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Verkehrsunfallflucht – Voraussetzungen eines bedeutenden Schadens

Eine Autofahrerin in Dresden verursachte einen Unfall und fuhr anschließend einfach weiter. Obwohl sie zu einer Geldstrafe und einem Fahrverbot verurteilt wurde, hob das Landgericht den vorläufigen Führerscheinentzug wieder auf. Der Grund: Der Schaden am Fahrzeug der Geschädigten lag unter der neu definierten Wertgrenze für einen „bedeutenden Schaden“, die nun bei 1.500 Euro liegt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Dresden
  • Datum: 07.05.2019
  • Aktenzeichen: 3 Qs 29/19
  • Verfahrensart: Beschwerdeverfahren gegen den vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis
  • Rechtsbereiche: Strafprozessrecht, Straßenverkehrsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Beschwerdeführerin: Die Angeklagte, der vorläufig die Fahrerlaubnis entzogen wurde, unter anderem wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Sie legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein und wehrt sich gegen den vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis.
  • Staatsanwaltschaft Dresden: Beantragte, die Beschwerde der Angeklagten als unbegründet zu verwerfen.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin wurde durch Strafbefehl zu einer Geldstrafe wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort verurteilt und es wurde ein Fahrverbot verhängt. In der Hauptverhandlung deutete der Richter auf eine mögliche Anwendung weiterer Strafvorschriften hin. Das Amtsgericht entzog ihr daraufhin vorläufig die Fahrerlaubnis.
  • Kern des Rechtsstreits: Die Frage, ob die Voraussetzungen für den vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis gegeben sind, insbesondere ob ein bedeutender Schaden an fremden Sachen entstanden ist, der die Entziehung rechtfertigen würde.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Beschwerde der Angeklagten hatte Erfolg. Der Beschluss des Amtsgerichts, der die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis anordnete, wurde aufgehoben.
  • Begründung: Es bestehen keine dringenden Gründe für die Annahme, dass die Angeklagte durch ein Urteil als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen eingestuft wird. Der im Raum stehende Schaden von 1.382,38 EUR netto erreicht nicht die Grenze eines „bedeutenden Schadens“ von mindestens 1.500,00 EUR.
  • Folgen: Die Beschwerdeführerin erhält ihre vorläufig entzogene Fahrerlaubnis zurück. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen der Beschwerdeführerin trägt die Staatskasse.

Verkehrsunfallflucht: Rechtliche Folgen und finanziellen Risiken verstehen

Ein Verkehrsunfall kann nicht nur zu körperlichen Schäden, sondern auch zu erheblichen finanziellen Folgen führen. Wenn ein Beteiligter nach einem Unfall unerlaubt vom Unfallort entfernt, handelt es sich um eine Verkehrsunfallflucht, die rechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Insbesondere bei einem bedeutenden Schaden müssen die Unfallbeteiligten die Möglichkeit einer Fahrerflucht ernst nehmen, da diese zu einer strafrechtlichen Verfolgung und hohen Bußgeldern führen kann.

Die Höhe des Schadens spielt eine zentrale Rolle, da sie oft darüber entscheidet, ob die Strafe für Unfallflucht schwerwiegender ausfällt oder mildernde Umstände in Betracht kommen. Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der die Dimensionen der Verkehrsunfallflucht und ihre Auswirkungen auf die betroffenen Parteien beleuchtet.

Der Fall vor Gericht


Vorläufiger Führerscheinentzug nach Unfallflucht aufgehoben

Auto streift beim Ausparken parkendes Fahrzeug und fährt weiter
(Symbolfoto: Ideogram gen.)

Das Landgericht Dresden hat den vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis einer Autofahrerin aufgehoben, die sich wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort verantworten muss. Die Beschuldigte war zunächst per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 50 Euro und einem dreimonatigen Fahrverbot verurteilt worden.

Unfallhergang und polizeiliche Ermittlungen

Nach Aussage der Unfallgeschädigten war die Beschuldigte auf deren verkehrsbedingt haltendes Fahrzeug aufgefahren. Nach dem Zusammenstoß habe die Fahrerin kurz angehalten, sei dann aber weitergefahren, obwohl die Geschädigte noch gewunken habe. An der Stoßstange des geschädigten Fahrzeugs entstand ein Schaden von 1.382,38 Euro netto (1.645,03 Euro brutto). Die Geschädigte ließ ihr Fahrzeug nicht reparieren, sondern rechnete den Schaden mit der Versicherung ab und verkaufte das Fahrzeug später.

Rechtliche Bewertung des Landgerichts

Das Landgericht Dresden betonte in seiner Entscheidung, dass für einen vorläufigen Führerscheinentzug nach § 111a StPO „dringende Gründe“ vorliegen müssen, die erwarten lassen, dass die Fahrerlaubnis im späteren Urteil entzogen wird. Bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort sei dies nach § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB nur dann der Fall, wenn ein „bedeutender Schaden“ entstanden ist.

Neue Wertgrenze für bedeutenden Sachschaden

Das Gericht nutzte den Fall, um die Wertgrenze für einen bedeutenden Sachschaden neu zu definieren. Unter Berücksichtigung der Preisentwicklung seit 2005 und gestützt auf den Verbraucherpreisindex setzte es die Grenze auf mindestens 1.500 Euro fest. Da im vorliegenden Fall nur der Nettobetrag der nicht durchgeführten Reparatur von 1.382,38 Euro maßgeblich sei, liege kein bedeutender Schaden vor. Die Mehrwertsteuer könne nicht berücksichtigt werden, da sie mangels Reparatur nicht angefallen sei. Auch ein möglicher Minderwert des Fahrzeugs reiche nach aktuellem Ermittlungsstand nicht aus, um die 1.500-Euro-Grenze zu überschreiten.

Kostenentscheidung zugunsten der Beschuldigten

Das Landgericht hob den vorläufigen Führerscheinentzug auf und auferlegte die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Beschuldigten der Staatskasse. Das Hauptverfahren wurde zur Einholung eines verkehrsanalytischen Sachverständigengutachtens zur Frage der Schadenskorrespondenz ausgesetzt.


Die Schlüsselerkenntnisse


„Das Landgericht Dresden hat die Wertgrenze für einen ‚bedeutenden Schaden‘ bei Unfallflucht von 1.300 auf 1.500 Euro angehoben, wobei nur tatsächlich angefallene Kosten zählen. Entscheidend ist nicht der Brutto-Reparaturwert, sondern nur die real entstandenen Kosten ohne Mehrwertsteuer, wenn keine Reparatur erfolgt ist. Die Entscheidung zeigt, dass für einen vorläufigen Führerscheinentzug nach Unfallflucht nicht nur der Unfallhergang, sondern auch die konkrete Schadenshöhe maßgeblich ist.“

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie nach einer Unfallflucht mit einem vorläufigen Führerscheinentzug konfrontiert sind, kommt es auf die tatsächliche Schadenshöhe an – nicht auf den Kostenvoranschlag inklusive Mehrwertsteuer. Bei nicht reparierten Schäden unter 1.500 Euro netto ist ein vorläufiger Führerscheinentzug rechtlich nicht gerechtfertigt. Lassen Sie sich anwaltlich beraten und prüfen Sie die genaue Schadenshöhe, da theoretische Reparaturkosten nicht automatisch als Grundlage für einen Führerscheinentzug dienen können.


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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Rechte und Pflichten entstehen für den Vermieter bei einer Nachmieterklausel?

Bei einer echten Nachmieterklausel ist der Vermieter verpflichtet, einen vom Mieter vorgeschlagenen Nachmieter zu akzeptieren, sofern dieser zumutbar ist und bereit ist, den bestehenden Mietvertrag zu den gleichen Konditionen zu übernehmen.

Rechte bei unechter Nachmieterklausel

Bei der häufiger vorkommenden unechten Nachmieterklausel hat der Vermieter ein Auswahlrecht unter den vorgeschlagenen Mietinteressenten. Er kann die Vorschläge ablehnen und sich selbst um einen geeigneten Nachmieter kümmern.

Grenzen des Ablehnungsrechts

Der Vermieter darf einen Nachmieter nicht willkürlich ablehnen. Berechtigte Ablehnungsgründe sind:

  • Mangelnde Bonität des Nachmieters
  • Begründete Annahme von Störungen des Hausfriedens
  • Zweifel an der Zahlungsfähigkeit

Unzulässige Ablehnungsgründe sind:

  • Diskriminierung aufgrund von Herkunft oder gesellschaftlicher Stellung
  • Ablehnung wegen Kindern in der Familie
  • Persönliche Abneigungen ohne sachlichen Grund

Prüfungsrechte und -pflichten

Der Vermieter hat das Recht auf eine angemessene Überlegungsfrist zur Prüfung der Eignung des Nachmieters. Er darf:

  • Die wirtschaftliche Situation des Nachmieters prüfen
  • Bonitätsauskünfte einholen
  • Die persönliche Zuverlässigkeit bewerten

Der Vermieter darf den Abschluss eines neuen Mietvertrags nicht von einer Mieterhöhung abhängig machen. Bei ungerechtfertigter Ablehnung eines zumutbaren Nachmieters kann der bisherige Mieter die Mietzahlung ab dem möglichen Einzugstermin des Nachmieters einstellen.


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Was unterscheidet eine echte von einer unechten Nachmieterklausel?

Eine echte Nachmieterklausel verpflichtet den Vermieter, einen vom Mieter vorgeschlagenen Nachmieter zu akzeptieren, sofern dieser zumutbar ist und bereit ist, den bestehenden Mietvertrag zu den gleichen Konditionen zu übernehmen. Der Nachmieter tritt dabei in den laufenden Mietvertrag ein und übernimmt alle Rechte und Pflichten des bisherigen Mieters.

Merkmale der echten Nachmieterklausel

Der Vermieter darf einen vorgeschlagenen Nachmieter nur ablehnen, wenn begründete Zweifel an dessen Eignung bestehen. Solche Zweifel können sich etwa aus Mietschulden, Zahlungsunfähigkeit oder einem gefährdeten Aufenthaltsstatus ergeben. Eine Ablehnung aus Antipathie oder aufgrund kultureller Herkunft ist nicht zulässig.

Merkmale der unechten Nachmieterklausel

Bei der unechten Nachmieterklausel erhält der Mieter lediglich das Recht, Vorschläge für potenzielle Nachmieter zu unterbreiten. Der Vermieter behält sich die freie Entscheidung vor, ob er diese Vorschläge annimmt. Er kann die vorgeschlagenen Nachmieter ablehnen und sich für andere Mietinteressenten entscheiden.

Praktische Auswirkungen

Bei einer echten Nachmieterklausel muss der neue Mieter zu den exakt gleichen Vertragsbedingungen eintreten. Der Vermieter darf keine Mieterhöhung oder sonstige Vertragsänderungen verlangen.

Bei der unechten Nachmieterklausel hingegen kann der Vermieter mit dem neuen Mieter einen völlig neuen Vertrag mit geänderten Konditionen abschließen. Lehnt der Vermieter bei einer unechten Nachmieterklausel den vorgeschlagenen Nachmieter ab, hat der bisherige Mieter keine rechtliche Handhabe dagegen.


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Welche Voraussetzungen muss ein Nachmieter erfüllen?

Ein Nachmieter muss bestimmte grundlegende Voraussetzungen erfüllen, damit der Vermieter ihn als geeignet akzeptieren muss. Diese Anforderungen unterscheiden sich je nachdem, ob eine echte oder unechte Nachmieterklausel vorliegt.

Grundlegende Eignungskriterien

Der Nachmieter muss über eine ausreichende Bonität verfügen und in der Lage sein, die Miete sowie die Nebenkosten regelmäßig zu zahlen. Dabei orientiert sich die erforderliche Zahlungsfähigkeit an den finanziellen und familiären Verhältnissen des bisherigen Mieters.

Die Bereitschaft zur Vertragsübernahme ist elementar – der Nachmieter muss gewillt sein, den bestehenden Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen fortzuführen. Der Vermieter darf dabei keine höheren Anforderungen an den Nachmieter stellen als an den bisherigen Mieter.

Besonderheiten bei echter Nachmieterklausel

Bei einer echten Nachmieterklausel ist der Vermieter verpflichtet, den vorgeschlagenen Nachmieter zu akzeptieren, wenn dieser die grundlegenden Eignungskriterien erfüllt. In diesem Fall muss bereits der erste solvente Nachmieter akzeptiert werden, sofern keine begründeten Zweifel an seiner Zuverlässigkeit bestehen.

Ablehnungsgründe des Vermieters

Der Vermieter darf einen Nachmieter nicht aus diskriminierenden Gründen ablehnen. Unzulässig sind Ablehnungen aufgrund von Herkunft, Rasse oder gesellschaftlicher Stellung. Auch darf der Abschluss eines Mietvertrags mit dem Nachmieter nicht von einer Mieterhöhung abhängig gemacht werden.

Wenn Sie einen Nachmieter vorschlagen, sollten Sie dessen Eignung durch entsprechende Unterlagen nachweisen können. Bei einer Ablehnung eines geeigneten Nachmieters durch den Vermieter werden Sie ab dem Zeitpunkt von der Mietzahlung befreit, zu dem der Nachmieter eingezogen wäre.


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Ab welchem Zeitpunkt haftet der neue Mieter für die Mietzahlungen?

Bei einer echten Nachmieterklausel beginnt die Haftung des neuen Mieters mit dem Zeitpunkt der Übernahme des bestehenden Mietvertrags. Der neue Mieter tritt dabei vollständig in die Rechte und Pflichten des bisherigen Mietvertrags ein.

Haftungsbeginn bei verschiedenen Konstellationen

Bei einer unechten Nachmieterklausel entsteht die Haftung erst mit Abschluss eines neuen Mietvertrags zwischen Vermieter und Nachmieter. Der Vermieter ist in diesem Fall nicht verpflichtet, den vorgeschlagenen Nachmieter zu akzeptieren.

Der neue Mieter haftet grundsätzlich nur für Verbindlichkeiten ab seinem Eintritt in das Mietverhältnis. Eine Haftung für Altverbindlichkeiten besteht nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Besonderheiten bei mehreren Mietern

Wenn mehrere Personen als Mieter auftreten, haften sie als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag. Der Vermieter kann die gesamte Mietzahlung von jedem einzelnen Mieter verlangen.

Übergangsregelungen bei Mieterwechsel

Wenn Sie als neuer Mieter in einen bestehenden Mietvertrag eintreten, sollten Sie beachten:

  • Die Mietzahlungspflicht beginnt mit dem vertraglich vereinbarten Übernahmezeitpunkt.
  • Eine Haftung für Altschulden muss explizit vereinbart werden.
  • Bei einer echten Nachmieterklausel übernehmen Sie den Mietvertrag zu den bestehenden Konditionen.

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Welche formalen Anforderungen gelten für den Mieterwechsel?

Ein Mieterwechsel erfordert grundsätzlich die schriftliche Zustimmung aller beteiligten Parteien. Bei einer echten Nachmieterklausel muss der Vermieter einen geeigneten Nachmieter akzeptieren, während er bei einer unechten Nachmieterklausel nur verpflichtet ist, die vorgeschlagenen Nachmieter zu prüfen.

Notwendige Dokumente

Der neue Mieter muss seine Bonität durch Einkommensnachweise oder Gehaltsabrechnungen belegen. Eine Bescheinigung des vorherigen Vermieters über Mietschuldenfreiheit ist ebenfalls erforderlich. Bei der Prüfung der Eignung dürfen keine diskriminierenden Kriterien wie Herkunft oder gesellschaftliche Stellung herangezogen werden.

Vertragsgestaltung

Die Vertragsübernahme muss durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen allen Beteiligten dokumentiert werden. Diese sollte folgende Elemente enthalten:

  • Eindeutige Identifikation aller Parteien
  • Genaue Bezeichnung der Mietsache
  • Festlegung des Übernahmezeitpunkts
  • Regelungen zu offenen Forderungen und der Kaution

Fristen und Termine

Bei der echten Nachmieterklausel muss der Vermieter dem Mieterwechsel innerhalb einer angemessenen Überlegungsfrist zustimmen. Die gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 573c BGB bleiben davon unberührt und betragen für Mieter grundsätzlich drei Monate.

Rechtliche Wirksamkeit

Der Mieterwechsel wird erst mit der Unterzeichnung der Vertragsübernahmevereinbarung durch alle Parteien wirksam. Ohne diese formelle Vereinbarung hat der neue Mieter keine Rechte an der Wohnung, selbst wenn er bereits eingezogen ist.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Eine Straftat nach § 142 StGB, die vorliegt, wenn sich ein Unfallbeteiligter vom Unfallort entfernt, ohne die erforderlichen Feststellungen zu seiner Person, seinem Fahrzeug und seiner Unfallbeteiligung zu ermöglichen. Umgangssprachlich als „Fahrerflucht“ bekannt. Der Täter muss mindestens 30 Minuten am Unfallort warten oder die Polizei informieren. Bei geringem Schaden kann eine umgehende Meldung bei der Polizei ausreichen. Ein Verstoß kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden.


Bedeutender Schaden

Ein Rechtsbegriff aus dem Verkehrsstrafrecht, der eine wichtige Rolle bei der Strafzumessung spielt. Nach aktueller Rechtsprechung liegt die Grenze bei mindestens 1.500 Euro Sachschaden. Bei Überschreitung dieser Wertgrenze kann dies zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen. Die Höhe orientiert sich am Verbraucherpreisindex und wird von Gerichten regelmäßig angepasst. Maßgeblich ist dabei der tatsächlich entstandene Nettobetrag ohne Mehrwertsteuer.


Vorläufiger Führerscheinentzug

Eine vorläufige Sicherungsmaßnahme nach § 111a StPO, die das Gericht oder die Staatsanwaltschaft anordnen kann, wenn dringende Gründe für eine spätere Entziehung der Fahrerlaubnis im Urteil vorliegen. Diese Maßnahme dient der Verkehrssicherheit und kann bereits während des laufenden Verfahrens angeordnet werden. Beispiel: Bei schweren Verkehrsdelikten wie Trunkenheitsfahrten oder Unfallfluchten mit bedeutendem Schaden.


Tagessätze

Die in Tagessätzen bemessene Geldstrafe ist die häufigste Sanktionsform im deutschen Strafrecht (§ 40 StGB). Die Anzahl der Tagessätze richtet sich nach der Schwere der Schuld, die Höhe nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters. Ein Tagessatz entspricht dabei etwa dem Nettoeinkommen des Verurteilten pro Tag. Beispiel: 30 Tagessätze zu je 50 Euro ergeben eine Gesamtstrafe von 1.500 Euro.


Fahrverbot

Eine zeitlich begrenzte Sanktion nach § 44 StGB, die das Führen von Kraftfahrzeugen für einen Zeitraum von einem bis zu sechs Monaten untersagt. Im Gegensatz zur Fahrerlaubnisentziehung muss der Führerschein nach Ablauf der Frist nicht neu beantragt werden. Typische Anwendungsfälle sind leichtere Verkehrsverstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Unfallfluchten mit geringem Schaden.

 

Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 111a StPO: Dieser Paragraph regelt die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis im Strafverfahren. Die Ermessensentscheidung des Gerichts basiert auf der Einschätzung, dass dringende Gründe für den Entzug bestehen, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Im vorliegenden Fall wurde die Fahrerlaubnis der Beschwerdeführerin entzogen, weil ein dringender Verdacht auf das unerlaubte Entfernen vom Unfallort bestand, was nach Ansicht des Gerichts eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen könnte.
  • § 69 StGB: Dieser Paragraph behandelt die Regelungen zur Entziehung der Fahrerlaubnis im Falle von Straftaten, insbesondere, wenn ein Fahrzeugführer sich eines Vergehens schuldig macht. Der vorliegende Fall bezieht sich exakt auf die Voraussetzungen, unter denen ein Angeklagter als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen betrachtet wird. Das Gericht musste daher prüfen, ob beim Verlassen des Unfallorts tatsächlich ein bedeutender Sachschaden entstanden war, um eine Entziehung der Fahrerlaubnis auszusprechen.
  • § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB: Dieser Absatz spezifiziert die Fälle, die als Regelfall für die Annahme der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen gelten. Die Beschwerdeführerin könnte nur dann als ungeeignet angesehen werden, wenn sie wusste, dass beim Unfall ein bedeutender Schaden entstanden war. Der Beschluss stützt sich auf die Tatsache, dass der gegenwärtige Ermittlungsstand keinen als bedeutend geltenden Schaden aufzeigt, was verhindert, dass die Fahrerlaubnis ohne weiteres entzogen wird.
  • § 22 StVG: Dieser Paragraph regelt die Vorschriften über die Fahrerlaubnis und deren Erlassung. Im Kontext des vorliegenden Falls ist er relevant, weil die Fahrerlaubnis eine Rechtsgrundlage für die Teilnahme am Straßenverkehr darstellt. Die Entscheidung des Gerichts zur Aufhebung des Entzugs beruht auf der fehlenden Einstellung, dass die Beschwerdeführerin aufgrund ihrer Aktensituation gegen diese Vorschrift verstoßen hat.
  • Art. 6 EMRK (Recht auf ein faires Verfahren): Dieses Grundrecht garantiert das Recht auf ein faires und öffentliches Verfahren. Die Beschwerdeführerin legte fristgerecht Einspruch ein und war somit berechtigt, ihre Argumente im vorliegenden Verfahren anzuführen. Der Entzug ihrer Fahrerlaubnis während des laufenden Verfahrens könnte als potenzieller Verstoß gegen dieses Recht interpretiert werden, was zur Aufhebung des Entzugs führte.

Das vorliegende Urteil

 

LG Dresden – Az.: 3 Qs 29/19 – Beschluss vom 07.05.2019


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