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Straßenverkehrsgefährdung direkter Wechsel von der Beschleunigungsspur auf Überholstreifen

Mit einem riskanten Manöver auf der A5 bei Freiburg verursachte ein Autofahrer einen Unfall und zog sich den Zorn des Gerichts zu. Der Mann wechselte direkt von der Beschleunigungsspur auf die linke Spur, übersah dabei ein anderes Fahrzeug und muss nun die Konsequenzen tragen. Das Landgericht Freiburg verurteilte ihn zu einer Geldstrafe und entzog ihm den Führerschein.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Karlsruhe
  • Datum: 17.03.2021
  • Aktenzeichen: 2 Rv 25 Ss 78/21
  • Verfahrensart: Strafverfahren
  • Rechtsbereiche: Straßenverkehrsrecht, Strafrecht

Beteiligte Parteien:

  • Angeklagter: Der Angeklagte wurde wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs verurteilt. Er legte Revision gegen das Urteil des Landgerichts Freiburg ein, da er mit der Beweiswürdigung und der Einschätzung seines Verhaltens als Grob verkehrswidrig und rücksichtslos nicht einverstanden war.
  • Staatsanwaltschaft: Die Staatsanwaltschaft hatte ebenfalls Revision eingelegt, diese jedoch zurückgenommen. Die entstandenen notwendigen Auslagen des Angeklagten aus dieser Revision trägt die Staatskasse.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Angeklagte wechselte beim Auffahren auf die Autobahn unmittelbar von der Beschleunigungsspur auf die linke Überholspur. Hierbei vernachlässigte er die Überprüfung des nachfolgenden Verkehrs im Außenspiegel, was zu einem Unfall führte, da die Sicht durch einen LKW beeinträchtigt war.
  • Kern des Rechtsstreits: Die Hauptfrage war, ob die Verhaltensweise des Angeklagten als grob verkehrswidrig und rücksichtslos einzustufen ist und ob die Beweiswürdigung des Landgerichts im Hinblick auf die Fahrlässigkeit des Verhaltens zutreffend war.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Revision des Angeklagten wurde als unbegründet verworfen.
  • Begründung: Das Gericht bestätigte, dass der Angeklagte grob verkehrswidrig und rücksichtslos gehandelt hat, da er bei unzureichender Verkehrskontrolle und Sichtbehinderung durch einen LKW von der Beschleunigungsspur auf die Überholspur wechselte. Die Beweiswürdigung des Landgerichts basierte auf Zeugenaussagen und einem Gutachten und wurde als rechtsfehlerfrei erachtet.
  • Folgen: Der Angeklagte muss die Kosten des Rechtsmittels tragen. Die Verurteilung wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs bleibt bestehen, ebenso die damit verbundenen Maßnahmen wie die Entziehung der Fahrerlaubnis und die festgesetzte Sperrfrist für ihre Wiedererteilung.

Verkehrssicherheitsrichtlinien: Fehlverhalten beim Spurwechsel im Fokus

Im Straßenverkehr ist das Verhalten der Verkehrsteilnehmer ein entscheidender Faktor für die Sicherheit aller. Regelungen zur Straßenverkehrsgefährdung, insbesondere im Zusammenhang mit dem Spurwechsel, sind dazu da, Unfälle zu vermeiden und die Verkehrssituation zu verbessern. Bei Fahrmanövern, wie dem direkten Wechsel von der Beschleunigungsspur auf den Überholstreifen, ist es wichtig, die Vorfahrtsregeln und die Abstandsregelung zu beachten, um die Gefährdung im Straßenverkehr zu minimieren.

Ein unsachgemäßer Spurwechsel kann fatale Folgen haben und zu schwerwiegenden Verkehrsunfällen führen. Dabei spielt nicht nur das individuelle Fahrverhalten eine Rolle, sondern auch das Verständnis für die Verkehrsregeln und die Konsequenzen von Fehlentscheidungen im Straßenverkehr. Im Folgenden wird ein konkreter Fall analysiert, der zeigt, wie solche Fehler zu einer rechtlichen Bewertung führen können.

Der Fall vor Gericht


Sofortiger Spurwechsel auf Autobahn führt zu Geldstrafe und Führerscheinentzug

PKW wechselt direkt von Beschleunigungsspur auf linke Überholspur der A5
(Symbolfoto: Flux gen.)

Ein Autofahrer, der an der Anschlussstelle Freiburg-Mitte auf die A5 auffuhr und unmittelbar auf die linke Überholspur wechselte, musste sich vor dem Landgericht Freiburg verantworten. Der Vorfall ereignete sich am 2. Juni 2020 und führte zu einem Zusammenstoß mit einem anderen PKW auf der linken Spur.

Gefährliches Fahrmanöver ohne ausreichende Sicherung

Der Fahrer vollzog den Spurwechsel von der Beschleunigungsspur auf die Überholspur mit einer Lenkunterbrechung von maximal einer halben Sekunde auf der rechten Spur. Besonders schwerwiegend wog dabei, dass ein LKW auf der rechten Spur die Sicht auf den nachfolgenden Verkehr einschränkte. Der Angeklagte räumte selbst ein, vor dem Spurwechsel nicht in den Außenspiegel geschaut zu haben. Diese Kombination aus eingeschränkter Sicht und unterlassener Verkehrsbeobachtung führte zu der folgenschweren Kollision.

Rechtliche Bewertung des Verkehrsverstoßes

Das Landgericht Freiburg stufte das Verhalten als grob verkehrswidrig und rücksichtslos ein. Nach geltender Rechtsprechung stellt ein sofortiger Wechsel von der Beschleunigungsspur auf die linke Überholspur einer Autobahn regelmäßig ein grob verkehrswidriges Verhalten dar. Der Fahrer verstieß gegen die Pflicht aus § 5 Abs. 4 Satz 1 StVO, jegliche Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs auszuschließen. Das Gericht betonte, dass sich der Fahrer zunächst in den Verkehrsfluss auf der rechten Normalspur hätte einfügen und sich über den nachfolgenden Verkehr vergewissern müssen.

Strafe und Führerscheinentzug als Konsequenz

Das Landgericht verurteilte den Angeklagten wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs durch falsches Überholen zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 70 Euro. Zusätzlich entzog das Gericht ihm die Fahrerlaubnis und setzte eine Sperrfrist von drei Monaten für deren Wiedererteilung fest. Der Führerschein war bereits seit dem 17. Juni 2020 vorläufig entzogen worden, nachdem er am 2. Juni 2020 beschlagnahmt wurde.

Erfolglose Revision vor dem OLG Karlsruhe

Das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigte das Urteil des Landgerichts und verwarf die Revision des Angeklagten als unbegründet. Die Richter teilten die Auffassung, dass allein der Zusammenstoß mit einem nachfolgenden Fahrzeug bereits den Schluss zulässt, dass der Überholende seine Sorgfaltspflichten verletzt hat. Die minimale Lenkunterbrechung auf der rechten Spur änderte nichts an der Bewertung des Verhaltens als grob verkehrswidrig, da es aufgrund der Sichtbehinderung durch den LKW unmöglich war, sich innerhalb einer halben Sekunde ein zuverlässiges Bild über den nachfolgenden Verkehr zu verschaffen.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil stellt klar, dass ein direkter Wechsel von der Beschleunigungsspur auf die linke Überholspur der Autobahn als grob verkehrswidrig und rücksichtslos einzustufen ist – insbesondere wenn die Sicht durch einen LKW eingeschränkt ist. Die zentrale Botschaft lautet, dass sich Autofahrer nach dem Auffahren zunächst in den Verkehr der rechten Spur einfügen und sich gründlich über den nachfolgenden Verkehr vergewissern müssen. Ein Verstoß gegen diese Pflicht kann nicht nur zu einem Unfall führen, sondern zieht auch erhebliche strafrechtliche Konsequenzen nach sich.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie auf die Autobahn auffahren, müssen Sie sich zwingend zuerst auf der rechten Fahrspur einordnen und dürfen erst nach sorgfältiger Verkehrsbeobachtung auf die linke Spur wechseln – ein direkter Spurwechsel kann als Straftat gewertet werden. Bei einem Verstoß drohen nicht nur Geldstrafen, sondern auch der Führerscheinentzug für mehrere Monate, selbst wenn es nicht zum Unfall kommt. Die Gerichte werten dabei schon den Zusammenstoß mit einem nachfolgenden Fahrzeug als Beweis dafür, dass Sie Ihre Sorgfaltspflichten verletzt haben, was Ihre Position in einem Gerichtsverfahren deutlich erschwert.


Benötigen Sie Hilfe?

Wenn Sie in einen ähnlichen Verkehrsunfall verwickelt wurden oder Ihnen ein Führerscheinentzug droht, kann eine frühzeitige rechtliche Einordnung Ihrer individuellen Situation entscheidend sein. Unsere erfahrenen Anwälte analysieren die Details Ihres Falls und entwickeln eine passende Strategie zur Wahrung Ihrer Interessen. Lassen Sie uns gemeinsam die bestmögliche Lösung für Ihre rechtliche Situation finden. ✅ Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche rechtlichen Konsequenzen drohen bei einem grob verkehrswidrigen Überholmanöver auf der Autobahn?

Ein grob verkehrswidriges Überholmanöver auf der Autobahn wird nach § 315c StGB als Gefährdung des Straßenverkehrs eingestuft und zieht erhebliche strafrechtliche Konsequenzen nach sich.

Strafrechtliche Folgen

Bei vorsätzlicher Begehung droht eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder eine Geldstrafe. Wenn Sie die Gefährdung fahrlässig verursacht haben, reduziert sich der Strafrahmen auf eine Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren oder eine Geldstrafe.

Führerscheinrechtliche Konsequenzen

In der Regel wird bei einer Verurteilung nach § 315c StGB die Fahrerlaubnis entzogen. Dies geschieht, wenn Sie sich durch die Tat als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen haben. Mit dem Führerscheinentzug werden 3 Punkte im Fahreignungsregister eingetragen.

Strafzumessungskriterien

Die konkrete Strafhöhe wird nach folgenden Kriterien bestimmt:

  • Die Art der Ausführung des Überholmanövers
  • Die entstandene Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
  • Ihre Beweggründe und Ziele
  • Ihr Verhalten nach der Tat
  • Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

Versicherungsrechtliche Folgen

Ein grob verkehrswidriges Überholmanöver kann als grobe Fahrlässigkeit eingestuft werden. In diesem Fall riskieren Sie den Verlust Ihres Kaskoversicherungsschutzes. Bei einem Unfall müssten Sie dann für Schäden am eigenen Fahrzeug selbst aufkommen.


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Ab wann gilt ein Überholmanöver auf der Autobahn als grob verkehrswidrig?

Ein Überholmanöver auf der Autobahn gilt als grob verkehrswidrig, wenn es in besonders schwerwiegender Weise von der normalen Sorgfaltspflicht abweicht und eine erhebliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer darstellt.

Objektive Kriterien

Grob verkehrswidrig sind insbesondere folgende Verhaltensweisen beim Überholen:

  • Das Ausnutzen eines Raststättengeländes zum Rechtsüberholen auf der Autobahn
  • Rechtsüberholen mit anschließendem schneidenden Linkseinscheren
  • Überholen mit weniger als 1 Meter Seitenabstand bei höherer Geschwindigkeit
  • Kolonnenspringen zwischen mehreren Fahrzeugen

Rücksichtslosigkeit als zusätzliches Kriterium

Für eine Strafbarkeit nach § 315c StGB muss neben der groben Verkehrswidrigkeit auch rücksichtsloses Verhalten vorliegen. Dies ist der Fall, wenn Sie:

  • Sich aus eigensüchtigen Gründen über Verkehrsvorschriften hinwegsetzen
  • Eine bewusst bedrängende Fahrweise zeigen
  • Unbekümmert um die möglichen Folgen drauflos fahren

Konkrete Gefährdung

Ein grob verkehrswidriges Überholmanöver liegt vor, wenn:

  • Der Sicherheitsabstand während des gesamten Überholvorgangs deutlich unterschritten wird
  • Eine Gefährdung des Gegenverkehrs nicht ausgeschlossen werden kann
  • Andere Verkehrsteilnehmer zu Ausweichmanövern oder starkem Bremsen gezwungen werden

Bei der Beurteilung kommt es stets auf die konkrete Verkehrssituation an. Selbst ein einmaliger schwerer Verstoß kann als grob verkehrswidrig eingestuft werden, auch wenn der Fahrer zuvor nie negativ aufgefallen ist.


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Welche Sorgfaltspflichten muss ich beim Spurwechsel auf der Autobahn beachten?

Gemäß § 7 Absatz 5 StVO dürfen Sie einen Spurwechsel auf der Autobahn nur dann durchführen, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

Grundlegende Pflichten

Sie müssen jeden Spurwechsel rechtzeitig und deutlich durch den Blinker ankündigen. Vor dem Spurwechsel ist die Verkehrslage durch Blick in die Außen- und Innenspiegel sowie einen Schulterblick zu prüfen. Der Fahrstreifenwechsel darf erst erfolgen, wenn ausreichend Platz zum vorausfahrenden und nachfolgenden Fahrzeug besteht.

Besondere Vorsichtsmaßnahmen

Auf der Autobahn sind ruckartige Fahrmanöver unbedingt zu vermeiden, da bei hohen Geschwindigkeiten schnell die Kontrolle über das Fahrzeug verloren gehen kann. Ein doppelter Spurwechsel ist zwar nicht verboten, erfordert aber besondere Aufmerksamkeit und Vorsicht.

Haftungsrisiken

Bei einem Unfall während eines Spurwechsels trifft Sie in der Regel die Alleinhaftung. Der Beweis des ersten Anscheins spricht bei Unfällen während eines Spurwechsels gegen den Spurwechselnden. Sie haben auch keinen Anspruch darauf, dass andere Verkehrsteilnehmer Sie einscheren lassen – außer beim Reißverschlussverfahren.


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Was kann ich tun, wenn mir der Führerschein wegen eines gefährlichen Überholmanövers entzogen wurde?

Nach einem Führerscheinentzug wegen eines gefährlichen Überholmanövers beginnt zunächst eine gerichtlich festgelegte Sperrfrist, die typischerweise zwischen 9 und 11 Monaten beträgt.

Möglichkeiten während der Sperrfrist

Eine Sperrfristverkürzung ist grundsätzlich möglich, wenn Sie nachweisen können, dass Sie nicht mehr als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen gelten. Dafür können Sie:

  • Frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist einen Antrag auf Neuerteilung stellen
  • An speziellen Schulungsmaßnahmen zur Verkürzung der Sperrfrist teilnehmen
  • Eine verkehrspsychologische Beratung in Anspruch nehmen

Voraussetzungen für die Wiedererteilung

Für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis benötigen Sie:

  • Einen aktuellen Sehtest
  • Ein biometrisches Passfoto
  • Den Strafbefehl oder das Gerichtsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • Einen gültigen Personalausweis
  • Ggf. Nachweise über absolvierte Rehabilitationsmaßnahmen

Wichtige Hinweise

Die Fahrerlaubnis wird nach Ablauf der Sperrfrist nicht automatisch wiedererteilt. Sie müssen einen Neuantrag bei der Führerscheinstelle stellen. Bei einer Sperrfrist von mehr als zwei Jahren müssen Sie die theoretische und praktische Führerscheinprüfung erneut ablegen.

Rechtswidriges Überholen auf der rechten Spur wird mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet. Bei nachgewiesener Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kann dies zu einem Führerscheinentzug führen.


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Wie wirkt sich ein grob verkehrswidriges Überholmanöver auf meine Versicherung aus?

Ein grob verkehrswidriges Überholmanöver kann erhebliche versicherungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist zunächst verpflichtet, den Schaden des Unfallgegners zu regulieren.

Regressansprüche der Versicherung

Wenn Sie durch ein grob verkehrswidriges Überholmanöver einen Unfall verursachen, kann Ihre Versicherung die gezahlten Leistungen von Ihnen zurückfordern. Der maximale Regressanspruch beträgt 5.000 Euro bei Obliegenheitsverletzungen vor dem Versicherungsfall.

Kaskoversicherung

Bei einer Teil- oder Vollkaskoversicherung droht der vollständige Verlust des Versicherungsschutzes, wenn das Überholmanöver als grob fahrlässig eingestuft wird. Die Versicherung kann in diesem Fall die Leistung komplett verweigern.

Einstufung als grobe Fahrlässigkeit

Ein Überholmanöver wird als grob fahrlässig eingestuft, wenn es:

  • objektiv besonders verkehrswidrig ist
  • der Fahrer dabei besonders leichtsinnig oder rücksichtslos handelt
  • die gesamte Verkehrssituation missachtet wird

Bei einem Unfall während eines verbotenen Überholvorgangs kann die Versicherung dies als grobe Fahrlässigkeit werten, was zum Wegfall des Kaskoversicherungsschutzes und zu Regressforderungen führt. Dies gilt besonders bei Überholmanövern auf Autobahnen oder bei unklarer Verkehrslage, da hier das Gefährdungspotential besonders hoch ist.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs

Ein Straftatbestand nach § 315c StGB, bei dem ein Verkehrsteilnehmer durch grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten Leib oder Leben anderer oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet. Dies geschieht ohne Vorsatz, aber durch mangelnde Sorgfalt. Beispiel: Ein Autofahrer übersieht beim Spurwechsel ein anderes Fahrzeug, weil er nicht in den Spiegel schaut. Die Strafe kann eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren sein.


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Grob verkehrswidrig und rücksichtslos

Bezeichnet ein Verhalten im Straßenverkehr, das in besonders schwerer Weise gegen Verkehrsvorschriften verstößt und dabei die Rechte und Interessen anderer Verkehrsteilnehmer missachtet (§ 315c StGB). Es geht über normale Fahrlässigkeit hinaus. Der Verstoß muss objektiv besonders schwer wiegen und subjektiv eine gleichgültige Haltung gegenüber anderen zeigen. Beispiel: Direkter Spurwechsel von der Beschleunigung auf die Überholspur ohne Sicherung.


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Beschleunigungsspur

Ein spezieller Fahrbahnabschnitt an Autobahnauffahrten (§ 18 Abs. 3 StVO), der dem einfahrenden Verkehr ermöglicht, seine Geschwindigkeit an den fließenden Verkehr anzupassen. Hier gilt die Pflicht, sich zunächst in den rechten Fahrstreifen einzuordnen. Ein direkter Wechsel auf die Überholspur ist unzulässig. Die Beschleunigungsspur dient ausschließlich der sicheren Einfahrt in den fließenden Verkehr.


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Tagessatz

Die Berechnungseinheit für Geldstrafen im deutschen Strafrecht (§ 40 StGB). Die Anzahl der Tagessätze richtet sich nach der Schwere der Schuld, die Höhe nach dem Nettoeinkommen des Verurteilten. Ein Tagessatz entspricht etwa einem Dreißigstel des monatlichen Nettoeinkommens. Beispiel: 30 Tagessätze zu je 70 Euro ergeben eine Gesamtstrafe von 2.100 Euro.


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Sperrfrist

Ein vom Gericht festgelegter Zeitraum nach einem Führerscheinentzug (§ 69a StGB), in dem keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Sie dient der Sicherstellung, dass der Täter Zeit hat, sein Fehlverhalten zu überdenken. Die Behörde darf während der Sperrfrist keinen neuen Führerschein ausstellen, auch wenn der Betroffene die Fahreignung nachweist.


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Revision als unbegründet verwerfen

Eine Entscheidung des Revisionsgerichts (§ 349 StPO), mit der ein Rechtsmittel gegen ein Urteil endgültig abgelehnt wird. Dies bedeutet, dass keine Rechtsfehler im angefochtenen Urteil gefunden wurden. Die Revision ist damit gescheitert und das vorinstanzliche Urteil wird rechtskräftig. Eine weitere Anfechtung ist dann nicht mehr möglich.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 315c Abs. 1 Nr. 2 lit. b StGB: Dieser Paragraph behandelt die fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs und nennt spezifische Handlungen, die als derart gefährlich eingestuft werden. Der Gesetzestext legt fest, dass das Verhalten eines Fahrers, das eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verursacht, strafrechtlich verfolgt werden kann. Im vorliegenden Fall wurde der Angeklagte wegen seines gefährlichen Überholmanövers, das zu einem Unfall führte, bestraft.
  • § 5 Abs. 4 Satz 1 StVO: Dieser Paragraph regelt die Pflicht eines Fahrers, beim Wechseln der Spur die Verkehrssituation ausreichend zu beachten und alle Gefahren auszuschließen. Er verpflichtet den Fahrer, insbesondere beim Überholen, sicherzustellen, dass er die Spur gefahrl wechseln kann. Im Fall des Angeklagten hat das Gericht festgestellt, dass er diese Pflicht verletzt hat, indem er nicht in den Außenspiegel blickte und aufgrund einer unzureichenden Situationswahrnehmung auf die linke Spur gewechselt ist.
  • § 473 Abs. 1 Satz 1 StPO: Hier wird geregelt, wie die Kosten und Auslagen eines Strafverfahrens zu tragen sind. Der Paragraph bestimmt, dass die Kosten dem Verlierer des Verfahrens auferlegt werden. Im vorliegenden Fall hat das Gericht entschieden, dass der Angeklagte die Kosten für seine unzulässige Revision selbst tragen muss, während die Staatsanwaltschaft aufgrund ihrer zurückgenommenen Revision keine Kosten trägt.
  • Rechtsprechung des OLG Köln (VRS 25, 201): Diese Entscheidung des Oberlandesgerichts erkennt das Verhalten, sofort von der Beschleunigungsspur auf die Überholspur beim Auffahren auf die Autobahn zu wechseln, als grob verkehrswidrig an. Diese Rechtsprechung stellt klar, dass ein solches Verhalten besondere Gefahren birgt und von den Verkehrsteilnehmern nicht akzeptiert wird. Im vorliegenden Fall stützt sich das Gericht auf diese Rechtsprechung, um das grob verkehrswidrige Verhalten des Angeklagten zu bekräftigen.
  • BGH NJW 1986, 1044: Diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs befasst sich mit der Pflicht des Fahrers, sich vor dem Überholen in den Verkehrsfluss einzugliedern und die Verkehrssituation zu prüfen. Der BGH betont die Notwendigkeit, sich über den nachfolgenden Verkehr zu vergewissern, bevor man überholt. Im aktuellen Fall hat die Missachtung dieser Pflicht des Angeklagten zur rechtlichen Beurteilung seines Handelns als grob verkehrswidrig beigetragen.

Das vorliegende Urteil

OLG Karlsruhe – Az.: 2 Rv 25 Ss 78/21 – Beschluss vom 17.03.2021


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