Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- E-Scooter und Alkoholkonsum: Rechte und Folgen einer Trunkenheitsfahrt
- Der Fall vor Gericht
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Ab welcher Promillegrenze drohen bei E-Scooter-Fahrten strafrechtliche Konsequenzen?
- Welche rechtlichen Unterschiede bestehen zwischen einer Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter und Auto?
- Welche Verteidigungsmöglichkeiten gibt es bei einer Anklage wegen E-Scooter-Trunkenheitsfahrt?
- Welche Rolle spielen besondere Umstände des Einzelfalls bei der rechtlichen Beurteilung?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Der Fall betrifft einen Angeklagten, der wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr verurteilt wurde.
- Das ursprünglich Urteil des Amtsgerichts beinhaltete eine Geldstrafe und ein temporäres Fahrverbot.
- Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein, die vom Landgericht Zwickau abgewiesen wurde.
- Das Oberlandesgericht hob das Urteil des Landgerichts auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung zurück.
- Grund für die Aufhebung war die falsche Annahme des Landgerichts, dass die Berufung auf den Maßregelausspruch beschränkt sei.
- Das Gericht wies darauf hin, dass eine Entziehung der Fahrerlaubnis nicht ausreichend erwogen wurde.
- Entscheidend war, dass für eine solche Entziehung die Ungeeignetheit zum Führen von Fahrzeugen angenommen wird.
- Besondere Umstände könnten zu einem Abweichen von der Regelvermutung führen, was nicht ausreichend berücksichtigt wurde.
- Die neuen Verhandlungen finden vor einer anderen Strafkammer statt, die alle Rechtsfolgen neu prüfen muss.
E-Scooter und Alkoholkonsum: Rechte und Folgen einer Trunkenheitsfahrt
Die Nutzung von E-Scootern hat in den letzten Jahren stark zugenommen, was die gesetzlichen Regelungen zur Sicherheit im Straßenverkehr in den Fokus rückt. Insbesondere das Fahren unter Alkoholeinfluss ist problematisch, da eine Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter ebenso rechtliche Konsequenzen haben kann wie die mit einem Auto. Bei einem Verkehrsunfall, der auf Alkohol am Steuer zurückzuführen ist, drohen nicht nur Bußgelder, sondern auch schwerwiegende Folgen wie eine Fahrerlaubnisentziehung.
E-Scooter-Fahrer müssen sich bewusst sein, dass die gleichen Vorschriften gelten wie für andere Verkehrsteilnehmer. Das bedeutet, dass die Nutzung von E-Scootern unter Alkoholeinfluss als Verkehrsstraftat gewertet werden kann. In der folgenden Analyse wird ein konkreter Fall beleuchtet, der die Rechtsfolgen einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter und die damit verbundenen Herausforderungen verdeutlicht.
Der Fall vor Gericht
Gericht hebt Urteil zu E-Scooter-Trunkenheitsfahrt auf
Das Oberlandesgericht Dresden hat ein Urteil des Landgerichts Zwickau in einem Fall von fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr aufgehoben.
Der Angeklagte war zunächst vom Amtsgericht Zwickau zu einer Geldstrafe von 37 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt worden. Zusätzlich wurde ein fünfmonatiges Fahrverbot für Kraftfahrzeuge jeder Art verhängt.
Verfahrensweg durch die Instanzen
Die Staatsanwaltschaft legte gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung ein und beschränkte ihr Rechtsmittel auf den Rechtsfolgenausspruch. Das Landgericht Zwickau wies diese Berufung als unbegründet zurück. Dagegen erhob die Staatsanwaltschaft Revision beim Oberlandesgericht Dresden und rügte die Verletzung materiellen Rechts.
Fehlerhafte Auslegung der Berufung
Das Oberlandesgericht stellte fest, dass das Landgericht von einer falschen Annahme ausgegangen war. Die Richter hatten irrtümlich angenommen, die Berufung der Staatsanwaltschaft sei auf den unterbliebenen Maßregelausspruch über die Entziehung der Fahrerlaubnis beschränkt gewesen. Eine solche Beschränkung wurde jedoch weder ausdrücklich erklärt, noch ließ sie sich aus den Ausführungen der Staatsanwaltschaft ableiten.
Rechtliche Bewertung der Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter
Das Oberlandesgericht betonte in seiner Entscheidung die rechtliche Einordnung von E-Scootern als Kraftfahrzeuge im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes. Bei einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter greift grundsätzlich die gesetzliche Vermutung der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen. Von dieser Regelvermutung kann nur bei besonderen Umständen des Einzelfalls abgewichen werden, die in der Tat selbst, der Persönlichkeit des Täters oder dem Nachtatverhalten liegen müssen.
Neue Verhandlung erforderlich
Der Fall wurde zur erneuten Verhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Zwickau zurückverwiesen. Das neue Verfahren muss sich mit dem gesamten Rechtsfolgenausspruch befassen und dabei eine umfassende Würdigung der konkreten Umstände des Einzelfalls vornehmen. Eine bloße Betrachtung der allgemeinen Besonderheiten von E-Scootern reicht nach Auffassung des Oberlandesgerichts für ein Abweichen von der Regelvermutung nicht aus.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil verdeutlicht, dass bei Trunkenheitsfahrten mit E-Scootern grundsätzlich die gleichen strengen Maßstäbe gelten wie bei anderen Kraftfahrzeugen. Die Vermutung der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen nach § 69 StGB gilt auch bei E-Scootern. Ein Abweichen von der Regelentziehung der Fahrerlaubnis ist nur bei besonderen Umständen möglich und muss individuell begründet werden – die bloße Tatsache, dass es sich um einen E-Scooter handelt, reicht dafür nicht aus.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Wenn Sie alkoholisiert einen E-Scooter fahren, müssen Sie mit denselben schwerwiegenden Konsequenzen rechnen wie bei der Trunkenheitsfahrt mit einem Auto. Neben einer Geldstrafe droht Ihnen in der Regel der Entzug der Fahrerlaubnis für alle Kraftfahrzeuge. Die Argumentation „es war ja nur ein E-Scooter“ wird vor Gericht nicht ausreichen, um einer Führerscheinentziehung zu entgehen. Nur wenn in Ihrem Fall besondere persönliche Umstände vorliegen, könnte das Gericht ausnahmsweise von der Entziehung der Fahrerlaubnis absehen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ab welcher Promillegrenze drohen bei E-Scooter-Fahrten strafrechtliche Konsequenzen?
Bei E-Scooter-Fahrten können bereits ab 0,3 Promille strafrechtliche Konsequenzen drohen, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinienfahren oder riskantes Fahrverhalten hinzukommen. In diesem Fall liegt eine relative Fahruntüchtigkeit vor, die zu einer Geldstrafe in Höhe eines Nettomonatsgehalts, 3 Punkten in Flensburg und einem Führerscheinentzug von 5 bis 9 Monaten führen kann.
Absolute Fahruntüchtigkeit
Ab 1,1 Promille liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit vor. In diesem Fall machen Sie sich nach § 316 StGB strafbar – unabhängig davon, ob Ausfallerscheinungen vorliegen oder nicht. Die Strafe kann eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe umfassen.
Rechtliche Einordnung
E-Scooter gelten rechtlich als Kraftfahrzeuge. Daher gelten für sie die gleichen strengen Promillegrenzen wie für Autofahrer. Das Landgericht Osnabrück hat bestätigt, dass eine Unterscheidung nach Gefährlichkeit zwischen verschiedenen Kraftfahrzeugtypen bei den strafrechtlichen Promillegrenzen nicht vorgenommen wird.
Besondere Konsequenzen
Wenn Sie mit mehr als 1,1 Promille auf einem E-Scooter erwischt werden, droht:
- Eine Geldstrafe, die sich nach Ihrem Einkommen richtet
- Ein Eintrag von drei Punkten im Fahreignungsregister
- Der Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate
Diese Strafen gelten auch für Ihre reguläre Fahrerlaubnis, da die Rechtsprechung davon ausgeht: Wer betrunken einen E-Scooter fährt, ist auch ungeeignet, Auto zu fahren.
Welche rechtlichen Unterschiede bestehen zwischen einer Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter und Auto?
Rechtlich gesehen bestehen keine wesentlichen Unterschiede zwischen einer Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter und Auto. E-Scooter werden nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) als Kraftfahrzeuge eingestuft und unterliegen denselben gesetzlichen Bestimmungen.
Promillegrenzen und Sanktionen
Die identischen Promillegrenzen gelten für beide Fahrzeugarten:
- Ab 0,5 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einem Bußgeld von 500 Euro, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten geahndet wird.
- Ab 0,3 Promille kann bei Ausfallerscheinungen bereits eine Straftat vorliegen.
- Ab 1,1 Promille gilt die absolute Fahruntüchtigkeit, die strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.
Führerscheinrechtliche Folgen
Wenn Sie betrunken E-Scooter fahren, riskieren Sie Ihren Führerschein genauso wie beim Auto. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in einer wegweisenden Entscheidung klargestellt, dass eine Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter in der Regel zur Entziehung der Fahrerlaubnis führt.
Besonderheit im Vergleich zum Fahrrad
Der einzige relevante Unterschied besteht im Vergleich zum Fahrrad: Während beim Fahrrad die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit erst bei 1,6 Promille liegt, gilt für E-Scooter die niedrigere Grenze von 1,1 Promille. Dies bedeutet, dass eine Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter zwischen 1,1 und 1,6 Promille deutlich strenger bestraft wird als mit einem Fahrrad.
Welche Verteidigungsmöglichkeiten gibt es bei einer Anklage wegen E-Scooter-Trunkenheitsfahrt?
Bei einer Anklage wegen Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter können Sie verschiedene Verteidigungsstrategien nutzen, deren Erfolgsaussichten stark von den konkreten Umständen des Einzelfalls abhängen.
Kurze Fahrstrecke als Argument
Wenn Sie nur eine sehr kurze Strecke gefahren sind, kann dies zu Ihren Gunsten sprechen. Eine Fahrstrecke von etwa 150 Metern wurde von Gerichten bereits als ausreichend kurz eingestuft, um von der Regelentziehung der Fahrerlaubnis abzusehen. Allerdings werden Strecken von einem Kilometer bereits als zu lang bewertet.
Verhalten nach der Tat
Tätige Reue und ein verantwortungsvolles Verhalten nach der Tat können sich positiv auswirken. Hierzu zählen:
- Die freiwillige Teilnahme an einem verkehrspädagogischen Seminar
- Der nachweisliche Verzicht auf Alkohol in der Zeit nach der Tat
- Eine umfassende Einsicht in das Fehlverhalten
Örtliche und zeitliche Umstände
Die Verteidigung kann sich auf besondere Umstände der Fahrt stützen. Bei nächtlichen Fahrten mit geringem Verkehrsaufkommen bewerten manche Gerichte die Situation milder. In Köln beispielsweise werden Fahrten unter 500 Metern zur Nachtzeit bei geringem Verkehrsaufkommen weniger streng beurteilt.
Regionale Unterschiede
Die Erfolgsaussichten Ihrer Verteidigung hängen auch vom zuständigen Gericht ab. Während einige Gerichte wie das AG Dortmund bei einer reinen Trunkenheitsfahrt ohne Unfall nur ein Fahrverbot verhängen, tendieren andere Gerichte wie das LG Stuttgart zur Entziehung der Fahrerlaubnis.
Vermeidung der Regelentziehung
Bei Werten zwischen 1,1 und 1,6 Promille besteht die Möglichkeit, durch das Aufzeigen besonderer Umstände eine Entziehung der Fahrerlaubnis abzuwenden. Hierbei ist es wichtig, dass die konkreten Umstände des Falls sich deutlich von einem durchschnittlichen Trunkenheitsdelikt unterscheiden.
Welche Rolle spielen besondere Umstände des Einzelfalls bei der rechtlichen Beurteilung?
Bei Trunkenheitsfahrten mit E-Scootern können besondere Umstände des Einzelfalls zu einer milderen rechtlichen Beurteilung führen. Das Landgericht Osnabrück hat beispielsweise entschieden, dass trotz einer Blutalkoholkonzentration von 1,44 Promille kein Führerscheinentzug erfolgen muss.
Relevante Milderungsgründe
Die zurückgelegte Wegstrecke spielt eine wichtige Rolle bei der Beurteilung. Wenn Sie nur eine sehr kurze Strecke gefahren sind, etwa 150 Meter, kann dies als mildernder Umstand gewertet werden.
Ihr Nachtatverhalten ist ebenfalls von großer Bedeutung. Wenn Sie nach der Tat deutliche Reue zeigen und sich aktiv um Wiedergutmachung bemühen, etwa durch die freiwillige Teilnahme an einem verkehrspädagogischen Seminar, wird dies positiv berücksichtigt.
Weitere entscheidende Faktoren
Die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer wird bei der Beurteilung stark gewichtet. Eine Fahrt zu nächtlicher Stunde mit geringem Verkehrsaufkommen kann als mildernder Umstand gewertet werden.
Eine nachgewiesene Verhaltensänderung, wie der Nachweis von Alkoholabstinenz durch ein medizinisches Gutachten, kann sich positiv auf die rechtliche Beurteilung auswirken.
Gerichtliche Entscheidungsspielräume
Die Gerichte haben bei der Bewertung dieser Umstände einen erheblichen Ermessensspielraum. Statt eines Führerscheinentzugs kann beispielsweise ein Fahrverbot von drei bis sechs Monaten verhängt werden.
Die bisherige Unbescholtenheit und ein umfassendes Geständnis können ebenfalls zu einer milderen Beurteilung führen. Wenn Sie beruflich auf den Führerschein angewiesen sind, kann auch dies in die Gesamtabwägung einfließen.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie spezielle Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Trunkenheitsfahrt
Die Trunkenheitsfahrt bezeichnet das Führen eines Fahrzeugs unter erheblichem Alkoholeinfluss, was oft als Straftat gewertet wird. In Deutschland ist es verboten, mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr ein Kraftfahrzeug zu führen. Bei einer Trunkenheitsfahrt drohen rechtliche Sanktionen wie Geldstrafen, Fahrverbote oder der Entzug der Fahrerlaubnis.
Beispiel: Jemand fährt mit 0,8 Promille Alkohol im Blut einen E-Scooter und wird von der Polizei angehalten.
Im Fall des E-Scooters wird eine solche Fahrt ebenso ernst genommen wie bei anderen Kraftfahrzeugen, weshalb die gleichen rechtlichen Folgen, wie die Entziehung der Fahrerlaubnis, eintreten können.
Fahrerlaubnisentziehung
Die Fahrerlaubnisentziehung ist eine rechtliche Maßnahme, bei der jemandem, der als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen gilt, die Erlaubnis zum Fahren entzogen wird. § 69 des Strafgesetzbuchs (StGB) sieht dies vor, wenn jemand unter Alkoholeinfluss gefahren ist, da davon ausgegangen wird, dass er oder sie nicht in der Lage ist, sicher zu fahren.
Beispiel: Nach einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter verliert die betroffene Person ihre Fahrerlaubnis für alle Kraftfahrzeuge, nicht nur den E-Scooter.
Diese Maßnahme betont die Schwere der Trunkenheitsfahrt, gleich ob mit E-Scooter oder Auto.
Regelvermutung
Die Regelvermutung ist eine gesetzliche Annahme, dass bestimmte Bedingungen stets erfüllt sind, sofern nicht das Gegenteil bewiesen wird. Im Straßenverkehrsrecht bedeutet dies, dass jemand, der unter Alkoholeinfluss fährt, grundsätzlich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen gilt.
Beispiel: Wird jemand betrunken auf einem E-Scooter fahrend erwischt, wird gesetzlich vermutet, dass die Person allgemein nicht geeignet ist, Kraftfahrzeuge zu führen.
Von dieser Vermutung kann nur in Ausnahmesituationen abgewichen werden, wenn besondere Umstände des Einzelfalls vorliegen.
Fahrlässige Trunkenheit
Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr bezieht sich auf das Führen eines Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss, obwohl die Person es hätte vermeiden können. § 316 des Strafgesetzbuches (StGB) behandelt diesen Tatbestand, der eine Gefährdung der Verkehrssicherheit zur Folge hat.
Beispiel: Eine Person betrinkt sich, obwohl sie weiß, dass sie noch den E-Scooter nach Hause fahren will, und verursacht einen Unfall.
Fahrlässigkeit bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Person die Gefahr hätte erkennen können und müssen.
Berufung
Die Berufung ist ein Rechtsmittel im Strafprozess, das es ermöglicht, ein Urteil überprüfen zu lassen. Ziel ist es, sowohl die Tat- als auch die Rechtsfolgenaspekte des Urteils nochmals durch eine höhere Instanz prüfen zu lassen.
Beispiel: Die Staatsanwaltschaft entschließt sich, gegen ein erstinstanzliches Urteil Berufung einzulegen, weil sie glaubt, dass das Urteil zu milde ist.
Im E-Scooter-Fall führte die Berufung dazu, dass das ursprüngliche Urteil aufgehoben und der Fall erneut verhandelt werden muss.
Revision
Die Revision ist ein Rechtsmittel, das sich auf die Überprüfung der Anwendung des Rechts in einem ergangenen Urteil beschränkt. Sie wird bei einer höheren Instanz beantragt, wenn angenommen wird, dass das Gericht nicht nach geltendem Recht entschieden hat.
Beispiel: Nach einem Berufungsurteil, das als fehlerhaft angesehen wird, kann die Staatsanwaltschaft Revision einlegen, um diese Entscheidung rechtlich überprüfen zu lassen.
Im vorliegenden Fall führte die Revision zur Aufhebung eines fehlerhaften Urteils wegen falscher rechtlicher Auslegung und zur Zurückverweisung zur erneuten Verhandlung.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 316 StGB (Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr): Dieser Paragraph regelt die strafrechtlichen Konsequenzen bei der fahrlässigen Trunkenheit im Straßenverkehr. Er bestraft Personen, die unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug führen und dabei die Verkehrssicherheit gefährden. Im vorliegenden Fall wurde der Angeklagte wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr verurteilt, was die Grundlage für die anschließenden Entscheidungen bot.
- § 69 StGB (Entziehung der Fahrerlaubnis): In diesem Paragraphen sind die Voraussetzungen und Konsequenzen für die Entziehung der Fahrerlaubnis geregelt. Bei bestimmten Straftaten, wie der fahrlässigen Trunkenheit im Verkehr, wird unter bestimmten Umständen vermutet, dass der Täter ungeeignet ist, Kraftfahrzeuge zu führen. Der Fall zeigt auf, wie diese Vorschrift in Bezug auf den Angeklagten zur Anwendung kommen kann, insbesondere in Bezug auf das Fahrerlaubnisverfahren.
- § 1 Abs. 2 StVG (Definition Kraftfahrzeug): Dieser Paragraph definiert, was als Kraftfahrzeug im Sinne des Straßenverkehrsrechts gilt. Der Angeklagte führte einen E-Scooter, der unter diesen Begriff fällt. Dies ist entscheidend, da die Anwendung des § 69 StGB nur in Verbindung mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs relevant ist.
- § 318 StPO (Berufung): Dieser Paragraph behandelt die Voraussetzungen und das Verfahren der Berufung im Strafverfahren. Im vorliegenden Fall hat die Staatsanwaltschaft Berufung gegen das Urteil des Landgerichts eingelegt, welches zur Aufhebung des Urteils und zur Rückverweisung an eine andere Kammer führte. Die Entscheidung des Landgerichts wurde als nicht stichhaltig angesehen, was die Relevanz dieses Paragraphen unterstreicht.
- § 353 Abs. 1 und 2 StPO (Aufhebung des Urteils): Diese Vorschriften geben das Verfahren für die Aufhebung und Rückverweisung von Urteilen im Revisionsverfahren vor. Das Oberlandesgericht Dresden hat festgestellt, dass das Urteil des Landgerichts nicht den rechtlichen Anforderungen genügte und somit aufgehoben werden musste. Dies bezieht sich direkt auf die vorliegende Überprüfung und die Notwendigkeit einer neuen Entscheidung zum Rechtsfolgenausspruch.
Das vorliegende Urteil
Oberlandesgericht Dresden – Az.: 1 OLG 21 Ss 297/22 – Urteil vom 04.11.2022
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