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Unwirksamkeit einer Berufungsbeschränkung auf Rechtsfolgenausspruch

Ein Mann stiehlt Filetsteaks im Wert von 34 Euro – doch was nach einem klaren Fall aussieht, landet vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht. Die Richter hoben das Urteil wegen mangelnder Beweise auf: War es wirklich Diebstahl? Nun muss das Landgericht Nürnberg-Fürth den Fall neu aufrollen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Es handelt sich um eine Rechtsfrage bezüglich der Unzulässigkeit der Berufungsbeschränkung auf die Rechtsfolgen, wenn die Feststellungen zum Tatablauf unvollständig sind.
  • Im zugrunde liegenden Fall wurde der Angeklagte wegen Diebstahls verurteilt und legte Berufung ein, die auf die Rechtsfolgen beschränkt wurde.
  • Die Schwierigkeit besteht darin, dass die Berufung auf die Rechtsfolgen als unwirksam gilt, wenn die Tatsachen im ursprünglichen Urteil nicht klar erfasst wurden.
  • Das Gericht entschied, dass die Beschränkung der Berufung unwirksam ist und die Sache zur erneuten Verhandlung an eine andere Strafkammer verwiesen wird.
  • Die Entscheidung erfolgte, da das Landgericht ohne vollständige Tatsachenfeststellung von der Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung ausging.
  • Die Auswirkungen sind, dass das Urteil aufgehoben wurde und eine neue Verhandlung stattfinden muss, was zusätzlichen Aufwand und Zeit für alle Beteiligten bedeutet.

Berufungsrecht im Fokus: Die Unwirksamkeit von Berufungsbeschränkungen analysiert

Im Zivilprozessrecht spielt das Berufungsrecht eine entscheidende Rolle, da es Parteien ermöglicht, gegen Urteile rechtlich vorzugehen. Eine Berufungsbeschränkung kann beispielsweise die Möglichkeit, bestimmte Aspekte eines Urteils anzufechten, einschränken. Doch nicht jede solche Einschränkung ist rechtsgültig. Die Unwirksamkeit einer Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch hat bedeutende juristische Konsequenzen und kann die Rechtskraft eines Urteils infrage stellen. In der folgenden Analyse wird ein konkreter Fall betrachtet, in dem die Wirksamkeit einer Berufungsbeschränkung im Fokus steht und die relevanten Aspekte des Berufungsverfahrens näher beleuchtet werden.

Der Fall vor Gericht


Revision erfolgreich: Urteil wegen Diebstahls aufgehoben

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat in einem Beschluss vom 3. Juni 2024 das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth in einem Fall von Ladendiebstahl aufgehoben. Der Angeklagte war ursprünglich vom Amtsgericht Fürth wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt worden. Das Landgericht hatte die Berufung des Angeklagten als auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt angesehen und als unbegründet verworfen.

Unzureichende Feststellungen zum Tathergang

Ladendiebstahl Steak
(Symbolfoto: Ideogram gen.)

Das Bayerische Oberste Landesgericht kritisierte in seiner Entscheidung die mangelhaften Feststellungen zum Tatablauf. Das Amtsgericht hatte lediglich festgestellt, dass der Angeklagte „Filetsteaks im Wert von 34.00 Euro entwendete„, ohne den genauen Hergang der Tat zu schildern. Diese knappe Formulierung ließ offen, ob tatsächlich eine vollendete Wegnahme im rechtlichen Sinne stattgefunden hatte.

Problematik der Gewahrsamsverhältnisse beim Ladendiebstahl

Für einen vollendeten Diebstahl in einem Geschäft ist es erforderlich, dass der Täter den Gewahrsam des Berechtigten bricht und neuen Gewahrsam begründet. Das Gericht betonte, dass es auf die Umstände des Einzelfalls ankommt, ob der Täter die Verfügungsgewalt über die Ware so erlangt hat, dass er sie ohne Behinderung durch den Ladeninhaber ausüben kann. Die bloße Rückgabe der Ware lässt noch keinen sicheren Schluss auf eine vorherige Gewahrsamserlangung zu.

Unwirksamkeit der Berufungsbeschränkung

Das Bayerische Oberste Landesgericht stellte fest, dass die Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch unwirksam war. Die lückenhaften Feststellungen zum Tathergang ermöglichten keine ausreichende Überprüfung des Schuldspruchs und damit auch keine angemessene Beurteilung der Strafe. Das Revisionsgericht betonte, dass es nicht berechtigt sei, fehlende Feststellungen durch Rückgriff auf andere Aktenbestandteile zu ergänzen.

Zurückverweisung an das Landgericht

Als Konsequenz hob das Bayerische Oberste Landesgericht das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth einschließlich der zugehörigen Feststellungen auf. Der Fall wurde zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Diese muss nun den Tathergang genauer aufklären und insbesondere die Frage der Gewahrsamsverhältnisse beim mutmaßlichen Ladendiebstahl klären.


Die Schlüsselerkenntnisse


Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung präziser Tatsachenfeststellungen in Strafurteilen, insbesondere bei Eigentumsdelikten wie Ladendiebstahl. Sie verdeutlicht, dass für einen vollendeten Diebstahl der Gewahrsamsbruch und die Neubegründung des Gewahrsams eindeutig festgestellt werden müssen. Unzureichende Feststellungen zum Tathergang können zur Unwirksamkeit einer Berufungsbeschränkung und zur Aufhebung des Urteils führen, da sie eine angemessene Überprüfung des Schuldspruchs und der Strafe verhindern.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie wegen eines Ladendiebstahls angeklagt sind, unterstreicht dieses Urteil die Bedeutung genauer Tatsachenfeststellungen in Ihrem Fall. Es zeigt, dass selbst bei geringwertigen Waren wie den hier betroffenen Filetsteaks im Wert von 34 Euro, der genaue Tathergang entscheidend ist. Für Ihre Verteidigung bedeutet dies, dass Sie darauf achten sollten, dass alle Details zum Ablauf der vermeintlichen Tat im Gerichtsverfahren genau geklärt werden. Insbesondere der Moment, in dem Sie angeblich die Verfügungsgewalt über die Ware erlangt haben sollen, ist wichtig. Selbst wenn Sie in der ersten Instanz verurteilt wurden, zeigt dieses Urteil, dass Sie in der Berufung eine Chance haben, wenn der Tathergang nicht ausreichend geklärt wurde. Es unterstreicht Ihr Recht auf ein faires Verfahren, in dem alle Umstände gründlich geprüft werden, bevor eine Verurteilung erfolgt.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was bedeutet eine Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch?

Eine Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch bedeutet, dass der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft in einem Strafverfahren nur den Teil des Urteils anfechten, der sich mit den rechtlichen Konsequenzen der Tat befasst. Der Schuldspruch, also die Feststellung, ob der Angeklagte die Tat begangen hat, wird dabei nicht angegriffen und bleibt rechtskräftig.

Unterscheidung zwischen Schuld- und Rechtsfolgenausspruch

Der Schuldspruch umfasst die Feststellung, ob der Angeklagte die ihm vorgeworfene Tat begangen hat und welchen Straftatbestand er damit erfüllt hat. Der Rechtsfolgenausspruch hingegen beinhaltet die konkreten Konsequenzen, die sich aus der Schuldfeststellung ergeben, wie etwa die Höhe der Strafe oder die Anordnung von Maßregeln der Besserung und Sicherung.

Gründe für eine Berufungsbeschränkung

Eine Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch kann aus verschiedenen Gründen erfolgen:

  1. Der Angeklagte akzeptiert den Schuldspruch, möchte aber eine mildere Strafe erreichen.
  2. Die Staatsanwaltschaft ist mit dem Schuldspruch einverstanden, hält aber die verhängte Strafe für zu niedrig.
  3. Es soll eine erneute, möglicherweise belastende Beweisaufnahme zur Schuldfrage vermieden werden.

Voraussetzungen und Wirksamkeit

Die Berufungsbeschränkung ist nur zulässig, wenn der Rechtsfolgenausspruch unabhängig vom Schuldspruch überprüft werden kann. Das bedeutet, dass die Feststellungen des erstinstanzlichen Gerichts zum Schuldspruch eine ausreichende Grundlage für die Entscheidung über die Rechtsfolgen bieten müssen.

Wenn Sie als Angeklagter eine Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch beschränken, sollten Sie bedenken, dass das Berufungsgericht dann an die Feststellungen des erstinstanzlichen Gerichts zur Tat gebunden ist. Es kann diese nicht mehr überprüfen oder ändern.

Besonderheiten bei verminderter Schuldfähigkeit

Bei Fragen der verminderten Schuldfähigkeit nach § 21 StGB ist eine Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch grundsätzlich möglich. Allerdings muss das Berufungsgericht in diesem Fall die Frage der Schuldunfähigkeit nach § 20 StGB selbstständig prüfen und im Urteil erkennen lassen, dass es diese Prüfung vorgenommen und verneint hat.

Unwirksamkeit der Berufungsbeschränkung

Es gibt Situationen, in denen eine Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch unwirksam sein kann:

  1. Wenn das erstinstanzliche Gericht die Frage der Schuldunfähigkeit nicht geprüft hat, obwohl Anlass dazu bestand.
  2. Wenn das Berufungsgericht zu dem Schluss kommt, dass entgegen dem erstinstanzlichen Urteil die Voraussetzungen des § 20 StGB (Schuldunfähigkeit) erfüllt sind.

In solchen Fällen muss das Berufungsgericht die Beschränkung als unwirksam betrachten und kann den gesamten Fall neu verhandeln.


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Wann ist eine Berufungsbeschränkung unwirksam?

Eine Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch ist unwirksam, wenn die Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils zum Schuldspruch keine ausreichende Grundlage für die Entscheidung des Berufungsgerichts bieten.

Unzureichende Feststellungen

Die Unwirksamkeit tritt ein, wenn die Feststellungen zum Tathergang unklar, lückenhaft oder widersprüchlich sind. Stellen Sie sich vor, Sie lesen ein Urteil, in dem wichtige Details zur Tat fehlen oder sich widersprechen. In einem solchen Fall kann das Berufungsgericht keine fundierte Entscheidung über das Strafmaß treffen, ohne den Sachverhalt erneut zu prüfen.

Fehlende Tatbestandsmerkmale

Wenn wesentliche Tatbestandsmerkmale in den Feststellungen nicht ausreichend dargelegt sind, ist die Berufungsbeschränkung ebenfalls unwirksam. Ein Beispiel hierfür wäre eine Verurteilung wegen Betrugs, bei der aus den Feststellungen nicht hervorgeht, ob dem Getäuschten tatsächlich ein Vermögensschaden entstanden ist.

Unklare Schuld- und Unrechtsbewertung

Die Berufungsbeschränkung ist auch dann unwirksam, wenn sich Art und Umfang der Schuld nicht hinreichend bestimmen lassen. Wenn Sie als Richter im Berufungsverfahren die Schwere der Tat nicht eindeutig aus den Feststellungen ableiten können, fehlt Ihnen die Grundlage für eine angemessene Strafzumessung.

Rechtliche Würdigung

Eine unzutreffende rechtliche Würdigung des Sachverhalts im erstinstanzlichen Urteil kann ebenfalls zur Unwirksamkeit der Berufungsbeschränkung führen. Wenn das Amtsgericht beispielsweise einen Fall fälschlicherweise als gewerbsmäßigen Betrug eingestuft hat, ohne dass die Feststellungen dies tragen, kann das Berufungsgericht nicht an diese Bewertung gebunden sein.

Die Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung hängt also maßgeblich davon ab, ob die erstinstanzlichen Feststellungen eine tragfähige Basis für die Überprüfung des Strafausspruchs bieten. Ist dies nicht der Fall, muss das Berufungsgericht den gesamten Sachverhalt neu verhandeln und eigene Feststellungen treffen.


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Welche Folgen hat eine unwirksame Berufungsbeschränkung für den Angeklagten?

Eine unwirksame Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch hat weitreichende Konsequenzen für den Angeklagten. Das gesamte erstinstanzliche Urteil wird aufgehoben und der Fall muss vollständig neu verhandelt werden. Dies bedeutet, dass nicht nur die Strafe, sondern auch der Schuldspruch erneut überprüft wird.

Neue Chance für den Angeklagten

Für Sie als Angeklagten eröffnet sich dadurch die Möglichkeit, Ihre Verteidigung umfassend neu aufzubauen. Sie können nun alle Aspekte des Falles erneut vortragen und anfechten, nicht nur die Strafzumessung. Dies schließt die Beweisaufnahme, rechtliche Bewertungen und Tatsachenfeststellungen ein.

Risiken der Neuverhandlung

Allerdings birgt eine Neuverhandlung auch Risiken. Das Berufungsgericht ist nicht an die Feststellungen des erstinstanzlichen Gerichts gebunden. Es kann zu einer anderen Beweiswürdigung kommen und möglicherweise sogar zu einem für Sie ungünstigeren Urteil gelangen. In extremen Fällen könnte dies sogar eine härtere Strafe bedeuten.

Prozessuale Konsequenzen

Die Unwirksamkeit der Berufungsbeschränkung führt dazu, dass das Berufungsgericht verpflichtet ist, eigene Feststellungen zu treffen. Dies kann den Prozess verlängern und komplexer gestalten. Für Sie bedeutet dies, dass Sie sich auf eine umfangreichere Verhandlung einstellen müssen, in der alle Aspekte Ihres Falles erneut beleuchtet werden.

Rechtliche Grundlagen

Die Unwirksamkeit einer Berufungsbeschränkung tritt ein, wenn die erstinstanzlichen Feststellungen unklar, lückenhaft oder widersprüchlich sind. In solchen Fällen kann das Berufungsgericht keine fundierte Entscheidung über die Rechtsfolgen treffen, ohne den gesamten Fall neu zu betrachten.

Stellen Sie sich vor, Sie hätten Ihre Berufung auf die Höhe der Strafe beschränkt, aber das erstinstanzliche Gericht hätte wichtige Details zur Tatbegehung ausgelassen. In diesem Fall wäre eine isolierte Überprüfung der Strafe nicht möglich, und die gesamte Verurteilung müsste neu verhandelt werden.


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Wie kann ein Gericht unzureichende Feststellungen zum Tathergang vermeiden?

Um unzureichende Feststellungen zum Tathergang zu vermeiden, muss ein Gericht eine umfassende und sorgfältige Beweisaufnahme durchführen. Dabei sind folgende Aspekte besonders wichtig:

Gründliche Sachverhaltsermittlung

Das Gericht muss alle relevanten Tatsachen ermitteln und dokumentieren. Dazu gehört die Vernehmung aller Beteiligten und Zeugen, die Sichtung von Urkunden und gegebenenfalls die Einholung von Sachverständigengutachten. Stellen Sie sich vor, Sie sind Richter in einem Verkehrsunfall-Prozess. Sie würden nicht nur die Unfallbeteiligten befragen, sondern auch unbeteiligte Zeugen anhören und Fotos vom Unfallort auswerten.

Detaillierte Dokumentation

Alle Aussagen und Beweismittel müssen sorgfältig protokolliert werden. Das Gericht sollte dabei auf Widersprüche und Unstimmigkeiten achten und diese gezielt hinterfragen. Wenn beispielsweise ein Zeuge seine Aussage ändert, muss das Gericht die Gründe dafür erforschen und im Protokoll festhalten.

Kritische Würdigung der Beweise

Das Gericht muss die erhobenen Beweise kritisch prüfen und bewerten. Dabei gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung nach § 286 ZPO. Das bedeutet, dass das Gericht alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigen und seine Überzeugung bilden muss. In einem Betrugsfall würde das Gericht beispielsweise nicht nur die Aussagen der Beteiligten, sondern auch Kontobewegungen und andere Indizien in die Bewertung einbeziehen.

Ausführliche Begründung im Urteil

Im Urteil muss das Gericht seine Feststellungen zum Tathergang ausführlich und nachvollziehbar darlegen. Es reicht nicht aus, nur das Ergebnis zu präsentieren. Vielmehr muss das Gericht erläutern, wie es zu seinen Schlussfolgerungen gekommen ist und warum es bestimmten Beweismitteln mehr Glauben geschenkt hat als anderen. Wenn Sie als Betroffener ein Urteil lesen, sollten Sie nachvollziehen können, wie das Gericht zu seiner Entscheidung gelangt ist.

Durch diese sorgfältige Vorgehensweise kann ein Gericht sicherstellen, dass seine Feststellungen zum Tathergang vollständig und belastbar sind. Dies ist nicht nur für die Gerechtigkeit im Einzelfall wichtig, sondern auch für die Akzeptanz der Entscheidung durch die Beteiligten und die Öffentlichkeit.


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Welche Rechte hat ein Angeklagter bei einer Zurückverweisung des Falls?

Bei einer Zurückverweisung des Falls behält der Angeklagte alle grundlegenden Rechte, die ihm im Strafverfahren zustehen. Eine Zurückverweisung bedeutet, dass ein höheres Gericht die Entscheidung eines untergeordneten Gerichts aufhebt und den Fall zur erneuten Verhandlung an dieses oder ein anderes Gericht zurückgibt.

Fortbestehende Rechte des Angeklagten

Der Angeklagte hat weiterhin das Recht auf ein faires Verfahren. Dies beinhaltet:

  • Das Recht zu schweigen und sich nicht selbst belasten zu müssen
  • Das Recht auf Verteidigung, einschließlich der Möglichkeit, einen Anwalt zu konsultieren
  • Das Recht, Beweismittel vorzulegen und Zeugen zu benennen
  • Das Recht auf Akteneinsicht

Neue Möglichkeiten durch die Zurückverweisung

Die Zurückverweisung eröffnet dem Angeklagten zusätzliche Chancen:

  • Er kann neue Beweise vorlegen, die im ersten Verfahren möglicherweise nicht berücksichtigt wurden
  • Es besteht die Möglichkeit, die Verteidigungsstrategie anzupassen, basierend auf den Erkenntnissen aus dem vorherigen Verfahren
  • Der Angeklagte kann von der Aufhebung bestimmter Feststellungen des ersten Urteils profitieren

Grenzen der Zurückverweisung

Es ist wichtig zu beachten, dass die Zurückverweisung auch Grenzen hat:

  • Das neue Verfahren muss sich an die rechtlichen Vorgaben des zurückverweisenden Gerichts halten
  • Eine Verschlechterung der Situation des Angeklagten (reformatio in peius) ist in der Regel ausgeschlossen, wenn nur zu seinen Gunsten Rechtsmittel eingelegt wurden

Vorbereitung auf das neue Verfahren

Für den Angeklagten ist es ratsam, sich gründlich auf das neue Verfahren vorzubereiten. Dies kann bedeuten:

  • Alle neuen relevanten Informationen und Beweise zu sammeln
  • Die Verteidigungsstrategie mit dem Anwalt zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen
  • Sich über den genauen Umfang der Zurückverweisung zu informieren, da dies die Grenzen des neuen Verfahrens bestimmt

Die Zurückverweisung bietet dem Angeklagten somit die Chance, Fehler des ersten Verfahrens zu korrigieren und seine Position zu verbessern. Gleichzeitig bleiben alle grundlegenden Verfahrensrechte bestehen, die einen fairen Prozess gewährleisten sollen.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie spezielle Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Berufungsbeschränkung

Eine Berufungsbeschränkung bedeutet, dass die Berufung nur gegen bestimmte Teile eines Urteils eingelegt werden kann, typischerweise beschränkt auf den Rechtsfolgenausspruch (§ 318 StPO). Dadurch wird nicht das ganze Urteil überprüft, sondern nur die Strafzumessung.

Beispiel: Jemand wird zu einer Geldstrafe verurteilt und legt Berufung nur gegen die Höhe der Strafe ein, nicht gegen den Schuldspruch selbst.

Im Kontext des Ladendiebstahlsfalles war die Berufungsbeschränkung unwirksam, da die Feststellungen zum Tathergang unklar waren.

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Rechtsfolgenausspruch

Der Rechtsfolgenausspruch umfasst die Entscheidung des Gerichts über die Strafhöhe oder andere Rechtsfolgen, die sich aus einem Schuldspruch ergeben. Im Gegensatz dazu steht der Schuldspruch selbst, der die Tatsache betrifft, ob jemand schuldig ist oder nicht.

Beispiel: Nach der Feststellung der Schuld für Diebstahl entscheidet der Rechtsfolgenausspruch, ob eine Geldstrafe, eine Bewährungsstrafe oder eine Gefängnisstrafe verhängt wird.

Im vorliegenden Fall stellte sich die Frage, ob die Berufungsbeschränkung unwirksam war, weil es an klaren Feststellungen des Tathergangs mangelte.

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Gewahrsam

Gewahrsam beschreibt die tatsächliche Sachherrschaft über eine Sache. Beim Diebstahl muss der Täter den Gewahrsam des bisherigen Besitzers brechen und neuen Gewahrsam begründen, was bedeutet, dass er die Sache ohne Behinderung an sich nehmen kann.

Beispiel: Wenn jemand ein Kleidungsstück in einem Laden unter dem Arm hält und einen Fluchtversuch macht, könnte argumentiert werden, dass neuer Gewahrsam begründet wurde.

Im Fall des Ladendiebstahls war es wichtig festzustellen, ob und wann der Angeklagte tatsächlich neuen Gewahrsam an den Filetsteaks begründet hatte.

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Unzureichende Feststellungen

Unzureichende Feststellungen liegen vor, wenn ein Gericht nicht ausreichend klärt, welche Tatsachen im Prozess feststehen. Ohne klare Tatsachen kann ein Urteil angefochten werden, da es auf unsicherer Basis beruht.

Beispiel: Ein Gericht nimmt an, dass ein Unfall durch Fahrlässigkeit verursacht wurde, untersucht jedoch nicht genau, wie es zu dem Unfall kam.

In diesem Fall führten unzureichende Feststellungen zum Tathergang dazu, dass die Berufungsbeschränkung unwirksam wurde und das Urteil aufgehoben wurde.

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Zurückverweisung

Die Zurückverweisung bedeutet, dass ein höheres Gericht ein Urteil aufhebt und den Fall an das Gericht zurückgibt, das die ursprüngliche Entscheidung getroffen hat. Dieses muss den Fall erneut verhandeln und entscheiden.

Beispiel: Nach dem Aufheben eines Urteils wegen Verfahrensfehlern ordnet das Revisionsgericht eine neue Verhandlung an.

Im Diebstahlsfall wurde die Zurückverweisung angeordnet, damit das Landgericht die unzureichend geklärten Gewahrsamsverhältnisse genauer untersucht.

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Revision

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das die Überprüfung eines Urteils auf Rechtsfehler durch ein höheres Gericht ermöglicht, ohne den Sachverhalt neu zu prüfen (§ 333 StPO). Sie dient dazu, grobe Verstöße gegen das Recht zu korrigieren.

Beispiel: Ein Revision wird eingelegt, weil ein Gericht wichtige Zeugenaussagen nicht berücksichtigt hat.

Im Kontext des Falls führte die Revision zur Feststellung, dass das Urteil aufgrund unzureichender Feststellungen nicht haltbar war und korrigiert werden musste.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 242 StGB (Diebstahl): Dieser Paragraph definiert den Diebstahl als die unbefugte Wegnahme einer fremden beweglichen Sache. Die Voraussetzungen für eine Tat im Sinne des Diebstahls umfassen, dass der Täter die Absicht hat, die Sache sich zuzueignen. Im vorliegenden Fall wurde dem Angeklagten vorgeworfen, im Geschäft Lebensmittel unbefugt entwendet zu haben, was den Tatbestand des Diebstahls erfüllt.
  • § 318 StPO (Berufung): Dieser Paragraph regelt die Beschränkung von Berufungen auf den Rechtsfolgenausspruch. Dabei ist die Beschränkung nur zulässig, wenn die zugrunde liegenden Feststellungen zum Tathergang klar und ausreichend sind. In diesem spezifischen Fall wurde die Berufung des Angeklagten fälschlicherweise nur auf die Strafe beschränkt, obwohl die erstinstanzlichen Feststellungen unzureichend waren.
  • § 333 StPO (Revisionsrecht): Dieser Paragraph legt die Grenzen der Revision fest. Das Revisionsgericht hat die Aufgabe, die Entscheidungen der Vorinstanzen auf rechtliche Fehler zu prüfen. Im Untersuchungsfall wurde festgestellt, dass das Landgericht die Revision aufgrund von unzureichenden Feststellungen fehlerhaft als unbegründet abwies, was einer Korrektur bedurfte.
  • § 344 StPO (Sachrüge): Die Vorschrift regelt die Möglichkeit, eine Revision mit der Sachrüge einzulegen, die sich auf die sachliche Prüfung der Entscheidung bezieht. In diesem Fall rügte der Angeklagte die Verletzung materiellen Rechts, was dazu führte, dass das Revisionsgericht die Sachlage neu bewerten musste, da die Feststellungen ungenügend waren.
  • § 341 StPO (Zuständigkeit der Berufungsgerichte): Dieser Paragraph beschreibt die Zuständigkeit der Gerichtsbarkeiten bei der Berufung. Hierbei spielte die Rückverweisung an eine andere Kammer des Landgerichts eine zentrale Rolle, da das ursprüngliche Urteil auf fehlerhaften Voraussetzungen basierte. Somit war es notwendig, dass eine andere Kammer die Angelegenheit erneut prüft, um eine gerechte Entscheidung zu treffen.

Das vorliegende Urteil

BayObLG – Az.: 203 StRR 172/24 – Beschluss vom 03.06.2024


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