Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Der Fall vor Gericht
- E-Scooter-Fahrt unter Alkoholeinfluss: Gericht in Kaiserslautern fällt Urteil
- Geldstrafe und Fahrverbot für Alkoholisierte E-Scooter-Fahrt
- Ratenzahlung der Geldstrafe ermöglicht
- Beschränkter Einspruch des Angeklagten führte zur Rechtskraft der Schuldfrage
- Kurze Fahrtstrecke und Geständnis wirken strafmildernd
- Fahrverbot trotz E-Scooter: Führerscheinrelevanz von Trunkenheitsfahrten
- Vorherige Geschwindigkeitsübertretung im Fahreignungsregister
- § 316 StGB: Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr als Rechtsgrundlage
- § 44 StGB: Das Fahrverbot als Nebenstrafe
- Kosten des Verfahrens trägt der Angeklagte
- Bedeutung des Urteils für Betroffene und E-Scooter-Fahrer
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Benötigen Sie Hilfe?
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Welche Promillegrenzen gelten für E-Scooter-Fahrer in Deutschland?
- Welche Strafen drohen bei einer Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter?
- Kann eine Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter zum Verlust des Führerscheins führen?
- Was bedeutet ein Fahrverbot und wie wirkt es sich auf meine Fahrerlaubnis aus, wenn ich mit einem E-Scooter betrunken fahre?
- Welche Möglichkeiten habe ich, gegen einen Strafbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr mit einem E-Scooter vorzugehen?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: AG Kaiserslautern
- Datum: 07.06.2023
- Aktenzeichen: 9 Cs 6070 Js 6055/23
- Verfahrensart: Strafverfahren wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr (auf Grundlage eines Strafbefehls)
- Rechtsbereiche: Strafrecht, Verkehrsrecht
- Beteiligte Parteien:
- Angeklagter: Person, die sich der fahrlässigen Trunkenheit im Verkehr schuldig gemacht hat; er legte Geständnis ab, hatte keine Vorstrafen, wies aber eine wechselhafte wirtschaftliche Situation auf (frühere Beschäftigung als Veranstaltungsplaner, aktuell Arbeitslosigkeit) und berief sich darauf, dass er mit dem E-Scooter nur wenige Meter gefahren sei.
- Staatsanwaltschaft: Verfolgte den Vorwurf der fahrlässigen Trunkenheit im Verkehr und stützte sich dabei auf den bereits rechtskräftig gewordenen Strafbefehl des Amtsgerichts Kaiserslautern.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Angeklagte wurde über einen Strafbefehl für fahrlässige Trunkenheit im Verkehr verurteilt, nachdem er mit einem E-Scooter – laut eigener Aussage nur wenige Meter – von einer Apotheke zur Polizeiinspektion gefahren war. Dabei spielten auch seine wirtschaftlichen Umstände eine Rolle.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Bewertung der Strafzumessung, wobei mildernde Umstände wie das Geständnis, das Fehlen von Vorstrafen und die extrem kurze Fahrtstrecke gegen die gesetzlichen Sanktionen abgewogen wurden.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung:
- Verurteilung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Euro (insgesamt 900 Euro), zahlbar ab dem 01.07.2023 in monatlichen Raten von 50 Euro, wobei bei Verzug der gesamte Restbetrag sofort fällig wird.
- Verhängung eines Fahrverbots von insgesamt 5 Monaten, wobei die Zeit der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis (seit dem 18.03.2023) angerechnet wird.
- Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen.
- Begründung:
- Das Gericht wog das Geständnis, das Fehlen von Vorstrafen und die sehr kurze Strecke der Fahrt als mildernde Umstände ab.
- Die wirtschaftlichen Verhältnisse führten zur Festsetzung eines Tagessatzes von 30 Euro und zur Gewährung der Ratenzahlung.
- Das Fahrverbot wurde als angemessen erachtet, insbesondere unter Einbeziehung der bereits vorläufig entzogenen Fahrerlaubnismonate.
- Folgen:
- Der Angeklagte muss die festgesetzte Geldstrafe gemäß den vereinbarten Raten zahlen, wobei bei Zahlungsverzug der Restbetrag sofort fällig wird.
- Er ist für insgesamt 5 Monate vom Führen von Fahrzeugen ausgeschlossen.
- Zudem trägt er die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
- Entscheidung:
Der Fall vor Gericht
E-Scooter-Fahrt unter Alkoholeinfluss: Gericht in Kaiserslautern fällt Urteil

Das Amtsgericht Kaiserslautern hat in einem aktuellen Urteil vom 07. Juni 2023 einen Mann wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr auf einem E-Scooter verurteilt. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die zunehmende Relevanz von E-Scootern im Straßenverkehr und die damit verbundenen rechtlichen Fragen, insbesondere im Hinblick auf Alkohol am Steuer.
Geldstrafe und Fahrverbot für Alkoholisierte E-Scooter-Fahrt
Das Gericht verhängte gegen den Angeklagten eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Euro, was insgesamt 900 Euro entspricht. Zusätzlich wurde ein Fahrverbot von fünf Monaten ausgesprochen. Die Zeit der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis wurde dabei angerechnet. Das Urteil zeigt die Ernsthaftigkeit, mit der Alkoholfahrten, auch auf vermeintlich harmlosen E-Scootern, von den Gerichten geahndet werden.
Ratenzahlung der Geldstrafe ermöglicht
Um dem Angeklagten die Begleichung der Geldstrafe zu erleichtern, gewährte das Gericht eine Ratenzahlung. Ab dem 1. Juli 2023 kann der Verurteilte die Strafe in monatlichen Raten von 50 Euro abstottern. Diese Regelung soll sicherstellen, dass die finanzielle Belastung für den Angeklagten tragbar bleibt, während gleichzeitig die Strafe ihre Wirkung entfaltet. Allerdings droht bei Zahlungsverzug die sofortige Fälligkeit des gesamten Restbetrags.
Beschränkter Einspruch des Angeklagten führte zur Rechtskraft der Schuldfrage
Der Angeklagte hatte ursprünglich gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts Kaiserslautern Einspruch eingelegt. Diesen Einspruch beschränkte er jedoch auf den Rechtsfolgenausspruch, also die Höhe der Strafe. Dadurch wurde die im Strafbefehl getroffene Feststellung der Schuld und des Sachverhalts rechtskräftig. Das bedeutet, dass die Tat an sich, die Trunkenheitsfahrt, nicht mehr in Frage stand und das Gericht sich nur noch mit der angemessenen Strafe auseinandersetzen musste.
Kurze Fahrtstrecke und Geständnis wirken strafmildernd
In der Urteilsbegründung hob das Gericht strafmildernde Umstände hervor. So wurde berücksichtigt, dass der Angeklagte geständig war und keine Vorstrafen hatte. Zudem handelte es sich um eine sehr kurze Fahrtstrecke von lediglich fünf Metern. Diese Umstände führten dazu, dass das Gericht die Geldstrafe und das Fahrverbot im moderaten Bereich ansiedelte. Dennoch verdeutlicht das Urteil, dass auch kurze Fahrten unter Alkoholeinfluss strafrechtliche Konsequenzen haben.
Fahrverbot trotz E-Scooter: Führerscheinrelevanz von Trunkenheitsfahrten
Obwohl es sich um eine Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter handelte, wurde ein Fahrverbot verhängt, das sich auf die Fahrerlaubnis des Angeklagten erstreckt. Dies unterstreicht die Auffassung der Gerichte, dass Trunkenheitsfahrten generell die Fahreignung in Frage stellen, unabhängig vom benutzten Fahrzeug. Ein Fahrverbot dient in solchen Fällen nicht nur der Sanktionierung der konkreten Tat, sondern auch dem Schutz der Allgemeinheit vor ungeeigneten Verkehrsteilnehmern.
Vorherige Geschwindigkeitsübertretung im Fahreignungsregister
Zusätzlich zu den aktuellen Umständen wurde im Rahmen der Strafzumessung eine frühere Eintragung des Angeklagten im Fahreignungsregister berücksichtigt. Diese Eintragung resultierte aus einer Geschwindigkeitsübertretung außerhalb geschlossener Ortschaften. Auch wenn diese frühere Verfehlung nicht direkt mit Alkohol in Verbindung stand, zeigt sie ein Fehlverhalten im Straßenverkehr und wurde daher in die Gesamtbetrachtung einbezogen.
§ 316 StGB: Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr als Rechtsgrundlage
Das Urteil basiert auf § 316 Absatz 1 und 2 des Strafgesetzbuches (StGB). Diese Norm stellt die Trunkenheit im Verkehr unter Strafe. Absatz 1 erfasst dabei die allgemeine Trunkenheit im Verkehr, während Absatz 2 sich auf Fälle bezieht, in denen die Trunkenheit fahrlässig verursacht wurde. Im vorliegenden Fall wurde der Angeklagte der fahrlässigen Trunkenheit im Verkehr schuldig gesprochen, was bedeutet, dass er die Alkoholisierung zwar nicht vorsätzlich herbeigeführt haben muss, aber die Gefährdung des Straßenverkehrs durch seine Alkoholisierung hätte erkennen und vermeiden können.
§ 44 StGB: Das Fahrverbot als Nebenstrafe
Das verhängte Fahrverbot stützt sich auf § 44 StGB. Diese Vorschrift ermöglicht es Gerichten, neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe auch ein Fahrverbot als Nebenstrafe zu verhängen, wenn im Zusammenhang mit der Straftat ein Kraftfahrzeug geführt oder bedient wurde. Auch wenn E-Scooter rechtlich nicht immer als Kraftfahrzeuge im engeren Sinne gelten, werden sie im Kontext von § 44 StGB und Trunkenheitsfahrten oft entsprechend behandelt, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Kosten des Verfahrens trägt der Angeklagte
Wie in Strafverfahren üblich, wurde der Angeklagte dazu verurteilt, die Kosten des Verfahrens sowie seine eigenen notwendigen Auslagen zu tragen. Dies ist eine weitere finanzielle Konsequenz des Urteils und soll verdeutlichen, dass strafbares Verhalten nicht nur mit Geld- oder Fahrverboten, sondern auch mit den Kosten des Rechtsstreits verbunden ist. Diese Kosten können je nach Verfahrensdauer und Umfang erheblich sein.
Bedeutung des Urteils für Betroffene und E-Scooter-Fahrer
Dieses Urteil des Amtsgerichts Kaiserslautern hat eineSignalwirkung für alle E-Scooter-Fahrer und die breitere Öffentlichkeit. Es macht deutlich, dass diePromillegrenzen und Strafvorschriften im Straßenverkehr auch für E-Scooter gelten. Viele Menschen unterschätzen möglicherweise die rechtlichen Konsequenzen von Alkoholfahrten mit E-Scootern, da diese Fahrzeuge oft als Spielzeug oder Fortbewegungsmittel für kurze Strecken wahrgenommen werden.
Das Urteil zeigt jedoch unmissverständlich, dass auch E-Scooter-Fahrer, die alkoholisiert unterwegs sind, mit empfindlichen Strafen rechnen müssen. Dazu gehören nicht nur Geldstrafen, sondern auch Fahrverbote, die sich auf alle Führerscheinklassen erstrecken können. Betroffene sollten sich daher bewusst sein, dass die Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss, unabhängig vom Fahrzeugtyp, kein Kavaliersdelikt ist, sondern ernste rechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Es ist ratsam, auf Alkohol zu verzichten, wenn man plant, einen E-Scooter im öffentlichen Raum zu nutzen, um Bußgelder, Punkte in Flensburg und sogar Fahrverbote zu vermeiden. Die vermeintliche Bequemlichkeit und Flexibilität von E-Scootern darf nicht dazu verleiten, die Verkehrsregeln und die eigene Verantwortung für die Sicherheit im Straßenverkehr zu vernachlässigen.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil zeigt, dass auch kurze Fahrten mit einem E-Scooter unter Alkoholeinfluss als fahrlässige Trunkenheit im Verkehr geahndet werden. Bei einem geständigen Ersttäter kann die Strafe moderat ausfallen (30 Tagessätze), jedoch wird ein mehrmonatiges Fahrverbot verhängt. Die persönlichen Umstände des Angeklagten (Arbeitslosigkeit, Einkommenssituation) werden bei der Festsetzung der Tagessatzhöhe und der Möglichkeit zur Ratenzahlung berücksichtigt. Die Beschränkung des Einspruchs auf den Rechtsfolgenausspruch kann eine sinnvolle Strategie sein, um die Strafe zu mildern, ohne die Schuldfeststellung anzufechten.
Benötigen Sie Hilfe?
Herausforderungen bei E-Scooter-Fahrten unter Alkoholeinfluss
Wer sich in einer Situation befindet, in der eine alkoholbedingte Fahrt mit einem E-Scooter rechtliche Konsequenzen nach sich zieht, steht oft vor komplexen Fragestellungen. Bereits kleinere Ver können finanzielle Belastungen und Einschränkungen im Straßenverkehr zur Folge haben. Ein solches Szenario erfordert eine sorgfältige Überprüfung der individuellen Umstände, um alle relevanten Aspekte des Falls präzise zu erfassen.
Wir unterstützen Sie bei der Analyse Ihrer rechtlichen Situation und helfen Ihnen dabei, die verschiedenen Konsequenzen sachgerecht abzuwägen. Mit einer klaren und fundierten Beratung legen wir die Grundlagen dafür, dass Sie gut auf die nächsten Schritte vorbereitet sind. Wir laden Sie ein, gemeinsam mit uns Ihre Angelegenheit zu besprechen und die möglichen Handlungsoptionen zu beleuchten.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Promillegrenzen gelten für E-Scooter-Fahrer in Deutschland?
Für E-Scooter-Fahrer in Deutschland gelten dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer. E-Scooter werden rechtlich als Kraftfahrzeuge eingestuft, wodurch die Regelungen des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) Anwendung finden. Wenn Sie einen E-Scooter nutzen, müssen Sie folgende Promillegrenzen beachten:
0,0 Promille-Grenze
Diese Grenze gilt für:
- Fahranfänger in der Probezeit
- Fahrer unter 21 Jahren
Wenn Sie zu dieser Gruppe gehören und mit Alkohol im Blut E-Scooter fahren, müssen Sie mit einem Bußgeld von 250 Euro, einem Punkt in Flensburg und weiteren Konsequenzen wie einer Probezeitverlängerung rechnen.
0,5 Promille-Grenze
Ab 0,5 Promille begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Die Konsequenzen sind:
- Beim ersten Verstoß: 500 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg
- Bei Wiederholungstaten steigen die Strafen auf bis zu 1.500 Euro Bußgeld und drei Monate Fahrverbot.
1,1 Promille-Grenze
Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor. Sie gelten als absolut fahruntüchtig. Die Folgen sind:
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
- Führerscheinentzug
- Drei Punkte in Flensburg
Relative Fahruntüchtigkeit
Bereits ab 0,3 Promille können Sie sich strafbar machen, wenn Sie alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigen oder einen Unfall verursachen. Dies wird als relative Fahruntüchtigkeit bezeichnet und kann ähnliche Strafen wie bei der absoluten Fahruntüchtigkeit nach sich ziehen.
Beachten Sie, dass einige Gerichte Trunkenheitsfahrten mit E-Scootern als weniger gefährlich im Vergleich zu Autofahrten bewerten. Andere Gerichte sehen jedoch keinen Grund für eine mildere Behandlung. Ein aktuelles Urteil des OLG Frankfurt bestätigt, dass auch bei einer Trunkenheitsfahrt auf einem E-Scooter die Fahrerlaubnis entzogen werden kann.
Wenn Sie einen E-Scooter nutzen möchten, ist es ratsam, gänzlich auf Alkohol zu verzichten. Die rechtlichen und gesundheitlichen Risiken sind erheblich und können schwerwiegende Folgen für Ihre Mobilität und Ihre persönliche Situation haben.
Welche Strafen drohen bei einer Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter?
Bei einer Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter drohen Ihnen ähnliche Strafen wie beim Autofahren unter Alkoholeinfluss. Die Höhe der Strafe richtet sich nach Ihrem Blutalkoholwert und ob es sich um einen Wiederholungsfall handelt.
Strafen ab 0,5 Promille
Wenn Sie mit einem Blutalkoholwert von 0,5 Promille oder mehr auf einem E-Scooter erwischt werden, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Folgende Strafen erwarten Sie:
- Ersttäter: 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot
- Zweittäter: 1000 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 3 Monate Fahrverbot
- Dritttäter: 1500 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 3 Monate Fahrverbot
Stellen Sie sich vor, Sie fahren nach einer Feier mit 0,6 Promille auf einem E-Scooter nach Hause. Werden Sie von der Polizei kontrolliert, müssen Sie als Ersttäter mit einem Bußgeld von 500 Euro rechnen.
Strafen ab 1,1 Promille
Ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille gelten Sie als absolut fahruntüchtig. In diesem Fall begehen Sie eine Straftat nach § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr). Die Folgen sind deutlich schwerwiegender:
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
- 3 Punkte in Flensburg
- Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate bis zu 5 Jahren
Wenn Sie beispielsweise mit 1,2 Promille auf einem E-Scooter fahren, droht Ihnen der Verlust Ihres Führerscheins – auch für das Autofahren.
Besondere Fälle
In manchen Fällen können die Strafen abgemildert werden. Wenn Sie nur eine sehr kurze Strecke gefahren sind, deutliche Reue zeigen oder freiwillig an einem verkehrspädagogischen Seminar teilnehmen, kann das Gericht von einem Führerscheinentzug absehen.
Beachten Sie: Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt beim E-Scooter-Fahren die 0,0-Promille-Grenze. Verstoßen Sie dagegen, drohen 250 Euro Bußgeld, ein Punkt in Flensburg und die Anordnung eines Aufbauseminars.
Kann eine Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter zum Verlust des Führerscheins führen?
Ja, eine Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter kann zum Verlust des Führerscheins führen. E-Scooter werden rechtlich als Kraftfahrzeuge eingestuft, weshalb für sie die gleichen Promillegrenzen und Sanktionen wie für Autofahrer gelten.
Promillegrenzen und Konsequenzen
Wenn Sie mit einem E-Scooter fahren, müssen Sie folgende Grenzwerte beachten:
- Ab 0,5 Promille begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Dies kann zu einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot führen.
- Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor. In diesem Fall droht Ihnen eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, der Entzug der Fahrerlaubnis und drei Punkte in Flensburg.
Führerscheinentzug und Sperrfrist
Wenn Sie betrunken E-Scooter fahren, kann das Gericht Ihnen die Fahrerlaubnis entziehen. Dies gilt nicht nur für den E-Scooter, sondern für alle Kraftfahrzeuge. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem Urteil vom 8. Mai 2023 entschieden, dass E-Scooter mit Autos gleichzustellen sind.
Zusätzlich zum Führerscheinentzug kann das Gericht eine Sperrfrist für die Neuerteilung des Führerscheins verhängen. Während dieser Zeit dürfen Sie keinen neuen Führerschein beantragen.
Besondere Umstände
In Ausnahmefällen kann das Gericht von einem Führerscheinentzug absehen. Dies kommt jedoch nur in Betracht, wenn besondere Umstände vorliegen. Ein Beispiel hierfür wäre eine sehr kurze Fahrstrecke von etwa 150 Metern. Beachten Sie jedoch, dass solche Ausnahmen selten sind und Sie sich nicht darauf verlassen sollten.
Konsequenzen für Fahranfänger und junge Fahrer
Wenn Sie sich in der Probezeit befinden oder unter 21 Jahre alt sind, gilt für Sie beim E-Scooter-Fahren eine strikte Null-Promille-Grenze. Ein Verstoß kann zu einem Bußgeld von 250 Euro und einem Punkt in Flensburg führen.
Bedenken Sie, dass eine Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter schwerwiegende Folgen für Ihre Mobilität haben kann. Im Interesse Ihrer eigenen Sicherheit und der anderer Verkehrsteilnehmer sollten Sie stets nüchtern fahren, egal ob mit dem Auto oder dem E-Scooter.
Was bedeutet ein Fahrverbot und wie wirkt es sich auf meine Fahrerlaubnis aus, wenn ich mit einem E-Scooter betrunken fahre?
Ein Fahrverbot ist eine zeitlich begrenzte Untersagung, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu führen. Wenn Sie betrunken mit einem E-Scooter erwischt werden, kann dies zu einem Fahrverbot führen, das für alle Arten von Kraftfahrzeugen gilt, einschließlich E-Scooter, Autos und Motorräder.
Dauer und Auswirkungen des Fahrverbots
Die Dauer eines Fahrverbots bei einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter beträgt in der Regel zwischen einem und sechs Monaten. Bei einem Blutalkoholwert von 0,5 bis 1,09 Promille wird üblicherweise ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Ab 1,1 Promille droht in der Regel ein dreimonatiges Fahrverbot.
Während des Fahrverbots müssen Sie Ihren Führerschein bei der zuständigen Behörde abgeben. In dieser Zeit dürfen Sie kein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen. Beachten Sie, dass das Fahrverbot sich auf alle Kraftfahrzeuge erstreckt, unabhängig davon, mit welchem Fahrzeug Sie den Verstoß begangen haben.
Auswirkungen auf die Probezeit
Wenn Sie sich noch in der Probezeit befinden, hat eine Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter besonders schwerwiegende Folgen. Es handelt sich um einen A-Verstoß, der zu einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre führt. Zusätzlich müssen Sie mit der Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar rechnen.
Rechtliche Konsequenzen und Bußgelder
Neben dem Fahrverbot müssen Sie bei einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter mit weiteren Konsequenzen rechnen:
- Ab 0,5 Promille: Bußgeld von mindestens 500 Euro, zwei Punkte im Fahreignungsregister
- Bei wiederholtem Verstoß: Erhöhung des Bußgeldes auf 1.000 Euro (zweiter Verstoß) bzw. 1.500 Euro (dritter Verstoß)
- Ab 1,1 Promille: Straftat mit möglicher Geld- oder Freiheitsstrafe, zwei oder drei Punkte im Fahreignungsregister
Beachten Sie, dass diese Punkte auch dann eingetragen werden, wenn Sie keinen Führerschein besitzen. Dies kann Auswirkungen haben, wenn Sie in Zukunft einen Führerschein erwerben möchten.
Welche Möglichkeiten habe ich, gegen einen Strafbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr mit einem E-Scooter vorzugehen?
Wenn Sie einen Strafbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr mit einem E-Scooter erhalten haben, steht Ihnen die Möglichkeit des Einspruchs offen. Dieser Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Strafbefehls beim zuständigen Gericht eingehen. Die Frist beginnt mit dem Tag der Zustellung und endet genau 14 Tage später um Mitternacht.
Einspruchsverfahren
Um Einspruch einzulegen, müssen Sie diesen schriftlich beim Gericht einreichen, das den Strafbefehl erlassen hat. Es genügt nicht, den Einspruch am letzten Tag der Frist abzuschicken – er muss tatsächlich beim Gericht eingegangen sein. Bei drohender Fristüberschreitung können Sie den Einspruch auch per Fax senden oder in den Nachtbriefkasten des Gerichts einwerfen.
Folgen des Einspruchs
Durch einen rechtzeitigen Einspruch wird der Strafbefehl nicht rechtskräftig. Stattdessen kommt es in der Regel zu einer Hauptverhandlung vor Gericht. In dieser Verhandlung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Sicht der Dinge darzulegen und Beweise vorzubringen.
Erfolgsaussichten
Die Erfolgsaussichten eines Einspruchs hängen von den Umständen Ihres individuellen Falls ab. Beachten Sie, dass E-Scooter rechtlich als Kraftfahrzeuge gelten und somit die gleichen Promillegrenzen wie beim Autofahren gelten. Ab 1,1 Promille liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit vor, die in der Regel zu einer Verurteilung führt.
Mögliche Verteidigungsstrategien
Bei der Verteidigung gegen einen Strafbefehl wegen E-Scooter-Trunkenheitsfahrt können verschiedene Aspekte eine Rolle spielen:
- Überprüfung der Messgenauigkeit: Die Genauigkeit des Alkoholtests kann in Frage gestellt werden.
- Verfahrensfehler: Eventuelle Fehler bei der Durchführung der Kontrolle oder Blutentnahme können relevant sein.
- Mildernde Umstände: In einigen Fällen können besondere Umstände zu einer milderen Beurteilung führen.
Wenn Sie sich für einen Einspruch entscheiden, sollten Sie die möglichen Konsequenzen sorgfältig abwägen. Ein Einspruch kann zu einer Hauptverhandlung führen, in der das Gericht auch zu einer höheren Strafe kommen kann als im ursprünglichen Strafbefehl vorgesehen.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr
Eine Straftat nach § 316 StGB, die vorliegt, wenn jemand ein Fahrzeug führt, obwohl er aufgrund des Konsums alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. „Fahrlässig“ bedeutet, dass der Täter die Fahruntüchtigkeit hätte erkennen müssen. Bei Kraftfahrzeugen gilt ab 1,1 Promille eine absolute Fahruntüchtigkeit, bei E-Scootern gelten die gleichen Grenzwerte.
Beispiel: Eine Person konsumiert mehrere Biere in einer Bar und fährt anschließend mit einem E-Scooter nach Hause. Obwohl sie ihre Alkoholisierung spürt, unterschätzt sie deren Auswirkung auf ihre Fahrtüchtigkeit.
Strafbefehl
Ein vereinfachtes schriftliches Strafverfahren ohne Hauptverhandlung nach §§ 407 ff. StPO. Das Gericht erlässt auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl, wenn es die Schuld des Beschuldigten für wahrscheinlich hält. Der Beschuldigte kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen, sonst wird der Strafbefehl rechtskräftig und hat die Wirkung eines Urteils.
Beispiel: Ein E-Scooter-Fahrer erhält einen Strafbefehl über 30 Tagessätze wegen Trunkenheit im Verkehr und kann entscheiden, ob er diesen akzeptiert oder Einspruch einlegt, um eine Hauptverhandlung zu erreichen.
Tagessatz
Eine Berechnungseinheit für Geldstrafen im deutschen Strafrecht (§ 40 StGB). Die Geldstrafe wird in Tagessätzen verhängt, wobei die Anzahl der Tagessätze die Schwere der Schuld widerspiegelt und die Höhe des einzelnen Tagessatzes sich nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters richtet (üblicherweise 1/30 des monatlichen Nettoeinkommens).
Beispiel: Bei einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Euro muss der Verurteilte insgesamt 900 Euro bezahlen, wobei die Tagessatzhöhe von 30 Euro seine eingeschränkte finanzielle Situation berücksichtigt.
Fahrverbot
Eine verkehrsrechtliche Sanktion nach § 44 StGB, die das Führen von Kraftfahrzeugen für einen bestimmten Zeitraum (1-6 Monate) untersagt. Es handelt sich um eine Nebenstrafe bei Verkehrsdelikten und dient als Denkzettel für verantwortungslose Verkehrsteilnehmer. Anders als bei der Entziehung der Fahrerlaubnis muss nach Ablauf des Fahrverbots kein neuer Führerschein beantragt werden.
Beispiel: Ein E-Scooter-Fahrer, der unter Alkoholeinfluss gefahren ist, erhält ein fünfmonatiges Fahrverbot und darf in dieser Zeit keine Kraftfahrzeuge führen.
Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis
Eine sichernde Maßnahme nach § 111a StPO, die während eines laufenden Strafverfahrens angeordnet werden kann, wenn dringende Gründe für die Annahme bestehen, dass die Fahrerlaubnis später endgültig entzogen wird. Sie dient dem vorbeugenden Schutz des Straßenverkehrs vor ungeeigneten Fahrern.
Beispiel: Nach einer Alkoholfahrt mit dem E-Scooter wird dem Beschuldigten bereits während der Ermittlungen vorläufig die Fahrerlaubnis entzogen, bis das Gericht eine endgültige Entscheidung trifft.
Notwendige Auslagen
Kosten, die einer Partei im Rahmen eines Gerichtsverfahrens zwangsläufig entstehen und im Falle einer Verurteilung vom Verurteilten zu tragen sind (§ 465 StPO). Dazu gehören beispielsweise Anwaltskosten, Fahrtkosten zum Gericht oder Kosten für Zeugen und Sachverständige, die für die eigene Verteidigung notwendig waren.
Beispiel: Nach der Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr muss der Angeklagte nicht nur die Geldstrafe und Gerichtskosten zahlen, sondern auch seine eigenen notwendigen Auslagen wie Anwaltskosten tragen.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr): Dieser Paragraph sanktioniert das Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr, wenn man infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht mehr in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Angeklagte wurde aufgrund dieses Paragraphen verurteilt, da er mit einem E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr fuhr und dabei alkoholisiert war, was seine Fahruntüchtigkeit begründete.
- § 44 StGB (Fahrverbot): Ein Fahrverbot ist eine Nebenstrafe im Strafrecht, die für die Dauer von einem bis zu drei Monaten verhängt werden kann und das Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr untersagt. Es dient der Einwirkung auf den Täter und der Verkehrssicherheit. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht verhängte gegen den Angeklagten ein Fahrverbot von fünf Monaten, wobei die bereits erfolgte vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis angerechnet wurde, um die Schwere des Alkoholverstoßes zu ahnden und verkehrserzieherisch zu wirken.
- Strafbefehl (StPO): Der Strafbefehl ist ein schriftliches Urteil im Strafrecht, das in weniger schweren Fällen ohne Hauptverhandlung erlassen werden kann, wenn die Staatsanwaltschaft dies beantragt und das Gericht zustimmt. Er ermöglicht eine schnelle und unbürokratische Erledigung von Strafsachen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Verfahren begann mit einem Strafbefehl gegen den Angeklagten, gegen den er Einspruch einlegte, was zum vorliegenden Urteil des Amtsgerichts führte, nachdem er seinen Einspruch auf die Rechtsfolgen beschränkt hatte.
- § 40 StGB (Geldstrafe): Die Geldstrafe ist eine im Strafgesetzbuch vorgesehene Sanktion, die in Tagessätzen bemessen wird, wobei die Anzahl der Tagessätze die Schwere der Schuld und die Höhe eines Tagessatzes die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters berücksichtigt. Sie soll den Täter empfindlich treffen, ohne seine wirtschaftliche Existenz zu gefährden. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt, wobei die Höhe eines Tagessatzes auf 30 Euro festgelegt wurde, um seiner finanziellen Situation Rechnung zu tragen und die Strafe an sein Einkommen anzupassen.
- § 465 StPO (Kosten des Strafverfahrens): Diese Vorschrift regelt die Kostenverteilung im Strafverfahren und bestimmt, dass der Verurteilte grundsätzlich die Kosten des Verfahrens und seine eigenen notwendigen Auslagen zu tragen hat. Dies soll den Staat von den Kosten der Strafverfolgung entlasten, wenn ein Bürger rechtskräftig verurteilt wurde. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Gemäß § 465 StPO wurde entschieden, dass der Angeklagte die Kosten des Verfahrens tragen muss, was bedeutet, dass er für die Gerichtsgebühren und seine eigenen Anwaltskosten aufkommen muss, sofern er einen Anwalt beauftragt hat.
Das vorliegende Urteil
AG Kaiserslautern – Az.: 9 Cs 6070 Js 6055/23 – Urteil vom 07.06.2023
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