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Verkehrsunfallflucht – Wegfall des Grundes für eine vorläufige Fahrerlaubnisentziehung

Wisch und weg? Ein Autofahrer in Sigmaringen verursachte einen Parkplatzrempler und entfernte sich vom Unfallort, obwohl er den Schaden am gegnerischen Fahrzeug deutlich erkannt hatte. Nun muss er sich wegen Unfallflucht vor Gericht verantworten und fürchtet um seinen Führerschein, obwohl er den Schaden zunächst begutachtet und sogar versucht hatte, ihn zu beseitigen. Der Fall wirft die Frage auf, wann genau die Grenze zur Fahrerflucht überschritten ist und welche Folgen ein solches Verhalten haben kann.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Hechingen
  • Datum: 08.03.2024
  • Aktenzeichen: 3 Qs 13/24
  • Verfahrensart: Beschwerdeverfahren
  • Rechtsbereiche: Strafrecht, Straßenverkehrsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Staatsanwaltschaft Hechingen: Legte Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Sigmaringen ein. Argumentiert, dass die Voraussetzungen für die Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 111a StPO i.V.m. §§ 69, 69a StGB gegeben seien, da der Schaden insgesamt die Grenze von 2.000 € für einen bedeutenden Schaden überschreite.
  • Angeklagter: Wurde zunächst wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe und einem Fahrverbot verurteilt. Die Verteidigung beantragt die Zurückweisung der Beschwerde und argumentiert, dass die Schadensschätzung für einen Laien nicht zumutbar sei.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Angeklagte kollidierte beim Ausparken auf einem Krankenhausparkplatz mit einem anderen Fahrzeug und verließ die Unfallstelle, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen. Der Schaden belief sich auf 1.972,61 € netto. Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis wurde aufgehoben.
  • Kern des Rechtsstreits: Ob die Voraussetzungen für die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis vorlagen, insbesondere im Hinblick auf die Schadenshöhe und deren Bedeutung nach § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft wurde als unbegründet verworfen. Die Staatskasse trägt die Kosten des Rechtsmittels und die notwendigen Auslagen des Angeklagten.
  • Begründung: Das Beschwerdegericht entschied, dass in der Beschwerde keine neuen Tatsachen vorgebracht wurden, die eine Abweichung von der erstinstanzlichen Entscheidung rechtfertigen würden. Es ist Sache der Berufungsinstanz, die Schadensberechnung zu klären.
  • Folgen: Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis bleibt aufgehoben. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, und die Angelegenheit wird in der Berufungsinstanz weiterverhandelt.

Verkehrsunfallflucht: Wann entfällt der Grund für die Fahrerlaubnissperre?

Verkehrsunfallflucht stellt eine schwerwiegende Verkehrsordnungswidrigkeit dar, die nicht nur rechtliche Konsequenzen in Form von Geldstrafen oder Fahrverboten mit sich bringen kann, sondern auch zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen kann. Wenn ein Fahrer nach einem Unfall die Unfallstelle verlässt, ohne seinen Pflichten nachzukommen, können sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Folgen entstehen. Die Polizei erstellt im Anschluss ein Bericht, der für die anschließenden Verfahren von entscheidender Bedeutung ist.

In diesem Kontext behandelt das folgende Gerichtsurteil die Frage, unter welchen Umständen der Grund für eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis wegfallen kann. Dabei wird erörtert, welche rechtlichen Rahmenbedingungen und Grundlagen dabei relevant sind und welche Möglichkeiten zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis bestehen.

Der Fall vor Gericht


Unfallflucht nach Parkplatzkollision: Vorläufige Führerscheinentziehung aufgehoben

Mercedes-Fahrer verursacht leichten Stoßstangenschaden an geparktem VW Golf
(Symbolfoto: Ideogram gen.)

Ein Autofahrer wurde vom Amtsgericht Sigmaringen wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu je 30,00 Euro sowie einem Fahrverbot von sechs Monaten verurteilt. Das Gericht hob zugleich die vorläufige Entziehung seiner Fahrerlaubnis auf.

Unfallhergang und Fahrerflucht auf Krankenhausparkplatz

Der Vorfall ereignete sich am 5. Juli 2023 gegen 10:50 Uhr auf dem Parkplatz des Krankenhauses in Sigmaringen. Beim Ausparken kollidierte der Angeklagte mit seinem Sportsvan mit einem geparkten VW Golf. Die Abstandsanzeige seines Fahrzeugs schlug Alarm, woraufhin er ausstieg und das beschädigte Fahrzeug begutachtete. Er bemerkte mehrere Zentimeter lange Kratzer im Heckbereich des VW Golf und wischte mit einem Tuch über die Lackstelle. Obwohl er den Unfall und einen nicht unerheblichen Fremdschaden erkannte, verließ er die Unfallstelle, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen. Am geschädigten Fahrzeug entstand ein Sachschaden von 1.972,61 Euro netto.

Behördliche Maßnahmen und Rechtsmittel

Die Behörden reagierten zunächst mit strengen Maßnahmen. Am 22. August 2023 ordnete das Amtsgericht Hechingen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis an. Der Führerschein wurde dem Angeklagten am Folgetag um 20:15 Uhr abgenommen. Die Staatsanwaltschaft Hechingen legte gegen die spätere Aufhebung der vorläufigen Führerscheinentziehung Beschwerde ein und argumentierte mit einem höheren Gesamtschaden. Neben den Reparaturkosten seien eine Wertminderung von mindestens 300 Euro sowie Sachverständigenkosten zu berücksichtigen, wodurch die für eine Fahrerlaubnisentziehung relevante Schadensgrenze von 2.000 Euro überschritten werde.

Gerichtliche Bewertung der Beschwerde

Das Landgericht Hechingen verwarf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft als unbegründet. In seiner Begründung betonte das Gericht, dass es an die Feststellungen des Amtsgerichts gebunden sei, solange keine neuen Tatsachen vorlägen. Die von der Staatsanwaltschaft vorgebrachte Schadensberechnung stelle keine neue Tatsache in diesem Sinne dar. Die Prüfung einer möglichen anderen Bewertung des Gesamtschadens müsse der Berufungsinstanz vorbehalten bleiben. Nach den erstinstanzlichen Feststellungen sei nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einer endgültigen Entziehung der Fahrerlaubnis zu rechnen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens wurden der Staatskasse auferlegt.

Rechtliche Folgen für den Angeklagten

Das erstinstanzliche Urteil sieht neben der Geldstrafe ein sechsmonatiges Fahrverbot vor, ist aber noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Der Verteidiger argumentierte, dass von einem Durchschnittsbürger keine präzise Schadensschätzung am Unfallort erwartet werden könne, zumal der Haftpflichtversicherer die Schadenssumme bereits erheblich reduziert habe.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil zeigt, dass bei Unfallflucht nicht automatisch der Führerschein dauerhaft entzogen wird, wenn das erstinstanzliche Gericht nur ein befristetes Fahrverbot verhängt. Eine vorläufige Führerscheinentziehung muss in diesem Fall aufgehoben werden, auch wenn die Staatsanwaltschaft Berufung einlegt. Die Frage einer möglichen Führerscheinentziehung wegen der genauen Schadenshöhe kann erst in der Berufungsinstanz neu bewertet werden.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie nach einer Unfallflucht zunächst Ihren Führerschein abgeben mussten, haben Sie die Chance, ihn vorläufig zurückzuerhalten, falls das Gericht nur ein zeitlich begrenztes Fahrverbot ausspricht. Dies gilt selbst dann, wenn die Staatsanwaltschaft das Urteil anficht. Die genaue Schadenshöhe am Unfallort einzuschätzen ist oft schwierig – das Gericht berücksichtigt, dass Sie als normaler Verkehrsteilnehmer dazu nicht in der Lage sein müssen. Bei einem Unfall sollten Sie trotzdem immer anhalten und Ihre Personalien hinterlassen, da Sie sonst mindestens mit einer Geldstrafe und einem mehrmonatigen Fahrverbot rechnen müssen.


Benötigen Sie Hilfe?

Verkehrsrechtliche Fälle – besonders bei Unfallfluchtsvorwürfen – erfordern eine sorgfältige juristische Bewertung aller Umstände. Unsere langjährige Erfahrung zeigt, dass eine frühzeitige rechtliche Einordnung oft entscheidend für den Erhalt der Fahrerlaubnis ist. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre individuellen Handlungsoptionen besprechen und eine optimale Strategie für Ihren Fall entwickeln. ✅ Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Strafe droht bei Unfallflucht nach einem Parkplatzschaden?

Bei einer Unfallflucht nach einem Parkplatzschaden droht Ihnen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Die konkrete Strafe hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Höhe des verursachten Schadens.

Strafen bei geringem Schaden

Wenn der Schaden unter 600 Euro liegt, müssen Sie in der Regel mit einem Bußgeld rechnen. Das Verfahren wird in solchen Fällen oft gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.

Strafen bei mittlerem Schaden

Bei einem Schaden zwischen 600 und 1.300 Euro ist eine Geldstrafe in Höhe eines Monatsgehalts üblich. Zusätzlich erhalten Sie häufig zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten.

Strafen bei hohem Schaden

Übersteigt der Schaden 1.300 Euro, droht eine höhere Geldstrafe, drei Punkte in Flensburg sowie der Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate.

Weitere mögliche Konsequenzen

Neben den strafrechtlichen Folgen müssen Sie auch mit zivilrechtlichen Konsequenzen rechnen. Der Geschädigte kann Schadensersatzansprüche gegen Sie geltend machen. Zudem kann Ihre Versicherung Sie in Regress nehmen oder den Vertrag kündigen.

Wichtige Hinweise

Beachten Sie, dass es keine echte „Bagatellgrenze“ gibt. Auch bei kleinen Parkremplern machen Sie sich grundsätzlich strafbar, wenn Sie den Unfallort unerlaubt verlassen. Ein hinterlassener Zettel mit Ihren Kontaktdaten reicht rechtlich nicht aus, um eine Strafbarkeit zu vermeiden.

Wenn Sie einen Unfall verursacht haben und niemand am Unfallort ist, müssen Sie eine angemessene Zeit warten (etwa 20 bis 60 Minuten). Kommt in dieser Zeit niemand, sind Sie verpflichtet, sich unverzüglich bei der Polizei oder dem Geschädigten zu melden.

Sollten Sie von dem Unfall nichts mitbekommen haben, sind Sie nicht strafbar, da Unfallflucht ein Vorsatzdelikt ist. Dies kann insbesondere bei Parkremplern ein wichtiger Verteidigungsansatz sein.


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Ab welcher Schadenshöhe droht der Entzug der Fahrerlaubnis?

Die Entziehung der Fahrerlaubnis nach einer Unfallflucht richtet sich nach der Höhe des verursachten Schadens. Nach aktueller Rechtsprechung liegt die Wertgrenze für einen bedeutenden Schaden bei 1.800 Euro netto. Diese Grenze wurde aufgrund der Inflation und allgemeinen Preisentwicklung nach oben angepasst.

Berechnung und Bewertung des Schadens

Bei der Schadensberechnung werden nur die reinen Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer berücksichtigt. Nebenkosten wie Mietwagenkosten fließen nicht in die Berechnung ein. Die Gerichte prüfen dabei den tatsächlichen Reparaturaufwand anhand von Kostenvoranschlägen oder Gutachten.

Voraussetzungen für den Führerscheinentzug

Der Führerscheinentzug erfolgt nicht automatisch bei Überschreiten der Wertgrenze. Zwei Bedingungen müssen erfüllt sein:

  • Sie müssen sich unerlaubt vom Unfallort entfernt haben
  • Sie müssen gewusst haben oder hätten wissen können, dass ein bedeutender Schaden entstanden ist

Subjektive Erkennbarkeit des Schadens

Für den Führerscheinentzug ist entscheidend, ob Sie den bedeutenden Schaden erkennen konnten. Wenn Sie beispielsweise einen Unfall verursachen und große Dellen oder abgerissene Fahrzeugteile deutlich sichtbar sind, wird davon ausgegangen, dass Sie den erheblichen Schaden hätten erkennen müssen. Die bloße Vermutung eines hohen Schadens reicht jedoch nicht aus – Sie müssen die Umstände, die den bedeutenden Schaden begründen, sicher erkennen können.


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Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug?

Ein Fahrverbot ist eine zeitlich begrenzte Maßnahme von einem bis zu drei Monaten, bei der Sie Ihren Führerschein vorübergehend abgeben müssen. Als Ersttäter haben Sie die Möglichkeit, den Beginn des Fahrverbots innerhalb eines viermonatigen Zeitraums selbst zu wählen. Nach Ablauf der Frist erhalten Sie Ihren Führerschein automatisch zurück, ohne weitere Auflagen erfüllen zu müssen.

Voraussetzungen und Anwendungsfälle

Ein Fahrverbot wird typischerweise bei Ordnungswidrigkeiten verhängt, etwa bei:

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 31 km/h innerorts
  • Alkoholverstößen zwischen 0,5 und 1,09 Promille
  • Qualifizierten Rotlichtverstößen

Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist hingegen eine deutlich schwerwiegendere Maßnahme. Bei einem Führerscheinentzug erlischt Ihre Fahrerlaubnis vollständig. Dies geschieht bei:

  • Erreichen von 8 Punkten im Verkehrseignungsregister
  • Alkoholdelikten ab 1,1 Promille
  • Schweren Verkehrsstraftaten wie Fahrerflucht

Rechtliche Konsequenzen

Bei einem Fahrverbot bleibt Ihre grundsätzliche Fahrerlaubnis bestehen. Der Führerschein wird lediglich verwahrt und nach Ablauf der Frist ohne weitere Prüfung zurückgegeben.

Im Fall eines Führerscheinentzugs müssen Sie nach Ablauf der Sperrfrist die Fahrerlaubnis neu beantragen. Häufig ist die Wiedererteilung an zusätzliche Auflagen wie eine MPU geknüpft. Die Sperrfrist kann dabei von 6 Monaten bis zu 5 Jahren oder in besonders schweren Fällen sogar unbefristet andauern.

Praktische Auswirkungen

Wenn Sie ein Fahrverbot erhalten, können Sie als Ersttäter den Zeitpunkt des Antritts innerhalb einer Viermonatsfrist selbst bestimmen. Bei einem Führerscheinentzug beginnt die Maßnahme hingegen sofort mit Rechtskraft der Entscheidung.

Die behördliche Zuständigkeit unterscheidet sich ebenfalls: Ein Fahrverbot wird von der Bußgeldbehörde ausgesprochen, während ein Führerscheinentzug durch ein Gericht oder die Fahrerlaubnisbehörde angeordnet wird.


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Wie kann man sich gegen eine vorläufige Führerscheinentziehung wehren?

Bei einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO stehen Ihnen verschiedene Rechtsmittel zur Verfügung, die sich nach dem jeweiligen Verfahrensstadium richten.

Rechtsmittel bei polizeilicher Beschlagnahme

Wenn die Polizei Ihren Führerschein wegen „Gefahr im Verzug“ beschlagnahmt hat, können Sie die richterliche Entscheidung beantragen. Gegen diese richterliche Entscheidung ist dann die Beschwerde nach § 304 StPO möglich.

Rechtsmittel bei richterlicher Anordnung

Bei einer bereits vorliegenden richterlichen Entscheidung über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis steht Ihnen sofort die Beschwerde nach § 304 StPO zu. Die Beschwerdefrist beträgt einen Monat ab Zustellung der Entscheidung.

Erfolgsaussichten und wichtige Aspekte

Die Erfolgsaussichten einer Beschwerde hängen davon ab, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die vorläufige Entziehung vorliegen. Das Gericht prüft dabei:

  • Ob ein dringender Tatverdacht für eine Straftat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs besteht
  • Ob eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine spätere Entziehung der Fahrerlaubnis gegeben ist

Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis ist aufzuheben, wenn ihr Grund weggefallen ist. Dies kann der Fall sein, wenn sich der ursprüngliche Tatverdacht nicht bestätigt oder neue Beweise auftauchen.

Bei einer Unfallflucht ist besonders zu beachten, dass für eine Aufrechterhaltung der vorläufigen Entziehung nicht nur ein objektiv bedeutender Schaden, sondern auch dessen subjektive Erkennbarkeit für den Unfallverursacher erforderlich ist.

Die maximale Dauer einer vorläufigen Entziehung beträgt ein Jahr und vier Monate. Nach Ablauf dieser Frist muss die Maßnahme aufgehoben werden, wenn noch kein Urteil ergangen ist.


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Welche Rolle spielt die Schadensregulierung durch die Versicherung für das Strafverfahren?

Die Schadensregulierung durch die Versicherung hat einen bedeutenden Einfluss auf das Strafverfahren bei Verkehrsunfallflucht. Die schnelle und vollständige Regulierung des Schadens durch die Versicherung kann sich positiv auf den Ausgang des Strafverfahrens auswirken.

Bedeutung für die Strafverfolgung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt zunächst die Regulierung des Schadens gegenüber dem Geschädigten, auch wenn eine Unfallflucht vorliegt. Dies dient dem Schutz des Unfallgegners und stellt sicher, dass dessen Ansprüche trotz der Unfallflucht gewahrt bleiben.

Auswirkungen auf das Strafmaß

Wenn Sie nach einer zunächst begangenen Unfallflucht aktiv an der Schadensregulierung mitwirken, kann dies als strafmildernder Faktor berücksichtigt werden. Eine zeitnahe und umfassende Kooperation mit der Versicherung nach der Unfallflucht kann die negativen Folgen im Strafverfahren abmildern.

Versicherungsrechtliche Konsequenzen

Die strafrechtliche Verurteilung wegen Unfallflucht hat auch Auswirkungen auf das Versicherungsverhältnis. Ein rechtskräftiger Strafbefehl erleichtert der Versicherung die Durchsetzung von Regressansprüchen, da die schuldhaft begangene Unfallflucht bereits festgestellt wurde.

Bedeutung der Kausalität

Entscheidend für die versicherungsrechtliche Beurteilung ist die Frage, ob die Unfallflucht die Feststellung des Schadensfalls erschwert hat. Wenn trotz der Unfallflucht eine vollständige Unfallaufnahme möglich war und Sie anschließend kooperiert haben, kann dies sowohl im Strafverfahren als auch gegenüber der Versicherung positiv berücksichtigt werden.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Ein Verkehrsdelikt nach § 142 StGB, bei dem sich ein Unfallbeteiligter vom Unfallort entfernt, ohne die gesetzlich vorgeschriebenen Feststellungen zu seiner Person, seinem Fahrzeug und seiner Unfallbeteiligung zu ermöglichen. Bereits kurzes Verlassen der Unfallstelle kann strafbar sein. Ein Autofahrer muss nach einem Unfall eine angemessene Zeit (mindestens 30 Minuten) warten oder aktiv Kontakt zur Polizei oder dem Geschädigten aufnehmen. Auch minimale Schäden verpflichten zum Warten.


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Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis

Eine sofortige behördliche Maßnahme nach § 111a StPO, bei der der Führerschein noch vor dem eigentlichen Gerichtsurteil eingezogen wird. Dies erfolgt bei dringendem Tatverdacht einer Straftat und wenn zu erwarten ist, dass die Fahrerlaubnis im späteren Urteil ohnehin entzogen wird. Die Maßnahme dient der vorbeugenden Gefahrenabwehr im Straßenverkehr.


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Beschwerde

Ein Rechtsmittel, mit dem gegen bestimmte gerichtliche Entscheidungen vorgegangen werden kann (§ 304 StPO). Anders als Berufung oder Revision richtet sich die Beschwerde meist gegen Nebententscheidungen oder vorläufige Entscheidungen im Verfahren. Sie muss in der Regel innerhalb einer Woche eingelegt werden und hat aufschiebende Wirkung.


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Tagessatz

Die Berechnungseinheit für Geldstrafen im deutschen Strafrecht (§ 40 StGB). Die Anzahl der Tagessätze richtet sich nach der Schwere der Schuld, die Höhe nach dem Nettoeinkommen des Verurteilten. Ein Tagessatz entspricht etwa einem Dreißigstel des monatlichen Nettoeinkommens. Beispiel: 30 Tagessätze à 30 Euro ergeben eine Geldstrafe von 900 Euro.


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Fahrverbot

Eine zeitlich befristete Sanktion nach § 44 StGB, die das Führen von Kraftfahrzeugen für 1-6 Monate untersagt. Anders als bei der Fahrerlaubnisentziehung muss nach Ablauf kein neuer Führerschein beantragt werden. Das Fahrverbot dient als Denkzettel bei mittelschweren Verkehrsverstößen. Der Führerschein muss während dieser Zeit bei der Behörde hinterlegt werden.


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Berufung

Ein Rechtsmittel gegen erstinstanzliche Urteile nach §§ 312 ff. StPO, das zu einer vollständigen neue Verhandlung in zweiter Instanz führt. Die Berufung muss innerhalb einer Woche nach Urteilsverkündung eingelegt werden. Das Berufungsgericht kann den Fall komplett neu bewerten und auch zu einem anderen Ergebnis kommen, sowohl zugunsten als auch zuungunsten des Angeklagten.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 69 StGB (Entziehung der Fahrerlaubnis): Dieser Paragraph regelt die Bedingungen, unter denen die Fahrerlaubnis eines Verurteilten entzogen werden kann. Er sieht vor, dass eine Entziehung in Betracht kommt, wenn der Fahrzeugführer sich vorsätzlich oder fahrlässig strafbar macht und aufgrund seiner charakterlichen Eignung als ungeeignet zum Führen eines Fahrzeugs erachtet wird. Im vorliegenden Fall ist die Frage der Fahrerlaubnis von zentraler Bedeutung, da die Staatsanwaltschaft eine Entziehung aufgrund des verursachten Schadens anstrebt.
  • § 111a StPO (Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis): Diese Vorschrift betrifft die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis während eines strafrechtlichen Verfahrens. Sie regelt, dass die Fahrerlaubnis aufzuheben ist, wenn sich die Gründe für die Entziehung nicht mehr rechtfertigen oder das Gericht die Fahrerlaubnis nicht entzieht. Der Beschluss des Amtsgerichts, die vorläufige Entziehung aufzuheben, steht im direkten Zusammenhang mit der bereits erfolgten Verurteilung und den dort festgelegten Fakten.
  • § 69a StGB (Vorabentscheidungen der Fahrerlaubnisbehörde): In diesem Gesetz wird die Vorgehensweise und die Kriterien geregelt, die die Behörde bei der Entscheidung über die Entziehung oder die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis anlegt. Es wird damit eine Regelung geschaffen, die bei schwerwiegenden Verkehrsverstößen besonders relevant ist. Vor dem Hintergrund des Unfalls und der anschließenden rechtlichen Maßnahmen ist dieser Paragraph entscheidend für die mögliche Wiedererlangung der Fahrerlaubnis nach einer vorübergehenden Entziehung.
  • § 473 Abs. 1 StPO (Kostenentscheidung): Dieser Paragraph regelt die Kosten, die im Rahmen eines Strafverfahrens anfallen, und bestimmt, wer für diese Kosten aufzukommen hat. In dem vorliegenden Fall trägt die Staatskasse die Kosten des Rechtsmittels, was die finanziellen Folgen der rechtlichen Auseinandersetzung sowie die Verantwortung des Staates in einem Verfahren verdeutlicht, in dem sich die Staatsanwaltschaft gegen den Beschluss der vorläufigen Entziehung wendet.
  • § 321 StPO (Zuständigkeit des Beschwerdegerichts): Diese Vorschrift regelt die Zuständigkeit der Gerichte in der Beschwerdeinstanz. Sie legt fest, dass das Beschwerdegericht zunächst klären muss, ob die Akten dem Berufungsgericht vorgelegt wurden, um die Rechtslage korrekt zu bewerten. Der Bezug hierzu zeigt die rechtlichen Rahmenbedingungen, die in einem mehrstufigen Verfahrensgang beachtet werden müssen, und erlaubt eine Einordnung der durchgeführten Beschwerde der Staatsanwaltschaft im Kontext des gesamten Verfahrens.

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Das vorliegende Urteil

LG Hechingen – Az: 3 Qs 13/24 – Beschluss vom 08.03.2024


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