, der seinen Schal trug, von dem der Angeklagte ihn weggenommen hat, woraufhin es zu einer körperlichen Auseinandersetzung kam.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Beim Fußballspiel zwischen Eintracht Frankfurt und FC Schalke 04 im Stadion Deutsche Bank Park in Frankfurt am Main nahm der Angeklagte einem Zeugen dessen Schal weg. Anschließend kam es, als der Zeuge den Schal zurückverlangte, zu einem körperlichen Angriff, bei dem der Angeklagte den Zeugen mit beiden Händen gegen die Brust drückte.
    • Kern des Rechtsstreits: Ob das Verhalten des Angeklagten als Nötigung zu qualifizieren ist, insbesondere in Hinblick auf den Versuch, die Gegenwehr des Zeugen mittels körperlicher Gewalt zu überwinden.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Der Angeklagte wird freigesprochen.
  • Folgen: Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten werden der Staatskasse auferlegt.

Ungereimtheiten in Zeugnissen: Herausforderungen für das Strafrecht analysiert

Ungereimtheiten in Zeugenaussagen stellen oftmals eine Herausforderung für das Strafrecht dar. Uneinheitliche Aussagen bei Nötigungsvorwürfen verkomplizieren die Beweislast, sodass Zeugenvernehmung und die Analyse des Wahrheitsgehalts der Aussage zentral werden.

Rechtsanwälte und Gerichte prüfen unter Berücksichtigung von Verfahrensrecht und Prozessrecht jede Aussage genau. Im Folgenden wird ein aktuelles Gerichtsurteil zu diesem komplexen Spannungsfeld näher beleuchtet.

Der Fall vor Gericht


Freispruch nach Schalke-Schal-Vorfall im Deutsche Bank Park

Tumultartige Szenen nach Bundesligaspiel führen zu Strafverfahren.

Zwei Eintracht Frankfurt-Fans konfrontieren sich nach dem Spiel, umgeben von überraschten Zuschauern.Zwei Eintracht Frankfurt-Fans konfrontieren sich nach dem Spiel, umgeben von überraschten Zuschauern.
Freispruch wegen Nötigung und Beweisunsicherheit | Symbolbild: Freispruch wegen Nötigung und Beweisunsicherheit | Symbolbild: Flux gen.

Das Amtsgericht Frankfurt sprach einen Eintracht-Fan vom Vorwurf der Nötigung frei, nachdem diesem vorgeworfen worden war, nach dem Bundesligaspiel zwischen Eintracht Frankfurt und FC Schalke 04 am 21. Januar 2023 einen Schalke-Fan-Schal entwendet und Gewalt angewendet zu haben.

Strittiger Vorfall auf der Stadionrampe

Nach dem Spiel, gegen 17:55 Uhr, ereignete sich auf der Rampe zum Ein-/Ausgang E4 des Deutsche Bank Parks ein Vorfall, bei dem einem Schalke-Fan sein Fanschal entwendet wurde. Der Geschädigte trug den Schal lose um den Nacken über seiner Jacke, als dieser ihm von den Schultern gezogen wurde. Er verfolgte die Person unmittelbar und stellte sie zur Rede, woraufhin sich ein Tumult entwickelte. Mehrere Eintracht-Fans umringten den Schalke-Anhänger, und die Person, die den Schal ursprünglich entwendet hatte, stieß den Geschädigten mit beiden Händen gegen die Brust.

Komplexe Beweislage erschwert Täteridentifizierung

Die Beweisaufnahme vor Gericht ergab ein vielschichtiges Bild der Ereignisse. Der angeklagte Eintracht-Fan, der während des Spiels drei Bier und eine Weinschorle konsumiert hatte, wurde von einem Polizeibeamten dabei beobachtet, wie er sich von der Menschengruppe entfernte – mit dem Schal in der Hand. Nach 5-10 Metern wurde er gestellt, woraufhin er den Schal fallen ließ.

Das Gericht sah sich mit widersprüchlichen Zeugenaussagen konfrontiert. Der geschädigte Schalke-Fan konnte den Angeklagten zunächst nicht identifizieren und erkannte ihn erst auf Lichtbildern anhand einer Eintracht-Frankfurt-Mütze wieder. Der Polizeibeamte hingegen schilderte detailliert, wie er den Angeklagten nach der Entfernung von der Gruppe stellte.

Gericht sieht zwei mögliche Tatbeteiligte

In der Urteilsbegründung hob das Gericht hervor, dass möglicherweise zwei verschiedene Personen an dem Vorfall beteiligt waren: Eine Person, die dem Schalke-Fan den Schal initially von der Schulter zog und ihn schubste, sowie der Angeklagte, der sich später dem Tumult anschloss und den Schal an sich nahm. Unklar blieb, wie genau der Angeklagte in den Besitz des Schals kam – ob er ihn einer anderen Person abnahm oder von einem anderen Eintracht-Fan übergeben bekam.

Die bestehenden Zweifel führten zum Freispruch des Angeklagten. Das Gericht konnte nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit feststellen, dass der Angeklagte sowohl für die ursprüngliche Wegnahme des Schals als auch für das Schubsen des Schalke-Fans verantwortlich war. Zudem waren keine eindeutigen Feststellungen zu einer möglichen Zueignungsabsicht möglich. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten wurden der Staatskasse auferlegt.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil zeigt, dass für eine Verurteilung die Täterschaft zweifelsfrei nachgewiesen werden muss – auch wenn der Beschuldigte nachweislich mit der Tatbeute (hier: dem Fanschal) in Berührung kam. Ein reiner Verdacht oder widersprüchliche Zeugenaussagen reichen für eine Verurteilung nicht aus. Das Gericht muss im Zweifel für den Angeklagten entscheiden, wenn die genauen Tatumstände unklar bleiben.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie in eine turbulente Situation wie einen Tumult nach einem Fußballspiel verwickelt werden, ist es wichtig zu wissen: Auch wenn Sie kurzzeitig mit einem möglicherweise gestohlenen Gegenstand in Berührung kommen, macht Sie das nicht automatisch zum Täter. Die Staatsanwaltschaft muss Ihre konkrete Tatbeteiligung eindeutig nachweisen können. Achten Sie in solchen Situationen darauf, sich von Tumulten fernzuhalten und dokumentieren Sie wenn möglich Zeugen, die Ihre Version der Ereignisse bestätigen können. Bleiben Sie bei einer polizeilichen Befragung bei der Wahrheit, auch wenn Sie den Gegenstand kurz in der Hand hatten – entscheidend ist, ob Sie die ursprüngliche Wegnahme selbst begangen haben.

Benötigen Sie Hilfe?

Komplexe Beweislagen erfordern klare Perspektiven

Die Vielschichtigkeit und Unschärfe von Zeugenaussagen sowie unsichere Beweisführungen können in strafrechtlichen Auseinandersetzungen zu erheblichen Unsicherheiten führen. Solche Situationen, bei denen entscheidende Fragen rund um die Tatbeteiligung und die genaue Sachverhaltsklärung im Raum stehen, lassen betroffene Personen oftmals vor einer unübersichtlichen Rechtslage stehen.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihren individuellen Fall sachlich zu erfassen und die entscheidenden rechtlichen Fragestellungen zu beleuchten. Mit präziser Analyse und zielgerichteter Beratung legen wir Wert darauf, Ihnen eine verlässliche rechtliche Perspektive zu bieten, die Ihnen hilft, Ihre Situation realistisch einzuschätzen und fundiert weiter vorzugehen.

Ersteinschätzung anfragen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann liegt eine strafbare Nötigung vor?

Eine strafbare Nötigung liegt vor, wenn Sie einen anderen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zwingen.

Tatbestandsmerkmale

Der Täter muss zwei wesentliche Voraussetzungen erfüllen: Zunächst muss er ein bestimmtes Nötigungsmittel einsetzen – entweder Gewalt oder eine Drohung. Zusätzlich muss er damit ein konkretes Nötigungsziel verfolgen, nämlich das Opfer zu einem bestimmten Verhalten zu zwingen.

Die Gewaltanwendung kann sich dabei direkt gegen eine Person richten oder auch gegen Sachen, wenn sich diese auf das Opfer auswirkt. Ein typisches Beispiel ist das Zudrehen der Heizung im Winter, um den Mieter zur Zahlung rückständiger Mieten zu zwingen.

Verwerflichkeit der Handlung

Die Nötigung ist nur dann strafbar, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels im Verhältnis zum angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. Die Verwerflichkeit wird anhand der Relation von Mittel und Zweck beurteilt. Dabei kommt es weder darauf an, dass das Mittel für sich gesehen erlaubt, noch der Zweck allein billigenswert ist.

Strafbarkeit und Versuch

Auch der Versuch einer Nötigung ist strafbar. Dies gilt bereits dann, wenn der Täter unmittelbar zur Gewaltanwendung oder zur Drohung ansetzt, auch wenn er sein Ziel nicht erreicht. Die Strafe für eine Nötigung kann eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe sein.

In besonders schweren Fällen, etwa wenn der Täter eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht, droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.


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Was bedeutet Beweisunsicherheit im Strafprozess?

Der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ (In dubio pro reo) ist ein zentrales Prinzip im deutschen Strafrecht. Wenn Sie als Angeklagter vor Gericht stehen, müssen nicht Sie Ihre Unschuld beweisen, sondern die Staatsanwaltschaft muss Ihre Schuld zweifelsfrei nachweisen.

Bedeutung für das Gerichtsverfahren

Das Gericht darf Sie nur verurteilen, wenn es von Ihrer Schuld vollständig überzeugt ist. Bleiben nach der Beweisaufnahme nicht aufklärbare Zweifel bestehen, muss ein Freispruch erfolgen. Dabei ist wichtig: Der Grundsatz ist keine Beweisregel, sondern eine Entscheidungsregel. Das bedeutet, er sagt dem Gericht nicht, wann es Zweifel haben muss, sondern nur, wie es bei bestehenden Zweifeln zu entscheiden hat.

Praktische Anwendung

Stellen Sie sich vor, in einem Verfahren steht Aussage gegen Aussage. Ein einzelner Belastungszeuge reicht für eine Verurteilung nur aus, wenn das Gericht von der Glaubwürdigkeit der Aussage vollständig überzeugt ist. Das Gericht muss dabei von mehreren möglichen Schlussfolgerungen nicht automatisch die für Sie günstigste wählen. Wenn es von einer ungünstigeren Variante überzeugt ist, muss es diese dem Urteil zugrunde legen.

Grenzen der Beweisunsicherheit

Bevor ein Freispruch wegen Zweifeln erfolgt, muss das Gericht alle verfügbaren Beweismittel ausschöpfen. Die Beweisaufnahme umfasst dabei:

  • Zeugenaussagen
  • Sachverständigengutachten
  • Urkunden
  • Augenscheinsobjekte

Eine Verletzung des Zweifelssatzes liegt nur vor, wenn sich aus dem Urteil selbst ergibt, dass das Gericht Zweifel an der Schuld hatte. Wenn beispielsweise bei zwei Angeklagten nicht feststellbar ist, wer die Tat initiiert hat, darf das Gericht nicht einfach von einer gemeinsamen Planung ausgehen.


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Welche Rolle spielen Zeugenaussagen bei der Beweisführung?

Zeugenaussagen stellen das häufigste Beweismittel in gerichtlichen Verfahren dar. Wenn Sie als Zeuge vor Gericht aussagen, müssen Sie Ihre eigenen sinnlichen Wahrnehmungen wahrheitsgemäß und vollständig schildern.

Die Bedeutung der Zeugenaussage im Prozess

Der Zeugenbeweis ist ein sogenannter Strengbeweis, bei dem das Gericht sich eine eigene Überzeugung von der Glaubwürdigkeit des Zeugen bilden muss. Ihre Aussage kann entscheidenden Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens haben, weshalb eine vorsätzliche Falschaussage vor Gericht strafbar ist.

Bewertung der Glaubwürdigkeit

Das Gericht prüft Ihre Aussage nach verschiedenen Kriterien:

  • Konstanz der Aussage: Ihre Schilderung sollte in den Kernpunkten über verschiedene Befragungen hinweg konstant bleiben
  • Detailreichtum: Eine glaubhafte Aussage enthält konkrete, anschauliche Details
  • Logische Konsistenz: Die Aussage muss in sich stimmig und widerspruchsfrei sein

Umgang mit widersprüchlichen Aussagen

Wenn Sie als Zeuge zu verschiedenen Zeitpunkten unterschiedliche Angaben machen, muss das Gericht besonders sorgfältig prüfen. Dabei werden die Entstehung der einzelnen Aussagen und die Gründe für Abweichungen genau untersucht. Kleinere Abweichungen in nebensächlichen Details sind normal und beeinträchtigen die Glaubwürdigkeit nicht zwangsläufig.

Besonderheiten bei der Beweiswürdigung

Das Gericht berücksichtigt bei der Bewertung Ihrer Aussage auch:

  • Ihre Wahrnehmungsmöglichkeit und -fähigkeit zum Tatzeitpunkt
  • Die Plausibilität und Lebensnähe Ihrer Schilderungen
  • Ein mögliches Eigeninteresse am Ausgang des Verfahrens
  • Die Entstehungsgeschichte Ihrer Aussage

Neutrale Zeugen ohne erkennbares Eigeninteresse werden grundsätzlich als glaubwürdig eingestuft. Wenn Sie als Zeuge aussagen, ist es wichtig, dass Sie Ihre Erinnerungen so präzise wie möglich wiedergeben und auch Erinnerungslücken offen einräumen.


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Was sind die Folgen eines Freispruchs?

Ein Freispruch hat weitreichende rechtliche und finanzielle Konsequenzen für Sie als Betroffenen:

Kostenübernahme durch die Staatskasse

Die Staatskasse übernimmt nach einem Freispruch grundsätzlich sämtliche Verfahrenskosten und Ihre notwendigen Auslagen. Dies umfasst insbesondere:

  • Die Kosten für Ihre Verteidigung
  • Reisekosten und andere verfahrensbedingte Ausgaben
  • Sachverständigenkosten

Entschädigungsansprüche

Wenn Sie im Rahmen des Verfahrens Untersuchungshaft oder andere Freiheitsentziehungen erleiden mussten, steht Ihnen seit 2025 eine Entschädigung von 100 Euro pro Hafttag zu. Darüber hinaus können Sie auch materiellen Schaden wie Verdienstausfall geltend machen.

Rechtskraft und Wiederaufnahme

Mit rechtskräftigem Freispruch gilt für Sie der Grundsatz „ne bis in idem“ – Sie dürfen wegen derselben Tat nicht erneut strafrechtlich verfolgt werden. Selbst wenn später neue Beweise auftauchen sollten, bleibt Ihr Freispruch grundsätzlich bestehen.

Ausnahmen bei der Kostentragung

Die Kostenübernahme durch die Staatskasse kann eingeschränkt werden, wenn Sie:

  • Durch schuldhafte Säumnis zusätzliche Kosten verursacht haben
  • Entlastende Informationen bewusst zurückgehalten haben

Diese Einschränkungen greifen jedoch nicht, wenn die entlastenden Umstände:

  • Für den Verfahrensausgang unwesentlich waren
  • Nicht allein in Ihrer Sphäre lagen
  • Den Behörden im Rahmen üblicher Ermittlungen zugänglich waren

Praktische Schritte nach dem Freispruch

Nach Rechtskraft des Freispruchs müssen Sie Ihre Auslagen innerhalb von drei Monaten beim erstinstanzlichen Gericht geltend machen. Für Entschädigungsansprüche wegen Freiheitsentziehung gilt eine Frist von sechs Monaten.


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Welche Rechtsmittel gibt es gegen einen Freispruch?

Ein Freispruch kann durch verschiedene Rechtsmittel angefochten werden, wobei die Möglichkeiten je nach Instanz und beteiligter Partei unterschiedlich sind.

Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft kann gegen einen Freispruch folgende Rechtsmittel einlegen:

  • Bei einem Freispruch durch das Amtsgericht steht die Berufung zum Landgericht oder die Revision zum Oberlandesgericht zur Verfügung.
  • Bei einem erstinstanzlichen Freispruch durch das Landgericht ist nur die Revision möglich.

Fristen und Formalitäten

Die Einlegung der Rechtsmittel unterliegt strengen Fristen:

Die Berufung muss innerhalb einer Woche nach Verkündung des Urteils schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingelegt werden. Eine besondere Begründung ist zunächst nicht erforderlich.

Bei der Revision gilt ebenfalls eine Einlegungsfrist von einer Woche. Die Begründung muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils erfolgen und zwingend durch einen Rechtsanwalt erfolgen.

Besonderheiten für den Freigesprochenen

Wenn Sie freigesprochen wurden, können Sie gegen den Freispruch selbst keine Rechtsmittel einlegen. Dies gilt auch dann, wenn Sie mit der Begründung des Freispruchs nicht einverstanden sind. Das Bundesverfassungsgericht hat bestätigt, dass es keinen Anspruch darauf gibt, aus einem bestimmten Grund freigesprochen zu werden.

Rechtskraft und Wiederaufnahme

Nach einem rechtskräftigen Freispruch ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu Ihren Ungunsten grundsätzlich nicht möglich. Das Bundesverfassungsgericht hat 2023 entschieden, dass eine Wiederaufnahme nach Freispruch aufgrund neuer Beweismittel gegen das Grundgesetz verstößt. Dies stärkt die Rechtssicherheit gegenüber der materiellen Gerechtigkeit.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Nötigung

Eine Straftat nach § 240 StGB, bei der jemand einen anderen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zwingt. Die Nötigung verletzt die Freiheit der Willensentschließung und Willensbetätigung des Opfers. Der Täter übt dabei unzulässigen Zwang aus, um sein Ziel zu erreichen.

Beispiel: Ein Autofahrer nötigt durch dichtes Auffahren und Lichthupe einen anderen zum Spurwechsel.


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Beweislast

Das rechtliche Prinzip, das festlegt, wer in einem Gerichtsverfahren welche Tatsachen beweisen muss. Im Strafrecht muss die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten die Schuld nachweisen (In dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten). Geregelt in der Strafprozessordnung (StPO).

Beispiel: Die Staatsanwaltschaft muss alle Tatbestandsmerkmale einer Straftat zweifelsfrei nachweisen.


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Zueignungsabsicht

Die Absicht eines Täters, eine fremde Sache dauerhaft wie ein Eigentümer zu behalten oder zu verwenden. Ein notwendiges Merkmal bei Diebstahl (§ 242 StGB) und anderen Eigentumsdelikten. Die bloße vorübergehende Gebrauchsanmaßung reicht nicht aus.

Beispiel: Wer ein Fahrrad stiehlt, um es zu behalten oder zu verkaufen, handelt mit Zueignungsabsicht.


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In dubio pro reo

Ein fundamentaler Rechtsgrundsatz, nach dem im Zweifel zugunsten des Angeklagten zu entscheiden ist. Wenn trotz vollständiger Beweisaufnahme Zweifel an der Schuld des Angeklagten bestehen, muss das Gericht freisprechen. Verankert in Art. 6 Abs. 2 EMRK.

Beispiel: Bei widersprüchlichen Zeugenaussagen und fehlenden eindeutigen Beweisen muss ein Freispruch erfolgen.


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Notwendige Auslagen

Kosten, die dem Angeklagten durch das Strafverfahren entstanden sind, insbesondere Anwaltskosten und Fahrtkosten. Bei einem Freispruch werden diese von der Staatskasse übernommen (§ 467 StPO).

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 240 Strafgesetzbuch (StGB) – Nötigung: Diese Vorschrift behandelt die Nötigung, die das Erzwingen einer Handlung, Duldung oder Unterlassung durch Gewalt oder Drohung umfasst. Ziel ist es, den Willen des Opfers gegen dessen freien Willen zu beeinflussen. Die Nötigung kann als Gewaltmittel eingesetzt werden, um bestimmte Ziele zu erreichen.

    Im vorliegenden Fall wurde der Angeklagte der Nötigung beschuldigt, da ihm vorgeworfen wurde, den Kläger mit Gewalt gegen die Brust gedrückt und ihn so zur Herausgabe des Schals gezwungen zu haben. Das Gericht prüfte, ob diese Handlungen den Tatbestand der Nötigung erfüllten.

  • § 242 Strafgesetzbuch (StGB) – Diebstahl: Diese Vorschrift definiert Diebstahl als die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache mit dem Vorsatz, diese sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. Dabei ist die Zueignungsabsicht das zentrale Element, das den Diebstahl von sonstigen Tatbeständen unterscheidet.

    Die Anklage gegen den Angeklagten beinhaltete zunächst den Verdacht des Diebstahls, da ihm die Entwendung des Schalens unterstellt wurde. Das Gericht musste klären, ob die Zueignungsabsicht des Angeklagten vorlag, um den Tatbestand des Diebstahls zu erfüllen.

  • § 249 Strafgesetzbuch (StGB) – Räuberischer Diebstahl: Diese Vorschrift erweitert den Diebstahl um die Anwendung von Gewalt gegen eine Person oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben. Der räuberische Diebstahl wird härter bestraft als der einfache Diebstahl.

    Die Staatsanwaltschaft versuchte, den Sachverhalt als räuberischen Diebstahl einzustufen, indem sie die Anwendung von Gewalt in die Tat einbezog. Das Gericht stellte jedoch fest, dass die erforderliche Zueignungsabsicht und die Anwendung von Gewalt nicht hinreichend nachgewiesen werden konnten.

  • § 163 Strafprozessordnung (StPO) – Beweislast und Erfordernis der Beweisführung: Diese Vorschrift regelt die Beweisaufnahme im Strafverfahren, bei der die Staatsanwaltschaft die Pflicht hat, die Schuld des Angeklagten zweifelsfrei zu beweisen. Ein Freispruch erfolgt, wenn die Beweislage die Schuld nicht ausreichend darlegt.

    Im vorliegenden Fall konnte das Gericht nach der Beweisaufnahme nicht mit der notwendigen Sicherheit feststellen, dass der Angeklagte die ihm zur Last gelegten Handlungen tatsächlich vorgenommen hatte. Daher führte dies zum Freispruch.

  • § 261 Strafprozessordnung (StPO) – Kostenregelung bei Freispruch: Diese Vorschrift bestimmt, dass im Falle eines Freispruchs die Verfahrenskosten und notwendigen Auslagen vom Staat getragen werden. Dies stellt sicher, dass der Angeklagte nicht für ein Verfahren zahlen muss, in dem er nicht verurteilt wurde.

    Das Urteil sah vor, dass die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse zur Last fallen. Dies entspricht der gesetzlichen Regelung, da der Angeklagte freigesprochen wurde.


Das vorliegende Urteil


AG Frankfurt – Az.: 972 Ds 6443 Js 217242/23 – Urteil vom 08.02.2024


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