Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Unfallflucht und Drogen am Steuer: Risiko für Führerschein und Freiheit erhöhen
- Der Fall vor Gericht
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Benötigen Sie Hilfe?
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Welche Strafen drohen bei einer Verfolgungsfahrt mit Fahrerflucht?
- Ab wann gilt eine Flucht vor der Polizei als Straßenverkehrsgefährdung?
- Welche Rolle spielt ein Geständnis bei der Strafzumessung?
- Was sind die rechtlichen Folgen eines Unfalls mit Personenschaden?
- Wie lange gilt ein Führerscheinentzug bei Fahrerflucht?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: AG Unna
- Datum: 19.01.2024
- Aktenzeichen: 81 Ds – 301 Js 409/23 – 48/23
- Verfahrensart: Strafverfahren im Bereich des Straßenverkehrsstrafrechts
- Rechtsbereiche: Strafrecht, Straßenverkehrsrecht
- Beteiligte Parteien:
- Angeklagte: Verantwortlich für die Tat, der aufgrund der Gefährdung des Straßenverkehrs, fahrlässiger Körperverletzung und des unerlaubten Entfernens vom Unfallort angeklagt wurde. Seine persönliche Vorgeschichte (u.a. aggressive Verhaltensmuster und Entwicklungsverzögerungen) wurde im Rahmen der Strafzumessung berücksichtigt.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Angeklagte handelte im Straßenverkehr fehlerhaft, indem er den Verkehr gefährdete, fahrlässig Körperverletzungen verursachte und sich unerlaubt vom Unfallort entfernte.
- Kern des Rechtsstreits: Es wurde geprüft, inwieweit das Verhalten des Angeklagten strafrechtlich zu ahnden ist und welche Maßnahmen – insbesondere hinsichtlich Geldzahlungen, Führerscheinentzug und Fahrverbot – zur Anwendung kommen.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Der Angeklagte wurde schuldig gesprochen. Er muss einen Gesamtbetrag von 2500,00 Euro in monatlichen Raten von 500,00 Euro an den Caritasverband zahlen, die Kosten des Verfahrens und notwendige Auslagen tragen, sein Führerschein wird eingezogen und ihm wird die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate verwehrt.
- Begründung: Das Gericht stützte seine Entscheidung auf die festgestellten Tatumstände (Gefährdung des Straßenverkehrs, fahrlässige Körperverletzung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort). Dabei wurden sowohl die strafrechtlichen Tatbestände als auch die persönliche Vorgeschichte des Angeklagten – insbesondere seine aggressiven Verhaltensmuster und frühkindliche Entwicklung – in die Strafzumessung einbezogen.
- Folgen: Das Urteil führt dazu, dass der Angeklagte finanziell belastet wird, seinen Führerschein verliert und für einen festgelegten Zeitraum (mindestens 6 Monate) keine neue Fahrerlaubnis erteilt bekommt. Zudem trägt er die Kosten des Verfahrens und seine eigenen notwendigen Auslagen.
Unfallflucht und Drogen am Steuer: Risiko für Führerschein und Freiheit erhöhen
Die steigende Straßenverkehrsgefährdung durch Nachkonsum berauschender Mittel wie Alkoholkonsum und Drogen am Steuer erhöht das Unfallrisiko erheblich. Delikte wie Unfallflucht und Fahrerflucht führen oft zu Führerscheinentzug sowie zu schwerwiegenden Strafrechtlichen Konsequenzen, insbesondere wenn Aspekte wie Polizeiliche Unfallaufnahme und Zeugenbefragung eine Rolle spielen.
Im Anschluss wird ein Fallbeispiel vorgestellt, das diese komplexen Zusammenhänge praxisnah veranschaulicht.
Der Fall vor Gericht
Rasante Flucht vor Polizei endet mit Verletzten in O4

Ein junger Autofahrer verursachte bei einer Verfolgungsfahrt in O4 einen folgenschweren Unfall, bei dem ein Fußgänger und dessen Hund verletzt wurden. Das Amtsgericht Unna verurteilte den Heranwachsenden wegen Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung sowie unerlaubtem Entfernen vom Unfallort.
Nächtliche Verfolgungsjagd mit schweren Folgen
Am Abend des Vorfalls gegen 19:20 Uhr versuchte sich der Angeklagte mit einem Honda einer Polizeikontrolle im Bereich der D-Straße zu entziehen. Mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit und driftend raste er durch die nur 2,60 Meter breite F-Straße. Die unbeleuchtete, durch Sträucher begrenzte Straße war aufgrund von Schlamm und Wasser rutschig und wies Schlaglöcher auf.
In dieser gefährlichen Situation erfasste der Flüchtende zunächst den nicht angeleinten Hund eines Fußgängers. Das Tier erlitt so schwere Verletzungen, dass ihm in einer lebenserhaltenden Operation die Milz entfernt werden musste. Die Behandlungskosten beliefen sich auf 6.168 Euro. Anschließend streifte das Fahrzeug auch den Hundehalter, der sich im linken Straßenbereich aufhielt. Durch die Wucht des Aufpralls wurde der Mann gegen einen Zaun geschleudert und erlitt Prellungen an der rechten Schulter sowie den Rippen. Ohne sich um die Verletzten zu kümmern, setzte der Fahrer seine Flucht fort.
Persönliche Entwicklung des Angeklagten
Der bisher nicht vorbestrafte Angeklagte wuchs nach der frühen Trennung seiner Eltern bei Mutter und Stiefvater auf. Seine Entwicklung war von sprachlichen Verzögerungen und aggressivem Verhalten geprägt, weshalb die Familie Unterstützung durch eine Familienhelferin erhielt. Nach dem Realschulabschluss begann er eine Ausbildung zum Industriemechaniker, die er nach drei Jahren abbrach. Als Maschinenanlagenführer verdient er heute 1.700 Euro netto bei der B1 in O3.
Gerichtliche Sanktionen und Führerscheinentzug
Das Gericht verhängte eine Geldbuße von 2.500 Euro, zahlbar in monatlichen Raten von 500 Euro an den Caritasverband. Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht das Geständnis und die aufrichtige Reue des Angeklagten sowie seine Entschuldigung beim verletzten Zeugen. Aufgrund der Schwere der Verletzungen von Mensch und Tier sowie der Fahrerflucht wurde dem Angeklagten die Fahrerlaubnis entzogen. Frühestens nach sechs Monaten darf ihm die Verwaltungsbehörde einen neuen Führerschein ausstellen.
Der ursprüngliche Vorwurf, der Angeklagte sei unter Drogeneinfluss gefahren, konnte nicht nachgewiesen werden. Seine Aussage, er habe Kokain und Marihuana erst nach dem Unfall konsumiert, ließ sich durch das toxikologische Gutachten nicht widerlegen.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil zeigt, dass eine Flucht vor der Polizei im Straßenverkehr mit anschließendem Unfall und Unfallflucht schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Die Kombination aus gefährlicher Fahrweise, Verletzung von Mensch und Tier sowie Fahrerflucht führte zu einer empfindlichen Geldstrafe und einem sechsmonatigen Führerscheinentzug. Bemerkenswert ist, dass der bisher nicht vorbestrafte Angeklagte trotz seiner schwierigen Vorgeschichte keine Bewährungsstrafe erhielt, sondern mit einer Geldauflage und temporärem Führerscheinentzug sanktioniert wurde.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Wenn Sie in eine Polizeikontrolle geraten, kann eine Flucht Ihre Situation erheblich verschlimmern – selbst ohne Vorstrafen drohen dann empfindliche Geldstrafen und der Verlust der Fahrerlaubnis. Bei einem Unfall müssen Sie unbedingt anhalten und sich um Verletzte kümmern, da eine Unfallflucht als eigenständige Straftat gewertet wird. Auch wenn Sie unter Stress stehen: Bleiben Sie am Unfallort und informieren Sie die Rettungskräfte. Eine kooperative Haltung wird von Gerichten in der Regel positiv berücksichtigt.
Benötigen Sie Hilfe?
Verkehrliche Notlagen: Klare Perspektiven nach komplexen Fällen
Ein Vorfall im Straßenverkehr, bei dem sich die Situation rasch zu einer brisanten Angelegenheit entwickeln kann, wirft zahlreiche Fragen auf. Die Besonderheiten bei Unfällen mit Fahrerflucht und schwerwiegenden Beteiligungen erfordern eine präzise Einordnung der rechtlichen Rahmenbedingungen, um individuelle Herausforderungen realistisch bewerten zu können.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, Ihre Situation strukturiert zu analysieren und die wesentlichen Aspekte nachvollziehbar darzustellen. Dabei legen wir Wert auf eine verständliche Beratung, die Ihnen hilft, Ihre Rechte und Handlungsspielräume im konkreten Fall klar zu erkennen.
Sollten Sie sich in einer vergleichbaren Lage befinden, stehen wir Ihnen mit sachlichem Rat und fundierter Expertise zur Seite.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Strafen drohen bei einer Verfolgungsfahrt mit Fahrerflucht?
Bei einer Verfolgungsfahrt mit anschließender Fahrerflucht kommen mehrere Straftatbestände zusammen, die das Strafmaß erheblich erhöhen können.
Grundlegende Straftatbestände
Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort wird nach § 142 StGB mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet. Bei einer Verfolgungsfahrt kommt erschwerend die Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB hinzu, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden kann.
Verschärfende Umstände
Wenn während der Verfolgungsfahrt:
- Ein Sachschaden über 1.300 Euro entsteht, droht eine erhöhte Geldstrafe über einem Monatsgehalt
- Personen verletzt werden, kommt der Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung hinzu mit einer zusätzlichen Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren
- Es zu Todesopfern kommt, erhöht sich die mögliche Freiheitsstrafe auf bis zu fünf Jahre wegen fahrlässiger Tötung
Führerscheinrechtliche Konsequenzen
Die verkehrsrechtlichen Folgen sind besonders weitreichend:
- Drei Punkte im Fahreignungsregister
- Fahrverbot von maximal drei Monaten
- Entzug der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten für die Neuerteilung
Der BGH verfolgt bei Unfallfluchten nach Verfolgungsfahrten eine besonders strenge Linie, vor allem wenn durch die Flucht die Rettung von Verletzten verzögert wurde.
Ab wann gilt eine Flucht vor der Polizei als Straßenverkehrsgefährdung?
Eine bloße Flucht vor der Polizei stellt für sich genommen noch keine Straftat dar. Dies ergibt sich aus dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit.
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit
Die Flucht wird erst dann strafbar, wenn dabei konkrete Gefährdungen entstehen. Folgende Szenarien können eine Straftat begründen:
- Ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr liegt vor, wenn Sie Ihr Fahrzeug bewusst zweckwidrig und in verkehrsfeindlicher Absicht einsetzen.
- Eine Straßenverkehrsgefährdung nach § 315c StGB tritt ein, wenn durch riskantes Verhalten konkrete Gefahren für Leib, Leben oder fremde Sachen von bedeutendem Wert entstehen.
Strafbarkeit als verbotenes Kraftfahrzeugrennen
Wenn Sie bei der Flucht:
- mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit fahren
- sich eine Verfolgungsfahrt mit der Polizei über eine längere Strecke liefern
- dabei grob verkehrswidrig und rücksichtslos handeln
kann dies als verbotenes Kraftfahrzeugrennen nach § 315d StGB gewertet werden. Die Rechtsprechung sieht in der Verfolgungsfahrt ein Wettbewerbselement, wobei das Polizeifahrzeug als zweiter Teilnehmer gilt.
Strafmaß und Konsequenzen
Bei einer strafbaren Verkehrsgefährdung drohen:
- Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe
- Entzug der Fahrerlaubnis
- Bei Fahrlässigkeit maximal 2 Jahre Freiheitsstrafe
Besonders schwerwiegend wird es, wenn während der Flucht:
- Andere Verkehrsteilnehmer konkret gefährdet werden
- Unfälle verursacht werden
- Polizeibeamte oder andere Personen verletzt werden
Die Gerichte prüfen dabei stets den Einzelfall und bewerten, ob eine konkrete Gefährdungssituation vorlag. Nicht jeder Verstoß gegen Verkehrsregeln während einer Flucht führt automatisch zu einer Strafbarkeit.
Welche Rolle spielt ein Geständnis bei der Strafzumessung?
Ein Geständnis kann sich erheblich strafmildernd auswirken, auch wenn es in § 46 StGB nicht ausdrücklich als Strafzumessungskriterium erwähnt wird. Der strafmildernde Effekt eines Geständnisses basiert dabei auf mehreren wichtigen Aspekten.
Bedeutung für die Strafzumessung
Maßgeblich für die Bewertung eines Geständnisses ist, inwieweit darin ein echtes Bekenntnis zu der Tat liegt und Schuldeinsicht sowie Reue zum Ausdruck kommen. Wenn Sie beispielsweise nach einer Verfolgungsfahrt mit Fahrerflucht ein Geständnis ablegen, wird das Gericht besonders darauf achten, ob Sie echte Einsicht zeigen und die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer bereuen.
Bewertungskriterien des Gerichts
Das Gericht berücksichtigt bei der Bewertung eines Geständnisses verschiedene Faktoren:
- Die Erleichterung der Wahrheitsfindung
- Die Übernahme von Verantwortung für die Tat
- Den Beitrag zur Wiederherstellung des Rechtsfriedens
- Die Vermeidung zusätzlicher Belastungen für Geschädigte
Wichtige rechtliche Aspekte
Ein fehlendes Geständnis darf niemals zu Ihren Lasten gewertet werden. Dies folgt aus dem Grundsatz, dass niemand verpflichtet ist, sich selbst zu belasten.
Die Beweislage spielt für den Wert des Geständnisses keine entscheidende Rolle. Auch wenn die Tat bereits durch andere Beweise nachweisbar wäre, kann ein Geständnis dennoch seine volle strafmildernde Wirkung entfalten.
Praktische Bedeutung
Bei einer Verfolgungsfahrt mit Fahrerflucht kann ein Geständnis besonders wertvoll sein, wenn Sie zusätzlich:
- Die Beweggründe Ihres Handelns erklären
- Aufrichtige Reue über die Gefährdung anderer zeigen
- Sich um Schadenswiedergutmachung bemühen
Die strafmildernde Wirkung ist besonders stark, wenn das Geständnis mit konkreten Schritten zur Wiedergutmachung verbunden wird. Dies zeigt dem Gericht, dass Sie nicht nur Ihre Tat eingestehen, sondern auch aktiv Verantwortung für die Folgen übernehmen.
Was sind die rechtlichen Folgen eines Unfalls mit Personenschaden?
Strafrechtliche Konsequenzen
Bei einem Unfall mit Personenschaden liegt in der Regel eine fahrlässige Körperverletzung nach § 229 StGB vor. Der Strafrahmen sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Bei einem tödlichen Unfallausgang kommt eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren in Betracht.
Wenn Sie sich nach dem Unfall unerlaubt vom Unfallort entfernen, begehen Sie eine Unfallflucht nach § 142 StGB. Dies wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet.
Führerscheinrechtliche Folgen
Nach einem Unfall mit Personenschaden drohen erhebliche führerscheinrechtliche Konsequenzen:
- Zwei bis drei Punkte in Flensburg
- Fahrverbot bis zu drei Monaten
- Bei schweren Fällen: Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate
Zivilrechtliche Ansprüche
Der Geschädigte kann verschiedene zivilrechtliche Ansprüche geltend machen:
- Schadensersatz für alle unfallbedingten Kosten wie Arztkosten und Verdienstausfall
- Schmerzensgeld bei nicht nur geringfügigen Verletzungen
- Ersatz von Sachschäden an Kleidung oder anderen beschädigten Gegenständen
Die Ansprüche werden in der Regel von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers reguliert. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach der Schwere der Verletzungen und wird vom Gericht anhand von Schmerzensgeldtabellen bemessen.
Besonderheiten bei schweren Unfällen
Bei besonders schweren Unfällen, wie etwa nach einer Verfolgungsfahrt, erfolgt die strafrechtliche Verfolgung von Amts wegen. In solchen Fällen wird das Verhalten des Unfallverursachers besonders streng bewertet, was sich in höheren Strafen und längeren Fahrerlaubnisentzugszeiten niederschlägt.
Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche beträgt grundsätzlich drei Jahre. Bei schweren Personenschäden kann sie sich auf bis zu 30 Jahre verlängern.
Wie lange gilt ein Führerscheinentzug bei Fahrerflucht?
Bei einer Fahrerflucht hängt die Dauer des Führerscheinentzugs maßgeblich von der Schwere des Vorfalls und der Schadenshöhe ab. Die gesetzliche Sperrfrist liegt zwischen 6 Monaten und 5 Jahren.
Dauer nach Schadenshöhe
Bei einem Sachschaden unter 1.300 Euro wird in der Regel nur ein Fahrverbot von maximal drei Monaten verhängt. Übersteigt der Schaden diese Grenze, droht der Entzug der Fahrerlaubnis für 6 bis 12 Monate.
Verschärfte Sperrfristen
Wenn Sie in den letzten drei Jahren bereits von einer Sperrfrist betroffen waren, beträgt die neue Sperrfrist mindestens ein Jahr. Bei Unfällen mit Personenschaden müssen Sie mit einer Sperrfrist von mindestens 12 Monaten rechnen.
Neuerteilung der Fahrerlaubnis
Eine neue Fahrerlaubnis können Sie frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen. Die Neuerteilung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. In vielen Fällen wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich.
Bei einer rasanten Verfolgungsfahrt mit anschließender Fahrerflucht ist aufgrund der besonderen Schwere des Vorfalls mit einer längeren Sperrfrist zu rechnen, da hier mehrere Verkehrsverstöße zusammenkommen.
Die Sperrfrist beginnt mit dem Tag der Beschlagnahme des Führerscheins. Während dieser Zeit dürfen Sie kein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Straßenverkehrsgefährdung
Eine Straftat nach § 315c StGB, bei der jemand im Straßenverkehr rücksichtslos oder grob verkehrswidrig handelt und dadurch Leib oder Leben anderer Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert konkret gefährdet. Dies kann durch verschiedene Verhaltensweisen geschehen, wie zu schnelles Fahren, Missachtung der Vorfahrt oder Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.
Beispiel: Ein Autofahrer rast mit 100 km/h durch eine Tempo-30-Zone und gefährdet dabei spielende Kinder, die nur durch einen Sprung zur Seite einer Kollision entgehen können.
Nachkonsum
Bezeichnet das bewusste Konsumieren von Alkohol oder Drogen nach einem Verkehrsunfall, um eine zum Unfallzeitpunkt möglicherweise vorhandene Alkoholisierung oder Drogenbeeinflussung zu verschleiern. Dies ist nach § 316 Abs. 1 StGB strafbar, da es die Feststellung der Fahrtüchtigkeit zum Unfallzeitpunkt verhindert.
Beispiel: Ein Unfallverursacher trinkt nach einem Unfall schnell mehrere Schnäpse, um zu behaupten, er habe erst nach dem Unfall Alkohol konsumiert.
Unfallflucht
Auch als „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ (§ 142 StGB) bekannt. Liegt vor, wenn sich ein Unfallbeteiligter vom Unfallort entfernt, ohne die erforderlichen Feststellungen zu seiner Person, seinem Fahrzeug und der Art seiner Beteiligung zu ermöglichen. Die Wartezeit beträgt dabei eine „angemessene Zeit“, in der Regel mindestens 30 Minuten.
Beispiel: Ein Autofahrer beschädigt beim Einparken ein anderes Fahrzeug und fährt einfach weg, ohne seine Kontaktdaten zu hinterlassen.
Führerscheinentzug
Eine strafrechtliche Maßnahme nach § 69 StGB, bei der dem Täter die Fahrerlaubnis entzogen wird. Dies ist zu unterscheiden von der vorübergehenden Sicherstellung des Führerscheins durch die Polizei. Die Entziehung erfolgt durch das Gericht, wenn jemand sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat.
Beispiel: Nach einer Trunkenheitsfahrt entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 315c StGB): Dieser Paragraph behandelt die Gefährdung des Straßenverkehrs. Eine Straftat liegt vor, wenn jemand den Straßenverkehr in einer Weise beeinträchtigt, die die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer erheblich gefährdet. Dies kann durch rücksichtsloses oder fahrlässiges Verhalten geschehen, das zu Unfällen oder anderen gefährlichen Situationen führt.Im vorliegenden Fall fuhr der Angeklagte mit stark überhöhter Geschwindigkeit und driftete in Kurven, wodurch er sowohl den Hund als auch den Fuß des Zeugen K1 verletzte. Sein Verhalten stellte eine erhebliche Gefährdung des Straßenverkehrs dar.
- § 229 StGB): Dieser Paragraph regelt die Körperverletzung und umfasst sowohl vorsätzliche als auch fahrlässige Schädigungen der körperlichen Unversehrtheit einer Person. Fahrlässige Körperverletzung liegt vor, wenn jemand die erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt und dadurch jemand anderen verletzt.Der Angeklagte verursachte durch seine rücksichtlose Fahrweise Verletzungen am Hund und am Zeugen K1, ohne die notwendige Sorgfalt im Straßenverkehr walten zu lassen, was eine fahrlässige Körperverletzung darstellt.
- § 142 StGB): Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, auch Fahrerflucht genannt, ist strafbar, wenn sich der Unfallbeteiligte nach einem Unfall unerlaubt entfernt, ohne die Feststellung der Personalien zu ermöglichen oder Hilfe zu leisten.Nachdem der Angeklagte den Unfall verursacht hatte, entfernte er sich ohne sich um eine Schadensregulierung zu kümmern oder die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, was eine Fahrerflucht darstellt.
- Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 4): Dieses Gesetz regelt den Entzug der Fahrerlaubnis bei erheblichen Verkehrsverstößen. Wenn die Verkehrssicherheit durch das Verhalten eines Fahrers gefährdet wird, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden.Aufgrund der gefährdenden Fahrweise und der Fahrerflucht entschied das Gericht, dem Angeklagten die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen zu entziehen und seinen Führerschein einzuziehen.
- § 52 StGB): Dieser Paragraph beschäftigt sich mit der Strafzumessung und legt fest, wie die Strafe unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls festgelegt wird. Dabei werden auch persönliche und strafrechtliche Vorgeschichten des Täters berücksichtigt.Das Gericht setzte eine Geldstrafe fest und ordnete den Führerscheinentzug an, wobei es die persönlichen Hintergründe und das bisher unbescholtene Strafregister des Angeklagten in die Entscheidung einbezog.
Das vorliegende Urteil
AG Unna – Az.: 81 Ds – 301 Js 409/23 – 48/23 – Urteil vom 19.01.2024
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