Skip to content

Straßenverkehrsgefährdung – Spurwechsel von Beschleunigungsstreifen auf Überholspur BAB

Ein 73-jähriger Mercedes-Fahrer verursachte einen Unfall auf der A5, als er direkt nach dem Auffahren riskant überholte und dabei einen Audi übersah. Das Landgericht Freiburg verurteilte ihn wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Geldstrafe und entzog ihm den Führerschein, da er die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer grob missachtet hatte. Der Unfall hätte laut Gericht durch einfache Beobachtung des Verkehrs im Außenspiegel vermieden werden können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Freiburg (Breisgau)
  • Datum: 11.11.2020
  • Aktenzeichen: 64/20 – 17 Ns 510 Js 17581/20
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Strafrecht, Verkehrsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Angeklagter: Der 73-jährige Angeklagte, im Besitz der Fahrerlaubnis-Klasse B seit 55 Jahren, wurde wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs verurteilt. Er bemühte sich um einen Freispruch oder eine Verurteilung lediglich wegen einer Ordnungswidrigkeit.
  • Zeuge Z01: Führte einen Pkw Audi A4, der regelkonform auf der linken Spur fuhr und durch das Manöver des Angeklagten gefährdet und geschädigt wurde. Bestätigte das Verhalten des Angeklagten.
  • Zeuge Z02: Beobachtete den Unfall und bestätigte die Darstellung, dass der Angeklagte grob verkehrswidrig handelte.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Angeklagte wechselte direkt vom Beschleunigungsstreifen auf die linke Fahrspur der Autobahn, um überholen zu können, ohne dabei den rückwärtigen Verkehr ausreichend zu beachten. Dies führte zu einer Kollision mit einem anderen Fahrzeug, wobei Sachschaden entstand.
  • Kern des Rechtsstreits: Die Frage war, ob der Angeklagte Grob verkehrswidrig und rücksichtslos handelte, indem er den Spurwechsel ohne ausreichende Rücksicht auf den Verkehr ausführte.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Der Angeklagte wurde wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 70 Euro verurteilt. Seine Fahrerlaubnis wurde entzogen, und ihm wurde für drei Monate keine neue Fahrerlaubnis gewährt.
  • Begründung: Das Gericht befand, dass der Angeklagte die Verkehrsregeln grob verletzt hatte, indem er den Spurwechsel unvorsichtig und ohne ausreichende Rückschau durchführte. Dies wurde als rücksichtslos im Sinne der Strafvorschriften bewertet.
  • Folgen: Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine Berufungskosten, seine Fahrerlaubnis bleibt für mindestens drei Monate gesperrt. Das Urteil verdeutlicht die Notwendigkeit gründlicher Verkehrsbeobachtung bei Spurwechseln und betont die erhöhten Sorgfaltspflichten auf Autobahnen.

Rechtsfolgen beim unachtsamen Fahrstreifenwechsel: Ein Fall aus dem Straßenverkehr

Im Straßenverkehr ist das richtige Fahrverhalten entscheidend für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Besonders beim Wechseln der Spur, wie zum Beispiel vom Beschleunigungsstreifen auf die Überholspur einer Autobahn, müssen bestimmte Verkehrsregeln beachtet werden. Ein unachtsamer Fahrstreifenwechsel kann schnell zu Verkehrsunfällen führen, die nicht nur die beteiligten Fahrzeuge, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Die Einhaltung des Sicherheitsabstands und das rechtzeitige Blinker setzen sind hierbei unerlässlich, um die Gefahr einer Straßenverkehrsgefährdung zu minimieren.

In der folgenden Analyse wird ein konkreter Fall betrachtet, der die rechtlichen Konsequenzen eines solchen Fahrverhaltens beleuchtet und auf die zugrunde liegenden Aspekte des Verkehrsrechts eingeht.

Der Fall vor Gericht


Riskantes Auffahrmanöver auf der Autobahn führt zu Führerscheinentzug

Mercedes wechselt direkt nach Beschleunigungsstreifen vor Audi auf die Überholspur
(Symbolfoto: Ideogram gen.)

Das Landgericht Freiburg hat einen 73-jährigen Autofahrer wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Geldstrafe verurteilt. Der erfahrene Fahrer hatte auf der A5 ein gefährliches Überholmanöver durchgeführt, bei dem es zu einem Unfall kam.

Gefährliches Überholmanöver direkt nach der Autobahnauffahrt

Der Angeklagte fuhr mit seinem Mercedes E400 über die Autobahnauffahrt auf die A5 auf. Statt sich zunächst in den fließenden Verkehr einzuordnen, versuchte er unmittelbar vom Beschleunigungsstreifen über die rechte Fahrspur auf die Überholspur zu wechseln. Bei diesem Manöver kollidierte sein Fahrzeug mit einem bereits auf der linken Spur fahrenden Audi A4, der mit etwa 150 km/h unterwegs war. Der Audi-Fahrer konnte trotz Ausweichmanöver einen Zusammenstoß nicht mehr verhindern und kollidierte anschließend mit der Mittelleitplanke. Am Audi entstand ein Schaden von etwa 7.000 Euro.

Mangelnde Verkehrsbeobachtung als Unfallursache

Das Gericht stellte fest, dass der Mercedes-Fahrer den rückwärtigen Verkehr nicht ausreichend beobachtet hatte. Er hatte lediglich einen kurzen Blick in den Innenspiegel geworfen und den Außenspiegel nicht genutzt. Der Sachverständige kam zu dem Schluss, dass der Angeklagte das herannahende Fahrzeug überhaupt nicht wahrgenommen haben konnte, da es bei einem kurzen Blick in den Innenspiegel nicht sichtbar war.

Gerichtliche Bewertung des Fahrverhaltens

Das Landgericht stufte das Verhalten des Angeklagten als grob verkehrswidrig und rücksichtslos ein. Der Fahrer hatte aus Sicht des Gerichts die eigenen Interessen des ungestörten Vorankommens über die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer gestellt. Erschwerend kamen zwei frühere Verkehrsverstöße hinzu: ein Abstandsverstoß aus dem Jahr 2016 und eine Alkoholfahrt aus dem Jahr 2019.

Strafe und Führerscheinentzug

Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 70 Euro. Zusätzlich wurde dem Angeklagten die Fahrerlaubnis entzogen. Eine Neuerteilung ist für die Dauer von drei Monaten ausgeschlossen. Bei der Festlegung der Sperrfrist berücksichtigte das Gericht, dass sich der Führerschein bereits seit dem Unfalltag bei der Staatsanwaltschaft befand und der Angeklagte als Anwalt beruflich auf sein Fahrzeug angewiesen war.

Rechtliche Pflichten beim Autobahnauffahren

Das Urteil betont die besonderen Sorgfaltspflichten beim Auffahren auf die Autobahn. Ein Autofahrer muss sich zunächst in den Verkehrsfluss einfügen und die Verkehrssituation gründlich erfassen, bevor er Überholvorgänge einleitet. Dabei muss er bei normalen Straßenverhältnissen damit rechnen, dass sich andere Fahrzeuge mit Geschwindigkeiten von 150 bis 200 km/h nähern können.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil stellt klar, dass ein direkter Wechsel vom Beschleunigungsstreifen auf die Überholspur der Autobahn als grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten eingestuft wird. Autofahrer müssen sich beim Auffahren auf die Autobahn zunächst in den Verkehrsfluss einfügen und die Verkehrssituation gründlich erfassen, bevor sie Überholvorgänge einleiten. Ein bloßer Blick in den Innenspiegel reicht nicht aus – es müssen auch der Außenspiegel genutzt und ein Schulterblick durchgeführt werden. Die Einschätzung als „normaler Fahrfehler“ wird bei solch riskantem Verhalten regelmäßig abgelehnt.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie auf der Autobahn auffahren, müssen Sie besonders vorsichtig sein und sich ausreichend Zeit nehmen, um sich in den Verkehr einzufädeln. Beobachten Sie vor einem Überholvorgang sorgfältig den rückwärtigen Verkehr durch Innen- und Außenspiegel sowie Schulterblick. Rechnen Sie dabei mit sehr schnell fahrenden Fahrzeugen von bis zu 200 km/h. Ein vorschneller Spurwechsel kann nicht nur zu einem Unfall führen, sondern auch strafrechtliche Folgen haben – von einer Geldstrafe bis hin zum Führerscheinentzug. Gerade wenn Sie beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen sind, kann ein solcher Verstoß erhebliche Auswirkungen auf Ihre Existenz haben.


Benötigen Sie Hilfe?

Nach einem Verkehrsverstoß auf der Autobahn steht oft mehr auf dem Spiel als nur ein Bußgeld – besonders wenn Ihr Führerschein und damit Ihre berufliche Existenz bedroht sind. Unsere Experten für Verkehrsrecht haben bereits zahlreiche Mandanten in vergleichbaren Situationen erfolgreich unterstützt und prüfen Ihren individuellen Fall auf mögliche Verteidigungs- und Handlungsoptionen. Ein vertrauliches Gespräch kann hier der erste Schritt zur Lösung sein. ✅ Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Sorgfaltspflichten gelten beim Auffahren auf die Autobahn?

Beim Auffahren auf die Autobahn haben Sie als auffahrender Verkehrsteilnehmer keine Vorfahrt. Der fließende Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat grundsätzlich Vorrang.

Grundlegende Sorgfaltspflichten

Sie müssen beim Auffahren auf die Autobahn zügig beschleunigen und die gesamte Länge des Beschleunigungsstreifens ausnutzen. Ihre Geschwindigkeit sollte dabei der Fließgeschwindigkeit auf der rechten Autobahnfahrspur angepasst sein, idealerweise etwa 100 km/h.

Beobachtungs- und Anpassungspflichten

Der Verkehr auf der Autobahn muss während des gesamten Auffahrvorgangs aufmerksam beobachtet werden. Setzen Sie den Blinker frühzeitig und behalten Sie den Verkehr über den linken Außenspiegel im Blick. Vor dem Spurwechsel ist ein Schulterblick zur Kontrolle des toten Winkels zwingend erforderlich.

Besondere Verhaltensregeln

Auf dem Beschleunigungsstreifen dürfen Sie schneller fahren als die Fahrzeuge auf der Hauptfahrbahn und diese auch rechts überholen, sofern Sie dabei niemanden gefährden. Vermeiden Sie dabei ruckartige Fahrmanöver, da diese bei hohem Tempo zu schweren Unfällen führen können.

Bei einem Auffahrunfall haftet in der Regel der Spurwechselnde, wobei eine Teilschuld des anderen Verkehrsteilnehmers möglich ist, wenn dieser etwa unerwartet beschleunigt hat. Die Sorgfaltspflicht bedeutet auch, dass Sie Ihr Fahrverhalten stets an die jeweilige Verkehrssituation anpassen müssen.


zurück

Welche rechtlichen Konsequenzen drohen bei einem gefährlichen Spurwechsel auf der Autobahn?

Ein gefährlicher Spurwechsel auf der Autobahn stellt einen Verstoß gegen § 7 Absatz 5 StVO dar und kann erhebliche rechtliche Folgen nach sich ziehen.

Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder

Bei einem gefährlichen Spurwechsel ohne Unfallfolge wird der Verstoß als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Fehlender Blinker oder mangelnde Rücksichtnahme beim Spurwechsel führen zu einem Bußgeld. Besonders schwerwiegend wird ein Spurwechsel ohne Ankündigung auf der Autobahn geahndet, wenn dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.

Strafrechtliche Konsequenzen

Kommt es durch einen gefährlichen Spurwechsel zu einer konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, kann der Tatbestand der Straßenverkehrsgefährdung nach § 315c StGB erfüllt sein. In diesem Fall droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.

Haftung bei Unfällen

Bei einem Unfall haftet grundsätzlich der Spurwechselnde. Dies basiert auf dem Beweis des ersten Anscheins, wonach vermutet wird, dass der Spurwechselnde den Unfall verursacht hat. Eine Teilschuld des anderen Verkehrsteilnehmers ist nur möglich, wenn dieser beispielsweise plötzlich beschleunigt hat.

Führerscheinrechtliche Folgen

Bei besonders gefährlichen Spurwechselmanövern kann neben einer Geldstrafe auch ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis als Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet werden. Dies gilt insbesondere bei grob verkehrswidrigem und rücksichtslosem Verhalten.


zurück

Wie wird eine grob verkehrswidrige und rücksichtslose Fahrweise rechtlich definiert?

Eine grob verkehrswidrige und rücksichtslose Fahrweise setzt sich aus zwei rechtlich unterschiedlichen Komponenten zusammen, die beide erfüllt sein müssen.

Grob verkehrswidrig

Grob verkehrswidrig ist ein besonders schwerwiegender Verstoß gegen Verkehrsvorschriften, der objektiv eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs darstellt. Wenn Sie beispielsweise die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als das Doppelte überschreiten oder bei sehr schlechter Sicht überholen, liegt ein grob verkehrswidriges Verhalten vor.

Rücksichtslos

Rücksichtslos handelt, wer sich aus eigensüchtigen Gründen oder aus Gleichgültigkeit über seine Pflichten als Verkehrsteilnehmer hinwegsetzt. Dies ist der Fall, wenn Sie völlig unbekümmert um die möglichen Folgen Ihres Verhaltens einfach drauflos fahren. Es geht dabei nicht um bloße Gedankenlosigkeit, sondern um ein extrem verwerfliches Verhalten.

Typische Beispiele

Folgende Verhaltensweisen werden regelmäßig als grob verkehrswidrig und rücksichtslos eingestuft:

  • Wettfahrten zwischen Kraftfahrzeugen auf belebten Straßen
  • Ausnutzen eines Raststättengeländes zum Rechtsüberholen auf der Autobahn
  • Gefährdendes Überholen unmittelbar vor schlecht einsehbaren Kurven
  • Bedrängende Fahrweise mit nur einem Meter Abstand bei hoher Geschwindigkeit

Bei einem Spurwechsel auf der Autobahn liegt eine grob verkehrswidrige und rücksichtslose Fahrweise vor, wenn der Spurwechsel ohne vorherige Ankündigung durch den Fahrtrichtungsanzeiger und in einem zu kurzen Abstand zum herannahenden Fahrzeug erfolgt.

Die rechtliche Bewertung erfolgt stets im Einzelfall und berücksichtigt die konkrete Verkehrssituation. Auch ein einmaliger schwerer Verstoß kann als grob verkehrswidrig und rücksichtslos eingestuft werden, selbst wenn Sie sich ansonsten stets vorbildlich im Straßenverkehr verhalten.


zurück

Welche Rolle spielen frühere Verkehrsverstöße bei der Strafzumessung?

Frühere Verkehrsverstöße haben einen erheblichen Einfluss auf die Strafzumessung bei neuen Verkehrsdelikten. Bei der Beurteilung eines aktuellen Verkehrsverstoßes berücksichtigt das Gericht die Vorbelastungen als wesentlichen Faktor für die Persönlichkeit und das bisherige Verhalten im Straßenverkehr.

Auswirkungen auf die Strafhöhe

Wenn Sie bereits früher im Straßenverkehr straffällig geworden sind, wirkt dies in der Regel strafschärfend. Dies gilt besonders bei einschlägigen Vorstrafen, also bei ähnlichen Verkehrsdelikten. Die Gerichte gehen dann davon aus, dass frühere Sanktionen nicht ausreichend abschreckend gewirkt haben.

Bedeutung der Rückfallgeschwindigkeit

Die zeitliche Nähe zwischen den Verstößen spielt eine wichtige Rolle. Wenn Sie kurz nach einer Verurteilung oder während einer laufenden Bewährung erneut straffällig werden, führt dies zu einer deutlich härteren Bestrafung. Bei mehrfachen Verstößen droht statt einer Geldstrafe auch eine Freiheitsstrafe.

Verjährungsfristen

Nicht alle Vorstrafen werden unbegrenzt berücksichtigt. Je nach Schwere des Verkehrsdelikts gelten unterschiedliche Verjährungsfristen:

  • 3 Jahre bei leichteren Delikten
  • 5 Jahre bei mittelschweren Delikten
  • 10 Jahre bei schweren Verkehrsstraftaten

Die Verjährung beginnt direkt nach Beendigung der Tat. Nach Ablauf dieser Fristen dürfen die früheren Verstöße bei der Strafzumessung nicht mehr berücksichtigt werden.


zurück

Wie kann man nach einem Führerscheinentzug die Fahrerlaubnis schnellstmöglich wiedererlangen?

Antragstellung und Timing

Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis können Sie bereits sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen. Die Sperrfrist dauert durchschnittlich neun bis elf Monate, kann aber je nach Schwere des Delikts zwischen drei Monaten und fünf Jahren variieren.

Möglichkeiten zur Sperrfristverkürzung

Eine Verkürzung der Sperrfrist ist möglich, wenn diese bereits mindestens drei Monate andauert. Bei Wiederholungstätern muss mindestens ein Jahr vergangen sein. Für eine erfolgreiche Verkürzung ist der Nachweis der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen erforderlich.

Erforderliche Nachweise

Für die Wiedererteilung müssen Sie folgende Unterlagen bei der Fahrerlaubnisbehörde einreichen:

  • Aktueller Sehtest
  • Biometrisches Passfoto
  • Strafbefehl oder Gerichtsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Eventuell eine ärztliche Untersuchungsbescheinigung

Alternative nach 15 Jahren

Nach 15 Jahren besteht die Möglichkeit, den Führerschein ohne MPU wiederzuerlangen. Dies basiert auf den Tilgungsfristen nach § 29 StVG. Voraussetzung ist, dass in den ersten fünf Jahren nach dem Entzug keine weiteren Verkehrsauffälligkeiten vorliegen.


zurück


Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs

Ein Straftatbestand nach § 315c StGB, der vorliegt wenn jemand im Straßenverkehr durch grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet. Die Fahrlässigkeit bezieht sich darauf, dass der Täter die Gefährdung nicht beabsichtigt, sie aber durch sein unbedachtes Handeln in Kauf nimmt. Beispiel: Ein Autofahrer überholt trotz unübersichtlicher Verkehrslage und zwingt andere zu Ausweichmanövern.


Zurück

Grob verkehrswidrig und rücksichtslos

Bezeichnet ein Verhalten im Straßenverkehr, das besonders schwerwiegend gegen Verkehrsvorschriften verstößt (§ 315c StGB) und dabei die Rechte und Sicherheitsbedürfnisse anderer Verkehrsteilnehmer missachtet. Es geht über eine einfache Verkehrsordnungswidrigkeit deutlich hinaus. Beispiel: Dichtes Auffahren bei hoher Geschwindigkeit oder gefährliche Spurwechsel ohne Rücksicht auf andere.


Zurück

Tagessatz

Eine Berechnungseinheit bei Geldstrafen nach § 40 StGB, deren Höhe sich nach dem täglichen Nettoeinkommen des Verurteilten richtet. Die Anzahl der Tagessätze spiegelt die Schwere der Tat wider, während die Höhe des einzelnen Tagessatzes die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters berücksichtigt. Beispiel: Bei einem Nettoeinkommen von 3.000 € könnte ein Tagessatz 100 € betragen.


Zurück

Sperrfrist

Der Zeitraum nach § 69a StGB, in dem nach einem Führerscheinentzug keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Sie dient der Sicherung des Straßenverkehrs vor ungeeigneten Fahrzeugführern und soll eine erzieherische Wirkung entfalten. Die Dauer wird vom Gericht festgelegt und richtet sich nach der Schwere des Verkehrsverstoßes und der Prognose für künftiges Verkehrsverhalten.


Zurück

Besondere Sorgfaltspflichten

Erhöhte Anforderungen an das Verhalten im Straßenverkehr nach § 1 StVO in bestimmten Situationen, die ein besonders umsichtiges und vorsichtiges Handeln erfordern. Diese gehen über die allgemeinen Verhaltensregeln hinaus. Beispiel: Beim Einfahren auf die Autobahn muss besonders aufmerksam der fließende Verkehr beobachtet und die Geschwindigkeit angepasst werden.

Zurück


Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 315c StGB (Fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs): Dieser Paragraph regelt die strafbare Handlung der Gefährdung des Straßenverkehrs durch grob verkehrswidriges Verhalten, das zu einer Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer führt. Im vorliegenden Fall ist der Angeklagte wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs verurteilt worden, da sein Fahrmanöver auf der Autobahn als rücksichtslos und gefährlich eingestuft wurde, was zu einem Risiko für andere Verkehrsteilnehmer führte.
  • § 69 StGB (Entziehung der Fahrerlaubnis): Hier wird festgelegt, unter welchen Voraussetzungen einem Fahrzeugführer die Fahrerlaubnis entzogen werden kann. Die Entscheidung zur Entziehung der Fahrerlaubnis im konkreten Fall stützt sich auf die Gefährlichkeit des Verhaltens des Angeklagten, die in direktem Zusammenhang mit der ausgeübten Fahrweise steht und die Verkehrssicherheit erheblich gefährdet hat.
  • § 69a StGB (Entziehung der Fahrerlaubnis bei besonders schwerem Fall): Dieser Paragraph beschreibt die Umstände, unter denen die Entziehung der Fahrerlaubnis zwingend erforderlich ist, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Der Angeklagte wurde in diesem Fall als grob verkehrswidrig handelnd betrachtet, was die richterliche Entscheidung zur sofortigen Entziehung der Fahrerlaubnis und den damit verbundenen Führerscheinentzug rechtfertigt.
  • § 25 StVG (Verantwortlichkeit des Fahrzeugführers): Dieser Paragraph legt die Grundsätze der Verantwortlichkeit für Verkehrsverstöße bei Fahrzeugführern fest. Der Angeklagte hat durch sein Verhalten die allgemeinen Sorgfaltspflichten im Straßenverkehr missachtet, was zu seiner Verurteilung wegen einer schwerwiegenden Verkehrsgefährdung führte.
  • § 1 Abs. 2 StVG (Strafbarkeit im Straßenverkehr): Diese Vorschrift stellt klar, dass im Straßenverkehr auch Fahrlässigkeit strafbar sein kann, wenn sie zu einer Gefährdung führt. Der Verstoß des Angeklagten gegen die anerkannten Verkehrsregeln und die versuchte Überholung ohne ausreichende Vorsicht wird hier als fahrlässig eingestuft, was die Grundlage für die Verurteilung darstellt.

Das vorliegende Urteil

LG Freiburg (Breisgau) – Az.: 64/20 – 17 Ns 510 Js 17581/20 – Urteil vom 11.11.2020


* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Unsere Hilfe im Strafrecht

Wir sind Ihr Ansprechpartner in Sachen Strafrecht und Verkehrsstrafrecht. Nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf.

Rechtsanwälte Kotz - Kreuztal

Rechtstipps aus dem Strafrecht

Unsere Kontaktinformationen

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!