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Vorläufige Fahrerlaubnisentziehung bei Verkehrsunfallflucht nach mehr als 6 Monaten

Ein LKW-Fahrer überholte einen Radfahrer und verletzte ihn schwer. Der Fahrer flüchtete vom Unfallort, muss aber vorerst seinen Führerschein behalten. Gericht und Staatsanwaltschaft sind sich uneinig über die Gefahr, die von dem Fahrer ausgeht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Amtsgericht Bautzen
  • Datum: 25.02.2024
  • Aktenzeichen: 40 Ds 620 Js 31577/22
  • Verfahrensart: Strafverfahren
  • Rechtsbereiche: Strafrecht, Verkehrsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Staatsanwaltschaft Görlitz: Antragstellerin, beantragte die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis des Angeklagten aufgrund von Fahrlässigkeit und unerlaubtem Entfernen vom Unfallort.
  • Angeklagter: Berufskraftfahrer, dem vorgeworfen wird, eine Fahrlässige Körperverletzung verursacht zu haben und sich unerlaubt vom Unfallort entfernt zu haben. Er widersprach dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Angeklagte überholte am 26.10.2022 einen Radfahrer ohne ausreichenden Sicherheitsabstand, was zu einem Unfall mit schweren Verletzungen des Radfahrers führte. Anschließend entfernte sich der Angeklagte vom Unfallort, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen.
  • Kern des Rechtsstreits: Die Frage war, ob die Fahrerlaubnis des Angeklagten vorläufig entzogen werden sollte, obwohl der Unfall bereits sechs Monate zurücklag und seitdem keine weiteren Verkehrsvergehen bekannt wurden.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Der Antrag der Staatsanwaltschaft auf vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis wurde abgelehnt.
  • Begründung: Da seit dem Unfall keine weiteren Verkehrsvergehen durch den Angeklagten bekannt wurden und dieser als Berufskraftfahrer auf die Fahrerlaubnis angewiesen ist, wurde die Maßnahme als unangemessen erachtet. Der lange Zeitraum zwischen dem Unfall und dem Antrag wurde ebenfalls berücksichtigt.
  • Folgen: Der Angeklagte behält seine Fahrerlaubnis vorerst. Die Entscheidung, den Antrag abzulehnen, schützt die Berufsausübung des Angeklagten und fordert die Staatsanwaltschaft auf, bei zukünftigen Anträgen den zeitlichen Abstand zur Tat zu berücksichtigen.

Vorläufige Fahrerlaubnisentziehung: Folgen nach Verkehrsunfallflucht im Fokus

Die Vorläufige Fahrerlaubnisentziehung stellt eine ernste Maßnahme im Verkehrsrecht dar, insbesondere wenn sie im Zusammenhang mit einer Verkehrsunfallflucht erfolgt. Bei einem solchen Vorfall sind die rechtlichen Folgen oft weitreichend: Neben der möglichen strafrechtlichen Verfolgung, etwa wegen fahrlässiger Körperverletzung, kann auch der Entzug der Fahrerlaubnis drohen. Bei abgelaufenen Fahrerlaubnissen verkomplizieren sich die Dinge zusätzlich, da die betroffene Person möglicherweise mit einem Fahrverbot oder gar einer MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) konfrontiert wird.

Die Folgen eines Verkehrsunfalls, insbesondere der Flucht, sind nicht nur rechtlicher Natur, sondern können auch den Versicherungsschutz betreffen. So ist es für Unfallbeteiligte wichtig, sich über die richtigen Schadensmeldungen und Versicherungsansprüche im Klaren zu sein. Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, in dem es um die vorläufige Fahrerlaubnisentziehung nach einem Verkehrsunfallflucht geht.

Der Fall vor Gericht


Schwerer Unfall mit Fahrerflucht: Gericht lehnt vorläufigen Führerscheinentzug bei LKW-Fahrer ab

LKW überholt Radfahrer auf Bundesstraße mit gefährlich geringem Abstand.
Vorläufige Fahrerlaubnisentziehung nach Unfallflucht | Symbolfoto: Flux gen.

Der Vorfall ereignete sich am 26. Oktober 2022 um 18:30 Uhr auf der Bundesstraße 6 bei Großharthau. Ein LKW-Fahrer kollidierte beim Überholen mit einem Radfahrer, wobei er den erforderlichen seitlichen Sicherheitsabstand nicht einhielt. Nach dem Zusammenstoß setzte der Fahrer des Scania-Sattelzugs seine Fahrt fort, ohne sich um den verletzten Radfahrer zu kümmern.

Schwerste Verletzungen durch rücksichtsloses Überholmanöver

Der Unfall hatte für den Radfahrer dramatische Folgen. Er wurde sechs Meter neben die Fahrbahn geschleudert und erlitt schwerste Verletzungen. Die medizinische Diagnose ergab unter anderem beidseitige Rippenfrakturen, Pneumothorax, multiple Wirbelfrakturen sowie eine Beckenfraktur. Der Geschädigte musste sich vom 26. Oktober 2022 bis zum 23. Januar 2023 in stationärer Behandlung aufhalten, gefolgt von einer Rehabilitationsmaßnahme.

Staatsanwaltschaft fordert Führerscheinentzug nach Fahrerflucht

Die Staatsanwaltschaft Görlitz erhob am 19. Mai 2023 Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung und unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Der Angeklagte habe sich durch sein Verhalten als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen. Die Anklagebehörde beantragte die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 111a StPO, um die Allgemeinheit vor den Gefahren durch ungeeignete Kraftfahrer zu schützen.

Gericht sieht keine Notwendigkeit für sofortigen Führerscheinentzug

Das Amtsgericht Bautzen lehnte den Antrag auf vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis ab. In der Begründung verwies das Gericht darauf, dass der Antrag erst sechs Monate nach dem Unfallereignis gestellt wurde. Seit dem Vorfall seien keine weiteren verkehrsrechtsrelevanten Vorkommnisse durch den Angeklagten bekannt geworden. Zudem berücksichtigte das Gericht, dass der Angeklagte als Berufskraftfahrer auf die Fahrerlaubnis angewiesen ist. Diese Entscheidung wurde durch einen Beschluss des Landgerichts Görlitz (Az. 3 Qs 162/23) bestätigt.

Die strafrechtliche Hauptverhandlung, in der über die Schuld des Angeklagten und mögliche Sanktionen entschieden wird, steht noch aus. Der Angeklagte wird durch einen Rechtsanwalt vertreten und ist der Anklage entgegengetreten.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil zeigt, dass eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nicht automatisch erfolgt, auch wenn schwere Verkehrsdelikte vorliegen. Entscheidend ist die aktuelle Gefährdung der Allgemeinheit. Wenn seit dem Vorfall längere Zeit vergangen ist und keine weiteren Vorfälle aufgetreten sind, kann von einer vorläufigen Entziehung abgesehen werden – besonders wenn der Betroffene beruflich auf den Führerschein angewiesen ist.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Auch bei schweren Verkehrsdelikten wie Unfallflucht haben Sie die Chance, Ihren Führerschein bis zur endgültigen Gerichtsentscheidung zu behalten. Besonders wichtig ist dabei Ihr Verhalten nach dem Vorfall – bleiben Sie verkehrsrechtlich unauffällig. Wenn Sie den Führerschein für Ihren Beruf benötigen, wird dies vom Gericht bei der Entscheidung über eine vorläufige Entziehung berücksichtigt. Die Zeit zwischen Vorfall und Antrag auf Führerscheinentzug spielt ebenfalls eine wichtige Rolle – je länger dieser Zeitraum ohne weitere Vorfälle ist, desto besser stehen Ihre Chancen.


Führerschein behalten trotz schwerem Verkehrsdelikt?

Das Urteil verdeutlicht, wie wichtig eine individuelle Prüfung der Umstände in Ihrem Fall ist. Gerade bei Verkehrsdelikten ist eine fundierte Verteidigung entscheidend, um Ihre Fahrerlaubnis zu erhalten. Wir helfen Ihnen, die bestmöglichen Argumente für Ihre Situation zu finden und Ihre Rechte zu wahren. Sprechen Sie mit uns, um Ihre Chancen optimal einzuschätzen und die Weichen für ein positives Ergebnis zu stellen.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was sind die rechtlichen Voraussetzungen für eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis?

Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO setzt dringende Gründe voraus, die eine spätere Fahrerlaubnisentziehung im Urteil wahrscheinlich machen.

Grundvoraussetzungen

Ein dringender Tatverdacht für eine Straftat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs muss vorliegen. Die Wahrscheinlichkeit einer späteren Entziehung muss dabei fast an Gewissheit grenzen.

Typische Anwendungsfälle

Die vorläufige Entziehung kommt insbesondere bei folgenden Verstößen in Betracht:

  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Verbotene Kraftfahrzeugrennen
  • Trunkenheit im Verkehr
  • Unfallflucht nach erheblichen Personen- oder Sachschäden
  • Begehung entsprechender Taten unter Vollrausch

Verhältnismäßigkeit als zentrales Kriterium

Die Maßnahme muss verhältnismäßig sein. Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit spielen mehrere Faktoren eine Rolle:

Die Schwere des Verkehrsverstoßes und der Grad der vom Täter ausgehenden Gefahr müssen gegen die möglichen Folgen für den Betroffenen abgewogen werden. Wenn die vorläufige Entziehung erst längere Zeit nach der Tat erfolgt, muss die Verhältnismäßigkeit besonders sorgfältig geprüft werden.

Zeitliche Aspekte

Die vorläufige Entziehung ist als Eilmaßnahme konzipiert. Sie muss aufgehoben werden, wenn ihr Grund weggefallen ist oder das Gericht im Urteil die Fahrerlaubnis nicht entzieht. Bei einer sachwidrigen Verfahrensverzögerung kann die Maßnahme unverhältnismäßig werden.

Die Dauer der vorläufigen Entziehung ist nicht fest vorgegeben. Sie bleibt bestehen, bis entweder der Grund entfällt oder eine richterliche Entscheidung getroffen wird.


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Welche Rolle spielt der zeitliche Abstand zwischen Vorfall und Antrag auf vorläufige Fahrerlaubnisentziehung?

Der zeitliche Abstand zwischen dem Vorfall und der vorläufigen Fahrerlaubnisentziehung ist ein entscheidender Faktor für die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme.

Grundsätzliche Bedeutung der Zeit

Bei der vorläufigen Entziehung handelt es sich um eine eilige vorbeugende Maßnahme zum Schutz der Allgemeinheit. Mit zunehmendem zeitlichen Abstand zwischen Tatgeschehen und Entziehung steigen die Anforderungen an die Abwägung zwischen öffentlicher Sicherheit und den Interessen des Fahrerlaubnisinhabers.

Zeitliche Grenzen

Nach ständiger Rechtsprechung ist eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach Ablauf von sechs Monaten im Regelfall unverhältnismäßig. Wenn Sie in diesem Zeitraum nicht erneut verkehrsrechtlich auffällig geworden sind, spricht dies gegen die Notwendigkeit einer vorläufigen Entziehung.

Bewertung des Zeitablaufs

Für die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit sind folgende Aspekte maßgeblich:

  • Die Gründe für die Verfahrensverzögerung werden genau geprüft
  • Ihr Verhalten im Straßenverkehr seit dem Vorfall wird berücksichtigt
  • Die Dringlichkeit der Maßnahme muss trotz Zeitablaufs noch gegeben sein

Die absolute Höchstdauer einer vorläufigen Entziehung beträgt ein Jahr und vier Monate. Nach Ablauf dieser Frist muss die Maßnahme aufgehoben werden, wenn noch kein rechtskräftiges Urteil vorliegt.


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Wie werden berufliche Konsequenzen bei der Entscheidung über eine vorläufige Fahrerlaubnisentziehung berücksichtigt?

Bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO spielen berufliche Konsequenzen für die richterliche Entscheidung keine maßgebliche Rolle. Der Gesetzgeber hat bewusst entschieden, dass persönliche Belastungen und wirtschaftliche Folgen für den Betroffenen im Interesse der Verkehrssicherheit außer Betracht bleiben müssen.

Rechtliche Grundsätze

Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgt ausschließlich aufgrund der dringenden Gründe für die Annahme einer späteren Entziehung nach § 69 StGB. Selbst wenn der Betroffene als Berufskraftfahrer tätig ist und seine wirtschaftliche Existenz bedroht ist, muss die Fahrerlaubnis bei festgestellter Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen regelmäßig entzogen werden.

Besondere Verantwortung von Berufskraftfahrern

Gerade Personen, die beruflich auf die Fahrerlaubnis angewiesen sind, tragen eine erhöhte Verantwortung im Straßenverkehr. Die häufige Nutzung des Fahrzeugs kann nicht als Argument gegen eine Entziehung dienen, da dies zu einem wertungswidersprüchlichen Ergebnis führen würde: Ausgerechnet Personen mit erhöhter Teilnahme am Straßenverkehr würden trotz Ungeeignetheit privilegiert.

Auswirkungen auf die Betroffenen

Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis kann für Berufskraftfahrer existenzbedrohende Folgen haben. In vielen Fällen führt der Verlust der Fahrerlaubnis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, da die Fahrerlaubnis eine unverzichtbare Voraussetzung für die Berufsausübung darstellt. Diese schwerwiegenden Konsequenzen ändern jedoch nichts an der rechtlichen Bewertung, da der Schutz von Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer absoluten Vorrang genießt.


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Welche Rechtsmittel stehen gegen eine vorläufige Fahrerlaubnisentziehung zur Verfügung?

Sofortige Beschwerde nach § 304 StPO

Wenn Ihre Fahrerlaubnis vorläufig entzogen wurde, können Sie dagegen sofort Beschwerde nach § 304 StPO einlegen. Diese Beschwerde richtet sich gegen den richterlichen Beschluss und hat keine aufschiebende Wirkung. Die Beschwerdefrist beträgt in der Regel einen Monat ab Zustellung des Beschlusses.

Rechtsmittel bei polizeilicher Beschlagnahme

Falls die Polizei Ihren Führerschein wegen „Gefahr im Verzug“ beschlagnahmt hat, können Sie zunächst die richterliche Entscheidung beantragen. Gegen diese richterliche Entscheidung steht Ihnen dann wiederum die Beschwerde nach § 304 StPO zu.

Erfolgsaussichten der Rechtsmittel

Die Erfolgsaussichten Ihrer Beschwerde hängen davon ab, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die vorläufige Entziehung noch vorliegen. Das Gericht prüft dabei zwei zentrale Aspekte:

  • Ob ein dringender Tatverdacht für eine Straftat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs besteht
  • Ob eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine spätere dauerhafte Entziehung der Fahrerlaubnis gegeben ist

Bei einer Unfallflucht, die länger als 6 Monate zurückliegt, muss der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz besonders beachtet werden. Verschiedene Gerichte setzen hier unterschiedliche Maßstäbe an – von 5 bis zu 10 Monaten.

Aufhebungsgründe

Die vorläufige Entziehung muss aufgehoben werden, wenn:

  • Der ursprüngliche Grund weggefallen ist
  • Das Gericht im Urteil die Fahrerlaubnis nicht entzieht
  • Eine besonders lange Verfahrensdauer vorliegt
  • Die maximale Dauer von einem Jahr und vier Monaten überschritten wurde

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Wie unterscheidet sich die vorläufige von der endgültigen Fahrerlaubnisentziehung?

Vorläufige Fahrerlaubnisentziehung

Die vorläufige Fahrerlaubnisentziehung ist eine sofortige Sicherungsmaßnahme, die ausschließlich durch einen Richter angeordnet werden kann. Sie kommt zum Einsatz, wenn dringende Gründe für die Annahme vorliegen, dass die Fahrerlaubnis in einem späteren Gerichtsverfahren entzogen wird.

Wenn Sie beispielsweise mit über 1,1 Promille am Steuer erwischt werden oder Fahrerflucht begehen, kann Ihnen die Fahrerlaubnis bereits im Ermittlungsverfahren vorläufig entzogen werden. Die Polizei darf den Führerschein zunächst nur beschlagnahmen – die endgültige Entscheidung über die vorläufige Entziehung trifft dann ein Richter.

Endgültige Fahrerlaubnisentziehung

Die endgültige Entziehung der Fahrerlaubnis ist in § 69 StGB geregelt und stellt eine Maßregel der Besserung und Sicherung dar. Sie orientiert sich nicht am Verschulden des Verkehrsteilnehmers, sondern dient ausschließlich der Sicherheit des Straßenverkehrs.

Bei einer endgültigen Entziehung wird gleichzeitig eine Sperrfrist festgelegt. Diese beträgt mindestens 6 Monate und höchstens 5 Jahre. In besonderen Fällen, etwa bei gesundheitlichen Problemen oder ständigen Trunkenheitsfahrten, kann auch ein lebenslanger Fahrerlaubnisentzug angeordnet werden.

Rechtliche Auswirkungen

Die Zeit der vorläufigen Entziehung wird auf die später festgesetzte Sperrfrist angerechnet. Wenn seit dem Fahrerlaubnisentzug mehr als zwei Jahre vergangen sind, müssen Sie die theoretischen und praktischen Kenntnisse komplett neu erwerben – der Führerschein muss also vollständig neu gemacht werden.

Bei beiden Formen der Entziehung verlieren Sie sofort die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Eine Schonfrist wie beim Fahrverbot gibt es nicht. Nach Ablauf der Sperrfrist wird die Fahrerlaubnis nicht automatisch neu erteilt, sondern muss von Ihnen neu beantragt werden.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Vorläufige Fahrerlaubnisentziehung

Eine behördliche Sofortmaßnahme nach § 111a StPO, bei der die Fahrerlaubnis bereits vor einer rechtskräftigen Verurteilung entzogen werden kann. Dies geschieht, wenn dringende Gründe für die Annahme vorliegen, dass die Fahrerlaubnis im späteren Urteil endgültig entzogen wird. Die Maßnahme dient dem vorbeugenden Schutz anderer Verkehrsteilnehmer. Ein typischer Anwendungsfall ist die Trunkenheit im Straßenverkehr oder besonders rücksichtsloses Fahrverhalten, das die mangelnde Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nahelegt.


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Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Umgangssprachlich als „Fahrerflucht“ bezeichnet, ist nach § 142 StGB strafbar. Es liegt vor, wenn sich ein Unfallbeteiligter vom Unfallort entfernt, ohne die erforderlichen Feststellungen seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung zu ermöglichen. Die Wartepflicht beträgt eine angemessene Zeit. Bei Personenschäden muss Erste Hilfe geleistet werden. Die Strafe kann bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe betragen.


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Fahrlässige Körperverletzung

Eine Straftat nach § 229 StGB, bei der jemand durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht. Im Straßenverkehr liegt sie vor, wenn ein Verkehrsteilnehmer die erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt und dadurch einen Unfall mit Verletzungsfolgen verursacht. Beispielsweise wenn Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden. Die Strafe kann bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe betragen.


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Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)

Ein wissenschaftlich-diagnostisches Gutachten zur Beurteilung der Fahreignung, umgangssprachlich auch „Idiotentest“ genannt. Sie wird nach § 11 FeV angeordnet, wenn Zweifel an der charakterlichen oder gesundheitlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen. Typische Anlässe sind Alkohol- oder Drogendelikte im Straßenverkehr, aber auch schwerwiegende oder wiederholte Verkehrsverstöße. Die MPU umfasst medizinische Tests, psychologische Gespräche und Leistungstests.


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Fahrerlaubnis

Die behördliche Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen, umgangssprachlich „Führerschein“ genannt. Sie wird nach § 2 StVG erteilt und kann bei Nichteignung entzogen werden. Von der Fahrerlaubnis zu unterscheiden ist der Führerschein als Dokument. Die Fahrerlaubnis kann verschiedene Klassen umfassen und ist an persönliche sowie gesundheitliche Voraussetzungen geknüpft. Bei Berufskraftfahrern gelten besondere Anforderungen und regelmäßige Überprüfungen.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 111a StPO (Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis): Diese Vorschrift erlaubt es, einem Beschuldigten im Strafverfahren die Fahrerlaubnis vorläufig zu entziehen, wenn dringende Gründe dafür sprechen, dass er sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat. Ziel ist der Schutz der Allgemeinheit vor möglichen Gefahren durch ungeeignete Fahrzeugführer.
    Im vorliegenden Fall wurde der Antrag der Staatsanwaltschaft auf vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis abgelehnt, da seit dem Unfallereignis keine weiteren verkehrsrelevanten Vorkommnisse bekannt wurden und der Angeklagte beruflich auf seine Fahrerlaubnis angewiesen ist.
  • § 142 StGB (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort): Diese Norm stellt sicher, dass Unfallbeteiligte ihrer Pflicht nachkommen, die Feststellung ihrer Person, ihres Fahrzeugs und ihrer Beteiligung zu ermöglichen. Das Verlassen des Unfallorts ohne Erfüllung dieser Pflicht ist strafbar, da es den Opfern und der Polizei die Aufklärung erschwert.
    Der Angeklagte hat sich laut Anklageschrift vom Unfallort entfernt, obwohl er den Unfall bemerkt haben musste, und somit die erforderlichen Feststellungen verhindert. Dies stellt einen zentralen Vorwurf im Verfahren dar.
  • § 69 StGB (Entziehung der Fahrerlaubnis): Nach dieser Vorschrift kann einem Täter, der sich durch eine Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat, die Fahrerlaubnis entzogen werden. Ziel ist der Schutz der Verkehrssicherheit.
    Im vorliegenden Fall wird dem Angeklagten vorgeworfen, durch Fahrlässigkeit schwere Verletzungen eines anderen verursacht zu haben, was als Grundlage für die Prüfung seiner Fahreignung dient.
  • § 229 StGB (Fahrlässige Körperverletzung): Diese Norm betrifft die fahrlässige Herbeiführung von körperlichen Schäden bei anderen Personen. Eine fahrlässige Handlung liegt vor, wenn der Täter die erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.
    Der Angeklagte soll den Sicherheitsabstand beim Überholen nicht eingehalten haben, was zu einer schweren Kollision und gravierenden Verletzungen beim Radfahrer führte. Diese Sorgfaltspflichtverletzung ist ein zentraler Aspekt des Tatvorwurfs.
  • § 69a StGB (Dauer der Entziehung der Fahrerlaubnis): Diese Vorschrift regelt, wie lange die Fahrerlaubnis nach ihrer Entziehung entzogen bleibt. Die Sperrfrist beträgt mindestens sechs Monate und maximal fünf Jahre, je nach Schwere des Vergehens und der Gefahr für die Allgemeinheit.
    Da es keine weiteren verkehrsrechtlichen Vorkommnisse seit dem Unfall gab, könnte dies bei einer späteren Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Dauer der Sperrfrist zugunsten des Angeklagten berücksichtigt werden.

Das vorliegende Urteil


Amtsgericht Bautzen – Az.: 40 Ds 620 Js 31577/22 – Beschluss vom 25.02.2024


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